Weshalb dürfen solche Typen Auto fahren???
Der Fahrer denkt, das Smartphone lenkt.
nee. moment..
Das Smartphone denkt, der Fahrer lenkt.
immer noch nicht. habs gleich
*rumwurschtel*
Kein Fahrer denkt, durchs Smartphone wird er abgelenkt.
Weshalb dürfen solche Typen Auto fahren???
Der Fahrer denkt, das Smartphone lenkt.
nee. moment..
Das Smartphone denkt, der Fahrer lenkt.
immer noch nicht. habs gleich
*rumwurschtel*
Kein Fahrer denkt, durchs Smartphone wird er abgelenkt.
wird bestimmt kein Verfahren geben. Einstellungsbescheid kommt in 6 Wochen ins Haus geflattert. Die beschuldigten Beamten werden ihre Aussagen so "gewissenhaft" machen, dass die Staatsanwaltschaft keine Aussichten auf eine Verurteilung sieht.
Alles andere würde mich überraschen.
Was mich dann nach dem Artikel von Laufi nicht verwundert hat: Dass die Beamten auf stur geschaltet haben.
Denn der Kardinalfehler war hier: zu erkennen geben, dass man etwas weiß. Und sogar besser weiß als die Beamten. Das ist immer eine blödie Situation - gerade draußen auf der Straße. Sobald die Rennleitung eine Meinung hat, was zu tun ist, was richtig ist - deine Meinung davon abweicht, haste verloren.
Diskutierst du, verschwendest zu Zeit. Denn du wirst keinen Beamten vor Ort jemals davon überzeugen können, dass du recht - er unrecht hat. Diese Option taucht in den Handlungsanweisungen der Polizei nicht auf!
Das klingt jetzt sehr besserwisserisch - aber ich habe den Kardinalfehler auch (zu) häufig begangen. Gib dem Beamten das Gefühl, dass er mehr weiss als du und zu jeder Zeit die Kontrolle über die Situation hat...
Aber dass das so wie von die beschrieben eskaliert - das bleibt einfach unfassbar.
Halt uns (also alle) auf dem Laufenden
Baustellen und Radwege - heute: Moorfleeter Straße (streetview)
Ich bin da gestern längs. die Moorfleeter Straße hat soweit mir aufgefallen ist, nur in dem Bereich zwischen Pinkertweg und Werner-Siemens-Straße Benutzungspflichtige Radwege.
Da mich das in aller Regel herzlich wenig interessiert, fahr ich dort auf der Fahrbahn. Und mir fällt der neu gemachte Radweg auf. Mit einer fantastischen Breite von ca. 60cm.
Und als ich weiterfuhr, bin ich aus dem Lachen nicht mehr herausgekommen. Aber schaut euch die Bilder selbst an.
Ich habs mir dann nicht nehmen lassen, das PK42 in der Möllner Landstraße zu kontaktieren. Hab ein nettes PDF mit Texten und Bildern zusammengefrickelt und das rübergemailt. Dankbarerweise haben alle PKs in Hamburg ein Funktionspostfach, dessen Adresse man sich leicht merken kann: pk[NUMMER]@polizei.hamburg.de
Ziemlich genau 2h später kam dann die Antwort:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr [...],
herzlichen Dank für diese Information, dass in der Moorfleeter Straße in dem Baustellenbereich für die Radfahrer nicht nur eine unkorrekte Beschilderung vorhanden sondern auch teilweise das Radfahren gar nicht möglich ist.
Ich werde mich mit dem Verantwortlichen der ausführenden Firma in Verbindung setzen.
Die Radwegebenutzungspflicht in der Moorfleeter Straße in dem Streckenabschnitt zwischen der Werner-Siemens-Straße und Bredowstraße ist vor Kurzem überprüft worden und die Benutzungspflicht wird aufgehoben.
Sollten Sie noch weitere Hinweise oder Nachfragen haben, so können Sie sich mit mir auch gern telefonisch in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tja. Bin ja mal gespannt, was sich schneller ändert: der Baustellenstatus oder die mangelhafte Beschilderung
Ich könnt mir ja fast vorstellen, dass die da in 2 Tagen fertig sind und bis dahin die (fehlende und falsche) Beschilderung so lassen.
Viel interessanter ist, dass ich in meinem Schreiben das mich störende Z.237 nur mit einem Halbsatz erwähnte, und der Mitarbeiter im PK42 mir hier gleich den Wind aus den Segeln nimmt mit "jaja, Z.237 soll verschwinden."
Aber mal was anderes: auch wenn ich einen "sonstigen Radweg" baue bzw. instandsetze - das Ding da soll plast-konform sein?
Zuerst: gute Besserung.
Dann: Auch ein Sturz ohne Kontakt Blech<->Fahrrad ist erstmal ein Verkehrsunfall.
Wenn deine Ampelsituation etwas "eindeutiger" gewesen wäre, du dir das Kennzeichen gemerkt hättest: 110 anrufen, angeben, dass der Fahrer des Wagens mit dem Kennzeichen [---] gerade einen Verkehrsunfall verursacht hat und auf der [----]-Straße Richtung [----] wegfährt.
Wenn das Kennzeichen wie in deinem Fall nicht bekannt ist: umschauen, ob Zeugen das beobachtet haben. Mit etwas Glück hat sich einer von denen das Kennzeichen oder Teile davon gemerkt.
Grundsätzlich wäre ich bei der von die geschilderten "Ampel springt gerade um"-Situation aber vorsichtig. Müsste man abwägen, was im schlimmsten anzunehmenden Fall negativ für dich herumkommen könnte. Schadensquotelung vielleicht 30-70 oder so. Müsst man mal vergleichbare Unfälle heranziehen.
Dass es kein "gelb" gibt, ist - soweit mir bekannt - irrelevant. Es gilt dann halt nach Ansicht diverser "Fachmenschen" das Prinzip, dass du jederzeit mit dem Umspringen auf "rot" rechnen musst und deine Fahrt zu verlangsamen hast.
Auf der einen Seite steht jetzt Unfall (mit)verursacht, Fahrerflucht - auf der anderen Seite möglicherweise(!) eine bei rot überfahrene Ampel.
Für den Kfz-Fahrer käme verschärfend hinzu, dass der dich gesehen (hat gehupt!) und dennoch draufgehalten hat.
Nach einigem Überlegen würde ich in deiner Situation (wenn Kennzeichen bekannt) vermutlich zur Polizei gehen. Du hast einen Zeugen, tatsächliche Verletzungen und Schäden am Fahrrad. Auch ohne Beschreibung des Fahrers stehen die Chancen nicht unterirdisch schlecht, dass da was bei rumkommt.
na jetzt weisste, wieso professionelle Software in dem Bereich samt Wartungsvertrag und Lizenzserver beim Marktführer in Preisregionen angesiedelt ist, die Adobe mit allem Pi-Pa-Po wie die letzte Ramschkiste im 99ct-Laden aussehen lässt
Will sagen: entweder isses kostenlos - und umständlich zu bedienen / mit fehlenden Funktionen. Oder du legst Geld aufn Tisch/begnügst dich mit Trial-Versionen, kannst dafür aber viele viele tolle Sachen damit machen
Und zu deinem eigentlichen Problem:
Da verstecken sich gleich mehrere Probleme drin.
1) Vergleichbarkeit
Soll der Vergleich automatisiert ablaufen oder soll der Nutzer das visuell für jeden Kartenausschnitt selbst beurteilen?
a) automatisiert - du wirst die Datengrundlagen kaufen oder Nutzungsrechte daran besorgen müssen. Alternativ musst du die Daten aus dem Kataster händisch nachdigitalisieren
b) der Nutzer darf selbst Unterschiede beurteilen - soll er das in 2 Fenstern parallel machen? also 1 Fenster den NRW-Atlas und 1 Fenster dann deinen Atlas? wenn nein - dann wirste auch hier die Daten aus dem KAtaster erwerben müssen oder nachdigitalisieren
2) Software
Soll da jetzt nur einer (du?) dran arbeiten oder mehrere?
a) nur einer - probier GIS-Software durch. Gute Software kann standardmäßig BAsemaps von Google/Bing etc einladen, so dass das digitalisieren einfach geht
b) mehrere Leute - Problem ist dann, dass entweder die Datenvorhaltung zentral (was am Ende auf ein OSM hinauslaufen würde) abläuft - oder dass jeder zu Hause rumwerkelt und seine Ergebnisse irgendwo hochlädt. Da müssen dann aber alle wenn schon nicht die selbe Software, dann doch zumindest das selbe Datenformat nebst korrekter Projektion nutzen.
3) Genauigkeit
Radwege gibts meist in 2 Richtungen. einen rechten und einen linken. Daher finde ich das NRW-Kastaster ein wenig dämlich. Ist da jetzt an jeder Seite ein Radweg? Kein Radweg? 2-Richtungsradweg?
Ich versteh nicht so ganz, wie du da Unterschiede herausarbeiten willst zwischen dem NRW-Kataster und ... ?
hmmm. bin ehrlich gesagt etwas ratlos. Aber vielleicht geh ich die Problemstellung auch komplett von der falschen Seite aus an mit grundanderen Annahmen als du sie eigentlich im Kopfe hast...
Das halte ich ja nicht gerade für einfacher umsetzbar [...]
einfach einfach einfach...! So eine Denke hat uns noch nie weitergebracht! Malte, du Rückschrittarier!
Das funktioniert?
Ich habe mal versucht, mein iPhone mit einem Würstchen zu bedienen, aber das funktionierte nicht so richtig
Kopfkino
...
wie ich darauf reagiere? Situativ angepasst.
Wenn ich mal auf dem Radweg unterwegs bin und es schiebt sich in Sichtweite auf den Radweg ein Auto, dessen Fahrer
a) mich hat kommen sehen und
b) klar war, dass er nicht rechtzeitig auf die Straße in den Verkehr einbiegen kann,
dann mach ich Rabatz.
Entweder wild gestikulierend knapp an der Tür stehen bleiben, oder auch betont richtig richtig langsam auf die Fahrbahn ausweichend vor der Motorhaube entlang.
In jedem Falle aber "Gesten des Unverständnisses" ausbringen
Wenn da aber bspw. ein Auto auf dem Radweg schon seit rel. langer Zeit rumsteht und einfach partout nicht auf die Fahrbahn kommt - c'est la vie. Leben und leben lassen. Fahr ich rechtzeitig auf die Fahrbahn. Was mich dann ja auch oft verwundert: ich schaffe es, mit dem Fahrrad die Lücke im Verkehr zu finden, ohne dort Fahrzeugführer zur Notbremsung zu inspirieren - aber einige Leute schaffen es aus dem Stand mit ihren hochgezüchteten Protzkarren nicht, in solche Lücken einzufahren...
Wenn Du nichts mehr davon gehört hast, kannst Du auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Denn ohne Deine Zeugenaussage hätte man kaum ein Verfahren fortführen können.
eine aufgegebene Strafanzeige wird nie ohne Mitteilung eingestellt.
Die Zeitspanne zwischen "Tat" und" Verfahren" kann durchaus mal 1 Jahr betragen.
Bei Verfahrenseinstellung gegen Auflagen (Geldbuße) wird man afaik nicht benachrichtigt. Hier kann aber eine Nachfrage zum Stand helfen. Einfach mit dem bei der Strafanzeige vergebenen Aktenzeichen an die Staatsanwaltschaft wenden.
die Viehgitter gibt's lustigerweise auch in "kleiner". Also mit geringeren Abständen zwischen den horizontalen Rohren. Nur sind die dann vermutlich nicht schwerlastverkehrgeeignet. Was nämlich passiert, wenn der Schwerlastverkehr das Gitter nicht "mittig" trifft, sieht man ja in dem einen Bild. Nach 10 Tagen werden die Viehgitter da alle so aussehen.
Machste da einen Artikel draus und schickst das an die Zeitung?
brauchst du nicht zu erweitern.
Die Strafanzeige wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dort liest man sich die Anzeige durch und beurteilt auf Grund der geschilderten Ereignisse, welche Straftatbestände hier in Frage kommen könnten.
In meinem Beitrag zum 1x1 der Strafanzeige schrieb ich ja schon durch die Blume, dass eine Schilderung, dass man um seine körperliche Unversehrtheit ernsthaft bangt, fast "zwangsläufig" ein Verfahren wegen Körperverletzung nach sich zieht.
Wie das allerdings hier im konrekten Fall (kleine Frau gegen großen Mann) aussieht - schwierig zu beurteilen.
Nötigung würde in Frage kommen. Hier kommt es auf die Formulierung der Gewaltandrohung an.
"Ich schlag dich zusammen" - keine Nötigung.
"Ich schlag dich zusammen, wenn du das Foto nicht löschst!" - Nötigung.
Darum empfehle ich immer noch: bei Strafanzeigen entweder gleich bei drohender Schlägerei etc. die Polizei rufen. Oder bei vorliegender Dokumentation nach Hause fahren, die Sache sichten und dann zum PK fahren. Dort in aller Ruhe und mit der Videoaufnahme vor dem geistigen Auge die Strafanzeige aufgeben. Bleibt dann abzuwägen, ob man schon bei der Strafanzeige ein Video erwähnt. Ohne das Erwähnen könnte die Staatsanwaltschaft das schneller einstellen, weil bei "Aussage gegen Aussage" häufig davon ausgegangen wird, dass keiner Partei mehr Glauben als der anderen geschenkt wird. Das Verfahren hätte keinen Schuldspruch zur Folge, man kann es sich also gleich sparen und einstellen.
Unabhängig von der Erwähnung wird der Halter aber einen Anhörungsbogen bekommen. Hier dann wieder das Problem: ist die Aggro-Tante nicht Halterin, kann es häufig schwierig sein, die Täterin zu ermitteln. Dann wäre das sofortige Rufen der Polizei sinnvoller gewesen.
Die Sache mit den Strafanzeigen ist sehr diffizil. Manchmal hat man Glück, manchmal Pech, meist verläufts im Sande.
"nämlich wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzt".
Mal angenommen, ich fahre mit meinem Trekking-Rad (?) mit 20-40km/h auf der Fahrbahn durch die Stadt, ohne bestimmten Zweck außer des Radfahrens an sich.
* Außerhalb einer Rennsportveranstaltung ist das sicherlich.
* Aber bin ich nun sportlich ambitioniert, weil ich Radfahren auch als Sport betreibe, das aber nicht profimäßig tue?
* Setze ich mich besonderen Risiken aus, weil ich Radwege meide? Weil da Autos unterwegs sind und ich deutlich zügiger als der Durchschnitts-Alltagsradler unterwegs bin? Wie ist es, wenn ich eine RWBP "übersehen" habe?
Sollte dein Unfall nach der Begründung des obigen Urteils beurteilt werden:
Einzelfallentscheidung. Ich würde vermuten, dass man bei einer Geschwindigkeit von über 25km/h (sofern nicht gerade bergab) immer noch schlechte Karten hätte. Wenn dann noch "fährt auf der Fahrbahn trotz RWBP" hinzukommt und sogar Klickpedale - da würd ich weiterhin nicht drauf vertrauen, dass man ohne anteilige Schuld davonkommt.
Dieses Urteil ändert für mich persönlich gar nichts: Rennlenker + Klickpedale + Netto-Durchschnittsgeschw. 22km/h + Topspeed zw. 35 und 45km/h = weiterhin Teilschuld. Das hatte ja auch schon mind. ein älteres Urteil hergegeben.
Für bspw. meine Eltern würde es jedoch was ändern. Die fahren zwar flott - aber nicht schneller als 27km/h. Hollandrad, Kurzstrecken, Radwegenutzung wo BP oder guter Zustand.
Ich bin einmal in meinem Leben einen etwas höher motorisierten Leihwagen "ausgefahren" auf der A1 vor/hinter Bramsche oder so. 3-spuriger Ausbau. sehr wenig Verkehr.
und bei 260 hab ich offen gesagt schiss bekommen. Und schwitzige Hände. Hab das vielleicht 3km durchgezogen und dann ausgekuppelt und rollen lassen.
Nein, schnell fahren ist nicht sicher und macht mir auf einer Autobahn auch keinen Spaß. Was ich dann aber wieder viel lustiger finde, ist mit einem Auto auf einem Privatgrundstück (Wiese etc) rumzukurven. Oder was ich auch gerne machen würde, mal 2h auf einem abgesperrten Rundkurs (Nürburgring, Lausitzring) rumdüsen.
Spaß bemisst sich da nämlich in meinen Augen nicht nach der absoluten Geschwindigkeit, sondern am Wechsel aus Flieh- und Beschleunigungskräften.
Darum hat die Achterbahn ja auch Kurven und ein Nachnutzungskonzept, im DESY-Tunnel hochgeschwindigkeitsfahrten auf Schienen anzubieten keinen Erfolg
Will sagen: wer rasen möchte, soll dieser Leidenschaft gerne fröhnen. Aber bitte auf abgesperrten Strecken unter kontrolllierten Bedingungen.
Da ein polnisches Kennzeichen vorlag, spricht einiges dafür, dass der Fahrer hier nur auf Besuch war und mit den Gepflogenheiten nicht vertraut war.
Es fahren erstaunlich viele Kfz mit polnischem Kennzeichen hier bei uns herum. Die können unmöglich alle "nur mal kurz zu Besuch sein".
Ich tippe viel eher darauf, dass viele Firmenwagen und Privatfahrzeuge von Arbeitnehmern darunter sind.
Und: wer es bis nach HH geschafft hat, der braucht mir nicht zu erzählen, dass er keine Verkehrsregeln kennt. Wenn ich mit einem festlandseuropäischen Wagen in Glasgow einen Unfall baue, wär es auch dämlich, mit mit "ach, hier ist Linksverkehr?!" rausreden zu wollen.
Oder in Südfrankreich in einem Kreisverkehr "aber bei uuuuuuuns ist das mit der Vorfahrt im Kreisverkehr aber ganz anders geregelt. Da war ich jetzt etwas verunsichert..."
Wer sich - beruflich oder privat - ins Ausland begibt, hat die dortigen Verkehrsregeln zu beachten, sich vorher darüber zu informieren und im Zweifelsfalle einfach mal anzuhalten.
"Bei uns ist das anders" ist niemals eine gute Ausrede.
wenn ich wählen könnte zwischen 120km/h Autobahn konstant und "100km/h maximal plus Kreuzungen, 70er-Bereich, Gegenverkehr, etc" würde ich auch bei 10min mehr Fahrzeit immer die Autobahn wählen.
Der Ausweichverkehr wird gerne mal überbewertet. Das sind dynamische Prozesse, die sicherlich im Einzelnen durchaus zeitweise zu einem höheren Verkehrsaufkommen auf parallel geführten Bundesstraßen führen können. Aber mit dem Argument müsste man auch Baustellen auf Autobahnen verbieten oder Stauumfahrungen in Navis deaktivieren. Denn dadurch wird Ausweichverkehr ebenfalls generiert.
Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt. Ich mag nicht ausschließen, dass so etwas erfolgreich verfolgt wird, halte es indes wegen der häufigen Beschwerden über mangelnde Verfolgung für unwahrscheinlich und kenne keine veröffentlichten Entscheidungen darüber, was nicht heißen muss, dass niemals Sanktionen ergangen wären.
Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand wird verfolgt und geahndet. Dies allerdings nur auf Bestreben des "Geschädigten".
Mir persönlich ist ein Fall bekannt, bei dem ein Autofahrer einen Radfahrer sehr dicht überholt hat. Der Radfahrer hat eine OWi-Anzeige geschrieben. Ein paar Wochen später stand ein Gerichtstermin an, weil der Beschuldigte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat.
Der Gerichtstermin wurde abgesagt, da der Beschuldigte seinen Einspruch zurückgenommen hat.
Sprich: Wenn die zuständige Bußgeldstelle OWi-Anzeigen von Bürgern verfolgt (Stichwort: Opportunitätsprinzip), kommt es bei hinreichend guter Dokumentation auch zu Bußgeldbescheiden.
Ich würde jedoch nicht so weit gehen, anzunehmen, dass die Bußgeldstelle auch "Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand" ahndet, wenn ein Kfz an einem auf dem Radfahrstreifen fahrenden Radler vorbeifährt.
der ÖPNV hat jedoch das klassische Henne-Ei-Problem.
Draußen in den Hamburger Walddörfern quaken die Alten nach besserer Anbindung. Die ist aber niemals kostendeckend realisierbar, wenn 100% der erwerbstätigen Pendlerbevölkerung dort lieber mit dem Auto fährt. Und die fahren lieber mit dem Auto, weil die Busse nur alle 30min fahren und man 3x Umsteigen muss. Und weil die Schnellbusse immer noch Zuschlagspflichtig sind.
Schaut man sich mal an, in welchen Städten sich der ÖPNV selbst finanziert, sieht's weltweit relativ dunkel aus. Ich meine mich zu erinnern, dass lediglich in Japan (Tokyo?) der ÖPNV Gewinne einfährt.
Klingt auch irgendwo logisch, dass man bei bestehenden Fixkosten (Personal, Energie, Material, Infrastruktur) eben eine gewisse Anzahl von Dauerzahlern und Einzelfahrscheinlösern benötigt, um pari zu sein.
Und da gibt's 3 Möglichkeiten:
1) Anzahl der Nutzer erhöhen
2) Entgelte der Nutzer erhöhen
3) Fixkosten senken
Punkt 3 bekommst du nur hin, wenn du entweder einen Batzen Geld in die Hand nimmst und in autonome Fahrzeuge investierst oder Linien zusammenstreichst, Kurzzüge einsetzt, den Fahrplan ausdünnst
Punkt 2 wird regelmäßig gemacht, zum Leidwesen der meisten ÖPNV-Nutzer
Punkt 1 erreichst du entweder durch verbessertes Angebot (höhere Taktung, bessere Anbindung) oder aber dadurch, dass du die Alternativen (Autofahren) bestrafst. Machen wir uns nichts vor: von Gewohnheiten kommen die meisten nur weg, wenn der Leidensdruck eine individuelle Schwelle erreicht/überschritten hat. Diese Schwelle kann aber durch ganz viele Faktoren beeinflusst werden: Treibstoffpreise, Parkplätze, Geschwindigkeit, Maut usw.
Wenn genügend Menschen ihre Gewohnheiten ändern, kann ÖPNV durchaus günstiger sein.
Und: ich stelle das Dogma des ewigen "ÖPNV muss sich selbst tragen" in Frage! Warum muss der ÖPNV sich selbst tragen? Warum darf der Staat/das Land hier nicht Zuschüsse gewähren?
Schau sich doch mal jemand die Wirtschaftspolitik bei Standortfragen von BMW, Porsche, Amazon an. Da werden Millionenvergünstigungen gewährt bei Grundsteuer, Grundstückspreisen und Erschließungskosten.
Wer Mobilität als Grundrecht und Lebensqualität ansieht, muss auch den Schritt gehen, ÖPNV durch Zuschüsse und Subventionen für alle erschwinglich und attraktiv zu machen. Oder den MIV derart unattraktiv, dass ein Wechsel erzwungen wird.
najaaaaa - streng genommen liegt Frau K. auch nicht falsch.
der Zustand (Pflaster, Aufbrüche, Schlaglöcher, nicht genügend abgesenkte Bordsteine, spitzwinklige Führungen über den Bordstein, Poller neben dem Radweg, Schilder fast auf dem Radweg, teilw. zugewucherte Radwege, usw.) ist tatsächlich nicht verantwortlich für die Mehrzahl der erfassten Unfälle.
Weil: Wer sich mit dem Rad an einem Wurzelaufbruch hinlegt, meldet das in aller Regel nicht der Polizei. Der Unfall wird nicht erfasst.
Was anderes ist es bei einem Unfall Auto<->Fahrrad. Hier wird häufig (aber immer noch zu selten) die Polizei hinzugezogen. Schuld ist dann aber nicht der Zustand des Radweges, sondern in aller Regel entweder eine missachtete Vorfahrt oder ein "Übersehen" wegen mangelhafter Führung des Radweges.
Insofern seh ich die Aussage nicht als falsch an - betrachte sie dennoch als pure Ausrede, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass die FHH nichts für gute Radwege täte.
hahaha - drüben in der alltagsradler-gruppe wird genau das Szenario auch beschrieben. erzwungener toter Winkel und dann *peng*
steht nicht an der Unfallstelle im Spadenland, wo der LKW fast frontal in eine Gruppe Rennradler gefahren ist und einen davon tödlich verletzt hatte, eines?
Ich glaube außerdem, dass das GhostBike an der Armgartstraße nur dort steht, weil der Unfall so unmittelbar vor einer CM stattfand. Und weil der Treffpunkt fast daneben lag.
Damit möchte ich niemandem ans Bein pinkeln oder die Aktion schlecht machen. Aber Gelegenheit, ein GhostBike zu machen, hätte in HH schon genügend gegeben.