Beiträge von DMHH


    Mal ein ganze dumme Frage: Welche Einschränkungen gibt es für den Täter eigentlich während dieser Zeit?Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was eine Bewährungsstrafe überhaupt bedeutet.

    Er gilt - trotz Strafaussetzung zur Bewährung - als Vorbestraft.
    Damit dürfte es in bestimmten Berufszweigen nicht einfacher werden, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Gerade in Berufen, bei denen die Vorlage eines Führungszeugnisses in der Regel verlangt wird, sieht's dann düster aus.

    Wer in eine der Polizeikontrollen rasselt, bei dem wird in der Regel geschaut, ob irgendetwas vorliegt. Solche Vorstrafen sind meines Wissens nach auch in der der Polizei zugänglichen Datenbank gespeichert. Vielleicht sorgt das dann vor Ort für eine ausführlichere Behandlung. :)

    Ist das wirklich so?

    es wäre möglich, ja.
    Aber die Verwarngeldangebote dürften wohl nicht alle mit einem Mal im Briefkasten landen und der Fahrer müsste jedes Mal seine Fahreigenschaft eingeräumt haben.

    Aber ja, Vorsatz darf unterstellt werden.


    Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog:

    im BKatV sind Falschparken und Abbiegen z.B. in Abschnitt I aufgelistet. Man geht hier eben davon aus, dass derartige Verfehlungen "fahrlässig" begangen werden, also ohne Vorsatz.
    Ergeben sich aber Anhaltspunkte, aus denen ein Vorsatz abgeleitet und begründet werden kann, so darf vom Regelsatz nach oben abgewichen werden.

    Wer also am 01.Juni auf dem Gehweg parkt, angezeigt wird und das Knöllchen am 10.Juni aus dem Briefkasten fischt, dann nochmals am 12.Juni identisch die Karre abstellt und wieder Post bekommt, bei dem könnte man am 20.Juni (beispielhafte Daten) eben annehmen, dass er wissentlich und willentlich seine Karre auf dem Gehweg parkt.

    Ich werde bei mir vor der Haustüre ab Juli eine sauberere Dokumentation durchführen. Bislang sind Fotos und PDFs nur mit Datum_Uhrzeit_Ort abgelegt.
    In Zukunft werde ich die Dateinamen um das Attribut Kennzeichen erweitern und entsprechend aggregieren lassen, so dass ich in den Anzeigentext auch den Baustein
    "dies ist seit dem Tag.Monat bereits die n. Anzeige wegen Parkens auf dem Gehweg an dieser Stelle gegen den Fahrer des Fahrzeuges. Ich bitte Sie, gemäß BKatV zu prüfen, ob ein erhöhtes Verwarngeld in Frage kommt."
    :)

    und einmal tote Radfahrerin ... Skaterin in München:


    wohl hier

    Wichtig:

    Zitat

    [...] parallel [zum LKW] fuhr die Inlineskaterin verbotenerweise auf dem Radweg. An der Kreuzung zur Dachauer Straße wollte er nach rechts abbiegen.

    Bei einer Radfahrerin wäre der tote Winkel schuld. Hier war klar die verbotene Benutzung des Radweges schuld.
    Kennt man ja, die Skater, die mit 5km/h und rollen unter den Füßen lieber auf dem Radweg dahinstolpern als auf dem Gehweg zu fahren...

    bah

    huch, war das einer von euch?!

    aus Drucksache 21-2366:

    Zitat

    Glinder Straße zwischen Öjendorfer Weg und Möllner Landstraße
    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht aus Gründen der Sicherheit und Ordnung

    Das ist ... schon eine nicht so kleine Straße.
    Klar, wenn ich den südlichen "Radweg" sehe, ist es nur konsequent, da eben keine B-Pflicht hinzuhängen. Aber .. uff.
    18.000dTVw - das ist so Brauhausstraße-like. Oder Beim-Schlump. Rodigallee. Nur dass diese Straßen 2-spurig pro Richtung sind, die Glinder Straße aber 1-spurig.

    hmmm. Ich bin unentschlossen, was ich davon halten soll. Aus rechtlicher Sicht - quasi zwingend notwendig. Aber ob das da friedlich abgeht, wenn ich im Bergaufstück mit 15km/h hochtrödel?

    wieso Anruf? wieso Notruf?
    Selbst OWi-Anzeige schreiben. funktioniert in Hamburg prima.

    Und wenn man schon von zu Hause aus die Polizei hinzuzieht, dann doch bitte über die direkte Nummer des jeweiligen Polizeilkommissariats :)

    ach, einen hab ich noch. Selber Regionalausschuss. Diesmal Drucksache 21-2025.2
    Geht um unechte Einbahnstraßenregelung, die von Anwohner gefordert wird, weil der Durchgangsverkehr gefühlt zu groß ist.

    Alles bla-bla.

    Interessanter Abschnitt:

    Zitat von PK42

    Das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau der gemessenen Fahrzeuge betrug im Hasenbanckweg 39 km/h und in der Straße Rehkoppel 38 km/h.

    das durchschnittliche(!) Geschwindigkeitsniveau.
    Oh, dass die beiden Straßen T30-Zonen sind, hatte ich erwähnt?

    Aber klar ist, dass keine Gefahrenlage vorliegt, die eine Anordnung von VZ. entsprechend §45 StVO erlaubt. Aaaaaber:

    Zitat von PK42

    Das PK 42 wird im Rahmen der Prioritätensetzung und des vorhandenen Personals auch weiterhin Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen in den beiden Straßen durchführen.

    ... im Rahmen der Prioritätensetzung... :sleeping:

    In der Drucksache 21-2355 des Regionalausschusses Billstedt wird mal wieder Klartext geschrieben, was Falschparken anbelangt:

    diese Flächehier im Rodewegist ein Verkehrsberuhigter Bereich.
    Und wir alle wissen: Parken ist dort nur innerhalb der aufgebrachten Markierungen erlaubt. Sieht dort jemand Markierungen? Nein, oder? Egal, stört nicht weiter, irgendwo muss schließlich geparkt werden.


    Zitat

    Baulich wirkt dieses Areal auf viele Nutzer von Kraftfahrzeugen (KFZ) offenbar wie eine geeignete Abstellfläche.

    ja dann...

    oh, geht weiter:

    Zitat

    Die Polizei ist aufgrund nachvollziehbarer Prioritätensetzungen nicht regelmäßig vor Ort, um dem entgegenzuwirken. Sie reagiert allerdings dann, wenn KFZ so abgestellt werden, dass möglicherweise Rettungsfahrzeuge behindert werden können.

    kennt man, oder? Polizei interessiert sich nicht fürs Falschparken, hat nachvollziehbarerweise andere Prioritäten. Aber wenn möglicherweise Rettungswege zugeparkt sind, dann.. dann... kommt man vorbei und klingelt beim Halter, bittet darum die Karre wegzufahren. Auch das kennt man von der Hamburger Polizei.


    Zitat

    Frühere Schwerpunktsetzungen der Polizei sowie gezieltes Anzeigeverhalten von Anwohnern haben bislang nur kurzfristig Wirkung entfaltet: Nach bereits sehr kurzer Zeit werden weiterhin zahlreiche KFZ abgestellt.

    Ach, guck einer an. Da gibt's also "Blockwarte"? Weiß die Presse schon darüber Bescheid?
    Viel drängender die Frage: Wieso halten die Anwohner dann nicht durch?


    Zitat

    Hinzu kommt, dass die großzügige offene Bebauung das Befahren des Areals mit höherer Geschwindigkeit als erlaubt ermöglicht. Glücklicherweise sind zwar noch keine schlimmen Unfälle passiert, aber zu gefährlichen Situationen – insbesondere mit Lieferverkehr – ist es durchaus schon gekommen.

    Aha! es wird falsch geparkt, zu schnell gefahren und es kam auch schon zu "gefährlichen Situationen". Wie war das noch eingangs mit der nachvollziehbaren Prioritätensetzung der Polizei?


    Und die angeregte Lösung lautet .... *Trommelwirbel* ... naaaa?


    Zitat

    Betroffene Anwohner, insbesondere Anwohner mit Kindern, wünschen sich nun eine Umgestaltung der Spielfläche. Vorstellbar sind dem Vernehmen nach beispielsweise das Anbringen fester Elemente (Inseln o.ä.) beziehungsweise die Einrichtung einer Fahrrinne.

    Toll, oder? Man hat also einen Verkehrsberuhigten Bereich und möchte in diesem eine "Fahrrinne" abmarkieren. Großes Kino. Damit wird dann nicht mehr falsch geparkt und zu schnell gefahren...
    Eine Insel hinbauen? Feste Elemente aufstellen? Prima Raumplanung. Macht so einen Bereich noch attraktiver... vor allem für spielende Kinder, nicht wahr?

    Das ist so eine Gegenteils-NIMBY-Scheiße. Alle wollen Spielstraßen und Anti-Falschparkerbügel, Tempo30 und Verkehrsberuhigung. Vor der eigenen Haustüre wohlgemerkt!
    Wieso soll baulich umgestaltet werden? Jeden Tag 10 Anzeigen, fertig. Ab der 3. Anzeige kommt Vorsatz hinzu, das Bußgeld steigt. Wäre kein Problem. Man muss es nur wollen. Stattdessen jetzt: Umbau planen.

    Warum dann nicht Nägel mit Köpfen machen? Markierungen aufbringen, aus der Senkrechtparkplätze im Fischgrätenmuster von der Mitte abgehen. Problem des Falschparkens nachhaltig und billig gelöst. Fertig ist die Laube.
    Ihr wollt Autos? Bitte, nehmt sie ins Wohnzimmer mit.

    die Warnwesten sind uns auch sauer aufgestoßen.
    was stand gleich noch drauf? "auf den richtigen Weg" oder "der richtige Weg"?

    Was soll das? Einladung für Autofahrer, mal eben das übliche "Radweg!!!! Da ist der richtige Weg!!!" abzulassen?
    Soll das Geisterradler adressieren? In Hamburg? Da hätt ich genug Material von geisterradelnden Warnwestenträgern sammeln können.

    Ich glaube, stand heute, dass das erst mal meine letzte Sternfahrt in Hamburg war.
    Ja, die Pausentrödelei hat sich im Vergleich zum letzten Jahr massiv verbessert. Deutlich bessere Koordination.
    Aber: keine Ordner, keine Polizei. Und die ungesperrten Kreuzungen waren mir diesmal egal. Sollen sich andere damit rumärgern.
    Außerdem wurde da teilweise gefahren, als ob es kein Morgen gäbe. Bei einer Teilnehmerin hat's mir schlussendlich gereicht und ich hab sie angemault, dass sie doch bitte mal vernünftig fahren möge. Aber hey, Pedelec die Köhlbrandbrücke hoch - da kann man sich ruhig mal mit 2cm Abstand zur Mittelleitplanke vorbeidrängeln. Hauptsache, 2 Räder weiter vorn stehen.

    Auch das Publikum bei der Sternfahrt ist so... und die Stimmung auch ...
    Ich fahr lieber 2x Berlin bei strömendem Regen, als 1x Hamburg bei Sonnenschein.

    Vorsicht!!!

    der Satz "Sobald ein Radweg da ist, gibt es eine Benutzungspflicht – egal welches der Schilder da steht“ sagt eben nicht aus, dass jeder Radweg zu nutzen ist!

    auch wird weiter hinten NICHT klar, dass der Herr Nenno die Aussagen getätigt hat. Die stehen jeweils nicht als wörtliche Rede in Anführungszeichen.
    Ich hatte auch schon eine eMail an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Trier sowie die Verkehrserziehung angefangen.

    Habs aber gelassen, weil die Schuld nicht eindeutig zuzuordnen ist und es am Ende nur auf "ja dann verlangen Sie eben, Artikel vor Veröffentlichung redigieren zu dürfen!" hinausliefe.
    So wird sich die Polizei rausreden mit "falsch zitiert". Gegenteil kann nicht bewiesen werden, Richtigstellung in Presse wird's nicht geben. kann man sich die Arbeit auch sparen :D

    Fehler zugeben? Als deutsche Verwaltung?

    Der Fehler liegt wahlweise bei
    - der ausführenden Firma, die zu doof oder ignorant sind, Verkehrszeichenpläne zu lesen und auch umzusetzen
    - der StVB, die nicht kontrolliert

    will sagen: der Fehler liegt nicht bei der Verwaltung (also nicht bei Personen dort), sondern der Fehler liegt im System.
    Für die Kontrolle von Baustellen, bei denen KFZ betroffen sind - da wird kontrolliert. Fußgänger + Radfahrer - dafür ist kein Personal da...

    gefährliche Schutzstreifen in Schwerin

    ein Einwohner Schwerins äußert sich:

    Zitat

    Vor allem wenn Autos rechts abbiegen, zum Beispiel in die Lessingstraße, habe ich hier schon manch brenzlige Situation erlebt. Die Autofahrer sehen die Radler neben sich einfach nicht.

    achja, das ist die Begründung der Ansicht "Schutzstreifen sind doof". Weil man die Radfahrer beim Rechtsabbiegen einfach nicht sieht. ||

    Der Schutzstreifen ist übrigens üppige 150cm breit. Davon kann sich Hamburg mal eine Scheibe abschneiden.

    tjaja, in der 30er-Zone "rasen" die Rennradler mit 30, 40 Sachen durch. Aber auf der Landstraße, da behindern sie mit 30, 40 Sachen den Verkehr, so dass man sie "maßregeln" muss. Weil man zu engen Überholmanövern genötigt wird usw. Kennt man ja.
    Könnt ich kotzen.

    Und wenn ich in der Nähe des Dorfes mit so einem Bürgermeister lebte - der bekäme auf einer Sitzung was zu hören. Jauche in den Scheibenwischertank für die Radfahrer. :cursing:

    Begrenzt ja, wollte eigentlich vorher noch ein wenig was "erleben". Grandweg kenne ich ja schon, dachte so an Kieler Str. oder mal in einer Fahrradstraße nebeneinander fahren.

    Freitag abend um 22:00 bringt das weder Spaß noch "Spaß". Da sind die Straßen leer.
    komm halt früher und mach das Freitag zwischen 14:00 und 17:00 Uhr. Das bringt "Spaß" :)