Beiträge von foobar

    Man könnte ja auch mal an die eigentlichen Unfallverursacher appellieren, beim Kraftfahrzeugführen die Augen zu öffnen.

    Das Sichtfahrgebot gilt nicht für Blinde, die dürfen sich weiterhin ins Verkehrsgeschehen "reinfühlen" - prima gepanzert versteht sich...

    Ich vermute einen Zusammenhang mit dieser Anfrage von Malte.

    Jo, das kann erklären, wieso Malte keine Zeit für aktuelle Beiträge hat. Es erklärt aber nicht, wieso das Blog komplett vom Netz genommen wurde. (Auch alte Artikel lassen sich mit deeplinks nicht aufrufen.)

    Ich hoffe auf technische Probleme, für deren Behebung schlicht und ergreifend die Zeit fehlt.

    @Peter Viehrig Ganz pragmatisch: Da es im 1. Fall eine Haltelinie gibt und die Ampel rechts des "Dings" ist, kann ich verstehen, wieso man da anhält bzw. ggfls. einen Rotlichverstoß erkennt. Da ich mich aber nur sehr ungern an Fehlplanungen oder äußerst unsinnige Anordnungen halte, wäre mir das Rotlicht auch egal - so lange ich den Querverkehr nicht behindere.
    Bei Fall 2 und 3 wäre ich nie auch nur auf den Gedanken gekommen, bei rot für den "Fahrverkehr" anzuhalten. Den Fragen von @Gerhart kann ich mich diesbzgl. nur anschließen.

    Insofern kann man das Verkehrszeichen 237 (http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_237.svg)

    Das geht hier auch schick: aus

    Code
    [Zeichen 237] + [Zusatzzeichen 1000-31]

    wird [Zeichen 237] + [Zusatzzeichen 1000-31]

    Und was mir im Bild auffällt: Die NPD hängt ihre Reklame so hoch auf, dass Radfahrer nicht dagegen fahren. Aber meine Stimmen kriegen die trotzdem nicht

    Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Plakate am nächsten Tag noch unverändert hängen vermutlich enorm. Wer läuft schon mit Leiter unter'm Arm durch die Straßen? ;)

    Gibt in Vietnam etwa 6x so viele Verkehrstote (pro Einwohner) wie in Deutschland. Auch wenn die 2min auf dem Video mal gut gegangen sind, scheint wohl doch häufiger was zu passieren.

    Es muss nicht zwangsläufig häufiger als bei uns was passieren. Es reicht ja, wenn die Einschläge heftiger sind. Davon ausgehend, dass dort - wie von hvhasel beschrieben - der Verkehrsmix einen wesentlich höheren Anteil an Zweirädern aufweist, dürfte Letzteres wohl einen Großteil der Quote erklären.

    Im Unterschied zum einfachen Fahrrad ohne Anhänger soll die Nichtbenutzung der benutzungspflichtig beschilderten Radwege (und also auch Schutzstreifen) durch Fahrrad-mit-Anhänger-Fahrer nicht beanstandet werden - siehe VwV-StVO! De facto greift also mit Anhänger keine Benutzungspflicht.

    Stimmt da war was, hatte ich verdrängt, weil's mich wohl nicht betrifft. Jedenfalls bezweifle ich, dass ich mit einem 45 cm breiten Singletrailer hinten dran bei Nichtbeachtung der RWBP ärgerfrei aus einer derartigen Ermessensentscheidung ("Einzelfall") vor Ort herausginge.

    Falls es noch jemand nachschlagen wollte:

    Zitat

    Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;

    Bei weiterem Nachdenken fiel mir noch ein: Die Maße dieses Schutzstreifen berücksichtigen ja gar nicht Menschen mit Kinderanhängern, etc. Wie stellen sich die Planer das vor?

    Guter Punkt, vermutlich gar nicht ;) Die meisten Kinderanhänger sind 70-80 cm breit und damit nur bedingt betroffen. Bei den Chariots dürfte der CX2 mit knapp über 80 cm Breite das Maximum sein. Mit einem Croozer Kid for 2 mit 90 cm Breite wird's aber wohl selbst auf auch in der Realität 1,5 m breiten Wegen gefühlt eher eng...

    140 dB liegt oberhalb der Schmerzgrenze und dürfte laut wikipedia einem Gewehrschuss in 1 m Entfernung entsprechen. Will man das wirklich? Andererseits finde ich die Videos der Hornit durchaus überzeugend und das Geräusch scheint tauglich und erträglich zu sein. Auch wenn das bei uns wohl nicht legal wäre, lasse ich mir das mal durch den Kopf gehen. Gegen die vielen (alten) Touristen auf Radwegen hier, die gerne mal mit Stadtführerknopf im Ohr rumlatschen, dürfte das helfen...

    Vom Einsatz des 178 dB Hornster sollte man aber wohl auf jeden Fall absehen ;) Das Ding meinte @munchengladbach wohl.

    die VWV StVO 2009 allein nicht, aber in Zusammenhang JETZT mit der StVO 2013 schon

    Und du glaubst ernsthaft, dass die besagte Furt aufgrund der StVO-Novelle von 2013 genau so wie jetzt vorhanden geplant und umgesetzt wurde? Ohne einen Plan von der Situation vor Ort zu haben, tippe ich darauf, dass die entsprechende Furt nicht erst 2013 so gestaltet wurde (vgl. Bing vs Google-Luftbilder) und vermutlich älter ist als die roten Geschwister in Nord-Süd-Richtung. Deren Alter würd' ich auf ein paar Jährchen schätzen. (Erfahrungswerte bzgl. der Markierungsereignisse hier vor Ort.)

    ...ich hab da grad ein ganz merkwürdiges Bild im Kopf. :thumbup:

    ... ich hab's mir extra verkniffen ;) Das ist aber vermutlich bei der Menge auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein oder so ähnlich ;)

    [...] weil fast keine oder nur seltene dieser Furten getrennt vom Fussweg angeordnet wird/werden (mir fällt in ganz Mönchengladbach so aus dem Stand nur eine einzige ein [...]

    Dann läuft in MG einiges schief. Bamberg ist sicher nicht der Nabel der Radwelt, aber immerhin gibt's hier an vielen Kreuzungen relativ gescheite Markierungen mit - sofern möglich und sinnvoll - getrennten Furten (z. B.). Also an die Arbeit, einen ADFC-Stadtverband als erste Anlaufstelle wird's ja wohl geben...

    @munchengladbach Ah, jetzt klingelt was. Ich hatte "von Osten nach Westen" überlesen und mein Augenmerk auf die Nord-Süd-Richtung und die rot markierten Furten gelegt. Sorry.

    Ja, die Ost-West-Richtung (im Norden des Kreuzungsbereiches) ist in der Tat fragwürdig. wenn deine Ausführungen so stimmen und ich sie richtig interpretiere. Allerdings ist diese Umsetzung sicher nicht die Intention der von dir zitierten Passagen der VwV gewesen und in dieser Form auch längst nicht die Regel. Es handelt sich also sicherlich nicht um den von dir proklamierten Untergang des Abendlandes ;) Da müssten halt einfach gescheite Markierungen her (ähnlich wie in Nord-Süd-Richtung halt) und die Kreuzung wäre "gerettet". Ein paar Markierungen entfernen, ein paar neue auftragen, ein bisschen rot und gut ist. So schwer kann das doch nicht sein, wenn man der richtigen Stelle die richtigen Hinweise gibt ;)

    Dem Rest der Ausführungen konnte und wollte ich jetzt nicht weiter folgen. Wenn das für die ursprüngliche Thematik eine Relevanz hat, wäre ein Skizze nicht schlecht ;)

    da beides, Rad- und Fuss-Weg angrenzen

    Also wenn ich die Autos oder die Fahrbahnbreiten als Maßstab nehme, sind zwischen den Furten locker 2,5-3 m Platz. "Angrenzend" definiere ich anders. Desweiteren führt die Fuhrt nicht zur Fußgängerfurt hin, sie führt schnurgeradeaus.

    Die von dir erwähnte zweite Haltelinie würde ich nie als Haltelinie interpretieren, da sie nicht durchgängig ist. [1] Ich tippe mal darauf, dass das einfach eine ausgefallene Symbolik ist, um den von Westen kommenden Radfahrern einen Aufstellplatz zuzuweisen, um die Grünphase in Süd-Nord-Richtung abwarten zu können. Wenn die Ampelanlage in der Tat nur auf Anforderung oder via Kontakt für den Süd-Nord-Verkehr auf grün schalten sollte, wäre das für diese Radfahrer natürlich übel.

    [1] Mal ganz davon abgesehen, dass ich mich in so einer Situation nach dem gesunden Menschenverstand richte und weiterfahre, selbst wenn die Fußgängerampel rot zeigte (und ich das beachten müsste). Den Rechtsabbiegern vor die Schnauze zu fahren und dann stehen zu bleiben, ist vermutlich keine kluge Idee.

    Was ich damit sagen will: Es hängt stark von der persönlichen Risikowahrnehmung ab und die pendelt gerade in Richtung "WIR WERDEN ALLE STÖRBEN" aus, hab ich das Gefühl. Irgendwann laufen unsere Kinder so rum.

    Hihi. Sicher gibt es viele Eltern, die aus falscher Vorsicht oder Risikoeinschätzung und unter Ausblendung der eigenen Kindheit, ihre Sprösslinge überbehüten. Diese Sorte bevölkert im Sommer (meist sonntags) gerne unseren Standard-Spielplatz. Die armen Kinder dürfen (und evtl. können) dann mit 3, 4 oder gar noch älter Dinge nicht, die meine Kleine mit 20 Monaten schon drauf hatte. Es ist echt traurig, wenn man sieht wie arg die Mobilität der Kids leidet, weil die Eltern Angst haben, ihr Schatz könne sich was tun. (Ja, das ist sicher nicht der einzige Grund.) Statt einfach mal abzusichern und das Kind eigene Erfahrungen sammeln und damit automatisch auch die nötigen Techniken erlernen sowie Selbstbewusstsein aufbauen zu lassen. *sigh* Äh, Exkurs Ende, ich komme später darauf zurück.

    Meine Tochter war mit 20 Monaten noch zu klein für ein Puky LR M, so dass wir's einige Wochen vor dem zweiten Geburtstag erneut probierten und da klappte es dann auch. Zwei Tage später musste ich schon hinterher rennen... Seitdem fährt sie nahezu täglich 1-4 km. Immer mit Helm. Ihre Lieblingsabschnitte sind die mit ordentlich Prozenten ;) Da kommt's vor, dass sie entsprechende Abfahrten ein Dutzend Mal hintereinander nehmen möchte muss. Boden- oder sonstiger Feindkontakt bleibt bei entsprechenden Vorlieben und durchaus wilder Fahrweise nicht aus. Bei fast allen Stürzen hat sie sich aber halbwegs sinnvoll abgefangen oder hingelegt. (Abrollen klappt bisher nur zu Fuß.) Bei zwei Stürzen hätte sie sich allerdings ohne Helm mindestens ordentliche Kopfschmerzen, vermutlich aber eher eine Platzwunde zugezogen: Schussfahrt im (zu stumpfen) 45° Winkel auf eine Brücke mit massivem Holzgeländer zu, Fehler bemerkt, versucht zu lenken/bremsen, mit Schwung gegen das Geländer gerasselt, mit Helm dagegen geklatscht bzw. abgeprallt. Beide Male hat sie natürlich entsprechend gemault, ist aber nach etwas Beruhigung wieder auf's Rad gestiegen und hat die Abfahrt noch mal genommen (spitzerer Winkel, nicht gebremst/gelenkt => alles gut). Ob sie ohne Helm weniger riskant führe, kann ich nicht einschätzen. Ich weiß nur, dass ich sie lieber mit Helm fahren lasse als sie früher oder später mit einer Platzwunde am Kopf ins Krankenhaus bringen zu müssen. Wobei: einen entsprechenden Tacker hätte ich @home, aber das ist eine andere Geschichte. Und um die Klammer (no pun intended) zu schließen: Übervorsichtige Eltern ließen ihr Kind an solch einer Stelle nie alleine fahren, egal ob mit oder ohne Helm.

    Es hindert uns natürlich keiner, auch schon am Laufrad mal eine kleine LED-Leuchte anzuklemmen. Nicht wegen der Sicherheitserfordernisse, sondern weil es den Kleinen früher das Gefühl gibt, auch mal richtig Rad zu fahren wie die Großen.

    Es gibt immerhin Eltern, die das so machen. Leider viel zu häufig mit diesen hirnrissigen Blinklichtern.