Beiträge von DMHH

    uff, sieht nach ganz großem Verkehrsexperiment aus ?(

    in mehrfacher Hinsicht. Anordnungen, Raumaufteilung, Gestaltung, bautechnologisch..

    allein die Ausführung der für Busverkehr vorgehaltenen Oberfläche in Großpflaster kann sich doch kaum jemand mit Tiefbauerfahrung ausgedacht haben, oder? oder? :whistling:

    ich hatte die Helmhalterung mit dem leicht gebogenen Klebepad nie genutzt.

    Allerdings weiß ich gerade nicht, ob ich die Dinger Messie-mäßig aufgehoben oder doch Condo-mäßig entsorgt hab :/

    ich bin leider aktuell nicht daheim, um nachzuschauen. Aber ich mach mir mal eine Notiz für den ... äh... 9.Dez, wenn ich wieder zu Hause bin. :)

    Fahrradsternfahrt.

    gesperrte Autobahnen, unklare Message (Radfahren auf Autobahn erlauben?), seltsame Vögel auf komischen Gefährten. :/

    ich will damit nicht sagen, dass deine Punkte nicht valide sind - aber sie treffen so auch auf ganz viele andere DEmos zu.

    Von "Spaziergängern" gegen Corona(maßnahmen) bis zu Bauernprotesten gegen/für Güllegesetze, Dieselkosten, Milchquote etc

    am Pult hätten sich 2-szenetypische BWLer*innen oder Dachdecker*innen festkleben können: der Mob draußen hätte auch bei denen Kritik am Auftreten geübt. es ist das Thema (Klima), das nicht in die Köpfe will. Auftreten der Boten ist da nur willkommene Ablenkung.

    Nach Daten aus mapillary.com ist mindestens seit 31.12.2016 dort kein [Zeichen 205]

    Wurde bestimmt bei den regelmäßig stattfindenden Verkehrsschauen erkannt, aber Bauhof hat gepennt. oder so :rolleyes:

    Das bittere an diesen fehlenden Verkehrsschauen ist, dass die unmittelbar verantwortlichen Personen um den Missstand wissen. Alle.

    Wer selbst an solchen Straßen Ängste schürt, will offenbar aktiv die Menschen vom Fahrradfahren abhalten.

    oder dem Verein eine Daseinsberechtigung andichten.

    Wobei ich nicht sagen will, dass der ADFC seine Daseinsberechtigung ausschließlich aus der Forderung nach Radwegen überall zieht.

    Gute Ortsgruppen machen auch wirklich gute Arbeit im Sinne "des Radverkehrs".

    Die Begründung der Einrichtung der Einbahnstraße erfolgte ausschließlich, weil der Kapellenweg "in diesem Jahr vom Neubaugebiet Mümmelmannsberg außergewöhnlichen Verkehrsstrom aufnehmen" muss.

    Die Formulierung legt nahe, dass in diesem Zeitraum an der eigentlichen Erschließung (Steinbeker Hauptraße, B5, BAB1-AS HH-BIllstedt) gebaut wurde.

    Es muss festgehalten werden, dass die Begründung der Anordnung erfolgte vor dem Hintergrund:

    a) MEHR Verkehr

    b) NUR aus Sicht des Autoverkehrs, da Freigabe Radverkehr damals gar keine Option war

    c) andere Kreuzungsgeometrie!

    zu c)

    die Kreuzung Kapellenstraße/Brockhausweg wurde Ende der 1970er/Anfang 1980eer umgebaut. Ursprünglich war die Kapellenstraße eine leicht versetzte Doppel-Einmündung in den Brockhausweg. Heute ist nimmt die Kapellenstraße einen leicht geschwungenen Verlauf vor/hinter Kreuzung.

    Aaaaaaber man vor Ort und hat sich das angeschaut. :rolleyes:

    Nach Streetview:

    Wer jetzt im Brockhausweg von Süden kommt und nach Norden will (gegen Einbahnstraße), der hat an der Kreuzung nach links schauend die "Kapelle" des Friedhofes.

    Um Sicht auf die von links auf der Kapellenstraße herannahenden Fz zubekommen, muss man in der Tat weit nach vorne fahren. An der Sichtline angekommen hat man allerdings nach links ca. 50-60m Sichtweite, bevor die Kapellenstraße eine Kurve beschreibt.

    Mit dem Fahrrad beginnt die Sichtlinie auch an der Bordsteinkante zur Kapellenstraße. Mitm Auto und Motorhaube davor ist die Sichtlinie weiter hinter der Gebäudekante der Kapelle, man hätte nur ca. 35-40m Sicht nach Links.

    Ich vermute fast, man meint es "zu gut" und möchte die damals getroffene Entscheidung "Sicherheit" nicht revidieren.

    Tjo. schwierich.

    Im übrigen ist dieses Rummäkeln der Fahrradblase an einzelnen Formulierungen in Presseberichten eine Konsequenz aus dem deutschen Verkehrsunfallstatistikgesetz, das die deutsche Polizei dazu verpflichtet, bei der Unfallaufnahme einen Schuldigen zu bennenen und dazu ein konkretes Fehlverhalten für die Statistik festzuhalten.

    Die Gesetzeslage sagt doch aber nicht, dass auch in Pressemitteilungen die Benennung von Schuldigen und das (angenommene/festgestellte) Fehlverhalten erfolgen muss.

    Oder doch? :rolleyes:

    Ob sich die Leute an mich gewöhnt haben? :/

    Ja. ich bin der Überzeugung, dass sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens ein Gewöhnungseffekt einstellt.

    die Lernresistenten wird man wohl nicht überzeugen, da muss man warten, bis die das Zeitliche segnen.

    Umso wichtiger ist eigentlich, dass das, was an Verkehrsteilnehmern nachkommt, besser geschult wird.

    vollkommen bekloppt.

    Welche Verkehrsschau will man denn da noch machen?

    Ist ein bpflichtiger Radweg vorhanden?

    -> nein, T60 nicht zulässig.

    fertig.

    Verkehrsschau heisst doch jetzt verklausuliert: wir prüfen, ob wir stadtauswärts die B-Pflicht anordnen.

    Meine Glaskugel sagt mir:

    aussitzen, abwarten bis Kreisverkehr und Verlängerung der Wiesenstraße soweit durch sind, dass man mit Verkehrszunahme argumentiert, wonach es dann eine B-Pflicht braucht.

    hurra.

    just zu diesem Mängelmeldung hatte ich auch einen Kommentar, der nicht freigeschaltet wurde.

    Ich hatte auf den 1. Kommentar (man soll auf dem Gehweg fahren) eine Klarstellung geschrieben und ergänzt, dass unabhängig davon auch das Problem des Linksabbiegens vom Am Eisenbahndamm besteht

    Ich hatte diese Meldung bislang als ein Beispiel vorgemerkt.

    Denn die in letzter Zeit zunehmende Anwendung des "Eisernen Rechens", mehr und mehr Kommentare nicht freizuschalten, ist fragwürdig.

    Klar ist: Mängelmelder ist nicht als Dikussionsplattform gedacht.

    Aber: es wird auch viel Unfug in Bezug auf Verkehrsregeln kommentiert.

    Der Fachdienst antwortet auf den Mangel. Und stellt dort schon kaum die rechtliche Situation klar.

    Auf Kommentare wird sehr, sehr selten eingegangen.

    Das übernehmen dann meist Personen, die die kruden Ansichten/Behauptungen richtigstellen wollen.

    Wenn das aber nicht mehr möglich ist, bleibt der Unfug unkommentiert und ohne Chance auf Klarstellung stehen.

    Das sehe ich durchaus kritisch.

    eine one-fits-all-Lösung hab ich aber auch nicht und in der Position des Mängelmelderteams will ich auch nicht stecken.

    Die sollen freischalten, sind aber doch irgendwie verantwortlich für den Inhalt, stoßen an Grenzen, wenn es um Beiträge geht, die nicht in so ein binäres "beleidigung/keine beleidigung"-Raster fallen, sollen Diskussionen unterbinden.

    schwierig.

    Zumal ich auch nicht vermute, dass das alles so learning-by-doing ist ohne Leitfaden, Handbuch etc.

    Meine Haltung zu "Gehweg + Radverkehr frei" = [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ist glaub ich hinlänglich bekannt:

    - funktioniert (fast) nie

    - Alibi-Aktion vieler StVB

    Die auf solchen Wegen geforderte Schrittgeschwindigkeit ergibt sich blöderweise auch nicht "direkt" aus den ersten §§ der StVO, sondern steht im Anhang zur StVO, beim Z.239:

    Zitat

    Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

    Klar, dieses "Schicksal" der angehängten Randnotiz teilt sich die Schrittgeschwindigkeit z.B. mit dem klassischen Haltverbot neben einem Radfahrstreifen und anderen Nickeligkeiten.

    Aber ist eben immer noch: StVO. Richtet sich an alle, die am Straßenverkehr teilnehmen.

    Die VwV-StVO - auch hinlänglich bekannt - richtet sich an die anordnenden Stellen, vulgo (Straßenverkehrs-)Behörden.

    Frage:

    Wo steht auf dieser Achse der VzKat?

    (hier mal Link zur BASt)

    Denn:

    in der Gruppe der Zusatzzeichen mit 1022-x tauchen neben dem 1022-10 (Radverkehr frei) u.A. auch die ZZ auf:

    -11 Mofas frei

    -13 E-Bikes frei

    -16 eKfZ frei

    -17 Fahrräder zum Transport von Gütern oder Personen - Lastenräder - frei

    Die Gruppe 1022 heißt: "Einspurige Fahrzeuge frei"

    Welche Relevanz hat die nun die Bezeichnung dieser 1022-ZZ?

    1. darf mit einem 2-spurigen Fahrrad (z.B. Babboe, [Liege-]-Trike) nicht auf freigegebenen Gehwegen gefahren werden?
    2. dürfen 2-spurige Lastenräder nicht mehr auf den gesondert gekennzeichneten Flächen (1022-17) abgestellt werden?
    3. werden ein "normales Fahrrad" und ein 2-spurigen Anhänger zu einem Fahrzeug und ist dieses dann noch ein einspuriges Fz? (siehe 1.)

    :/

    ich bin auch der Meinung, dass man mit einem ZZ, gerade auch in dieser Ausführung, nicht einfach eine Vorfahrtsregelung erweitern kann.

    Was hat eigentlich der aus 2 einmündende Verkehr für ein VZ? Hat der ein [Zeichen 205] ? Muss ja.

    also der Verkehr aus 2 muss anhalten. Der weiß nicht, welche Regelung auf der "Hauptstraße" gilt.

    Welche Konstellationen gibt es nun für den Verkehr auf der Hauptstraße?

    a) "ich hab Vorfahrt" = passt eigentlich. Wenns doch knallt, hat 2 wohl eher die Brille auf

    b) "hier gilt RvL, von 2 kommt einer. Oh, ich muss bremsen!" Rauscht von hinten jemand drauf: hm. Abstandsverstoß? Aber sonst? dann stehen eben beide. Der auf der Hauptstraße + der aus 2 und beide gucken sich an, warum der andere nicht fährt ;)

    hm.

    Ist nicht auch die Anzahl der Wiederholungen [Zeichen 301] begrenzt? :/

    Computer sagt: naaaay yes

    Zitat

    Das Zeichen ist für Ortsdurchfahrten und Hauptverkehrsstraßen nicht anzuordnen. Dort ist das Zeichen 306 zu verwenden. Im Übrigen ist innerhalb geschlossener Ortschaften das Zeichen 301 nicht häufiger als an drei hintereinander liegenden Kreuzungen oder Einmündungen zu verwenden. Sonst ist das Zeichen 306 zu verwenden. Eine Abweichung von dem Regelfall ist nur angezeigt, wenn die Bedürfnisse des Buslinienverkehrs in Tempo-30-Zonen dies zwingend erfordern.

    :whistling:

    vielleicht war das mit dem Weglassen von 301 an der Einmündung 2 auch Absicht, weil danach wieder die Zählung (nicht mehr als 3) wieder bei 1 anfängt? :S

    Das hat die aktuell zuständige Person bei der StVB aber nicht mehr aufm Schirm. oder so. ^^

    eine Woche ist in der Verwaltung gornix.

    Zumal du ja zusätzliche Workload reinschaufelst ins System :S

    und dann haste auch noch 2 Stellen gleichzeitig angeschrieben. ^^

    dann fühlt sich niemand zuständig

    :saint: okok, alle Klischees bedient. Ich bin dann fertig.