Nope, liebe Polizei. "erledigt" ist die Frage der Weisung. Die fehlende Verhältnismäßigkeit bei der Weisung, den Radfahrer über Gleise zu schicken oder zum Fußgänger im Begleitgrün zu degradieren, hätte ich schon noch gern besprochen.
Das machen wir dann Ende Februar an einem Montag
Heute ist ein Montag.
Ich möchte zusammenfassen: autsch'n
Kernaussagen:
- wir wissen jetzt, dass keine Gefahrensituation vorlag, die die Weisung zum Verbot gerechtfertigt hätte
- eine normale Verkehrssituation reicht nicht aus für eine Gefahrensituation und daraus ergebende Weisung
- der Polizeihauptmeister hatte nur den Schutz im Sinn, weil es aus seiner Sicht gefährlich war für Sie und andere
- Es ist ihre Entscheidung, sich in diese Gefahr zu begeben und dann sind wir auch aus der Verantwortung, wenn wir das sehen (das war schon fast eine bockig-trotzige Reaktion, da hat nicht viel gefehlt zur Formulierung, wonach ich selbst schuld sei, wenn mir etwas passiert)
Was habe ich nicht gehört:
- "Ich würde das Gespräch vor Ort rückblickend anders führen". Stattdessen "ja, wie der Kollege schon sagt, könnte man das Gespräch auch anders führen."
- "Wir hätten besser abwägen sollen, das Gleisqueren war nicht die beste Entscheidung"
Was hab ich stattdessen gehört:
- "Dass das Radfahren dort erlaubt ist, wusste ich". Hier sind mir die GEsichtszüge etwas entglitten und ich hab nochmal nachgefragt, ob ich das richtig verstanden habe. Ja, der PolBeamte, der mir im Dezember noch eine OWi verpassen wollte, sagte tatsächlich, dass er damals wusste, dass das Radfahren dort erlaubt sei, er aber die Gefahr als so groß eingeschätzt hatte, dass er mich anhielt. Deckt sich halt Null mit seinen Aussagen vor Ort. Aber weil im Gespräch von meiner Seite kein Fortschritt mehr erkennbar war, hab ich das Nachfragen gelassen.
- "Wenn wir Sie durch Begleitung sichern und es passiert etwas, weil jemand hinten drauf fährt, dann sind wir dran". Auch hier hab verzichtet, nachzufragen, wie das dann bei der Querung von Gleisanlagen ist, wenn ich mitm Rad in der Hand und Fahrradschuhen am Fuß im Schotterbett hinfliege; wer ist da dran? Immerhin hab ich auch erfahren, dass man mir ja angeboten hatte, meine Gleisquerung zu sichern. Daran kann ich mich nämlich nicht mehr erinneren...
- "Es ist eindeutig und da versteht die Polizei in Jena auch keinen Spaß: das zu Fuß gehen ist an der Stadtrodaer Straße verboten! Auch, wenn da keine Verkehrszeichen dazu stehen!" Woraus sich das ergibt? keine Ahnung. Ich hab nicht nachgefragt.
- "Wenn ich eine Weisung ausspreche, dann setze ich die auch durch". Jo. Auch dann, wenn sie falsch ist
- "auf der Stadtrodaer Straße habe ich noch nie einen Radfahrer gesehen. Und da rechnet auch niemand mit einem Radfahrer". Auf meinen Hinweis, dass laut Strava da ja doch einige Radfahrer unterwegs sein müssen... "Ich habe da noch nie einen Radfahrer gesehen"
Kurzfassung:
Man sorgt sich um die Sicherheit der Radfahrer. Die Stadtrodaer Straße ist eigentlich nicht sicher und total gefährlich. Aber das wäre ja meine Sache, meine Entscheidung. Aber man hat erkannt, dass normaler Straßenverkehr keine Gefährdung ist, nach der die Polizei einschreiten kann. Und eigentlich würde man aber alles genauso wieder machen wie an dem Dezember-Samstag, wenn dort das Radfahren verboten wäre.
Hatte ich den Eindruck, dass meine Position (Weisung nicht gerechtfertigt, StVO-konformes Verhalten wird geahndet, Weisung nicht verhältnismäßig) verstanden wurde? nein.
Ich sehe da insitutionelles Versagen und ehrlich gesagt auch ein bisschen in-die-Tasche-lügen. Man stellt lieber darauf ab, dass man sich bei der Beurteilung der Situation geirrt hat, als zuzugeben, dass man Verkehrszeichen nicht kennt: der PHM wusste nach eigener Aussage heute schließlich auch im Dezember, dass das Radfahren dort erlaubt war. Und zieht mich dennoch raus... weil: angeblich gefährlich. Eigentlich wundert es mich, dass ich mit der Einstellung nicht schon viel früher an bliebigen anderen Bundesstraßen und Kreisstraßen in/um Jena rausgezogen wurde. Denn da gibts schließlich auch viel Verkehr.
Ich habe wirklich den Eindruck, dass erst mit diesem Vorfall mal geklärt wurde, wann eine Gefährdung vorliegt, nach der ein Einschreiten zulässig ist. Bleibt zu hoffen, dass das Pendel jetzt nicht in die Gegenrichtung ausschlägt und die PolTH grundsätzlich erstmal bei allem sagt: "nö, keine Gefährdung"