der Klassiker
in der Straße Eilbektal und weiter Eilenau hatte es noch bis vor ca. 3? 2? Monaten brav
hinter jeder Einmündung. Ganz egal, wie beschissen der Belag, wie schmal das Fitzelchen Pflasterstein zwischen Hecke und parkenden Autos war.
[...]
edit: heute ist Freitag und Arschlochtag.![]()
Ich konnte mich in der eMail nicht zusammenreißen, sondern hab mich dumm und ein halbes dutzend Fragen gestellt.![]()
Für mich ist das ein Modellversuch der Polizei Hamburg. Da darf man schon fragen, wie man sich richtig verhält, wo weitere Kreuzungen nach diesem Muster geplant sind und ob man selbst Vorschläge machen kann.
24.07.2014, gerade die email vom PK31 aus dem Postfach gezerrt:
ZitatIhre Interpretation dieser verwirrenden Beschilderung ist gewagt, von uns aber so nicht gewollt. In der Anordnung sollte das Zusatzzeichen 1022-10 StVO an einem gesonderten Pfosten ca. 10m vor der Lichtzeichenanlage aufgestellt werden, weil der andere Radweg dort endet. Dies ist leider bei der Umsetzung der Anordnung der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht falsch gemacht worden. Ich habe das Bezirksamt Wandsbek auch hier gebeten, dies so schnell wie möglich zu ändern.
Demzufolge gibt es keinen Modellversuch in Hamburg, der eine solche Regelung erproben soll.
schaaaaaaade, doch kein Modellversuch
Ich komme aber doch ins Grübeln bei einem anderen Teil der Antwort.
ich habe nämlich nachgefragt, warum dieser Abschnitt der Eilenau ohne ZZ.1022-10 aus auskommt.
ZitatIst das gewollt? Auf den vorangegangenen 1,3km darf ich auf Grandwegen, haarscharf an geparkten Autos und durch den Wartebereich einer Bushaltestelle fahren – hier muss ich auf die Fahrbahn wechseln?
Oder ist die rudimentäre Markierung eines weißen Striches an dieser Stelle als „sonstiger Radweg“ zu interpretieren? Dies würde dann aber die jahrelang bestehende Anordnung von VZ.240 („gemeinsamer(!) Fuß- und Radweg“) konterkarieren…
Und meine Befürchtung wird bestätigt:
ZitatWie Sie richtig bemerkt haben, handelt es sich in dem Abschnitt um einen sonstigen Radweg, der die Service-Lösung nicht benötigt. Leider haben Sie Recht, wenn Sie anmerken, dass dann in der Vergangenheit die Beschilderung mit VZ 240 StVO nicht korrekt war.
Wenn ich mir mein Foto unten und auch den Ausschnitt bei Streetview ansehe, weiß ich nicht, wo ich als Radfahrer dort fahren soll/darf.
Und:
ich will bei dem Regen gerade ungern raus, nur um zu gucken, ob ich mich da irre, aber 500m weiter östlich, also hier gibts die gleiche Markierung und ZZ.1022-10 steht dort...
hm.