Das plant der ADFC-Hamburg auch, bzw. ist bei der Umsetzung.
Die haben aber die offiziellen Daten der Polizei Hamburg der vergangenen Jahre erhalten - verlassen sich da dann nicht auf "hören-sagen".
Beiträge von DMHH
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"Dafür steht beispielsweise die Critical Mass, ein Flashmob von Fahrradfahrern in fast allen Großstädten für bessere Fahrradwege."
ach, ich glaub, ich bleib heut lieber zu Haus und fahr nicht zur CM.
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Was noch erwähnenswert ist: auf der gesamten Strecke gibt es exakt 230 Meter benutzungspflichtigen Radweg, das ist der Hochbord RW an der Koppelstr.Scheidet damit die Strecke nicht für die warnwestenbehangenen Sicherheitsradler aus?
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Und wie kann man die Situation verbessern?
Gehweg zu Parkplätzen
Fahrradfahren verbieten
1 volle Fahrspur pro RichtungFertig ist die Laube. ernsthaft.
Alles andere ist Beschneidung eines Autofahrergrundrechtes. Mindestens! -
Anweisung von oben?
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Radschnellweg an der Wandse?
Keine Ahnung. War auch nicht Thema der Veranstaltung. Da ging es eben nur darum, das Konzept "Walddörfer Straße als Veloroute" vorzustellen.Ohne konkrete Planung, ohne konkrete Kostenabschätzung (weil ja keine Planung vorliegt) und ohne Alternativen zu prüfen und zu bewerten.
Und genau das fliegt dem Bezirksamt gerade um die Ohren.ARGUS stellt sich hin und sagt:
- Wandsegrünzug mit einigen Engstellen, Veloroute mit Trassenbreite von 6-7m passt nicht, soziale Kontrolle fehlt und Wegebeziehungen zu Schule und Einzelhandel fehlt auch.
- Ahrensburger Straße mit 28.000Kfz/d diskutieren wir gar nicht erst
- Friedrich-Ebert-Damm mit 4 Fahrspuren und extremer räumlicher Trennung ist auch nicht diskutabel, wird nicht angenommen werden, es ist mit vielen Geisterradlern zu rechnen
- in der Walddörferstraße könnten wir aber etwas machen. Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Mischverkehr und Verkehrsberuhigung, einen Abschnitt Fahrradstraße oder sogar ein Zwangsabbiegen. Schleichverkehr müsste aus der Straße raus, dann wird es besser mit dem Verkehr dortUnd der dumme Pöbel stellt sich hin und sagt:
- wir werden alle sterben
- wir werden alle pleitegehen
- eine Fahrradstraße von S-Friedrichsberg bis U-Farmsen macht Busverkehr unmöglich
- deshalb wollen wir das alles nichtIG Walddörfer sagt:
- wir sind drölfzigtausend Gewerbetreibende
- wir sind seit 50, 80, 100 Jahren dort
- wir haben Hamburg aufgebaut und sind für den Wohlstand der Stadt verantwortlich
- wenn eine Fahrradstraße kommt, können wir nicht mehr beliefert werden
- wenn eine Fahrradstraße kommt, wird kein Kunde mehr zu uns finden
- wir haben einen Anwalt beauftragt, gegen verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu klagenDas große Erwachen für die Anwohner kommt noch.
Nämlich dann, wenn der Bezirk beschließen sollte, die Planung der Veloroute weitervoranzutreiben.Friedrich-Ebert und Ahrensburger werden rausfallen.
Wandse und Walddörfer werden bei Veloroutengerechtem Umbau/Ausbau aber mit massiven Eingriffen in Eigentumsverhältnisse und Grünflächen abgehen.Für mich ist das Thema aktuell durch. Ich glaube nur noch daran, dass die in Hamburg üblichen Verdummungsaktionen dort durchgeführt werden. Schutzstreifen, 80m Radfahrstreifen und dann ein paar Schilder "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt". Das war es dann.
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In Wandsbek war ich gestern.
Kurzfassung: Hoffentlich bin ich in 12 Monaten hier weg.
Oder: Hamburg verbockt es mal wiederunerträgliches Geheule der Anwohner und Anlieger. Fahrradstraße hat sich erledigt. Wird unter Garantie eine Hamburger Schwurbellösung.
Sehr schlechte Präsentation von ARGUS. Wobei ich da nicht einschätzen kann, wie das bei der Ausschreibung des Auftrages aussah; was genau da vereinbart wurde. So oder so mangelhafte Kommunikation der Möglichkeiten aber auch Grenzen eines veloroutengerechten UmbausAm meisten war ich übrigens von der Radverkehrskoordinatorin Frau Pfaue enttäuscht.
3h auf dem Podium. 3 Wortbeiträge. Im Kern: "Danke für die kontroversen Beteiligungen hier". Es endete damit, dass sie feststellte, dass das Konzept Fahrradstraße angepasst oder gänzlich neu gedacht werden müsse.
Diese Frau hat jetzt jeglichen Kredit bei mir verspielt. -
anhand der Bekanntgaben der StVB damals, wo überall VZ.237 abgeschraubt wird und zusammen mit der komischen Situation, die in der Grindelallee zwischen Rentzelstraße und Edmund-Siemers-Allee herrscht, gehe ich mittlerweile davon aus, dass es sich um "sonstige Radwege" handelt.
Anders lässt sich das nicht erklären.In der Grindelallee sind die Hochbordradwege eindeutig ohne B-Pflicht. Sogar "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" dort.
Und dann geht der rote Radweg ohne B-Pflicht mit einem Breitstrich VZ.295 auf der "Fahrbahn" weiter. Während der Kampfradler bis dahin ganz legal auf dem rechten Fahrstreifen der Fahrbahn radelt...Auch an anderen Stellen ist das Muster zu erkennen. Stummelradweg im Kreuzungsbereich als Hochbord ausgeführt, kein Blauschild,, geht nahtlos in einen "Radfahrstreifen" über.
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Zu der unterbrochenen Linie: StVB anschreiben und gespannt auf Antwort warten. Sollen die doch mal erklären, was man darf. Könnte man sich übrigens einen Spaß draus machen und sich als Autofahrer outen.
"Wollte rechts abbiegen in den Ballindamm. In Fahrtrichtung HBF/Wallringtunnel staute sich der Verkehr an der Ampel. Allerdings konnte ich noch auf die recht früh beginnende Abbiegespur einfahren, die allerdings deutlich(!) zu schmal war. Ich befürchtete beim Befahren der Spur fast, dass es zum Kontakt mit den links neben mir wartenden Fahrzeugen kam. Ich verzichtete auf den Versuch, vorbeizufahren und hielt an.
Plötzlich tauchte hinter mir ein schnell fahrender Radfahrer auf und gestikulierte wild. Vermutlich, weil er nicht rechts an meinem Fahrzeug vorbei kam.
Ich möchte Sie daher bitten, die Breite der Abbiegerspur entsprechend anzupassen, so dass Abbiegewillige hier auch tatsächlich rechts am Ampelstau vorbei fahren und dann im weiteren Verlauf in den Ballindamm abbiegen können." -
Da finde ich es interessant, was es überhaupt in diese PM geschafft hat. Der »tote Winkel« zum Beispiel. Und dass in anderen PMs durchaus erwähnt wird, ob ein Überholen stattgefunden hat und ob der Radfahrer auf dem Radweg oder der Fahrbahn unterwegs war.
ja weisste doch - laufendes Verfahren. Da kann man keine Aussagen treffen! Also.. außer in der Pressemitteilung...
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Bei allem Respekt - ich würde Stralsund nun nicht in die Schublade "Großstadt mit überlasteter StA" stecken wollen
Ich ergänze meine Aussage:
"Strafanzeigen gegen Verkehrssünder in deutschen Großstädten sind nicht zielführend" -
in einer deutschen Großstadt?
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Wegen Gefährdung (315c) und aller weiteren in betracht kommenden Straftatbestände.
Einstellung nach §blablabla StPO.
Strafanzeigen sind im Straßenverkehr NICHT zielführend.stattdessen OWi:
105607 - überholen, behinderung, gefährdung gegenverkehrNoch schön schildern, wie knapp das war, dass du instinktiv nach rechts ausgewichen bist, beinahe den Kantstein touchiert und gestürzt bist. Straße war gerade, du hattest Tagfahrlicht an, der Kaftfahrer musste zwangsläufig erkennen, dass Gegenverkehr aufkam, ein Überholen hier nicht möglich war.
Fertig.
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Ramboradler in Leverkusen auf Radwegen abseits der Straßen unterwegs. Hat es schon Tote oder Verletzte gegeben? Herrscht auf Leverkusens Straßen abgesehen vom Radverkehr ansonsten keine einzige Gesetzlosigkeit, sondern die reine Regeltreue?
Nunja, bei allem Respekt - nur, weil es in Bereich A größere Probleme gibt, sollte man selbstverständlich auch Probleme im Bereich B ansprechen dürfen.
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kurz vor "Reichsbürger", oder?
Ämter mit Schreiben zumüllen.
Aber immerhin stelle ich nicht die VwV-StVO oder StVO in Frage. Nur die eigenwillige Anordnung von VZ, die den gewollten Anordnungen durch StVO/VwV-StVO widersprechen. -
Sodele. Da auch 2 Wochen nach meiner Nachfrage, ob denn neben Fahrrädern auch KFZ auf dem "Gehweg" des Verkehrsberuhigten Bereiches fahren dürfen, keine Antwort einging, hakte ich heute nach.
Zitat von DMHHSehr geehrter Herr [Amtsleiter],
möglicherweise ist meine Nachfrage zum Verkehrsberuhigten Bereich in der [B-Straße] im Posteingang untergegangen.
Aber da ich in den Sommermonaten tatsächlich plane, mit dem PKW (evtl. sogar mit einem Wohnmobil) durch Brandenburg und auch [Gemeinde] zu fahren, hätte ich gerne Gewissheit, wie es sich mit dem besagten Abschnitt in der [B-Straße] verhält:
Nach Ihrer Aussage - und entsprechend auch nach StVO - darf ich mit dem Fahrrad die hellgepflasterten Seitenbereiche innerhalb des Verkehrsberuhigten Bereiches befahren.
Es würde mir aber auch als Autofahrer (Wohnmobil!) sehr entgegenkommen, wenn ich statt des holperigen Kopfsteinpflasters direkt die ebenen Seitenflächen befahren könnte. Auch könnte ich meine Beifahrerin so direkt vor der Tür des Zeitschriftenladens oder des Bäckers absetzen und dann gemütlich weiterfahren.Deshalb die Nachfrage: Darf ich diese Bereiche nun auch mit dem PKW (Wohnmobil!) befahren?
mit freundlichen Grüßen[DMHH]
Es folgt die zeitnahe Antwort:Zitat von AmtsleiterSehr geehrter Herr [DMHH],
unabhängig davon, dass ich für die Beantwortung nicht zuständig bin (Verkehrsbehörde des Landkreises), möchte ich auf Grund meiner fachlichen Kenntnisse kurz auf Ihre Anfrage eingehen.
Meine Aussagen zur Nutzung verkehrsberuhigter Bereiche hinsichtlich der Radfahrproblematik gelten allgemein. Aus der Fachliteratur und aus Kommentaren zur StVO ist jedoch zu beachten, dass unterschiedliche bauliche Gestaltungen in den Städten auch zur Regulierung des Verkehrs beitragen sollen.Unterschiedliches Pflaster oder farbliche Gestaltung sollen z.B. den Verkehr führen und aufzeigen, wo welche Verkehrsteilnehmerart unabhängig von den Bestimmungen der StVO welche Flächen nutzen soll. So ist es auch in [Gemeinde], wo aus der historischen Gegebenheit (Denkmalsschutz) unterschiedliches Pflaster und eine Bordführung den Teil der Straße aufzeigt, der für Kfz. und sonstige Fahrzeuge bestimmt ist.
Auf Grund der optisch eindeutigen Wahrnehmbarkeit haben sich bisher alle Fahrzeugführer an diese Vorgaben gehalten. Dem steht also eine durchgehende Befahrung der Gehwege entgegen und würde auf Unverständnis bei allen Verkehrsteilnehmern stoßen.
Weia... da weißte auch gar nicht, wo man ansetzen soll.
"Die Pflasterung zeigt den Teil der Straße auf, der für KFZ und sonstige Fahrzeuge bestimmt ist."
Also die Mitte. Auch für sonstige Fahrzeuge. Aber in der ersten Mail hieß es doch, ich könne mit dem Fahrrad (sonstiges Fahrzeug) auf den Seitenflächen fahren?
und "steht also eine durchgehende Befahrung der Gehwege entgegen" - jetzt gibt's da also doch Gehwege im VBB? Kein Wunder, dass ich als Fußgänger in der Mitte gehend angehupt und angefahren werde.Der Satz hier hat aber mächtiges Stilblüten-Topranking-Potential:
"wo welche Verkehrsteilnehmerart unabhängig von den Bestimmungen der StVO welche Flächen nutzen soll"
Wie darf ich denn da das "unabhängig" interpretieren?
StVO sagt: "da darfst du fahren" - und die Gestaltung soll mir nahelegen: "nee, daaaaaa sollst du fahren"Ich glaub, ich schreib mal einen Brief an die Verkehrsbehörde des Landkreises. Wenn der Herr das eskalieren lassen möchte - bitte.
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konsequent wäre es aber, wenn im gesamten Baustellenbereich zwischen Bahnunterführung Kaltenkircher Platz und dem Beginn der Bahrenfelder Radfahren untersagt wird.
Ist ernst gemeint. Oder man muss eben die Bauabschnitte so planen, dass 2m Restbreite Gehweg verbleiben, auf dem man dann mit "Radfahrer frei" fahren darf.Alles andere wird nichts.
Ich bin gestern auch ab Sternbrücke bis Bahrenfelder gefahren. Die Gerüste auf den Radwegen hinter der Sternbrücke sind ein Witz und saugefährlich. Aber ich fahre da ohnehin lieber Fahrbahn.
Ich bin ab Kaltenkircher Platz der Umleitung gefolgt. Kann man machen. Kopfsteinpflaster ist fahrbar. Stellt man sich eben mehr in die Pedale und belastet den Sattel weniger. Sind nur 200m.
Zur Not auf den "sonstigen Radweg" rechts und sich dann von den auf die Firmengelände abbiegenden TRansporter umfahren lassenAuf der Umleitungsstrecke kommt man bequem an allen Stehzeugen rechts vorbei.
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Morgen Einweihung eines Melkstandes für nationale Kühe (sog. "Abzockanlage") auf der Wandsbeker Chaussee.
die sollten die gesamte Wandsbeker entlang alle 200m solche Säulen aufstellen!
Und endlich etwas dagegen unternehmen, dass Motorradfahrer quasi Freibrief haben.hmpf. ich kling schon so wie die "Kennzeichen für Radfahrer!!!"-Fanatiker
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sodele, heute dann mal die Todesfalle "freier Rechtsabbieger" gemieden.
An der Kreuzung Wendenstraße besteht letztmalig die Gelegenheit, sicher auf die Fahrbahn zu wechseln.
Denn die Fußgänger/Radfahrer-Ampel geradeaus schaltet 2sek früher auf grün als die Ampel für den Verkehr auf der Fahrbahn.Da diese Ampel und die Ampel an der Kreuzung davor (Süderstraße) abhängig voneinander geschaltet sind, das Zeitinverall tagsüber konstant ist (55Sekunden), kann ich mit etwas Sicherheitspuffer und stets bremsbereit auf meine rote Fahrradampel draufhalten. Sie wird verlässlich grün.1
Während ich also schon 30km/h drauf habe und auf der Fahrbahn fahre, setzt sich die Kolonne hinter mir erst in Bewegung.
Übrigens auch zuverlässig mit maximalem Tempo, obwohl die nachfolgende LSA (Anckelmannsplatz) ebenfalls abhängig von dieser LSA schaltet. Das ist da tatsächlich rote Welle, wenn man mit 60km/h fahren möchte.Kann man wissen, muss man aber nicht.
Aber wenn man schon 60km/h fährt auf einer mehrspurigen Fahrbahn, dann erkennt man schon von weitem, ob es sich bei dem einspurigen Gefährt da vorn um ein S-Pedelec handelt oder nicht. Ganz egal, man ist sich sicher: fahren darf der hier jedenfalls nicht.Der hier pirscht sich von hinten an, nutzt den Windschatten und schert schneidig aus. Abstand? Ach, nicht so wichtig. Ist zwar stürmisch, aber wenns knallt, ist der Radfahrer ob nun mit oder ohne Motor und Versicherungskennzeichen in der Tasche eben selbst schuld.
Der zweite kündigt sein Überholmanöver immerhin 3sek vorher kräftig hupend an:
An der natürlich obligatorischen roten Ampel frage ich ihn, ob er noch alle Latten am Zaun hat.
"Was dann kam, versetzte alle in Staunen!" könnte die Überschrift von Focus und HuffingtonPost sein. Ich löse auf:
"Da ist ein RADWEG!" klar. Ich werde VD51 darum bitten, mir ein paar Visitenkärtchen zukommen zu lassen, damit ich diese verteilen kann. "VD51 sagt, dass der Radweg nicht in meine Richtung führt!". Bei dem "Herrn" hinterm Steuer, der mir dann auch prompt gleich drohte, mir eine aufs Maul zu geben, hätte das eh nicht verfangen.
Nachdem er sich dran machte, seinen bier- und burgergestählten Körper aus dem Fahrersitz zu wälzen, bemerkte er wohl noch rechtzeitig, dass das aus vielerlei Gründen keine so wahnsinnig gute Idee sein könne:
- beim Tür aufreißen steht ein Fahrrad im Wege. mit Pedale und Lenker
- die Ampel wird bald auf grün springen und man möchte den Platz im Stau nicht hergeben
- "wenn du mich weiter filmst, bist du dran! Mach die Kamera aus! Und lösch das Video."Tja, und wenn sich dann der Radfahrer noch vor die eigene Karre stellt und "jaja, klar..." erwidert - dann ist der Tag gelaufen...
Wenig später hinter der Bahnbrücke fuhr er - während ich brav auf der rechten Spur im Stau stand - mit einem Affenzahn rechts auf die Halteplätze für die Autos.
Für einen Moment dachte ich, der steigt jetzt aus. Tat er aber doch nicht. fingerte nur am Handy rum. Wollte der die Polizei rufen?
Er beschränkte sich dann doch nur darauf, mir "Du musst dich nicht wundern, wenn du zu Brei gefahren wirst!!!!" zuzurufen.Bin noch unentschlossen, ob ich ihn anzeige. Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand wäre etwas weit hergeholt. Das waren durchaus 1,3m Seitenabstand...
Und die Hupe - naja, 10EUR. pfft.---
1 nochmal zur Erläuterung des Ganzen: Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass das nicht sooooo ungefährlich ist.
Klar kann der LSBG hier mal fix die Ampelschaltungen ändern/abkoppeln, so dass ich Gefahr laufe, bei rot und fahrendem Querverkehr in die Kacke zu rauschen.
Ich kann allerdings auch die Fahrbahnampel des Querverkehrs etwas einsehen, erkenne, ob die schon rot bekommen... Das alles ist für mich noch im Rahmen dessen, was ich an "Risiko" bereit bin, einzugehen. -
ich habe vorhin eine e-Mail an die VD51 geschrieben und mich für Stellungnahme bedankt.
und nochmal genauer nachgefragt, wie die sich das dann mit der RWBP und dem Radverkehr von der Nordkanalstraße in Richtung Eiffestraße (West->Ost) über den freien Abbrieger vorstellen.
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Zitat von VD51
Die Rechtsprechung hat in mehreren höchstrichterlichen Urteilen hierzu entschieden, dass
es sich hierbei [radfahrende Nutzung FGÜ] um ein ordnungswidriges Verhalten handelt.höchstrichterlich