Beiträge von DMHH

    so, nach langer Pause dann endlich mal etwas Zeit genommen, das Ding zu Ende zu schreiben.

    Vorschlag:
    "Gegen die Radwegebenutzungspflicht zwischen Kreisverkehr und Uetersener Straße lege ich insgesamt Widerspruch ein, da die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht durch eines der Zeichen 237, 240 oder 241 dem Radverkehr die Benutzung der Fahrbahn verbietet und damit eine verkehrsbeschränkende Maßnahme darstellt. Nach § 45 Absatz 9 StVO darf eine solche Maßnahme nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage vorliegt, die erheblich über das Ausmaß der üblichen Gefährdung hinausgeht, welchen mit der Teilnahme am Straßenverkehr einhergeht. Dies hat sinngemäß das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.11.2010 (BVerwG 3 C 42.09) grundsätzlich entschieden.
    Ein benutzungspflichtiger Radweg soll also eine Gefährdung verhindern oder zumindest verringern. Im betroffenen Abschnitt wird die Gefahr für Radfahrer jedoch nur verlagert. So finden sich innerhalb des Abschnittes Kreuzungsbereiche, an denen auf dem Radweg fahrende Radfahrer sehr spät gesehen werden können (z.B. Kreuzungsbereich In de Masch); Einzelhindernisse (Baumstämme), die ins Lichtraumprofil des Radweges ragen; Wartebereiche der Bushaltestellen etc.
    Darüber hinaus ist keine Stetigkeit zu erkennen. An einigen Abschnitten existiert eine beidseitige Benutzungspflicht, an anderen Stellen ist die Benutzungspflicht für 20m unterbrochen und Radfahrer müssen laut StVO entweder absteigen und ihr Fahrrad ggfs. sogar auf der Fahrbahn schieben (vgl. StVO §25 Abs.2) oder im Kreuzungsbereich von der Fahrradfurt auf die Fahrbahn wechseln.

    Sowohl die VwV-StVO (vgl. zu §2 StVO Randnummern 20 und 21) als auch die ERA (Empfehlungen zur Anlage von Radverkehrsanlagen), die bei der Planung von Radverkehrsanlagen in einigen Bundesländern verbindlich ist, weisen explizit Mindestmaße für Radwege und gemeinsame Fuß- und Radwege aus. Diese verbindlichen Mindestmaße werden im Abschnitt zwischen Kreisverkehr Hauptstraße und Uetersener Weg auf nahezu gesamter Länge unterschritten.


    Sollten Sie trotz vorgenannter Gründe der Rechtsauffassung sein, dass eine Aufhebung der vorgenannten Radwegebenutzungspflichten nicht in Betracht kommt, bitte ich, mir binnen 3 Monaten nach Eingang dieses Schreibens einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen."

    Das steht jetzt unter den ganzen Einzelwidersprüchen.
    wenn da jetzt nix grob falsches drin steht, würd ich das ding endlich mal rausschicken. :D

    Brummmifahrer rastet aus, weil 2 Radfahrer auf einer Bundesstraße unterwegs sind. Es bleibt nicht beim lauten hupen.
    Trotz aufkommenden Gegenverkehrs setzt der Berufskraftfahrer auf der Allee zum Überholen an. Er passiert die Radfahrer mit deutlich unter 40cm Seitenabstand. Ein Radfahrer stürzt während des Überholvorganges, kann nur knapp verhindern, vom Unterfahrschutz erfasst zu werden. Die Verletzungen sind erheblich, der LKW-Fahrer entfernt sich vom Unfallort.

    Jetzt wurde endlich ein Urteil gesprochen.
    Den Kraftfahrer erwartet eine mehrjährige Gefängnisstrafe.
    Zitat des Richters:

    Zitat

    Wir können aber Selbstjustiz auf unseren Straßen nicht dulden.

    Dieses Urteil ist in seiner Konsequenz zu begrüßen. Der Verurteilte war bereits früher durch sein rücksichtsloses Verhalten aktenkundig geworden. Mehrfach äußerte er sich mit den Worten: "Die Scheiß Radfahrer haben auf MEINER Straße nichts verloren!!!". Hoffentlich darf er nie wieder ans Steuer eines KFZ.


    Oh wait, für mehrjährige Haftstrafe muss man erst eine richtige Waffe nutzen....
    DANN gibts auch Strafe...

    Nedderstraße und Nedderweg sind mir bei der Überarbeitung auch aufgefallen. Wurden - wie auch einiges andere auch nach den Hinweisen von von Peter - korrigiert/ergänz. Aber die klar: sich im Widerspruch ständig wiederholende Straßennamen sind Gründe, weshalb ich zukünftig mit Textbausteinen und verknüpften Tabellen arbeiten werde.

    In Fahrtrichtung West gibt es ab Nedderstraße tatsächlich keine B-Pflicht. Nur in Richtung Ost. Und das dann auch beidseitig.
    Deshlab nervt mich das da alles auch so extrem an. Ohne Sinn und Verstand sind da Anordnungen hingeklatscht.

    Wie jemand von Autal links nach Borgfelde kommen soll?
    Fahrbahn und direktes Linksabbiegen.

    Der Treppenwitz an der Situation in Schenefeld: auch ohne die Schilder wird sich am Verhalten der allermeisten Radfahrer NICHTS ändern! Die fahren dort jetzt schon nach Pudding.
    Aber wenn ich da langwill, möchte ich zumindest keine B-Pflicht mehr haben.

    Meinetwegen können die alle Blauschilder wegnehmen, sollen sich Radfahrer und Fußgänger weiter beharken und kabbeln. Und von mir aus können die auch zwischen der Fußgängerampel und Borgfelde (Abschnitt 17) "Radfahrer frei" für linksseitig aufhängen.

    Eine Zeitmessung habe ich noch nicht vorgenommen. :)
    Aber die Differenz zwischen "30km/h auf der Fahrbahn" und "10km/h auf dem Radweg + Schiebestrecken wegen Absteigezwang" dürfte sich die Fahrzeit um ca. 4min 30Sek verlängern.
    Aber ich glaube nicht, dass ich das Argument bringen würde, so klar es auch sein mag ;)

    aber wird dann aus meinen WidersprüchEN auch im Falle des Falle EIN Verfahren draus?

    Weil: weitergedacht könnte ich in dieses Schreiben ja auch sämtliche anderen RWBP stecken, die mich in der Gemeinde Schenefeld stören. Dann wäre das eine Liste mit 200 Punkten in einem Schreiben

    die Auslagerung der Diskussionsbeiträge ans disqus ist mir vor einigen Monaten schon sauer aufgestoßen. Dass jetzt beiträge nur noch von registrierten disqus-Nutzern erstellt werden dürfen ist dannn echt dämlich.

    also quasi den Widerspruch gegen die gesamte RWBP von Kreisel bis Kreuzung auf der ersten Seite allgemein formulieren und dann die einzelnen Abschnitte dahinter anstellen mit den bereits fertigen, separaten Begründungen.

    Ok, mach ich nachher nach Feierabend :)

    so, das nächste Mal arbeite ich mit verknüpften Objekten und Textbausteinen :)

    Das sollte die Sache etwas beschleunigen.

    Ich hab überlegt, ob ich für den Mitarbeiter der Behörde eine nette Karte und Fotos beifüge, damit er sich einfacher zurechtfindet.
    Aber ... hey, wer solche Schilder dort anordnet oder die Gültigkeit der Anordnung nicht gewissenhaft überprüft, hats wohl nicht verdient ;)

    Ich hoffe mal, dass das durchgeht. Schenefeld hat noch so viele schöne andere Straßen, die warten :rolleyes:

    Das stimmt natürlich. Aber wenn ich schon weitere Argumente vorbringen kann (hier: zu schmal), würde ich das tatsächlich auch gerne machen und mich nicht darauf verlassen müssen, dass der Landkreis Pinneberg die Gefährdung nicht nachweisen kann ;)

    Und wenn ich schon Argumente vorbringe, sollten sie auch - meiner Meinung nach - korrekt sein. Darum die Frage nach der Messung von Radwegebreiten.

    @Peter Viehrig

    vielen Dank für die Rückmeldungen bzgl. meiner Fragen.
    Ich habe das Dokument jetzt soweit fertig und alle Empfehlungen befolgt. Es sind dann doch 19 Abschnitte geworden, die sich jetzt auch auf 12 Seiten ausbreiten.

    Ich habe für den Widerspruch einen Musterwiderspruch des ADFC herangezogen und den ein wenig "ausgeschlachtet" und nach den obigen Tipps und Hinweisen entsprechend genutzt.
    Dort, wo ein Radweg vorhanden ist und mit [Zeichen 241-30] angeordnet ist, steht in jeweiligen Begründung für den Widerspruch des Abschnittes unter anderem:

    Zitat

    Ungeachtet der nicht erforderlichen Benutzungspflicht erfüllt der Radweg mit 1,00 m Breite nicht die Mindestvorgabe der VwV-StVO für innerörtliche Radwege (1,50 m). Die angeordnete Benutzungspflicht ist daher nicht mit geltendem Recht vereinbar.

    die VwV-StVO schreibt zu §2 StVO unter RandNr. 17

    Zitat

    Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:


    und dann eben die 1,50m in RandNr. 21

    Auf dem unten stehenden Foto messe ich von den weißen Markierungssteinen links bis zum letzten roten Stein rechts 1,00m

    Ist der Radweg nach VwV-StVO hier 1,00m breit, oder doch 1,30m breit?
    Sprich: Fahrbahnkante bis weiße Steine = 30cm = Sicherheitsraum.

    Gebe ich also im Widerspruch 1,00m an oder besser 1,30m (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum, Sicherheitsraum hier die 30cm)?
    Oder alles viel zu Kleinlich und einfach raus mit dem Widerspruch? :D

    @DMHH

    Auch wenn sich das jetzt seltsam liest: Beides.

    Solche formalen Schlupflöcher empfiehlt es sich, einem gegnerischen Juristen von vorneherein zu vernageln. Jedem Widerspruch gegen ein Teilstück kann man z.B. die Formulierung "unabhängig vom Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen x und y lege ich gleichzeitig gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen w und z insgesamt Widerspruch ein." Anschließend folgt die Begründung für den Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen w und z. Dazu nicht auf die Begründung des Widerspruchs gg. xy verweisen, sondern schön brav neu ausformulieren.

    Ich hab das alles jetzt so weit gemacht, bin also jeden Abschnitt einzeln angegangen.

    Nun gibt es zwischen Sandstücken und Wurmkamp ein VZ.241, rechtseitiger Radweg.
    In die Gegenrichtung, also von Sandstücken Richtung Wurmkamp ist ebenfalls VZ.241 angeordnet, ein linksseitiger Radweg. (einen rechtsseitigen gibt es dort auf der anderen Straßenseite der Hauptstraße zusätzlich).

    Verwurste ich den rechtsseitigen Radweg und den linksseitigen Radweg in diesem Abschnitt in einem Punkt, oder sollte ich dazu 2 Punkte machen?

    12. [...] zwischen Wurmkamp und Sandstücken, Fahrtrichtung Ost, VZ.241 [...]
    13. [...] zwischen Sandstücken und Wurmkamp, Fahrtrichtung West, linksseitiger Radweg, VZ.241 [...]


    oder
    12. [...] zwischen Wurmkamp und Sandstücken, VZ.241 in beide Fahrtrichtungen, damit rechtsseitiger und linksseitiger Radweg [...]

    Beim Schreiben des Widerspruches bin ich noch über diese kleine Köstlichkeit gestolpert, die außerhalb meines beanstandeten Gebietes liegt.

    Wenn der Platz nicht für Radweg und Gehweg ausreicht, nimmt man eben von beiden Seiten so viel weg, dass die Belange beider Parteien gleichmäßig beschnitten werden. :thumbup:

    Breite Radweg an Engstelle: 1,10m
    Breite Fußweg an der Engstelle: 1,10m

    auf den Stein genau ausgezählt.

    danke für die Info mit der Belastbarkeit einer handelsüblichen Autoscheibe :)

    Ich ... äh... kenne auch Radfahrer, die den hupenden und drängelnden, schneidenden oder im Wageninneren wild gestikulierenden Autofahrern an der nächsten Ampel gerne mal einen "einschenken". Faust an die Seitenscheibe kommt besonders bei träumendenen oder auch hochkonzentriert aufs Ampelgrün wartenden KFZ-Schubsen echt gut an ;)

    Dass man ruhigen Gewissens beherzt aufs vollständig geschlossene Seitenfenster mit der Faust schlagen kann, belegen dann wohl die Belastungswerte, die da oben stehen. :)

    Hab da tatsächlich mal nachgefragt und umgehend eine positive Antwort (ja, wir sind dafür zuständig) erhalten.
    Gleich mit der Bitte, doch die Gründe mitzuteilen, aus denen ich die in Frage kommende Regelung beanstande.

    Aber das mach ich dann wohl besser mit dem Widerspruch, statt jetzt Mailverkehr aufzubauen.

    typischer dooring-Unfall

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    ab ca. 0:36

    wo finde ich eigentlich heraus, an wen der Widerspruch zu richten ist?
    Hier in Hamburg wäre das die an den PKs "beheimatete" Straßenverkehrsbehörde.

    Aber bei einer Gemeinde im Landkreis Pinneberg?
    Muss da noch unterschieden werden, ob die betreffende Straße als Land- oder Gemeindestraße gewidmet ist?

    Also ich zelebriere mittlerweile vielfach und wo möglich auch im ruhenden Verkehr das Motto "ich bin ein Verkehrsteilnehmer".
    Sprich: wenn Abstellanlagen für Radfahrer weiter weg vom Eingang (Supermarkt etc) sind als der nächste freie Parkplatz, oder aber die Abstellanlagen grundsätzlich nicht zumutbar sind, stell ich mich auf einen "Autoparkplatz". :D

    Ich war gestern in 4 Landkreisen Schleswig-Holsteins unterwegs.
    Pinneberg
    Bad Segeberg
    Ostholstein
    Lübeck

    Alle Landkreise unterscheiden sich nur in der Art und Weise, WIE Bullshit angeordnet wird.
    Im LK Pinneberg ist besonders auffällig, dass mit dem Überschreiten von Gemeindegrenzen die Anordnung von Benutzungspflichten plötzlich vollkommen konträr gesehen wird. In der einen Gemeinde gibt es beidseitig [Zeichen 240] , in der nächsten Gemeinde dann plötzlich [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Auf der Tour hab ich unterm Strich alle Abstufungen von - bis gesehen

    kein Schild
    [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]
    [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30]
    [Zeichen 240] + Mofas frei

    Innerorts! Die totale Härte.
    Ich stand mehrfach kurz davor, das Elend zu dokumentieren - doch wie immer: Zeitproblem. Vermutlich hätte der Akku der Mobilfunke auch gar nicht lange genug durchgehalten, um auch nur die absurdesten Anordnungen festzuhalten.

    Was auch auffällt: du kommst in den LK Ostholstein - und plötzlich pappen an jeder Kreuzung Wegweiser für Radwege! Durch Pinneberg und Bad Segeberg wär ich ohne Navi vermutlich verschollen, hätte die Tour abgebrochen, weil Wegfindung nicht möglich ohne Karte/Navi. Aber mit LK-Grenze begrüßen dich auf einmal die weißen Schilder mit grüner Schrift. Wenn die jetzt noch so angebracht wären, dass man sie auch sieht, wär schon einiges besser.

    Aber fast am Schönsten war dann Timmendorfer Strand. nach Lübeck sinds keine 20km. Streng nach Radwege-Hinweisschildern gefahren, benötigte ich: 1h 50min(!!!)
    Die schnelle Variante war dann mit [Zeichen 254] verbaut.
    Was auch total toll ist, wenn du aus einer Seitenstraße ankommst, es nur nach rechts oder links geht.
    Du schaust nach rechts: [Zeichen 254]
    Du schaust nach links: [Zeichen 254] oder [Zeichen 239]

    fuck you, Schleswig-Holstein!
    Die Tour war der blanke Horror. vielleicht 10 der 130km war es total geil, einen geteerten Landwirtschaftsweg zu fahren an Knicks und Feldern vorbei. Der Rest war einfach nur grandios verkackt. Immerhin nur wenige Eng-Überholer. Aber die wenigen waren dann auch noch ProvinzIdioten!

    @DMHH
    Auch wenn sich das jetzt seltsam liest: Beides.

    [...] Dazu nicht auf die Begründung des Widerspruchs gg. xy verweisen, sondern schön brav neu ausformulieren.

    Alter Falter. 8|
    Das kann bei insgesamt 15 Abschnitten ja ausarten.

    Da komm ich gefühlt schon auf eine Anzahl von Seiten, mit denen man Word in die Knie zwingen kann ;)

    Jedenfalls danke für die Rückmeldung dazu.
    vielleicht stell ich das Teil dann doch nochmal hier ein dann.