Beiträge von DMHH


    Menschen haben hier den Vorteil, dass sie Informationen haben, die die Maschine nicht hat. Z. B. dass gleich eine Steigung kommt.

    Und an Steigungen bleibt der Wagen mit Automatik liegen, wo mit manueller Schaltung noch gefahren wird?
    Oder wie versteh ich das Statement?

    Sollte ich mir ein Auto kaufen, würd ich auf Automatik wert legen. Unser Firmenfahrzeug hat Automatik und es fährt sich so viel entspannter.
    Gas geben, bremsen. Blinker setzen, gucken. Da muss man dann nicht mehr im Getriebe rumrühren für den richtigen Gang, sich nicht mehr auf Kupplung/Gas "konzentrieren".
    Und nein, auch die Begründung "wer oft fährt, der macht das unterbewusst" zählt nicht als Argument pro-Schaltgetriebe. Nach der Logik müsste man den Leuten auch nur das Training mit Smartphone-am-Steuer erlauben, um die Ablenkung zu minimieren.

    Wenns vollständig autonom fahrende Fahrzeuge gibt und ich zu diesem Zeitpunkt mehr als 1000m täglich zurücklegen müsste - ich wär der erste, der beim Händler auf der Matte steht und eins kauft!

    Weil der Artikel der Kieler Nachrichten auch nur so davon trieft:

    Gibts eigentlich irgendwo mal eine kritische Auseinandersetzung mit dem velomobilen Alltagsrassismus wie "Drahtesel" und "Pedalritter", "Stahlross" und so weiter?

    Mit fällt auf, dass vornehmlich in diesen klitschigen Lokalredaktionen standardmäßig mind. 1x pro Artikel "Fahrrad" durch "Drahtesel" ersetzt wird. Manchmal liest man auch im gesamten Artikel nicht ein einziges Mal das Wort "Fahrrad", aber 3x "Drahtesel"

    Und im Gegensatz dazu lese ich in .. naja, nicht Qualitätsmedien... aber in überregionalen Zeitungen und Zeitschriften deutlich weniger oft "Drahtesel".

    gnihihihi ^^

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    vielleicht nicht unbedingt "lustig" und auch kein Schild...

    aber ich wusste nicht, ob ich lachen oder weinen sollte, als ich diese Malerei und Verkehrsführung in Berlin sah.
    Radweg mit B-Pflicht wird mit aufgemalter S-Kurve auf eine Fahrbahn mit 2 Fahrspuren pro Richtung geleitet, um 20m später einen keilförmigen Radfahrstreifen bis zur Ampel zu bekommen (auf dem ich da stehe).

    wow...
    Aber in der Summe ist Berlin vom Fahrgefühl her immer noch um Welten besser als Hamburg.
    Selbst auf der 3-Richtungsfahrspurigen Puschkinallee durch den Treptower Park gabs nur ein A****loch, das eng überholen musste

    ich bin einfach zu nett.
    nachdem ich vor 2 Wochen das "Doppelte Lottchen" angenörgelt hatte, rief mich gestern Nachmittag der zuständige Sachbearbeiter an.

    Gedächtnisprotokoll:

    P.: " [...] geht um das VZ240 in der Ludwig-Erhard-Straße, dass sie vor ca. 2 Wochen gemeldet hatten."
    Ich (wunsch): "huh? *grübel* ... Sie müssen entschuldigen, ich melde fast täglich falsch und am falschesten aufgestellte VZs an ganz verschiedene PKs, ich kann mich gerade nicht an diesen Fall erinnern..."
    Ich (real): "huh? *grübel* ... öööh - helfen Sie mir kurz... ich kann diese Meldung gerade nicht zuordnen.."

    P.:"Es ging um die 2 doppelt angeordneten VZ240"
    Ich (real): "ach dieeeeeeee.... ja, was ist mit denen?"

    P.:"Mein Vorgesetzter wollte wissen, ob sich das mittlerweile erledigt hat."
    Ich (real): "Wie jetzt - erledigt?"

    P.:"Ist die doppelte Beschilderung dort mittlerweile beseitigt?"
    Ich (wunsch): "Woher soll ich das wissen? SIE sind Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde. Es ist doch IHRE Aufgabe, zu wissen und gegebenenfalls nachzusehen, wo welche VZ angeordnet und/oder aufgestellt sind..."
    Ich (real): "Ja, die sind mittlerweile verschwunden. Jetzt steht nur noch ein VZ240 an dieser Stelle und ordnet einen gemeinsamen Fuß- und Radweg an, obwohl baulich durch unterschiedliche Pflasterung ein getrennter Fuß- und Radweg vorhanden ist. Ich mein - mich freut es. Ich darf jetzt ganz legal endlich nebeneinander fahren, andere Radfahrer legal überholen und den bergab schießenden Geisterradlern sicher ausweichen. Dass Sie damit letztendlich aber wieder Kampfradler heranziehen, ist die andere Seite. Denn für Fußgänger bin ich - trotz umsichtiger Fahrweise dann wieder der Kampfradler, der auf dem Gehweg fährt..."

    P.:"Ja gut... das müssten wir dann nochmal überprüfen in der Akte zur Straße, ob dort VZ240 angeordnet sein muss"
    Ich (wunsch): "Na meinetwegen können Sie VZ240 dort komplett wegnehmen und Fahrbahnradeln erlauben. Wäre ohnehin an der Zeit!"
    Ich (real): "Naja, Ost-West-Straße ohne B-Pflicht wird wohl so schnell nicht kommen, oder?"

    P: "Ja das stimmt natürlich. Aber wie gesagt, wir müssten da nochmal die Aktenlage überprüfen. Ich könnte mir vorstellen, dass das VZ240 dort im Rahmen einer Baustelle möglicherweise fälschlich hingekommen ist und vorher dort 241 hing..."


    ...

    aaaaaaaaargl. Manchmal würd ich echt...

    Ich war über Pfingsten mal in Polen unterwegs.
    Genauer gesagt: 1 Tag in einer polnischen Kleinstadt (Kostrzyn nad Odra, rund 18.000 Einwohner)

    Radwegetechnisch sind die auf dem Stand von Hamburg. Mal Benutzungspflicht, mal rote Pflasterung ohne Verkehrszeichen, vielfach ohne Radwege.
    Die Verkehrsbelastung ist dort deutlich höher als in ähnlich großen Städten. Vermutlich, weil viel mehr Leute pendeln.

    Viele Radfahrer (also ein hoher Anteil) fahren auf der Fahrbahn! Aber so Quietsch rechts, dass die Pedale schon Funken am Bordstein schlägt. Nahezu ausnahmslos werden Radfahrer trotz Gegenverkehr mit 40cm Seitenabstand überholt.

    Das ist so ein krasses Missverhältnis zwischen Gefährdungspotential und Straßenradleranteil - ich konnte mich nur wundern.


    Mir war das aber schon nach 500m, 2 Nahtoderfahrungen, der Angst um den Inhalt meiner Packtaschen und der Unlust, einem polnischen Beamten der Rennleitung im Falle eines Unfalles irgendwas erklären zu wollen, einfach zu viel. Ich bin kampfradelnd auf dem Gehweg weitergekrochen und bei jedem Zebrastreifen abgestiegen.
    Dort hab ich auf Einheimische gewartet, um mit denen zusammen über den Zebrastreifen zu gehen. Denn ich hatte keine Lust, mich von Autofahrern dann dort umnieten zu lassen. Da wird nur gehalten, wenns denn uuuuuuuuunbedingt sein muss und der Fußgänger nun wahrhaftig schon mitten auf der Fahrbahn steht. Gruselig. Kannte ich bisher nur aus Italien und Griechenland - war hier aber nochmal 2 Runden krasser.

    Fazit:
    - ich werde nie wieder länger als unbedingt nötig mit dem Fahrrad nach Polen fahren
    - mich wundert das Verhalten von Lenkern mit polnischen Kennzeichen hier in Hamburg jetzt noch weniger. Die fahren hier einfach genauso beschissen wie "drüben"

    Schönstes Erlebnis dort:
    - beschrankter Bahnübergang, die roten Signale gehen los, die Schranken beginnen, sich zu senken. 45° ... von hinten hör ich den Motor aufheulen. mit Vollgas drüber.
    Jeder querende Zug hupte übrigens. Die wissen wohl, warum.
    :whistling:

    Hi, eine Gemeinde verfügt über grottenschlechte Fußwege und Hochbordradwege, die viel zu schmal und schlecht unterhalten sind.

    Die Gemeinde plant, diese Wegelchen einfach zu sanieren. Dann ist der 1m schmale Gehweg und der daneben verlaufende 50cm schmale Radweg dann eben schön gepflastert, aber immer noch nicht sicher nutzbar.

    Die VwV-StVO spricht von Anordnungen und Benutzungspflichten. Sie geht nun explizit nicht auf die Anlage von nicht-benutzungspflichtigen Radwegen ein.

    Frage daher:
    steht irgendwo (VwV-StVO, ERA), dass bei einer Sanierung von Geh- und/oder Radwegen dann verbindliche Mindestmaße einzuhalten sind?


    Meine Intention ist es, einfach ein nettes Statement abzugeben, aus dem sich ergibt: "Macht das gerne, aber entfallen die gräßlichen Hochbordradwegelchen automatisch wegen..."


    In Hamburg sind im Rahmen der Busbeschleunigung auch plötzlich Radwegeabschnitte ausgebessert worden, die jetzt breiter als vorher sind.

    Welche Mindestbedingungen müssen gegeben sein?

    - du möchtest Anzeige erstatten
    - du möchtest einen Vorfall im zur Anzeige bringen, der möglicherweise strafrechtlich relevant sein könnte

    Muss es schon einen Beinaheunfall gegeben haben oder eine Sachbeschädigung geklärt werden oder reicht schon ein Wortgefecht mit Beleidigungen?

    Es reicht ein Wortgefecht mit Beleidigungen aus.
    Der Beschuldigte wird dir kaum seine Personalien geben, daher bringt dir eine Anzeige auf der Wache des Kommissariates nichts. Die Rennleitung soll anrücken.

    Aber rücken die dafür extra raus?

    lässt sich so pauschal nicht sagen, hängt vom Einzelfall ab.
    Bei Unfällen mit Personenschaden rücken sie immer aus. Bei Unfallflucht auch. Bei einfachen Blechschäden, bei denen die Sache klar ist, werden sie wohl die Platte "Regeln Sie das unter sich" auflegen. Hart bleiben.

    Sonst lässt sich sagen, dass ich alle extrema erlebt habe.
    Abbiegeunfall mit ein paar Schrammen, aber RTW nicht nötig - 40min gewartet. zuständige Wache war Luftlinie 80m entfernt.

    Eng überholt worden mit Zeugen. KFZ-Lenker an der nächsten Kreuzung eingeholt. Nicht einsichtig. 110 gerufen, deutlich gemacht, dass ich OWi-Anzeige stellen will. keine 5min später tauchte an der Kreuzung die Rennleitung auf und fuhr durch. Ich hatte nicht realisiert, dass die tatsächlich so schnell waren und deshalb nicht gewunken. Als sie umgedreht und nochmal rübergefahren sind, hab ich das Winken nachgeholt. Klare schnelle Sache für alle Beteiligten dann im Anschluss.

    Und wenn "Nichts ist" also man die Rennleitung quasi unnötiger Weise gerufen hat, hat man dann Ärger zu erwarten?

    Meine Meinung als nicht-Jurist und Laie: wenn du den Sachverhalt nicht grob falsch am Telefon darlegst, kann dir wohl daraus kein Strick gedreht werden.

    Wie lange braucht die Polizei ungefähr um da zu sein? 5 Minuten, halbe Stunde?

    5min bis 105min

    hängt von der Auslastung ab und wohl auch ein wenig vom Willen.
    Will sagen: Unfall mit Personenschaden - es kommt jemand. umgehend. Zur Not auch von einem anderen Kommissariat.

    Bei "Kommen Sie bitte, der hat mir einen Stinkefinger gezeigt! Den möchte ich jetzt wegen Beleidigung anzeigen!"
    Naja - da kanns sein, dass du da locker 40min im Regen stehen bleibst, weil andere Sachen wichtiger sind. Und es wird wohl auch die Hoffnung mitschwingen, dass du nach 60min dort nicht mehr stehst, kein Protokoll geschrieben werden muss.


    Was ist, wenn sich der Konfliktpartner während dieser Zeit aus dem Staub macht. Wahrscheinlich dumm gelaufen!? :)

    Je nach Vorfall wird dann entweder Ringfahnung ausgelöst mit Straßensperren :P
    oder aber tatsächlich pech gehabt.

    Wählt man grundsätzlich 110 oder gibt es bei geringeren Übeln noch andere Nummern?

    Schwierig zu beantworten. Gibt da sicherlich 10 Meinungen zu. Auch innerhalb des Behördenapparates.

    Ich habe schon von Leuten gehört, die angeschnarrt wurden, wieso man denn die 110 wähle wegen eines behindernden Falschparkers. Andersrum wurde mir das auch schon zugetragen. "Rufen Sie die 110 an, dann kommt jemand."

    Ich halte das nach meinem internen Katalog:

    Unfall - immer 110

    Wenn Ordnungswidrigkeitenanzeige bei Gefährdnungen aus dem nicht-ruhenden Verkehr heraus vor Ort mit Zeugen (enges Überholen etc.) - dann 110

    Jemand parkt mich zu und ich komme nicht aus der Garage / vom Grundstück - zuständiges Kommissariat bekannt?
    -> ja -> dort anrufen
    -> nein -> habe ich es sehr eilig?
    -> ja -> 110 wählen
    -> nein -> zuständiges Kommissariat ermitteln (Smartphone) und dort anrufen

    dauerhafte Beeinträchtigung durch falsch beschilderte Baustellen/Falschparker - zuständiges Kommissariat, meist per eMail


    zur 110 sei gesagt:
    - Anrufe werden aufgezeichnet
    - gleich zu Beginn klarmachen, WAS passiert ist. klare prägnante Angaben.
    Unfall, Autofahrer hat Radfahrer angefahren. keine Personenschäden, RTW wird nicht benötigt. Ypsilonstraße, in Höhe Hausnummer 99, Fahrtrichtung Blauweg.
    Ich bin der betroffene Radfahrer. Autofahrer möchte sich vom Ort entfernen.

    Das wäre so in etwa (plus mein Name) das, was ich sagen würde, wo ich dann auch damit rechne, dass die Rennleitung schnell anrückt.


    Im Umgang mit der Polizei gilt für mich mittlerweile:
    Perso griffbereit haben. Kurze sachliche Schilderung des Vorfalls abgeben. Auf Nachfragen konkrete Antworten geben.
    Kühlen Kopf bewahren, sachlich bleiben. Meinungen zu (meist gegensätzlichen) Zeugenaussagen erstmal hinnehmen. Ändern kann man die eh nicht.
    Wenn ich beschuldigt werde - verweigere ich die Aussage.

    Niemals das Diskutieren anfangen, niemals Vorschläge machen mit "sollten Sie nicht xy machen". Auch wenn die Beamten das dann für sinnvoll halten - sie werden es nicht machen. Aus Prinzip nicht.
    So wie aus Prinzip immer klar gestellt sein muss: Uniform hat das Sagen. Lass sie zumindest in dem Glauben. :rolleyes:

    Zum Thema Sondergenehmigungen/Ausnahmegenehmigungen:

    Die Lappen sind einfach zu Faul, mal beim "Verkehrsamt" (in Hamburg: Landesbetrieb Verkehr) der Stadt nachzufragen. Dort sind natürlich die ausgegebenen Genehmigungen für die jeweiligen KFZ vorhanden!
    Kurzer Anruf dort, ob KFZ mit dem Kennzeichen A-BC 123 eine Ausnahmegenehmigung hat und wenn ja, welche.

    Ich bin außerdem der Meinung, dass Ausnahmegenehmigungen in der Regel nur für eingeschränkte Halteverbote ausgestellt werden können. Ausnahmegenehmigungen für absolute Halteverbote bedürfen einer Begründung, die kein Pflegedienst oder Handwerker vorweisen können dürfte (unser Firmenwagen verfügt über genau solche Ausnahmegenehmigung und .. naja. Schwierig...)

    Ums Kurz zu machen: Es können in aller Regel durch Handwerker, Pflegedienste und Transportunternehmen Ausnahmegenehmigungen von Halten und Parken
    - eingeschränktes Halteverbot
    - Parkuhr / Parkscheibe
    - Anwohnerparken
    sowie
    - Durchfahrt auf sonst für den allgemeinverkehr gesperrten Abschnitten in Notfällen(!) bei Aufträgen(!)
    erkauft werden.

    Ausnahme für (absolutes) Halteverbot kommt für fast niemanden in Betracht, weil eine Begründung dafür so gravierend sein muss, dass Handwerker/Pflege/Transport die nicht bringen.

    Befahren von, Halten und Parken auf Radwegen wird aber meines Kenntnisstandes nach von _keine_ Ausnahmegenehmigung gedeckt.
    Lediglich nach §35 StVO dürfen Baufahrzeuge, Reinigung und ... Telekom, Wasserwerke, Stadtmöblierung(Werbung) auf Radwegen halten, parken und fahren. Die haben aber keine erkaufte Ausnahmegenehmigung, sondern qua StVO und wahrgenommener Tätigkeit eine kostenlose. Die erkennt man dann auch an den verpflichtend aufgeklebten rot-weiß gestreiften Dingern am KFZ.


    Wenn man wegem solchen UNfällen die Polzei ruft dann nehmen die einen irgendwann nicht mehr ernst. Und: Zu recht! Hätte ich wirklich Schmerzen / Beschwerden gehabt hätte ich auch alleine zum Arzt gehen können, das hätte gereicht.

    Sorry, dann mach halt wie du denkst. :rolleyes:

    Du musst die Polizei nicht rufen. Ich gebe jedem nur den dringenden Rat, es eben zu tun.
    Die Polizei kommt auch bei Bagatellschäden. Und wenn die nicht wollen, soll dir die Person am Telefon ihren Namen nennen, dann kommt die Beschwerde postwendend. Die unter der 110 eingehenden Anrufe werden gespeichert.

    Achja, wer ein Mietauto fährt, der muss allerdings fast _immer_ die Polizei rufen. Steht so im Mietvertrag. StadtRad-Hamburg übrigens auch.
    Was sagt man denen dann? "ich hab einen Unfall, kommen sie vorbei" und die Polizei dann so "Bagatellschaden, machen wir nicht" und du "doch, sie müssen, weil Mietauto/StadtRad!" ?

    Wie gesagt, mach, wie du willst. Aber nachher nicht wundern, wenn doch was ist und Ansprüche nicht geltend gemacht werden können.

    Na, ich werd bei Gelegenheit mal zum PK gehen.
    Das mit der Polizei alleine bringt nichts. Dann müsstest du auch noch zum Arzt (bzw. ich) und mich einmal untersuchen lassen. Und wenn mir garnichts schmerzt? Was sollteich untersuchen lassen? Einmal Trauma-Spirale? :P
    Ein zwickendes Knie ist im Leben nicht mehr auf den Unfall zurück zuführen, ganz egal ob die Polizei da war oder peng.
    Ich glaube, unfällle ohne Personenschaden werden auch überhaupt nicht mehr durch die Polizei aufgenommen?!

    Ein an der Ampel stehender Zeuge hat seine Nummer gerne heraus gegeben.

    Ob ein Personenschaden vorliegt, stellt ein Arzt fest. Dieser ist nach einem Unfall zu konsultieren.
    Wenn deine Hose kaputt ist - Abschürfungen?
    Die Polizei kommt _immer_ bei einem Unfall. Wenn auch nicht nach 3min, dann aber nach 30min. So lange ist dann bitte zu warten.

    Je länger der Unfall zurückliegt, bevor ein Arzt aufgesucht wird, desto schwieriger wird der kausale Zusammenhang nachweisbar sein. Aber gerade als Unfallopfer steht man unter Schock - auch wenns auf den ersten Blick glimpflich abging. Da tut nix weh und schmerzt nichts.
    Dann biste zu Hause und stellst einen geschwollenen Knöchel fest. Denkst dir nichts dabei. am Abend dann fiese Schmerzen. Nächster Tag beim Arzt, röntgen, volles Programm - oh, Fraktur Sprunggelenk.

    Nicht bequatschen lassen, Polizei rufen. Zeugen ansprechen, warten, Aussage diktieren, (Unfall-)Arzt aufsuchen, dann ggfs. zum Anwalt.

    Machs einfach so. Ich würde das übrigens auch als Autofahrer so machen (bis auf den Arzt). Immer Polizei rufen.

    der wurde unmittelbar nach Durchfahrt der Google-Bots neu gemacht. Radfahrstreifen von Siekingsalle in Fahrtrichtung S-Hasselbrook bis zur Einmündung Marienthaler Straße. Und zurück. Das ist eigentlich ein sehr gut zu befahrender Radfahrstreifen.
    paralleles Parken ist so ... naja, könnte besser sein. Und dank HASPA und Bäcker in der Straße wird natürlich auch kampfgeparkt auf dem Radfahrstreifen.

    Und eine Aufleitung am Ende des Radfahrstreifens auf die Fahrbahn, statt den "sonstigen Radweg" fehlt. Aber sonst... sonst ist das da ganz nett


    Kennst Du denn Fälle, wo das (beim Parken, nicht bei Ampeln) tatsächlich auch passiert ist?
    Die nächste Frage wäre, ob die Bußgeldstelle überhaupt so viel Ermessemsspielraum hat. In dem Artikel oben steht immerhin etwas von "60 Strafzetteln im Jahr".


    mmmmh. Der Artikel dort ist ja erstmal irrelevant, da es dort um eine MPU ging.
    Ich bezog mich eigentlich auf die vorsätzlich begangene Tat, nach der das Bußgeld verdoppelt werden kann.
    Siehe dazu auch BKatV §3 Abs. 4a

    Blöd aber - und das fällt mir gerade auf X/ - der greift nur ab 55,-
    Falschparken fällt da nicht drunter. hmpf!

    ok, wieder was gelernt. ||

    ich betrachte solche Ausschüsse auch als reine Abendveranstaltung zur Belustigung. Das hat was von "Streichelzoo". Gehste ja auch hin, um den Tierchen mal durchs Fell zu wuscheln und keine Verantwortung für deren Futterversorgung haben zu müssen. :D

    Die Bebelallee wurde schon x-mal durchgekaut. Und je-des-mal kommt Ploß mit dem Vorschlag der linksseitigen Radwege. Ich habe ihm bei der letzten Sitzung schon einen eingeschenkt und gefragt, wieso er nach all den Jahren immer noch nicht verstanden hat, dass linksseitige Radwege in HH so nicht dauerhaft mit einer B-Pflicht versehen bleiben.
    Er wollte es nicht verstehen - leider waren damals auch nur 2 Wutbürger anwesend.

    Ich finde den Vorschlag des LSBG ganz gut, alles andere ist von plast und vwv-stvo nicht gedeckt bzw nur durch Rodung aller Bäume zu erreichen. :D

    Alles gut!


    Nein, nicht alles gut. ||

    Bitte bitte bitte niemals auf die Polizei verzichten! Was machste denn jetzt, wenn in 3 Wochen dein Knie zwickt, du zum Arzt gehst und der eine Absplitterung entdeckt, die operiert werden muss?
    Das zahle - wenn du bei der richtigen Krankenkasse bist - am Ende ICH! Das finde ich doof.

    Momentan kannst du nichts weiter machen, als mal kurz beim PK41 im Sievekingdamm vorbeizufahren und dort den Unfall schildern. Du wirst nach dem Kennzeichen des Verursachers gefragt werden. Ob du es angibst oder nicht - deine Sache.
    Aufgenommen wird es. Ob der Unfall in der Statistik landet - unklar. Vermutlich schon.

    Deine Berufsgenossenschaft wird dir jedenfalls was pfeifen, wenn du einen körperlichen Schaden aus diesem Unfall jetzt noch meldest.

    Merke: IMMMER die POLIZEI hinzuziehen. IMMER Passanten fragen, ob du ihre Nummer haben kannst, weil sie ZEUGE waren. argl!

    ---
    PS: Die Ecke ist aber auch zu geil. Da kann man mit Ansage Unfälle und Vollbremsungen provozieren :thumbup:
    Gerade, wenn man die richtige Phase von der Hasselbrook-Brücke erwischt ;)

    bei Wiederholungstätern ticker ich in die Anzeige durchaus auch mal rein, dass

    Zitat

    das Falschparken dieses Fahrzeuges bereits am
    - ...
    - ...
    - ...
    - ...
    zur Anzeige gebracht wurde. In Anbetracht der wiederholten Missachtung der StVO sollte hier geprüft werden, ob womöglich Vorsatz vorliegt.


    Denn dann lassen sich Bußgelder erhöhen :D

    Ich habe seit gestern wieder so eine Airzound am Lenker. Von der Kampfradler-Beschreibung der Hupe halt eich zwar nicht so viel, aber langsam habe ich das Gefühl, dass es wohl tatsächlich Situationen gibt, bei denen man mit einer reinen Vollbremsung nicht weiterkommt, wenn beispielsweise wie vor ein paar Tagen jemand rückwärts die Supermarkt-Einfahrt herausgedonnert kommt. Da kann man nur bedingt ausweichen — ob eine kräftige Hupe die Situation entschärft hätte, sei mal dahingestellt, aber, naja, man kann ja nie wissen.

    die airzound ist zusammen mit der Sony AZ1 schon im a**z*n-Warenkorb.
    Ich muss mir nur noch eine Lösung überlegen, wie ich die Airzound betätigen kann, ohne die Hand vom Lenker/Bremsen/Schaltwippen nehmen zu müssen.
    Im Liegeradforum gibts da einige Umbauvorschläge, aber so recht überzeugt mich keiner.

    Magnetventil mit Fernsteuerung wird nach allem, was ich so in den einschlägigen Elektronik-Warenhäusern sah, recht klobig... hmmm