Beiträge von Radwegbenutzer

    Hallo Liebe Mitradfahrende,

    erstmal vielen Dank für all die umfangreichen Hinweise und auch die persönlichem PMs! Ich habe, wie empfohlen, ein Antrag auf Nichtigkeit der Angeordneten Radwegbenutzungspflicht bei der anordnenden Behörde gestellt. Der Antrag soll jetzt im schriftlichen Verfahren vom Justiziariat der Polizei beschieden werden.

    Zwischenzeitlich habe ich eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses des Amtsgerichtes bekommen, das Verfahren wurde nach §47 Abs. 2 OWiG eingestellt und die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

    Die Polizei hat sich, mir, der Bußgeldstelle, der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht also einen Haufen Arbeit ohne erkennbaren Mehrwert geschaffen. Auf das Ergebnis der Bescheidung und die Argumentation der Polizei bzgl. meines Antrags auf Nichtigkeit bin ich noch gespannt … I keep you updated ...

    Cheers

    Radwegbenutzer

    Hallo liebe Radfahrgemeinde,

    im November bin ich mit meinem Rad die Kieler Str. entlang gefahren. An der Ampel hinter dem Baumarkt wurde ich von Fahrradpolizisten angehalten. Mir wird vorgeworfen die Fahrbahn befahren zu haben, obwohl ein benutzungspflichtiger Radweg für meine Fahrrichtung gekennzeichnet war.

    Für diese Ordnungswidrigkeit soll ich ein Bußgeld in Höhe von 20Eur zahlen. Ich habe diesem Bescheid widersprochen und möchte diese Gelegenheit nutzen um die dort angeordnete Radwegebenutzungspflicht einmal gerichtlich überprüfen zu lassen.

    Auch wenn die Erfolgschancen nur moderat sind, denke ich, das dieser Radweg (im damaligen Zustand) eine dreiste Zumutung der Verantwortlichen ist. Die Radwegeinfrakstruktur in Hamburg ist laut ADFC allgemein als unzureichend Bewertet, ein Umstand den ich als Hamburger Radfahrer täglich erlebe. Aber dieser Radweg und insbesondere das aktive Verfolgen der Benutzungspflicht durch die Polizei ist ein bisschen zu viel für meinen Geschmack. Insbesondere, weil dieser Behelfsradweg nur dort ist, damit die A7 für 800 Mio. überdacht und so von 8 auf 10 Spuren ausgebaut werden kann.

    Ich sehe folgende Probleme:

    - Zweirichtungsradweg mit Linksverkehr (!!!), die Richtungsindikatoren sind teilweise durch nicht entferntes Laub bedeckt

    - Linksseitiger Radweg

    - Durchgehend zu schmal mit 1,8 m (Engstellen bis 1,3 m), Regelmaß ist 3 m bei diesem Verkehrsaufkommen (Veloroute)

    - Wiederholt, über längere Strecken, kaum Platz für Fußgänger (durch Bewuchs streckenweise < 30 cm)

    - Ampelkreuzung mit > 5m Versatz, zusätzlich behinderte Sichtbeziehung durch Baustellenabsperrungen (Unfallschwerpunkt)

    - 2. Ampel ist Bedarfsampel, wo jeder in Pandemiezeiten drücken muss und viele das rote Lichtsignal einfach ignorieren und fahren

    - Laub, gefährliche Wegschäden und massive Behinderungen (siehe Bild)

    Ich argumentiere, dass die oben aufgeführte Merkmalskombination es nicht erlaubt hier eine Benutzungspflicht anzuordnen.

    Ich denke in 2020 sollten wir weiter sein, insbesondere weil dort 4-10 Fahrspuren zur Verfügung stehen und dieser Baustellenzustand offensichtlich seit Jahren so oder ähnlich vorzufinden war.

    Gerne würde ich eure Meinung dazu hören, insbesondere wenn ihr Erfahrung von der rechtlichen Materie habt oder weitere Gründe seht, welche eine Anordnung der Benutzungspflicht widersprechen. Schreibt mir auch gerne per PM!

    Cheers

    Radwegbenutzer