Beiträge von DMHH

    ich behaupte, dass §201 StGB nicht auf Wortwechsel im Straßenverkehr, in öffentlichem Raum angewendet werden kann.
    Intendiert ist das doch, um das Mitschneiden von Telefongesprächen oder privaten Unterhaltungen zu unterbinden.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das die Aufzeichnung von Aussagen, die so jeder Umstehende ebenfalls mitbekommen kann, unter §201 StGB fallen soll.

    puh, zum Glück hab ich nur 20 Gänge.
    Was bislang bei jedem Besuch im Polizeikommissariat oder bei VU-Aufnahme für komische Blicke sorgte.
    P: "Wie viele Gänge hat ihr Fahrrad?"
    I: "huh? Wieso ist das wichtig?"
    P: "Geht um die Statistik. ich muss das hier eintragen"
    I: "Achso. Ja. 20."
    P: "Wie - 20?"
    ...
    :D

    wer wirklich glaubt, dass sich innerhalb von nur 8 Jahren in einer Stadt wie Hamburg etwas derart grundlegendes wie die Einstellung zum Verkehr ändert, dass in dieser aus städtebaulicher Sicht sehr kurzen Zeitspanne auch nur irgendein Projekt geplant und umgesetzt wird, dem darf man Realitätsferne und/oder Blödheit attestieren.

    Und mit am schlimmsten finde ich die Anordnung(!), die wohl Mitarbeiter und Beamte der Stadt Hamburg erhalten haben, ihre Signatur in eMails um das Feuer- und Flamme-Logo zu ergänzen.

    Kaltenkircher Platz bis Gleisunterführung ist fertig. Aber letztens noch ohne blau :D

    Baugerüst auf dem Radfahrstreifenstummel an der Kreuzung zur Kieler Straße ist noch da (gefährlich!)
    Von-Alsen-Straße bis Kieler Straße (gemeinsamer Fuß- und Radweg) wieder frei, teilw. blau

    Andere Seite vor S-Holstenstraße - weiterhin saugefährlich. lieber Fahrbahn.
    Sternbrücke bis Pferdemarkt: ich glaub, die sind da schon weitestgehend durch. fährt sich super auf der Fahrbahn. :thumbup:

    Ich finde diese Goldwaage aber durchaus interessant, weil ich einen Unterschied sehe zwischen einem Radfahrer (kann man sein Leben lang sein), einem Rad Fahrenden (ist man tendenziell eher nur während einer Tour von A nach B) oder einer Person, die Rad fährt (jemand, der sich wirklich gerade mit dem Rad bewegt und nicht an der roten Ampel wartet).
    Ich vermute aber, dass das eher sprachliche Feinheiten sind, die der Gesetzgeber so nicht beabsichtigt hat und die daher auch keine Berücksichtigung in der Rechtsprechung finden.

    Da kämen wir eher an eine wortwörtliche Auslegung der §§ heran. Das ist nicht gewollt.

    "Sie müssen sich es gefallen lassen, wenn die Meinung kundgetan wird!"
    Gibt immer mehr Argumente gegen "SocialMedia" und "Kommentarfunktion".
    Langsam bin ich echt dafür, dass wieder Leserbriefe-Only eingeführt wird.

    Da kann dann die Redaktion mit der eisernen Harke durchgehen und aussieben, entscheiden, ob und wenn ja, was gedruckt wird.
    Das mag am Ende tendenziös sein - doch würde so ein widerlicher Text wie oben niemals als Leserbrief erscheinen. Jetzt jedoch ist er irgendwo in den weiten des Netzes archiviert und lesbar.
    Und hat Reichweite. Bekommt vielleicht sogar Zustimmung. Und schwupps, fühlt sich Proleten-Ingo in seiner Meinung über scheißRadfahrer nicht mehr allein und hält beim nächsten Mal drauf. "Andere ja auch..."

    lohnt in der Regel den Aufwand nicht. Bzw der wird gescheut. Die machen meiner Meinung nach wegen 25,- plus Gebühren kein Tamtam.
    Da wird wohl maximal noch versucht, ein Briefchen zu schicken. Wenn aber nix zurückkommt, passiert auch nix.

    Solche Sachen bekommt man letztendlich wohl auch nur über eine Kleine Anfrage heraus...
    Hat jemand Kontakt zu Parteien, die sich hierzu in die Nesseln setzen wollen?

    Beschwerst Du dich in deiner Betroffenheit als Radfahrer oder als Fußgänger?

    momentan "beschwere" ich mich noch gar nicht. Ich äußere gegenüber der StVB nur meine Verwunderung.

    StVB-PK25 ist in der Vergangenheit bei der Meldung von offensichtlich angeordnetem Unfug (Baustellen, vergessene Schilder etc) enorm freundlich, kompetent und zügig in der Bearbeitung gewesen.

    Die gruselig gefährlichen Schutzstreifen in der Ebertallee sind planerische Griffe ins Klo, für die andere Mitarbeiter verantwortlich sind.
    Wie sich das jetzt, nach Wechsel an der Spitze bei der StVB-PK25, weiter entwickelt (Planerische Kompetenz, Verkehrsrechtliche Anordnungen, Umsetzung von "Hinweisen"), wird sich zeigen. Man muss nicht immer das Schlimmste annehmen...

    ich bin der Meinung, dass es 2 Arten von "Vergehen" gibt.

    - ich weiß es nicht besser/habe nicht genau genug geguckt/war abgelenkt
    - ich weiß es sehr wohl besser, dein Schicksal/Gefährdung interessiert mich gerade nicht / ich gefährde dich absichtlich, um dir eine Lehre zu erteilen

    erstere Variante kommt mir fast täglich unter. Passiert. typischerweise so Rechtsabbiegerkram. Kann man sich für entschuldigen, redet drüber, reicht sich die Hand und ist für einen Zeitraum X geläutert. Ging mir auch schonmal so, als ich rechts am wartenden Verkehr vorbei wollte. War aber Busspur und ich unterließ den Schulterblick. Blöde Sache, dumm gelaufen - mach ich nie wieder.

    zweitere Variante kommt hier immer mehr vor. Ich kann da wohl einen Timer laufen lassen, nach wie vielen Kilometern/Minuten ich einem Fahrer begegne, der mich absichtlich massiv gefährdet. Und gerade DIE Leute machen mir Angst.

    Der Schenefelder Fahrlehrer hat seine Textbausteine neu gemixt und auf eine ganze Seite erweitert.

    Schenefelder Bote Seite 7

    Das macht mich so unglaublich wütend, dass die CDU regelmäßig ihr Wahlprogramm in dem Blättchen da veröffentlichen darf.
    Der Engel schreibt eine Gülle zusammen, da klappt selbst mir die Kinnlade beim lesen runter. Der bringt es ernsthaft zustande, Asylsuchende in die Fahrrad-"Diskussion" einzubringen.
    Ich kann vor allem keinen Leserbrief schreiben, ohne vollständig in Polemik abzugleiten, was dann wieder bedeuten würde, dass er nicht gedruckt wird.
    Andererseits - Schenefeld kann mich ab Ende Oktober ohnehin mal am Arsche lecken. :D