a) Die Anordnung kann geprüft und für richtig befunden worden sein - aber die Aufstellung ist Grütze.
b) Die VAO wurde nicht / oberflächlich geprüft, die enthaltenen groben Fehler sind nicht aufgefallen - auf die nach Plan korrekte Umsetzung vor Ort kommt es hier nicht mehr an, weil auch eine 100%ige Orientierung am Plan ... fehlerhaft bleibt.
für mich wiegt b) schwerer als a), obwohl es da draußen keinen Unterschied macht.
Denn es ist - und so ehrlich muss man sich machen - eben eine hehre Erwartung, dass jede Arbeitsstelle hinsichtlich der korrekten Umsetzung des Regelplans kontrolliert werden kann. Ja, sie sollte kontrolliert werden. Ohne jede Frage. Aber das ist dann ein Vorwurf an den Landrat bzw. die Fachabteilung bzgl. Ressourcenplanung.
"VAO nicht geprüft" ist aber direkt der Fachabteilung anzulasten ohne jegliche Frage nach Personalausstattung, Geld, Zeit.