sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden.
Man darf dort also auch rechts vom Grünstreifen mit dem Motorrad mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
das sehe ich nicht so.
bei diesem vbB ist der Unterschied zwischen Fahrbahn und nicht-Fahrbahn deutlich erkennbar. Dass es diesen Unterschied nicht geben soll, ist davon unabhängig. Es gibt ihn.
Wenn es ihn gibt, dann gilt: Fz haben die Fahrbahn zu nutzen. und Fußgänger haben die Gehwege zu nutzen.
dem letzten Punkt steht die ausdrückliche Erlaubnis nach Z.325 "entgegen":
Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.