Dann ist der Fahrradhelm ja noch unwirksamer als gedacht und selbst für Radfahrer ungeeignet??
unter der Annahme, dass Mofa-Fahrer keinen Fahrradhelm wegen dessen möglicherweise mangelnden Schutzwirkung tragen dürfen: ja.
aber nach §30 Abs 2 StVO ist ja für Kraftfahrzeuge ohne Gurt nur ein "geeigneter Schutzhelm" zu tragen.
In verschiedenen Quellen wird bei der Frage nach "was ist denn ein geeigneter Schutzhelm?" auf die ECE-Norm Nr.22 verwiesen, deren Prüfeigenschaften ein Helm erfüllen muss. Das widerum bezieht sich dann auch eher auf Motorradhelme.
Jetzt müsste man das mal durchspielen: Einfach mal mit Fahrradhelm auf dem Mofa fahren. Ob man da angehalten wird?
Eigentlich müsste man damit durchkommen. Denn wenn ein Fahrradhelm einen Radfahrer, der bergab bis zu 80km/h und mehr erreicht, schützen soll, muss ja auch für ein Gefährt mit Vmax=20km/h diese Schutzwirkung gegeben sein. Der Fahrradhelm erfüllt aus dieser Perspektive wohl die vorgabe "geeignet" ![]()