Ist das wirklich so?
es wäre möglich, ja.
Aber die Verwarngeldangebote dürften wohl nicht alle mit einem Mal im Briefkasten landen und der Fahrer müsste jedes Mal seine Fahreigenschaft eingeräumt haben.
Aber ja, Vorsatz darf unterstellt werden.
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:
Zitat von Bundeseinheitlicher TatbestandskatalogAlles anzeigenDie Regelfallkonstruktion der BKatV lässt bei Fällen, die sich von der üblichen Begehungsweise unterscheiden, jedoch einen Ermessensspielraum.
Die Bußgeldregelsätze gelten nur, sofern fahrlässige Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände (Abschnitt I des Bußgeldkataloges)
oder vorsätzliche Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände (Abschnitt II des Bußgeldkataloges) vorliegen.
Die Bußgeldbehörden sind also verpflichtet, objektive oder subjektive Tatumstände, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als weniger
schwerwiegend kennzeichnen, zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen und somit im Einzelfall die Regelgeldbuße zu unterschreiten.
Die Bußgeldbehörden sind berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender
kennzeichnen, im Einzelfall die Regelgeldbuße zu überschreiten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Tatbestände des
Abschnittes I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht werden und für diesen Fall kein gesonderter Tatbestand im Abschnitt II
des Bußgeldkatalogs geregelt ist.
im BKatV sind Falschparken und Abbiegen z.B. in Abschnitt I aufgelistet. Man geht hier eben davon aus, dass derartige Verfehlungen "fahrlässig" begangen werden, also ohne Vorsatz.
Ergeben sich aber Anhaltspunkte, aus denen ein Vorsatz abgeleitet und begründet werden kann, so darf vom Regelsatz nach oben abgewichen werden.
Wer also am 01.Juni auf dem Gehweg parkt, angezeigt wird und das Knöllchen am 10.Juni aus dem Briefkasten fischt, dann nochmals am 12.Juni identisch die Karre abstellt und wieder Post bekommt, bei dem könnte man am 20.Juni (beispielhafte Daten) eben annehmen, dass er wissentlich und willentlich seine Karre auf dem Gehweg parkt.
Ich werde bei mir vor der Haustüre ab Juli eine sauberere Dokumentation durchführen. Bislang sind Fotos und PDFs nur mit Datum_Uhrzeit_Ort abgelegt.
In Zukunft werde ich die Dateinamen um das Attribut Kennzeichen erweitern und entsprechend aggregieren lassen, so dass ich in den Anzeigentext auch den Baustein
"dies ist seit dem Tag.Monat bereits die n. Anzeige wegen Parkens auf dem Gehweg an dieser Stelle gegen den Fahrer des Fahrzeuges. Ich bitte Sie, gemäß BKatV zu prüfen, ob ein erhöhtes Verwarngeld in Frage kommt."