tralala... die zuständige Behörde gibt mir einen "Zwischenbescheid".
mit wird mitgeteilt, dass nunmehr im "Januar ein Termin mit Vertretern des Landes, der Polizei und des Landkreises stattfinden wird, um die grundsätzliche Handhabung für das Kreisgebiet abzustimmen und eine einheitliche Lösung zu finden."
weiter heisst es, dass "nach diesem Termin außerdem noch ein Termin mit Interessenvertretern (ADFC) stattfinden [wird], damit deren Anregungen ebenfalls in das Verfahren einfließen können"
Oh, und:
"Wir sind daher bemüht, den von Ihnen eingegangenen Widerspruch bis Februar 2015 zu bearbeiten"
---
erst dachte ich:
"hmm. naja, gut."
Aber mittlerweile denk ich mir:
Ihr habt fast Achtzehn(!) Jahre Zeit gehabt, dort was umzusetzen. Passiert ist NICHTS. Ihr habt Radwege, die nichtmal befahrbar sind, ohne sich den Kopf zu stoßen oder ohne mit den Lenkerenden im Bereich des Gehweges zu fahren. Und jetzt wollt ihr Polizei, Land, Landkreis und ADFC fragen? Zu einem Radweg, der nicht benutzbar ist?! Was sollen die denn entscheiden? Neue VwV-StVO basteln?
Ich habe also keine Antwort erhalten und ich werde sie auch nicht rechzeitig erhalten. Zugang der Widersprüche in Pinneberg war der 21.11.2014.
Ich kann also am 23.02.2015 Klage gegen die RWBP einreichen?
Oder sollte ich die zuständige Behördenmitarbeiterin freundlich darauf hinweisen, dass auch die genannten Teilnehmer der "Termine" hier gemäß VwV-StVO niemals zu einem anderen Ergebnis kommen können, als die RWBP aufzuheben? So quasi als: "Hallo, Erde an Behörde!"