E-Mail-Entwurft an die StVB ist schon mehrfach begonnen:
und heute mal abgeschickt. ich hab die Nase voll von den Nasen
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
der Sonderweg südlich der L1077, auf dem man bisher mit dem Rad von Zöllnitz (Böttcher AG) nach Rutha fahren konnte, ist seit einigen Tagen mit VZ.250 gesperrt.
Könnten Sie kurz erläutern,
1. weshalb mit dem Rad dort nicht mehr gefahren werden darf, jedoch weiterhin zu Fuß gegangen werden darf
2. bislang das Reiten dort untersagt - allerdings jetzt erlaubt ist
3. die Durchfahrt mit dem Rad von Rutha nach Zöllnitz untersagt ist, jedoch von Jena kommend auf dem Radweg der Straßenüberführung bis Zöllnitz gefahren werden darf?
In der Gesamtschau erschließt sich die Anordnung in keinster Weise.
Als ich am vergangenen Samstag dort mit dem Rad von der Aral-Tankstelle in Richtung Zöllnitz fuhr, war ich etwas überrascht, dass plötzlich ein Linienbus hinter mir auf dem Geh- und Radweg fuhr. Eine Aufhebung des Geh- und Radweges (VZ.240) und Anordnung von VZ.250 macht aus den o.g. Gründen so keinen Sinn. Als Fußgänger gehe ich am Fahrbahnrand; der Bus darf mich nach StVO nur mit 2m Seitenabstand überholen - also auf dem Abschnitt gar nicht. Auf dem Pferd reitend kann ich auch nicht überholt werden. Vom Begegnungsverkehr noch nicht gesprochen...
Mit freundlichen Grüßen