Beiträge von DMHH


    Dann ist der Fahrradhelm ja noch unwirksamer als gedacht und selbst für Radfahrer ungeeignet?? 8|

    unter der Annahme, dass Mofa-Fahrer keinen Fahrradhelm wegen dessen möglicherweise mangelnden Schutzwirkung tragen dürfen: ja.

    aber nach §30 Abs 2 StVO ist ja für Kraftfahrzeuge ohne Gurt nur ein "geeigneter Schutzhelm" zu tragen.
    In verschiedenen Quellen wird bei der Frage nach "was ist denn ein geeigneter Schutzhelm?" auf die ECE-Norm Nr.22 verwiesen, deren Prüfeigenschaften ein Helm erfüllen muss. Das widerum bezieht sich dann auch eher auf Motorradhelme.

    Jetzt müsste man das mal durchspielen: Einfach mal mit Fahrradhelm auf dem Mofa fahren. Ob man da angehalten wird?
    Eigentlich müsste man damit durchkommen. Denn wenn ein Fahrradhelm einen Radfahrer, der bergab bis zu 80km/h und mehr erreicht, schützen soll, muss ja auch für ein Gefährt mit Vmax=20km/h diese Schutzwirkung gegeben sein. Der Fahrradhelm erfüllt aus dieser Perspektive wohl die vorgabe "geeignet" ;)


    Weil diese Helme nicht ausreichend schützen bei Unfällen mit Mofa (max. 45 km/h)
    Die notwendigen Schlüsse für den Radfahrer mag Jeder für sich ziehen :saint:

    Mofa = bauartbedingte Vmax von 25km/h
    der Rest ist Motorroller oder Motorrad ;)

    hab längere Zeit einen Helm getragen.

    1) ja, aber... bei 20km/h+ überwiegt das Geräusch in deinen Ohren. Ganz unabhängig davon, ob da nun ein Helm aufm Kopf sitzt
    2) mehr. egal, was da einer erzählt. Ich hatte einen ultra-sportlichen von MET. im Sommer war das schweißband immer ratz-fatz nass. Im Winter allerdings auch mit Helm kälter als ohne :)
    3) keine Ahnung
    4) weil Postausträger/innen mehr zu Fuß als aufm Rad unterwegs sind. :D
    5) keine Ahnung.

    :)

    boah, du vergreifst dich hier in einer Tour im Ton, gehst mit deinem un-Stil hier so ziemlich jedem auf den Senkel - aber bist weiterhin tapfer davon überzeugt, dass alle anderen es nur auf dich armes Opfer abgesehen haben.

    facepalm.jpg


    Ich bleib dabei - mit dir kann man leider (zumindest wohl hier und zu diesem Thema) nicht diskutieren.

    wenn ich mir die Luftbilder der besagten Kreuzung anschaue, gehts echt so: :cursing:

    Sieht man wirklich hervorragend, wie da in den letzten Jahren rumgedoktort wurde. Die Baukörper sind alle gefluchtet und vermutlich in den 50er Jahren errichtet worden. davor der Bürgersteig, dann die Fahrbahn. Und vor dem Kreuzungsbereich wurde die Fahrbahn dann schön aufgeweitet und der Bürgersteig zwangsläufig schmaler, da die Baukörper sich nur schlecht umsetzen lassen. ;)

    Auf dem Radweg würde ich dort wohl nicht fahren. Wenn ich mir die (Falsch-?)parker unmittelbar östlich der Kreuzung ansehe, wundert mich der Unfall nur mäßig. Radweg 3m von der Fahrbahn abgesetzt hinter Autos geführt... der Blick des Unfallverursachers: geradeaus auf die Fahrbahn. wenn dann im peripheren Bereich eine Radfahrerin die Fahrbahn quert - "übersehen".

    Ändern wird sich dort aber nichts. vielleicht malt man die Furten rot an oder so...

    Nach meiner neusten Information wurden in ganz Geesthacht die Benutzungspflichten abgeschafft! Werd' mir das bei Gelegenheit mal ansehen...Bin mir allerdings sicher, dass die meisten weiter auf den "Radwegen" fahren werden. Kennt man ja aus Hamburg... ;(

    ganz Geesthacht blaufrei?! O.o
    NEVER!
    glaub ich erst, wenn ichs erfahren hab.

    Ich fahre ohne Videokamera.
    Ich befürchte dass Kameras wie Helme die Fahrweise negativ beeinflussen können (d.h. es gibt Menschen die dann leichtsinniger Fahren).


    grundsätzlich ein valides Argument.
    Ich halte dagegen, dass man mit Cam vorsichtiger fährt. Denn was nützt die Cam bei einem Unfall, wenn auf dem dann möglicherweise eingezogenen Material massive Verstöße des Radfahrers drauf sind, die möglicherweise sogar unfallursächlich sind? :)

    Was hat euch dazu bewogen mit der Cam zu fahren?
    - zu viele absichtlich herbeigeführte Gefährdungen durch Kfz-ler


    Was macht ihr mit dem Videomaterial? Nutzt ihr die Aufnahmen für spätere Anzeigen? Welche Fälle zeigt ihr an?
    - Owi-Anzeigen in besonders gefährlichen Fällen (eng überholen, "belehren/erziehen")
    - ansonsten heb ich mir Material regelmäßig gefahrener Strecken auch vereinzelt auf, um nachvollziehen zu können, ob sich VZ. geändert haben. Aber auch, um bei einer Auseinandersetzung um "warum haben Sie den mit VZ.237 angeordneten Radweg nicht benutzt?!" Material zu haben. Nämlich deswegen: Radweg ist hier regelmäßig zugeparkt, mit Kampfflaneuren bevölkert und von Geisterradlern gut besucht.

    Wie oft und auf welchen Strecken nutzt ihr die Cam?
    - wann immer ich innerorts auf mein Fahrrad steige
    - Außerorts dann, wenn ich brenzlige Situationen "rieche" oder haarige Stellen kenne
    - Außerorts auch bei sehr schön zu fahrenden Abschnitten oder Teilstrecken mit tollem Blick :)

    Zitat

    "Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden."

    in den übrigen Absätzen des §27 StVO steht nicht, dass es diesen Verbandführer geben muss.
    Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass bei einem Kfz-Verband automatisch der zu Vorderst Fahrende der Verbandführer ist.
    Was macht man dann bei Fahrrädern, denen ja explizit das Nebeneinanderfahren zugebilligt wird?

    und was willst du mit deinem Beitrag sagen?
    Dass die Verbandsregel doof ist?

    Und es gibt auch abseits des "Militärs" haufenweise Kolonnenfahrten. Das beginnt beim Schwertransport von z.B. Windkraftanlagenteilen und endet bei politischen Empfängen, bei denen Person XY vom Flughafen zum Hamburger Rathaus kutschiert wird.

    Und doch, der § ist explizit fürs Rad gemacht. Das Fahrrad findet dort Erwähnung.

    achjetzt, ja... jetzt versteh ich. Auf einmal reicht die geforderte RWBP nicht aus, es muss nun also auch noch politischer Wille hinzukommen. :rolleyes:
    Ich find das auch eine Frechheit von der Politik, dass die nur dann einen Willen zum Bau guter Radwege entwickeln, wenn diese Benutzungspflichtig sind. :thumbdown:
    echtmal!

    lass mich deine Worte zusammenfassen:
    "Ich will, dass es so wird wie vor 1998. Es bestand eine RWBP, einige Radwege waren gut"

    joa. dacht ich mir doch. :)


    Aber:
    Nur dort, wo es eine Benutzungspflicht gibt, gibt es eine annähernd ausreichende Radinfrastruktur, die so gut ist, dass sie viele zum Radeln bringt.


    :huh:
    achsooooo, zugewucherte 60cm-Radwege im Nicht-Sichtbereich der Fahrbahn mit schrecklichem Pflaster gibts erst seit 1998. :thumbup:

    Eigentlich eine Frechheit, dass man die Radwege seit 1998 konsequent verlottern lässt. Wo sind landen eigentlich die Mittel heute, die man vorher in Instandsetzung und Bau der guten Radwege gesteckt hat? :rolleyes:

    die lustige Radfahrerfurt quer über die Fahrbahn befindet sich allerdings in der Gemeinde Dannenberg. :)

    Auf die Rückmeldung aus Geesthacht zum Rad und Fußweg mit Radfahrer frei warte ich freilich immer noch. ;)

    habe gestern mal einen Schuss ins Blaue gewagt und den Fachdienst Straßenverkehr angeschrieben.
    Umgehend(!) kam heute früh die Rückmeldung, dass der von mir angeschriebene Mitarbeiter nicht zuständig ist, meine eMail aber an die betreffende Stelle weitergeleitet wird.

    :thumbup:

    vielleicht ist so eine Wegfahrsperre ja die sanfte Hinführung zu einer Schnellfahrsperre? :)
    *träum*
    wenn sich das erstmal etabliert hat, kommt dann vielleicht auch die Handy-benutz-fahrsperre und die rechtsabbiegesperre bei unterlassenem Schulterblick :D

    :huh:
    all die geschilderten Situationen sind eindeutig in der StVO und dem Tatbestandkatalog geregelt und erfasst. Da kann die Versicherung auch heute schon Teilzahlungen verweigern bzw. sich vom Versicherungsnehmer zurückholen.
    Bspw: Handynutzung. Wer so doof ist, und bei einem Unfall angibt, dass er gerade aufm Handy rumgetippt hat, wird unter Umständen auch Probleme mit der Versicherung bekommen.

    Viel eher könnte man befürchten, dass irgendwann der Schulterblick für Radfahrer beim Geradeausfahren vorausgesetzt wird.
    Denn immerhin wird wiederholt propagiert, dass, wer auf Radwegen unterwegs ist, immer mit abbiegenden Fahrzeugen rechnen muss. Der "Lebensrettende Blick nach links" wird empfohlen. Wer dann dennoch unter den Rädern des Rechtsabbiegers landet, hat sich wohl nicht wie ein "verständiger Mensch" verhalten.
    Aber zum Glück passieren solche Unfälle auf Radwegen ja fast nie. oh... wait..