Ich wollte meinen Beitrag nicht als direkte Replik zu deinen berechtigten Einwänden verstanden wissen, @Peter Viehrig![]()
eher ganz allgemein. das "rumhacken" sollte auch mit einem leichten Augenzwinkern geäußert sein.
nix für ungut, alles in Ordnung. Und hoffe damit, im Namen aller zu sprechen. ![]()
Beiträge von DMHH
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Aber auch in meinen Augen beweist das Video, dass die Fahrtweise nicht vom Fahrzeug, sondern vom Menschen abhängt.
So, jetzt haben wir genug auf @timovic rumgehackt (hatten wir den Rotlichtverstoß schon erwähnt?
). Die Lektion war eindeutig: Wenn du schon eine Kamera ans Rad klemmst, fahr so, dass man dir keinesfalls einen Strick aus der Art und Weise deiner Fortbewegung drehen kann. Falls doch: stell das Video nicht online. 
Man sieht im Video übrigens auch schön genau das, was ich (und andere sicherlich auch) Autofahrern gerne vorwerfen: Überholen um des Überholens willen. Einfach nur, um 1. an der Ampel zu sein. Die dann nämlich rot hat

Das ist nämlich das Gemeine an Videos. Immer. Als außenstehender Betrachter weiß man genau, was gleich passieren wird, kann sich jede Szene noch 300x anschauen und spätestens dann sagen: "War klar, dass genau das passieren wird!"
Und man kann als Betrachter ganz locker moralinsauer belehren: "so geht das nicht, junger Freund"
Ich kann nur sagen, dass es auch in Hamburg Radwege gibt, auf denen ich fahre. Auf denen andere Radfahrer vor mir fahren. Und ja, da bleib ich dann echt auch mal mit 15km/h dahinter. Hatte sogar schon Leute, die fast in Fahrradständer neben dem Radweg gefahren sind, weil sie mich überholen lassen wollten. Runter vom Radweg, verängstigt nach hinten schauen und dann voraus ins Hindernis...
Seit dem bemühe ich mich, zu vorausradlern einen ausreichenden Abstand von 10m zu lassen. Und an geeigneter Stelle (Ampel!) zu überholen. Das ist dann eben der Preis für Fortbewegung auf dem Radweg. Wenn ich das nicht will, fahre ich auf der Fahrbahn oder durch Wohngebiete. Mit den dort zu findenden Nachteilen (Rechts vor Links, Autofahrer).
In diesem Sinne: mir haben meine Videos auch schon dabei geholfen, meinen Fahrstil kritisch zu hinterfragen.
Ich kann nicht behaupten, dass ich mich in absolut jeder Situation regeltreu verhalte. Ich kann auch nicht behaupten, dass ich niemals nicht einem Autofahrer eine eher beleidigende Floskel an den Kopf werfe/hinterherbrülle.
Aber: ich fahre nach 3 Jahren Kamera eben anders als vorher. Selbstbewusster. Regeltreuer. Weniger nach dem Motto "das passt schon". Ich bin überzeugt, dass das bei @timovic auch rasch einsetzt.
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... auch die sachkundigsten Beamten am PK befragen.
Mir liegen als Reaktion darauf so einige Kalauer auf der Zunge/Tastatur...
Um es kurz zu machen: verlässliche Auskunft wird nur die Bußgeldstelle geben. -
Mich würden an diesen Stellen bei dieser Radverkehrsbelastung, dieser baulichen Ausgestaltung keine 10 Pferde oder 20 Beamte der Rennleitung auf den Radweg bekommen.
Ich würde bei Radfahrern, die derart überholen, auch ausrasten. Sag ich ganz ehrlich. Da stellte ich mich lieber in den Stau auf der Fahrbahn, als mich von Rechtsabbiegern und wildgewordenen Möchte-gern-Fahrradkurieren umfahren zu lassen.
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Das Problem bei der ganzen Sache ist die relative Schwammigkeit der Vorschriften und Verordnungen, die Existenz teilw. widersprüchlicher Gerichtsurteile aus unterschiedlichen Epochen der Rechtsprechung.
Die Fragen, die du dir stellst, habe ich mir allerdings auch schon gestellt. Radweg, beschilderter Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen. Parken, halten, Tateinheit, Tatmehrheit, Beweisbarkeit...
Das sinnvollste Vorgehen dürfte sein, bestimmte Fragen zu sammeln und bei der Bußgeldstelle um Antwort bitten. Wahlweise direkt, über Parteien oder Vereine.
Interessant auch: der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog lässt den zuständigen Stellen explizit die Möglichkeit, weitere Tatbestandsnummern zu erstellen!
Es könnte also sein, dass es in Hamburg eine eigene Tatbestandsnummer für "Parken auf dem Radfahrstreifen, der zwar kein VZ.237 bekommen hat, aber dennoch einer ist, weil wir das sagen!" gibt.
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In einen Rollstuhl setzen, hinters Auto stellen und einen Abschleppdienst rufen.Im Ernst: wie kann man so beschixxen parken ohne Rücksicht auf Verluste?
Vorsicht. In Hamburg ordnet dann die Polizei an, dass der Abschleppdienst dich mitnimmt! Der setzt dich dann im Rolli im Autoknast ab und verlangt, dass du den Fahrzeugschein für das Gefährt beibringst. Nebst 200,- EUR.
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Dabei gibt es ein ganz eifaches und sehr effizientes Mittel gegen die Aggressivität: Richtige Strafen! Die derzeit gültigen "Strafen" sind eher bescheidene Bearbeitungsgebühren.
Bin ich nicht uneingeschränkt der Meinung. Änderungen der Verhaltensweisen sind in allen Lebensbereichen nachhaltig nur dann zu erreichen, wenn dem Personenkreis die Änderung eben nicht von "außen" oktoyiert bekommt, sondern aus der eigenen Einsicht heraus agiert.
Womit wir wieder beim Thema wären: Gurte abschaffen und aufs Lenkrad einen 40cm langen Dorn schrauben. Dann fährt man vorsichtig.
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aber glaub mal, dass allein die Antwort und das Einräumen von "wir haben einen Fehler gemacht" intern schon schlimm genug ist.

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hey, ho, let's go...
Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Der "ältere Herr", der den grauen Opel lenkte und wohl den Radfahrer (mit Kamera am Lenker) und/oder den weißen Mercedes im Gegenverkehr übersah...
der hielt später an und wurde vom Radfahrer gefragt, ob er häufiger versucht, Radfahrer umzubringen.Der Autofahrer stieg mit den Worten "soll ich Ihnen mal 'was zeigen?" aus und zückte eine Brieftasche. Zeigte einen großen grünen Ausweis mit "Polizei Hamburg" drauf. Foto, Ausweisnummer.
Ach, und einem roten Balken mit "Staatsanwaltschaft" drauf.
"Sie geben mir jetzt erstmal Ihre Personalien"
Tja, und auch wenn der "Ausweis" nicht gefühlte 40 Jahre alt gewesen wäre und einen peinlichen "Staatsanwaltschaft"-Aufkleber drauf gehabt hätte - dem Typen hätte ICH meine Personalien nicht gegeben. Hat der Radfahrer im Video auch nicht gemacht.Stattdessen wollte er den Ausweis fotografieren, was widerum der Fahrer nicht wollte. Der Radfahrer hatte dann nochmal nachdrücklich gefragt: "Sind Sie Polizist? Sind Sie tätsächlich Polizist oder geben Sie sich nur als einer aus?"
Als Antwort kam "ich bin Rentner".Ach, aber als ob das nicht genug wäre - die Unterhaltung bekamen andere Autofahrer mit. Wie das eben so ist an einer Tankstelle.
Und der arme ältere Herr musste auch keine 20Sekunden warten, bis der erste Autofahrer dazu kam und sich als Zeuge zur Verfügung stellen wollte. Weil "die Radfahrer immer!" und so weiter... -
Dass der überholer schneller fahren muss, somit gegen die StVO verstößt - ja.
Aber im Kern ist das Überholen als solches eben nicht verboten. -
wobei die letzten beiden Punkte dann auch etwas Überarbeitung benötigten

die 1,5m sind wie bekannt nun keine Vorschrift, sondern wiederholter Richtwert.Und: ein Autofahrer darf leider sehr wohl in einer T30-Zone einen Radfahrer überholen, der selbst 30km/h fährt. Er darf überholen. Ist blöd, aber rein rechtlich betrachtet, darf er es wohl.
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Bad Lippspringe: 5000 Autofahrer vor Schule zu schnell
"Da allerdings keine Bilder geschossen wurden, drohen den fast 5000 Fahrern keine Konsequenzen."
In einer "Spielstraße" (vermutlich verkehrsberuhigter Bereich gemeint) muss mal also Bilder schießen? Weil sich sonst die Fahrer mit den Autos zu schnell entfernen?!

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hört doch mal auf, den Durchschnitt hochzutreiben!
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bestimmt auch nur ein Scherz der Lobby der Frischhaltefolienindustrie! Wenn ich alle Falschparker einwickeln würde - könnt ich mir mit einer Spedition 5 Europaletten Folie liefern lassen...
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bei mir war es der Alkohoooooool.

Bin da bei den Antwortmöglichkeiten nicht durchgestiegen. Für mich gilt auch auf dem Fahrrad: kein Alkohol.
Denn im Falle eines Un-Falles ist man da auch als Radfahrer schnell dran, wenn man auch nur 0,3Promille im Blut hat. -
Es wäre doch * eigentlich * viel vernünftiger, das Hochbord um einen Meter zu verschmälern und auf der Fahrbahn anderthalb bis zwei Meter für einen Schutzstreifen zu markieren.Auf einer Straße mit vielen Zielorten auf der jeweils linken Seite bin ich gegen einfach aufgemalte Radfahrstreifen.
Die Mehrheit der Autofahrer wartet dann nämlich hinter einem stehenden Gleich-Linksabbieger nicht, sondern kachelt ohne Rücksicht auf Verluste rechts an dem wartenden Fahrzeug vorbei. Über den Radfahrstreifen.
Geht 10x gut. Beim 11. Male hängt der Radfahrer in der Beifahrertür.Mischverkehr, Tempo 30, Blitzer. Whatever.
Meinetwegen auch 2-spurige Einbahnstraße im Tageszeitenwechsel. -
Wenn CDU-Anträge so lauten: Verkehrssicherheit [...] erhöhen
kann das nur lustig werden.Zitat von CDUDie Einbahnstraße [...], die für den allgemeinen motorisierten Individualverkehr zugelassen ist [...], birgt für viele Fahrzeugführer Tücken in der Verkehrsführung.
Zitat von CDUWährend ortsfremde Personen an dieser Stelle des Öfteren die Einbahnstraßen Regelung versehentlich übersehen fahren einige Ortskundige [...], bewusst verkehrt in die Straße, um die Parkplätze direkt anzufahren [...], wodurch es in der letzten Biegung der Einbahnstraße aufgrund der oft erschwerten Einsehbarkeit durch parkende Fahrzeuge zu einem gefährlichen Begegnungsverkehr kommt.
Fazit: Autofahrer verstoßen wissentlich und willentlich gegen die StVO und gefährden andere Verkehrsteilnehmer.Zitat von CDUDie zweite Tücke birgt die Einbahnstraßenregelung des Güstrower Weges: Fahrzeuge, die aus dem Sackgassenstück [...] wieder ausfahren müssen, [...] können nicht direkt [...] abkürzen, dies wird jedoch bewusst oder unbewusst gemacht, so dass es in dem sehr engen Einmündungsbereich zu einem für viele unerwarteten Gegenverkehr kommt.
Fazit: Autofahrer verstoßen wissentlich und willentlich gegen die StVO und gefährden andere Verkehrsteilnehmer.
Zitat von CDUDie Dritte [...] Stelle für Fehlverhalten der Fahrzeugführer [...] :
Fahrzeuge fahren in den für den allgemeinen Individualverkehr gesperrten Bereich des Schrankenweges ein. Das Durchfahrtsverbot an dieser Stelle ist durch ein schmales und überfrachtetes Schild geregelt, das offensichtlich viele Verkehrsteilnehmer in seiner Darstellung weder wahrnehmen noch interpretieren können.
Durch diese Beschilderung oder die Ignoranz einiger Verkehrsteilnehmer fahren diese die Anlieger-, Anliefer- und Marktzufahrtsstraße ein und in der Fußgängerzone angekommen und den Fehler bemerkend entgegen der dortigen Einbahnstraßenregelung zurück, dies ist sicher als Folgefehler des ersten Fehlverhaltens zu betrachten.Ein Teil dieser Falschfahrer fahren dann jedoch [...] ebenfalls entgegen der Einbahnstraßenregelung [...] durch, was auf Höhe Schrankenweg Hausnummer 1 und 2 zu einem nicht erwarteten Gegenverkehr und zu gleichen Problemen in den Einmündungen [anderer Straßen].
Oder die Falschfahrer rangieren aus dem gesperrten Teil [der Straße] so ungeschickt, dass die Straße zeitweise blockiert ist.Fazit:
Autofahrer verstoßen wissentlich und willentlich gegen die StVO und gefährden andere Verkehrsteilnehmer.
Autofahrer sind nicht in der Lage, Verkehrszeichen zu erkennen und zu befolgen.Feststellungen der CDU:
Autofahrer befolgen Verkehrsregeln nicht.Forderung der CDU:
Zitat von CDU1. Zu prüfen, ob entsprechende Fahrbahn Markierungen für eine Reduzierung der Fehlerquote geeignet sind. Es möge insbesondere geprüft werden, ob nicht Pfeile auf der Fahrbahn mit der Fahrtrichtung in [...] zur Lösung der Probleme beitragen können.
Ok. Schilder werden nicht erkannt oder missachtet. Malen wir weiße Pfeile auf die Fahrbahn. Die werden dann erkannt, beachtet und befolgt.
Zitat von CDUDiese Prüfung und Durchführung hat vor allem unter ökologischen und sozialpolitischen Gesichtspunkten zu erfolgen und ist im Einklang mit ökologischen Gesichtspunkten durchzuführen.
Standardfloskeln sind manchmal nett. Manchmal einfach nur lachhaft...

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teilweise ja gigantischer Flächenverbrauch für bestimmte Kreuzungen.
Auch schön zu sehen, wie schmal einige Gehwege werden, wenn der Radweg so richtig breit wird. Das sind dann auf einmal gefühlte 2 Fahrbahnen für Fußgänger. -
Da ist eine Parkbucht. In diese Parkbucht passt ein Auto.
Auto wird aber absichtlich, wissentlich, willentlich so weit rechts abgestellt, dass es teilweise auf dem Hochbord steht. Weil: man will nicht riskieren, den linken Außenspiegel abgefahren zu bekommen.
Dann ist das eben: PECH.
Dann darf man da entweder sein Auto nicht parken, oder muss sich ein schmaleres Auto kaufen, oder muss bei der StVB dafür sorgen, dass die Parkbuchten den heute gültigen Normbreiten entsprechen.auf dem Radweg kann ich nicht fahren, hatte auch schon einen Dooringunfall (zum Glück mit DB-StadtRad)
Oder hier, andere Seite:
Kann ich nicht befahren, den Radweg.