Beiträge von DMHH


    Da ein polnisches Kennzeichen vorlag, spricht einiges dafür, dass der Fahrer hier nur auf Besuch war und mit den Gepflogenheiten nicht vertraut war.

    Es fahren erstaunlich viele Kfz mit polnischem Kennzeichen hier bei uns herum. Die können unmöglich alle "nur mal kurz zu Besuch sein".
    Ich tippe viel eher darauf, dass viele Firmenwagen und Privatfahrzeuge von Arbeitnehmern darunter sind.

    Und: wer es bis nach HH geschafft hat, der braucht mir nicht zu erzählen, dass er keine Verkehrsregeln kennt. Wenn ich mit einem festlandseuropäischen Wagen in Glasgow einen Unfall baue, wär es auch dämlich, mit mit "ach, hier ist Linksverkehr?!" rausreden zu wollen.

    Oder in Südfrankreich in einem Kreisverkehr "aber bei uuuuuuuns ist das mit der Vorfahrt im Kreisverkehr aber ganz anders geregelt. Da war ich jetzt etwas verunsichert..."

    Wer sich - beruflich oder privat - ins Ausland begibt, hat die dortigen Verkehrsregeln zu beachten, sich vorher darüber zu informieren und im Zweifelsfalle einfach mal anzuhalten.
    "Bei uns ist das anders" ist niemals eine gute Ausrede.

    wenn ich wählen könnte zwischen 120km/h Autobahn konstant und "100km/h maximal plus Kreuzungen, 70er-Bereich, Gegenverkehr, etc" würde ich auch bei 10min mehr Fahrzeit immer die Autobahn wählen.

    Der Ausweichverkehr wird gerne mal überbewertet. Das sind dynamische Prozesse, die sicherlich im Einzelnen durchaus zeitweise zu einem höheren Verkehrsaufkommen auf parallel geführten Bundesstraßen führen können. Aber mit dem Argument müsste man auch Baustellen auf Autobahnen verbieten oder Stauumfahrungen in Navis deaktivieren. Denn dadurch wird Ausweichverkehr ebenfalls generiert.

    Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt. Ich mag nicht ausschließen, dass so etwas erfolgreich verfolgt wird, halte es indes wegen der häufigen Beschwerden über mangelnde Verfolgung für unwahrscheinlich und kenne keine veröffentlichten Entscheidungen darüber, was nicht heißen muss, dass niemals Sanktionen ergangen wären.

    Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand wird verfolgt und geahndet. Dies allerdings nur auf Bestreben des "Geschädigten".
    Mir persönlich ist ein Fall bekannt, bei dem ein Autofahrer einen Radfahrer sehr dicht überholt hat. Der Radfahrer hat eine OWi-Anzeige geschrieben. Ein paar Wochen später stand ein Gerichtstermin an, weil der Beschuldigte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat.
    Der Gerichtstermin wurde abgesagt, da der Beschuldigte seinen Einspruch zurückgenommen hat.

    Sprich: Wenn die zuständige Bußgeldstelle OWi-Anzeigen von Bürgern verfolgt (Stichwort: Opportunitätsprinzip), kommt es bei hinreichend guter Dokumentation auch zu Bußgeldbescheiden.

    Ich würde jedoch nicht so weit gehen, anzunehmen, dass die Bußgeldstelle auch "Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand" ahndet, wenn ein Kfz an einem auf dem Radfahrstreifen fahrenden Radler vorbeifährt.

    der ÖPNV hat jedoch das klassische Henne-Ei-Problem.

    Draußen in den Hamburger Walddörfern quaken die Alten nach besserer Anbindung. Die ist aber niemals kostendeckend realisierbar, wenn 100% der erwerbstätigen Pendlerbevölkerung dort lieber mit dem Auto fährt. Und die fahren lieber mit dem Auto, weil die Busse nur alle 30min fahren und man 3x Umsteigen muss. Und weil die Schnellbusse immer noch Zuschlagspflichtig sind.

    Schaut man sich mal an, in welchen Städten sich der ÖPNV selbst finanziert, sieht's weltweit relativ dunkel aus. Ich meine mich zu erinnern, dass lediglich in Japan (Tokyo?) der ÖPNV Gewinne einfährt.
    Klingt auch irgendwo logisch, dass man bei bestehenden Fixkosten (Personal, Energie, Material, Infrastruktur) eben eine gewisse Anzahl von Dauerzahlern und Einzelfahrscheinlösern benötigt, um pari zu sein.

    Und da gibt's 3 Möglichkeiten:
    1) Anzahl der Nutzer erhöhen
    2) Entgelte der Nutzer erhöhen
    3) Fixkosten senken

    Punkt 3 bekommst du nur hin, wenn du entweder einen Batzen Geld in die Hand nimmst und in autonome Fahrzeuge investierst oder Linien zusammenstreichst, Kurzzüge einsetzt, den Fahrplan ausdünnst

    Punkt 2 wird regelmäßig gemacht, zum Leidwesen der meisten ÖPNV-Nutzer

    Punkt 1 erreichst du entweder durch verbessertes Angebot (höhere Taktung, bessere Anbindung) oder aber dadurch, dass du die Alternativen (Autofahren) bestrafst. Machen wir uns nichts vor: von Gewohnheiten kommen die meisten nur weg, wenn der Leidensdruck eine individuelle Schwelle erreicht/überschritten hat. Diese Schwelle kann aber durch ganz viele Faktoren beeinflusst werden: Treibstoffpreise, Parkplätze, Geschwindigkeit, Maut usw.

    Wenn genügend Menschen ihre Gewohnheiten ändern, kann ÖPNV durchaus günstiger sein.
    Und: ich stelle das Dogma des ewigen "ÖPNV muss sich selbst tragen" in Frage! Warum muss der ÖPNV sich selbst tragen? Warum darf der Staat/das Land hier nicht Zuschüsse gewähren?
    Schau sich doch mal jemand die Wirtschaftspolitik bei Standortfragen von BMW, Porsche, Amazon an. Da werden Millionenvergünstigungen gewährt bei Grundsteuer, Grundstückspreisen und Erschließungskosten.

    Wer Mobilität als Grundrecht und Lebensqualität ansieht, muss auch den Schritt gehen, ÖPNV durch Zuschüsse und Subventionen für alle erschwinglich und attraktiv zu machen. Oder den MIV derart unattraktiv, dass ein Wechsel erzwungen wird.

    najaaaaa - streng genommen liegt Frau K. auch nicht falsch.
    der Zustand (Pflaster, Aufbrüche, Schlaglöcher, nicht genügend abgesenkte Bordsteine, spitzwinklige Führungen über den Bordstein, Poller neben dem Radweg, Schilder fast auf dem Radweg, teilw. zugewucherte Radwege, usw.) ist tatsächlich nicht verantwortlich für die Mehrzahl der erfassten Unfälle.

    Weil: Wer sich mit dem Rad an einem Wurzelaufbruch hinlegt, meldet das in aller Regel nicht der Polizei. Der Unfall wird nicht erfasst.
    Was anderes ist es bei einem Unfall Auto<->Fahrrad. Hier wird häufig (aber immer noch zu selten) die Polizei hinzugezogen. Schuld ist dann aber nicht der Zustand des Radweges, sondern in aller Regel entweder eine missachtete Vorfahrt oder ein "Übersehen" wegen mangelhafter Führung des Radweges.

    Insofern seh ich die Aussage nicht als falsch an - betrachte sie dennoch als pure Ausrede, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass die FHH nichts für gute Radwege täte.

    steht nicht an der Unfallstelle im Spadenland, wo der LKW fast frontal in eine Gruppe Rennradler gefahren ist und einen davon tödlich verletzt hatte, eines?

    Ich glaube außerdem, dass das GhostBike an der Armgartstraße nur dort steht, weil der Unfall so unmittelbar vor einer CM stattfand. Und weil der Treffpunkt fast daneben lag.
    Damit möchte ich niemandem ans Bein pinkeln oder die Aktion schlecht machen. Aber Gelegenheit, ein GhostBike zu machen, hätte in HH schon genügend gegeben. ||

    Ich bin bis 2006 unbehelmt gefahren.
    Hatte dann einen durchaus schweren Unfall, nachdem ein Fußgänger mich unsanft bei voller Fahrt zum Absteigen über den Lenker zwang. Hatte recht böse Verletzungen auch im Kopfbereich davongetragen, die - rückblickend betrachtet - ein Helm nicht verhindert hätte. Außer ein Fullface-Mountainbike-Helm.

    Nach dem Unfall legte ich mir doch einen Helm zu. Sogar einen guten. Hab den auch gefahren, bis sein Haltbarkeitsdatum (4-5 Jahre nach Herstellung) abgelaufen war.
    Ich bemerkte nur eines: Geisterradler wichen eher aus, wenn ich einen Helm trug.

    Aber sonst war das Teil nur lästig. Beim Einkaufen störts. Zu Hause liegt er rum. Im Winter zieht's und mann braucht wieder extra Mütze für den Helm. Im Sommer isses dadrunter trotz sportlicher Fahrweise und Megadurchlüftung wärmer. Im Wald verhaken sich tief hängende Äste in den Lufteinlässen, bei langen Touren ist die Nackenmuskulatur über die Maßen angestrengt, weil das mal eben 230g mehr aufm Kopf waren.

    Hätte ich ein Rennrad, trüge ich evtl. dort einen Helm. Andererseits fahr ich mit meinem Bike jetzt auch 35+ und manchmal im Ampelsprint auch 45+
    Weiß jetzt nicht, ob ein Helm da sooo viel bringt.


    Meine Meinung würde ich wohl ändern, wenn es eine belastbare Studie gibt, die den absoluten Nutzen von Fahrradhelmen belegt.


    Den Eindruck hatte ich auch. Vielleicht täusche ich mich da auch, aber kann es sein, dass in der damaligen DDR nicht so gerne Radwege gebaut wurden und der Radverkehr jetzt insofern davon profitiert, dass er nicht dauernd irgendwelche Hochbord-Radwege wegdiskutieren muss, bevor Radverkehrsinfrastruktur auf die Fahrbahn verlegt wird?

    Du täuschst dich nicht. Dafür gibt es auch 2 Erklärungen:
    a) es war ohnehin kein Geld für Straßenbaumaßnahmen vorhanden. Da wurde mal neu aufgepflastert und eine neue Deckschickt aufgebracht - aber große Umbauten fanden nicht statt. Radwege wurden dort angelegt, wo der Gehweg sehr breit war. Andererseits hat man nichtmal in frisch erschlossenen Neubaugebieten Radwege angelegt. Das begann erst ab 1991. Da musste man wohl die zugewiesene Kohle verplempern und bastelte sich Radwege.
    b) fuhr der Großteil der DDR-Bürger ohnehin mit dem Fahrrad zur Arbeit. In meiner Heimatstadt war um 16:20 an ein Queren der Hauptstraße fast nicht zu denken. Da wälzte sich ein Strom von Radfahrern entlang, denn in 3 größeren Betrieben war um 16:00 Schichtwechsel.

    Ich denke nicht, dass es da mit der Rennleitung ein Problem geben wird. Dies unabhängig davon, ob der Vater nun Polizist ist.
    Denn die negative Presse "Polizei räumt Mundsburger Damm, nach dem sich 300 Radfahrer zu einer Gedenkminute eingefunden haben" kann sich keine Polizei leisten.

    Bei der Einrichtung eines GEfahrengebietes und dem Verprügeln von Demonstranten haste immer noch genügend konservative Leute, die so ein Vorgehen begrüßen. Bei einer Radfahrerin und dem Gedenken an ihren Tod - da wird sich keiner trauen, dagegen seine Stimme zu erheben. Da bin ich fest von überzeugt.

    So sehr einige Leute Radfahrer auch hassen mögen - wem der Tod einer 18jährigen und eine Gedenkminute an einem Freitag abend mit resultierender Straßensperrung egal ist, in dessen Meinungsfußstapfen wird kein Politiker steigen. Will sagen: lass sie hupen und reden. Sie werden aber damit kein Gehör finden.

    das mit dem Weiterleiten an die für Fahrerlaubnis zuständigen Behörden wird nicht passieren.
    Dies würde bedeuten, dass auch nicht verfolgte, eingestellte oder "unschuldig" abgeurteilte Fahrzeugführer irgendwelche Schriftsätze zu ihrer Person bei einer 3. Behörde vorliegen hätten. Meiner Meinung nach würde das gegen das rechtsstaatliche Prinzip verstoßen.
    Anders gesprochen: wenn mein Fahrrad ein Kennzeichen hätte und jeder Affe eine Anzeige gegen mich stellt, weil ich durch Fahren auf der Fahrbahn den Verkehr behindert hätte und jedem einen Stinkefinger zeigen würde - soll das auch der Führerscheinstelle mitgeteilt werden?
    Bekomm ich dann Post von denen, dass mein Führerschein eingezogen wird, weil zu viele Anzeigen gegen mich gestellt wurden? 8)

    Straftanzeigen

    Im Unterschied zu einer OWi-Anzeige kann eine Strafanzeige nicht so mir-nichts-dir-nichts-hoppla-hopp eingestellt werden.
    Dass es in vielen vielen Fällen doch auf eine Einstellung hinausläuft, steht auf einem anderen Blatt. Rein rechtlich kann man sich gegen eine
    Einstellung aber zur Wehr setzen. Doch der Reihe nach.

    Eine Strafanzeige kann wie bereits oben erwähnt mündlich oder schriftlich bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erfolgen.
    An dieser Stelle empfehle ich tatsächlich den Gang zum PK, da hier häufiger Strafanzeigen aufgenommen werden und bestimmte Sachverhalte erfragt werden, die man bei einer eigenständigen, schriftlichen Formulierung möglicherweise vergessen würde.

    Eine Strafanzeige kommt für Radfahrer immer dann in Betracht, wenn ein besonders gefährlicher Verstoß vorlag oder einem unumwunden mit körperlicher Gewalt gedroht wird.
    Nur ein paar Beispiele:

    • enges Überholen, hupen, anschließendes Ausbremsen
    • das berühmte "von der Straße schieben". Also nebenherfahren und dann rechts rüber ziehen und abdrängen
    • "Verpiss dich von der Straße, oder ich überfahr dich!!!!"
    • vollendete Körperverletzung durch Schläge, Tritte etc
    • Sachbeschädigung durch Anfahren/Kontakt/Unfall


    1) Vorgehen und Hinweise
    Es hat also einen Vorfall gegeben, auf Grund dessen man sich zu einer Strafanzeige entscheidet.

    a) relativ zeitnah ein PK aufsuchen
    Allerdings ist es manchmal ratsam, durchaus erst nach Hause zu fahren, um sich ggfs. zu informieren oder gleich ein eigenes kleines Gedächtnisprotokoll zu schreiben.
    Bei der Gelegenheit können auch von der möglicherweise vorhandenen ActionCam gemachte Aufnahmen gesichtet werden. Wer die
    Möglichkeit sieht, kann gerne auch nach 18:00 auf einem PK vorbeischauen, spätestens ab 20:00 ist es erfahrungsgemäß dort etwas ruhiger was Publikumsverkehr & Einsätze angeht
    Jedes PK wird eine Strafanzeige aufnehmen, unabhängig davon, wo sich der Vorfall ereignete. Aber es hilft manchmal, wenn der Beamte des zuständigen PKs die Situation vor Ort, Straßennamen, Geschäfte etc. kennt, die ein einfacheres Verständigen ermöglichen.

    b) was sollte ich mitbringen?
    - Personalausweis/Pass
    - Kennzeichen des Kfz
    - Beschreibung des Fahrers/der beteiligten Personen
    - Adressen von evtl. Zeugen
    - ca. 30-60min Freizeit, je nach Umfang der Anzeige

    c) Den Vorfall so sachlich und ausführlich wie möglich/nötig schildern
    Es kommt hier nicht auf jede Kleinigkeit an - aber viele Kleinigkeiten können wichtig sein. Der leitende Satz wird sein: "Was ist wann, wo, wie (und warum) passiert?"

    Achtung: Es ist eure Strafanzeige. Ihr unterschreibt dafür. Also lest euch durch, was der Beamte aus euren Ausführungen macht. Korrigiert, sofern nötig.
    Was weniger gut ankommt: Rechtschreibung und Interpunktion zu bemängeln. Bei grammatikalischen Fehlern kann man sich noch darauf berufen, dass
    der ein oder andere Satz mit der Wortreihenfolge einen anderen Sinn ergibt...

    Die Polizei wird einen Satz im Protokoll unterbringen, der sinngem. lautet: "stelle Strafanzeige wegen aller in Frage kommender Delikte".
    Dieser Satz sollte so oder so ähnlich unbedingt drin stehen. Das hat den Hintergrund, dass Euch und dem Polizeibeamten möglicherweise nicht klar ist, welche Straftaten sich aus dem Protokoll nun entnehmen lassen. Wäre doch "schade", wenn nur Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt würde, aber da auch noch Bedrohung und Körperverletzung drin stecken.

    Wichtig:
    Ihr erhaltet von diesem Protokoll keine Kopie und dürft euch auch selbst keine machen.
    Wer allerdings vergisst, seine ActionCam auf dem PK auszumachen, der hat unter Umständen eine Aufnahme des ausgedruckten Protokolls in der Videodatei oder darf sich daheim darüber amüsieren, wie seltsam die eigene Stimme klingt, wenn man das Protokoll im PK nochmal laut vorliest. :whistling:

    Fast(?) alle Straftaten, die einem Radfahrer widerfahren können, sind sogenannte Antragsdelikte. Dies bedeutet, die Staatsanwaltschaft wird erst Ermittlungen aufnehmen, wenn ein Strafantrag gestellt wird. Diesen Strafantrag wird euch der Polizeibeamte vorlegen. Unterschreiben!

    Das war es bis dahin. Mehr könnt ihr jetzt nicht machen. Nun heißt es abwarten.

    2) weiterer Ablauf
    a) Einstellung
    Die Polizei wird die Strafanzeige + Strafantrag an die zuständige Staatsanwaltschaft leiten.
    Dort werden die meisten Strafanzeigen die den Bereich "Straßenverkehr" betreffen, gleich wieder eingestellt.
    Im Unterschied zu einer OWi-Anzeige gibt es hier jedoch Post von der Staatsanwaltschaft mit einer Begründung der Einstellung.

    Und der Einstellungsbegründungstextbaustein lautet hier in Hamburg:
    [finde gerade meinen §§-Ordner nicht. Ich trage das später nach. Daher sinngem.:] Einstellung nach §153 StPO, da kein öffentliches Interesse vorliegt und die Schuld des Täters als gering anzusehen ist. Sowie Einstellung nach §170 StPO. Da schiebt die Staatsanwaltschaft gerne vor, dass nach vorliegenden Aussagen keiner Partei mehr Glauben geschenkt
    werden könne als der anderen. Eine Verurteilung nicht erfolgen wird und das Verfahren damit quasi wegen mangelnder Erfolgsaussicht eingestellt wird.

    Es folgt eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach man binnen 14 Tagen bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen den Bescheid (also die Einstellung des Verfahrens) einlegen kann. Sollten zwischenzeitlich keine neuen Videobeweise, Zeugenaussagen etc. auftauchen, kann man sich entweder die Arbeit sparen oder die Beamten am Amtsgericht nerven.

    Um ehrlich zu sein: eine "Gefährdung im Straßenverkehr" und ähnliches hat wenig Aussichten auf Klageerfolg. Interessant wird es bei Strafsachen wie Körperverletzung und Beleidigung.
    Lustigerweise scheint die Hemmschwelle, ein solches Verfahren einzustellen, deutlich höher zu sein. Da bekommt man an einer Stelle einen Einstellungsbescheid zu einer Anzeige, obwohl man fast abgeschossen wurde, weil der Fahrer so eng überholt, dass man den Kontakt Auto-Fahrrad mitbekommt. An anderer Stelle wird ein Verfahren angestrebt, weil der Fahrer lautstark kundtut, dass er den Radfahrer jetzt überfahren wird.

    Tja. Das eine ist eine "Unachtsamkeit". Das andere ist tatsächlich Körperverletzung. Denn auch das begründete Fürchten um die körperliche Unversehrtheit, sein Leben gar, kann den Tatbestand der vollendeten Körperverletzung erfüllen. Vielleicht bei Aufgabe der Strafanzeige berücksichtigen. :)

    Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, gilt auch wie bei einem OWi-Verfahren:
    - ihr seid als Zeuge geladen
    - der Arbeitgeber muss euch in aller Regel freistellen
    - Verdienstausfall und Fahrtkosten werden von der Landesjustizkasse beglichen

    b) ich will aber unbedingt klagen!
    da hilft dann nur der Weg zum Rechtsanwalt. Denn nach der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft und deren Abweisung der Beschwerde, ist ohne Rechtsbeistand hier Schicht im Schacht. Klageerzwingungsverfahren bedürfen zwingend eines Rechtsanwaltes. Und mal ehrlich: die Erfolgsaussichten sind nicht so wahnsinnig rosig. Wenn man dann auch bedenkt, dass selbst bei Verurteilung des Beschuldigten in aller Regel nur relativ milde Strafen ausgesprochen werden, sollte man sich wohl überlegen, hier Geld für einen RA locker zu machen.
    Und: eine Rechtsschutzversicherung zahlt - soweit mir bekannt - keine Honorare bei Klageerzwingungsverfahren.

    Fazit:
    Ich möchte niemanden davon abbringen, eine Strafanzeige zu stellen. Steht der Verdacht auf Körperverletzung im Raum, würde ich in jedem Fall dazu
    raten. Egal, ob der Autofahrer den Baseballschläger aus dem Kofferraum holt, er nur eine Backpfeife austeilt oder damit droht, euch zu überfahren.
    Wer "nur" eng überholt oder geschnitten wurde, der sollte eher über Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit nachdenken.

    Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu Situationen, die brenzlig sind und bei denen man fassungslos, verängstigt, wütend oder hilflos dasteht.
    Und häufig kommt da der Wunsch auf, jemanden anzuzeigen.

    Ich möchte die möglichen Wege und Un-Wege etwas näher beleuchten und hoffe so, Betroffenen etwas Mut zu machen oder die größten Illusionen zu nehmen.
    Um Missverständnisse zu vermeiden: ich.bin.kein.Anwalt. :!:

    Das Folgende beruht daher auf eigenen Erfahrungen und Gesprächen mit Leuten, die damit beruflich zu tun haben.
    Wer Korrekturen anbringen möchte, möge dies bitte tun.

    Ich habe versucht, mich kurz zu fassen - aber vieles muss einfach betrachtet, erwähnt und erläutert werden.

    1) Unterscheidungen
    A) Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeiten sind so die kleinen Überschreitungen und Missachtungen der StVO.
    Falschparken, bei Rot fahren, Vorfahrt nehmen, hupen, dicht auffahren, Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand, und was einem sonst noch so im alltäglichen Leben auf 2 Rädern begegnet.

    zum Thread mit der Ordnungswirdrigkeitenanzeige geht's hier lang.


    B) Straftat Eine Handlung ist dann strafbar, wenn sie die im Strafgesetzbuch festgeschriebenen Bedingungen erfüllt.
    (freie! Definition durch mich)
    Die Anzeige einer strafbaren Handlung kann mündlich oder schriftlich bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht erfolgen.
    In aller Regel geht man zum nächsten/bekannten Polizeikommissariat und erklärt dem Beamten, dass man eine Anzeige stellen möchte wegen folgenden
    Sachverhaltes: ...
    Typische Stratbare Handlungen: Körperverletzung, Nötigung, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr