Beiträge von DMHH

    Weiß jemand etwas über eine evtl. RWBP in der Tangstedter Landstraße, Höhe Holitzberg und Hohe Liedt?

    Wissen nicht. Aber die Fotos, die in der Anlage zu erkennen sind, zeigen keinerlei Blauschilder. Das würde sich mit meiner Erinnerung(!) decken, wonach in der Tangstedter keine B-Pflicht mehr besteht bis auf Rudimente am Langenhorner Markt und afair Landesgrenze.

    edit:
    dort wird über Hinweisschilder zur Aufhebung der RWBP sinniert. TaLa ist explizit aufgeführt.

    Dennoch hat eine Bushaltestelle auch auf einem sonstigen Radweg nichts zu suchen. Das müsste dann rechtlich gesehen wie in der Luruper Chaussee enden. Nämlich mit einem Radweg, der vor der Bushaltestelle endet, in einen Gehweg übergeht und damit dort Radfahren verboten ist.

    Ich würde eine email an pk16verkehr@polizei.hamburg.de schicken mit der Bitte um Überprüfung und Rückmeldung.
    Die Situation (Fahrwege) erläutern und das Erlebte schildern. Dann noch darauf hinweisen, dass dort keine Radwegebenutzungspflicht besteht.

    Dann abwarten. Nach 2 Wochen nachhaken. Wenn dann nichts kommt, an VD5 schreiben. Wenn dann nichts kommt, an den Bezirk schreiben und Gefahr-Gefahr erwähnen. ;)

    Oder aber gleich mal die Mühe machen, die Räumzeit selbst annähernd zu messen und nachzurechnen, wie schnell man fahren muss, um noch vor dem querenden Fußgängergrün rüberzukommen. Wenn da dann V=30km/h rauskommt, das gleich anprangernd an PK16 schreiben.

    Oder aber einfach nichts tun, weil "im Rahmen von aktuellen und geplanten Baumaßnahmen eine Anpassung der Ampelschaltung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt". Denn, ganz klar: "da gegenwärtig die Veloroute 2, sowie die Freizeitroute 9 über diese Kreuzung verlaufen, sind wir gegenwärtig in Abstimmungsprozessen, wie eine Ampelschaltung, die den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht wird, realisiert werden kann, gegebenenfalls auch unter vorzunehmenden baulichen Änderungen der Kreuzungen."
    Im Übrigen wird man dir natürlich recht geben, sich für deine Aufmerksamkeit bedanken und dich auf ein festes Dat... auf irgendwann vertrösten.

    Heidenkampsweg: 04.01. - leichter Schneefall, nicht geräumt
    Heidenkampsweg: 05.01. - mäßiger Schneefall, 1h nach Einsetzen Radweg abgeschoben, nicht gestreut, 1h später wieder durchgehend weiß
    Heidenkampsweg: 06.01. - kein weiterer Schneefall, Radweg abgeschoben, nicht gestreut

    Heidenkampsweg ist Prioritär, soll über Winterdienst verfügen


    Wandsbeker Chaussee: Abschnittsweise abgeschoben. An den Stellen, an denen der Radweg mit B-Pflicht aber letztendlichso schmal ist, dass da kein Räumfahrzeug durch kommt, nur Fahrspuren im Schnee.

    Bürgerweide bergab ganz herrlich: nur abgeschoben, nicht gestreut.

    Letztendlich frag ich mich, was das alles soll. Wenn man nur schiebt, aber nicht streut, kann man sich das auch schenken. Überall prophylaktisch Salz hinkippen, find ich auch dämlich.
    Die Fahrbahnen sind freigefahren, teilweise sogar trocken! Das kann mir kein Radweg bieten, über den so ein kleines Reinigungswägelchen drüberhoppelt.

    Gut, wird nur im letzten Satz erwähnt. Beiläufig. Vorher wird noch recht schulterzuckend die Geiselhaftnahme von StraBa-Passagieren durch Falschparker erwähnt. Und die schrecklichen Konsequenzen, bereits nach 20min abgeschleppt zu werden. :sleeping:

    na gut, aus Gründen der Fairness: Kleidung wird nicht erwähnt. Und auch der Vorrang nicht. Ich frag mich aber durchaus, wie sich die Berichterstattung bei einem Unfall Auto vs. Fahrrad an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung gelesen hätte. :P


    @DMHH: Bist Dir sir dessen sicher? Der durch Falschparker schmalere Radweg widerspricht eigentlich der Owi "Parken auf Radweg", die ja i.d.R. keine Behinderung ist.Wenn es wirklich ausreicht, dass ich stark abbremsen muss, tun sich ja völlig neue Dimensionen auf... ;)

    Ja.

    Folgende Fallbeispiele:

    Ich fahre mit der S-Bahn zur Arbeit. Die 150m von der S-Bahnstation bis zum Arbeitsort lege ich zu Fuß zurück und sehe ein Auto, das auf dem "sonstigen" Radweg abgestellt wurde.
    -> Parken auf einem unbeschilderten Radweg
    = 112442 - Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg - 20EUR

    Ich kann hier keine Behinderung vorwerfen, da ich als Fußgänger nicht behindert wurde.

    ---
    Ich fahre mit dem Fahrrad zur Arbeit. Auf einem benutzungspflichtigen Radweg parkt ein Auto mit den beiden rechten Rädern auf der roten Pflasterung.
    Der Radweg ist von 1,3m auf 1m eingeengt. Ich muss abbremsen (Breite, Dooringgefahr), was ich ohne das Auto nicht hätte tun müssen.
    -> parken auf einem beschildertem Radweg mit Behinderung
    = 141101 - Sie parkten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere - 30EUR
    Die Behinderung mache ich als Betroffener geltend und schildere sie nachvollziehbar.

    ---
    Ich fahre mit dem Fahrrad in die Stadt. Auf dem von mir befahrenen Radfahrstreifen parkt ein Auto. Gemäß §10 StVO hab ich die Arschkarte gezogen, wenn ich nach links auf die Fahrbahn ausweiche und es zum Unfall kommt. Ich muss also anhalten, den von hinten auf der Fahrbahn herannahenden Verkehr abwarten und dann auf die Fahrbahn einfahren. Die Behinderung liegt in jedem Falle vor.
    Jetzt kommt der Kuhfuß: ist das parken auf dem unbeschilderten Radweg oder parken auf dem Radweg (Zeichen 237)?
    -> das lass ich die Bußgeldstelle auswürfeln, gebe bei dieser Anzeige keine TBNR an. Bei eindeutigen Fällen mach ich das.

    Interessante weitere Anzeigemöglichkeiten:
    Gehwegparken, das mit den kleinen blauen Schildern erlaubt ist, gilt nur für Fahrzeuge mit einem zul.Gesamtgewicht von 2,8t
    Wer einem Porsche Cayenne-Besitzer ans Bein pissen will: die Karre liegt mit zGm von 2880kg etwas über der Grenze :whistling:
    die ganzen Kleintransporter übrigens sowieso

    es muss in nicht-Einbahnstraßen in Fahrtrichtung rechts geparkt werden. Wer falschrum steht und bei mir ein "Stein im Brett" hat - nächste Anzeige. 8)

    neinnein, eine Behinderung liegt z.B. bei Radwegparken bereits dann vor, wenn ich meine Geschwindigkeit verringern muss, weil der Radweg nun 10cm schmaler geworden ist durchs Stehzeug.

    Bei Fußgängern reicht z.B. die Begründung, dass du entgegenkommenden Fußgängern umständlich ausweichen musstest oder du mit deiner Begleitung nicht zu 2. nebeneinander gehen konntest. Oder du an dieser Stelle nicht die Fahrbahn überqueren konntest, sondern erst 4m weiter.

    Hiermit erstatte ich Anzeige gegen den Fahrer des nachfolgend genannten Fahrzeuges wegen

    *Parken auf dem benutzungspflichtigen Radweg mit Behinderung (TBNR 1234567)
    Behinderung: Durch das geparkte Fahrzeug war eine sichere Nutzung des Radweges nicht möglich. Ich musste stark abbremsen und unter größer Vorsicht am Fahrzeug vorbei schieben.

    Ort: HamburgerWeg
    in Höhe: Hausnummer 123
    Datum: 24.12.2015
    Zeit: 15:30
    amtl. Kennzeichen: HH-HH 123
    Hersteller: BMW
    Farbe: schwarz

    [Foto]

    Für Radfahrer gilt derzeit immer noch eine Umleitung über Kennedybrücke.

    Was natürlich kein Grund sein kann und darf, Ampelschaltungen und/oder Markierungen fehlerhaft auszuführen.

    Denn im Unterschied zum Autofahrer darf von Radfahrern natürlich davon ausgegangen werden, dass sie ihr Fahrzeug schieben und komische Umleitungsschilder nicht relevant sind. Steigen sie dann 500m später und nach einem 3stündigen Einkauf, einem Bummel durch die Kunsthalle etc. wieder aufs Fahrrad, dürfen sie die zur Verfügung gestellte Infrastruktur auch nutzen.

    Will sagen: wenn die Radfahrfurten und deren separate Ampeln nicht zu nutzen sind, so müssen sie entsprechend gesperrt sein. Ein einfacher "Bannkreis" um die Baustelle in Form von gelben Schildern mit Sinnbild Radfahrer und Pfeil kann nicht ausreichend sein. :)

    Aus der Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Thema "Bettelampeln" (Drs 20-1865.1)

    Sachverhaltsschilderung der CDU:

    Zitat

    Der Bezirk Wandsbek weist eine Reihe von Bettelampelanlagen auf.

    Bei diesen Ampeln wechselt das Signal erst dann, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer den Taster an dem Ampelmast drückt.
    Bei normalen Ampeln wechseln die Signale je nach Intervall.
    Mit Hilfe dieser Anlagen soll die Umwelt geschont werden, da Autos auf diese Weise nicht unnötig mit laufenden Motoren warten müssen.
    Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

    [...]

    Zitat

    4.)Ist die Inbetriebnahme von weiteren Bettelampeln angedacht? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung?

    Und nun die Antwort der BWVI:

    Zitat

    Es ist beabsichtigt an der Ampelanlagen Tonndorfer Hauptstraße/ Jenfelder Allee auch Signalprogramme vorzusehen, an denen der Fuß- und Radverkehr nicht immer automatisch mit dem parallelen Kfz-Verkehr Grün erhält. Vor dem Hintergrund komplexer Verkehrsabläufe ist es zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer an dieser Lichtsignalanlage sinnvoll, flexible Verkehrssteuerungen vorzusehen, die vorausschauend auf die unterschiedlichen Verkehrsverhältnisse einstellt werden können. Dadurch kann der Verkehrsfluss in den umliegenden Straßen optimiert werden. Die positiven Auswirkungen sind eine Minimierung der Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer, sowie ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz durch die Reduzierung der Umweltbelastungen.


    Geil, oder?
    Zusammengefasst sagt das aus: Radfahrer und Fußgänger erhalten nicht immer automatisch grün. Solche Ampelschaltungen sind aber zum Nutzen aller(!!!) Verkehrsteilnehmer. Die Wartezeit aller(!!!) Verkehrsteilnehmer wird minimiert.

    Diese Antwort ist nur dann wahr, wenn die Definition
    Verkehr = motorisierte Fortbewegung auf der Fahrbahn
    gilt.
    Denn die angedachten und auch bereits vorhandenen Bettelampeln befinden sich teilweise an Straßen mit B-Pflicht!

    Müsste man mal überlegen, ob das nicht auch ein Argument gegen die B-Pflicht ist. Ein Straßenbegleitender Radweg soll über die selben Vorfahrtsrechte wie die Fahrbahn verfügen. Weshalb ja in der Regel eben so kleine [Zeichen 205] an Radwegen eigentlich der B-Pflicht widersprechen.
    Analog müsste man das doch auch für Bettelampeln sehen. Wo der Fahrbahnverkehr freie Fahrt hat, muss ich auf dem Radweg in jedem Falle anhalten. Im blödesten Falle auch einen kompletten Umlauf warten, weil ich 2Sek zu spät da war...

    "kurz: ich als Radfahrer fühle mich an dieser Stelle auf der Fahrbahn sicherer aufgehoben."

    Was irgendwie bedeutet, dass Du Dich ohne Baustelle samt Begleiterscheinungen auf dem Radweg sicherer fühlst... :whistling:

    hm. stimmt. beim nächsten Mal werde ich das umformulieren.
    Allerdings kann man im Heidenkampsweg gegen die RWBP kaum argumentieren. Immerhin gilt da zHg60. Und dort ist dann natürlich ein Radweg mit BPflicht zwingend vorgeschrieben. Bevor man den also rechtlich angehen kann, müsste man gegen die Erhöhung des innerörtlichen T60 vorgehen.
    Und: die Radwege sind dort tatsächlich mal annähernd VwV-StVO-konform.

    Ich schwanke zwischen Ungläubigkeit und Resignation.


    Mittwoch Nachmittag, 16.12.2015

    und weiter hinten am Ende dann:

    Na gut, flauschige freundliche eMail an die StVB PK41.


    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Heidenkampsweg auf Höhe Hausnummer 45 ist der Seitenstreifen/die Parkbucht gesperrt und wird für die Baumaßnahmen im Gebäude als Lagerplatz genutzt.
    Leider wird dabei der benutzungspflichtige Radweg mittlerweile derart in Anspruch genommen, dass es in meinen Augen gefährlich wird.

    • der Radweg wird auf teilweise weniger als 50% seiner "Breite" eingeengt.
    • es wird versucht, dies mit Warnbaken kenntlich zu machen, die allerdings weder auf Geh- noch auf Radwegen zulässig sind
    • es ragen die Bauzaunelemente in den Radweg, so dass Radfahrer hier Gefahr laufen, mit dem Lenker "hängenzubleiben" und zu stürzen
    • auch diese Bauzaunelemente sind als Bau- /Arbeitsstellenabsicherung so nicht zulässig. Aus gutem Grunde.
    • die VZ, die die temporäre HVZ beenden, sind mittlerweile samt Träger und Fuß auf den Radweg gewandert.
    • diese VZ stehen dann auch quer zum Radweg, die Unterkante liegt deutlich unter den geforderten 2,20m Höhe neben Radwegen
    • Und geparkt wird dann auch noch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen.

    kurz: ich als Radfahrer fühle mich an dieser Stelle auf der Fahrbahn sicherer aufgehoben.
    Ich möchte Sie daher bitten, hier für eine sichere Umsetzung der hoffentlich erfolgten/beantragten VAO zu sorgen.


    Die Reaktion darauf:
    eine für mich vollkommen ausreichende, kurze Rückmeldung per eMail:

    Zitat von StVB

    Sehr geehrter [DMHH],

    die Einrichtungsfläche wird vom tätigen Gewerk gem. Anordnung wieder hergerichtet.

    Gut, gucken wir uns das am Tag der Zusage der ordnungsgemäßen Wiederherrichtung an.
    Donnerstag, 18.12.2015

    Gut. Also gleich nochmal eine eMail am Freitag früh.

    Gut, dass da Freitag nicht noch uuuunbedingt eine Reaktion kommt, ist ... wäre zwar erste Sahne, aber hey, geschenkt.

    Heute dann im Postfach:


    Ja und nu?
    Ich überleg ja fast, da einfach mal Strafanzeige gegen den Typen zu stellen.
    Was soll ich aber von der "Antwort" der StVB halten?
    ist das ein "ja mehr als darum bitten, dass die das ordentlich machen, können wir auch nicht"?
    oder ist das ein "Pobacken zusammenkneifen, ist nur noch für wenige Tage und da lohnt sich das nicht mehr."?

    Ich will nun dem Herrn von der StVB auch nicht uuuuuunbedingt ans Bein pinkeln, der ist in der Liste der freundlichen und kompetenten StVB-Mitarbeiter/Leiter/Verantwortlichen in den Top3. Muss man meiner Meinung nach nicht mehr Flurschaden hinterlassen, als unbedingt unabwendbar. Aber die schulterzuckende Haltung ohne Erläuterung verstimmt schon etwas.

    Einfüßige Aufstellung des Schildes verlangen, Unterkante 2,20m.
    Die Ausführung wie im Foto ist nicht zulässig. Warnbake nicht für Geh- und Radwege zulässig.
    Hindernisse sind nicht qua "wo denn sonst" auf dem Radweg aufzustellen.

    Alternativ kann auch der Lichtmast 4m vor der temp.Hinweistafel genutzt werden. Einfach Schild in 3m Höhe anflanschen, fertig.
    So, wie dort aufgestellt - never.

    Aber ich sag dir, was passiert:
    NICHTS

    maximal stellen sie einfach VZ.240 vor der Kurve auf, fertig.
    Dann kann sich die StVB auch auf den Passus berufen, dass Unterschreitung der Mindestmaße an Engstellen nämlich zumutbar und erlaubt sei.

    Hamburg, meine Perle!

    Wenn die Autofahrer nun endlich mal Kennzeichen-, Helm-, und Warnwestenpflicht bekämen, würde das rasen wohl aufhören!!!
    Die euphemistische Formulierung "flott" ist wirklich bezeichnend. Auch die erläuterten Geschwindigkeitsübertretungen sind lustig.
    85% der Autofahrer sind also 20m vor dem Ortsschild nicht schneller als 64,4km/h
    Soso. Also sind 15% doch schneller. Guck an.

    Wäre jetzt noch interessant, wie viele der 15%-Übertreter aus dem Ort selbst kommen.

    Es werden Gerichtsprozesse angeschoben, weil 150 Asylsuchende in einem Gebäude einquartiert werden sollen.
    Es wird mit allem gedroht, was dem Wutbürger in unserer demokratischen Gesellschaft zur Verfügung steht, wenn es um 1 Baum und 20 Parkplätze geht.

    Was passiert, wenn wir der "staugeplagten" Autofahrerschaft nun noch mind. 50% ihres Bewegungsraumes nehmen bzw. zum Teilen hernehmen, können wir uns ausmalen. Das endete in etwa so, als ob man statt T30-Zonen plötzlich Fußgängerzonen ausweisen würde.

    In der Vorstellung und auch im idealtypischen Ergebnis sind beide Vorschläge (Stadtbahn, FuZonen) attraktiv. Aber dazu wird es gegenwärtig nicht kommen.
    Und an dieser Stelle muss man überlegen, was man eigentlich erreichen will.

    Ich für meinen Teil finde eine finanziell aufwändige Transportvariante mit geringen Störgrößen und maximaler Geschwindigkeit sehr viel sinnhafter als eine finanziell günstige Variante, die langsamer weniger Menschen transportiert.
    Bei der U-Bahn wird es nur um Geld und marginal um Haltestellenkonflikte gehen.
    Bei der Stadtbahn wird die volle Wucht der Wutbürger zuschlagen. Resultat: Kostensteigerungen durch faule Kompromisse, Sonderwünsche, Zeitverzug.

    Und ganz ehrlich: Schwerin, Karlsruhe, Berlin - die Straßenbahnen machen es auch Fußgängern und Radfahrern nicht leicht.

    Daher meine Meinung, dass ich lieber x-Millionen für Tunnel ausgebe als über jeden laufenden Meter Stadtbahn einen 5-jährigen Prozess führen zu müssen.

    -> Dem Diktat des Autos kann man auch anders zu Leibe rücken. Gehwegparken verbieten, massiv kontrollieren, Spuren oder ganze Straßen nur für Busse freigeben...
    Den Effekt durch Gleise im Straßenkörper zu erreichen, wird auch nicht günstig.

    Der Vorteil der "flexibleren" Erweiterung des Streckennetzes einer Straßenbahn ist allerdings wirklich nicht von der Hand zu weisen.