Beiträge von DMHH

    Ich weiß nicht — das kann ich dort nicht erkennen. Der Fahrer nimmt ausreichend Anlauf, um seine Fuhre um die Kurve zu bekommen, und während der mit seiner Schleppkurve beschäftigt ist, hat er halt keine Kapazitäten mehr frei, um sich um querende Radfahrer zu kümmern. Das ist eigentlich doch einigermaßen alltäglich

    Für mich sieht es so aus, als ob der LKW, unmittelbar bevor das Führerhaus die Radfahrfurt kreuzt bremst.
    Aber das ist eben das tückische an Videos: kannste dir 10x angucken und nochmal und nochmal. Da draußen treffe ich meine Entscheidungen (anhalten oder fahren) letztendlich in bruchteilen von Sekunden. Vielleicht hätte ich als Radfahrer dort auch angehalten - aber nach dem ersten gucken des Videos spricht einiges dafür, dass ich da wohl weitergefahren wäre und später als @Epaminaidos zum Stehen gekommen wäre. ||

    :huh::huh::huh:
    Alter Falter... ich glaub, ich wär da Opfer geworden. Im Video sieht das derart nach "LKW hält an" aus, dass ich da weitergefahren wäre.
    Und wenn der mich nicht erwischt hätte, weiß ich nicht, was ich an der nächsten Kreuzung mit dem gemacht hätte. :cursing:

    Es ist eigentlich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

    :S
    jopp. und Autofahrer, die auf Radwegen parken, gehören wegen fahrlässiger Tötung verknackt... :rolleyes:


    Schaut euch nochmal den Beitrag an und achtet bei Sekunde 8 darauf, wo die Dame mit dem Rad herkommt.
    Von der Fahrbahn. Da sind keine Bügel mitten auf dem Radweg, da sind Bügel hinter der Einmündung.

    Wer blind in die Fahrradbügel reinfährt, weil die "plötzlich" da stehen und "vorher nicht!", der fährt auch mit dem Auto mit 50km/h in 30er-Zonen, weil "letztes Mal war hier noch 50!".
    Und wenn das Kind auf der Fahrbahn umgenietet wird, ist natürlich nicht das missachtete Sichtfahrgebot schuld - nein, das Kind stand da einfach rum und dann fährt man quasi von selbst rein, kann gar nichts dafür.


    Also manchmal... :S

    Wieder einer dieser seichten extra3-Beiträge im MarioBarth-Stil.
    Schon bei der ersten Kamera-Einstellung mit dem Backsteinbau auf der Straßenseite gegenüber war mir klar: Schule!
    Und ab da war das alles Makulatur. Jeden vorgebrachten Punkt im Beitrag hätte man sauber widerlegen und sich auf den Punkt zurückziehen können: "Aufleitung auf ehemligen Radweg wird zurückgebaut."

    18.50 Uhr: TOP 4.2
    Vertreter des Ingenieurbüros ARGUS sind da udn stellen die Veloroute 5 N vor.
    [...]


    Rechts vor links: Eine Bevorrechtigung des Radverkehrs gegenüber dem Kraftverkehr wäre aufgrund der Verkehrszahlen nicht möglich.


    [...]Antworten: Die Erschließungsstraße binde ein neues Viertel mit 5.000 Einwohnern an, da stünde der Radverkehr in keinem Verhältnis. Induktionsschleifen wären nicht möglich, da die Schleife nicht wisse, ob der Radfahrer abbiegen oder die Lichtsignalanlage nutzen möchte.

    Find ich lustig. Keine konkreten Zahlen haben, diese aber als Begründung für ein "ist nicht möglich" anführen. Herrlich. ||

    Hier in Nürnberg gibt es teilweise recht schöne Wege entlang des Flusses und in den Waldabschnitten. Diese werden regelmäßig von Radler, Fußgängern und Freizeitsportlern (zu Fuß und zu Rad gleichermaßen). Und teils sind diese unbeleuchtet.

    Wenn nun dort ein Radler mit Platten stehen bleibt, sein Rad in Fahrtrichtung (und damit möglichst platzsparend) an den Wegesrand stellt und sich an die Reparatur macht, dann sind die vorgeschriebenen Reflektoren im Licht meiner Fahrradbeleuchtung gerade so wahrnehmbar, bei schlechterer Beleuchtung schon echt schwach. Der neben dem Rad kniende Radler macht allen Beteiligten das Leben mit Warnweste leichter.

    §3 StVO - angepasste Geschwindigkeit.
    Komme ich vor einem auf dem Radweg liegenden, heruntergefallenen Ast nicht rechtzeitig zum Stehen, war ich zu schnell. punkt.

    Dem steht aber Bestands- und Vertrauensschutz entgegen. Wer beim Autokauf darauf vertrauen konnte, daß öffentliche Parkplätze in Laufweite zur Verfügung stehen (und das kann man bis heute), dem kann man diese nicht einfach ersatzlos entziehen.

    beziehst du dich auf den Fall, dass von jetzt auf gleich ein Gesetz in Kraft tritt:
    "Ein KFZ darf nur besitzen, wer einen Stellplatz für dieses KFZ auf nicht-öffentlichem Grund vorweisen kann." ?
    Dann sage ich: ja. Ja, der Bürger darf sich darauf verlassen, er darf darauf vertrauen, dass nicht von jetzt auf gleich eine derart nachteilige Regelung in Kraft tritt.

    Wenn es aber auf das bloße Verringern der öffentlichen Stellplätze auf der Straße abzielt, würde das doch bedeuten, dass es einen rechtlichen Anspruch auf einen Parkplatz vor der Haustüre gibt?! Weil: "früher konnte ich da parken!"? ?(
    Würde ja in seinem Extrem bedeuten, dass Ersatzparkplätze geschaffen werden müssen, wenn eine Straße umgebaut wird. Zum Beispiel von 1 Fahrspur + paralleles Parken auf Seitenstreifen zu 2 Fahrspuren + kein Parken.
    :huh:

    Da würde ich empfehlen, Kontakt zu Frau Sager vom ADFC Harburg(Landkreis) aufzunehmen.
    Die hatte und hat in "ihren" Dörfern genau die gleichen Probleme: wie Radfahrer auf die Fahrbahn bekommen

    Letztendlich funktioniert das nur über viel Geduld und Öffentlichkeitsarbeit.

    da sind Aussagen drin, da knallt mir die Kinnlade auf den Tisch.

    Zitat

    "Wie aber sieht es mit einem Handwerker aus, der seine Kreissäge ein- und ausladen muss?" So jemandem sei schon ein Kfz-Stellplatz in einem Parkhaus am Rande des Quartiers kaum zu vermitteln.

    Kennt man ja - die Handwerker, die abends alle Geräte aus dem Auto in die Wohnung schleppen. Eigentlich auch ein Grund, Aufzüge in allen Gebäuden nachzurüsten. Sonst muss man nämlich die Kreissäge in den 4. Stock schleppen! schwer vermittelbar...


    Zitat

    Wo heute ein Supermarkt drin ist, könnten später - sofern nötig - Kfz-Stellplätze entstehen.

    klar, parken statt einkaufen. Und wenn man vor Ort nicht mehr einkaufen kann, muss man woanders hinfahren. Womit? Mit dem Auto. Logisch...

    Der Schuldvorwurf ist keiner, weil im Konjunktiv verfasst. Schuld stellt bei uns die Judikative fest und nur die. Es wurde somit keine (geringe) Schuld festgestellt. -> Volle Unschuld wegen der Unschuldsvermutung.

    Aber hier äußert sich doch die Judikative.

    Und mit der Einstellungsbegründung wird eben gesagt: "naja, wenn wir uns das genauer ansehen würden, käme wohl nur eine geringe Schuld bei heraus".
    Deswegen wird eingestellt. Das ist nicht zu verwechseln mit "am Tatvorwurf ist nichts dran, das ist keine Nötigung gewesen" = keine Schuld.

    Festgestellt wird hier nur eines: "kein öffentliches Interesse".

    ich spiele schon seit ein paar Tagen mit dem Gedanken, das in der Hammer Straße durchzuziehen. [...]


    Sodele - die Hammer Straße.

    Akt 1 - Radweg wird saniert, neues Gebäude mit Gastronomie und Studentischem Wohnen errichtet.
    Akt 2 - Radweg ist ständig zugeparkt, Bürger wenden sich an Polizei und Politik
    Akt 3 - Politik schlägt vor, Anti-Park-Poller zwischen Radweg und Fahrbahn zu installieren. Polizei lehnt ab mit den üblichen Begründungen:

    • "so schlimm ist das gar nicht"
    • "wir fahren öfter vorbei"
    • "die Poller werden umfahren"

    Akt 4 - an anderen Stellen, auf denen Autofahrer ordnungswidrig halb auf der Fahrbahn und halb auf Gehweg oder Radweg parken, werden plötzlich anti-Parkbügel installiert.

    Und gestern hatte ich dann die Nase voll.

    Smartphone raus, Foto gemacht, 110 gewählt.

    17:35
    Polizei Hamburg, wie kann ich helfen?
    Schönen guten Tag, mein Name ist [...] und ich möchte eine massive Verkehrsbehinderung in der Hammer Straße melden. Hier parkt jemand falsch und ich komme nicht mehr vorbei. Die ersten Verkehrsteilnehmer weichen schon über den Gehweg aus!
    Hammer Straße - haben Sie eine Hausnummer für mich?
    Hausnummer 6
    Gibt es da keine Gegenfahrbahn, über die Sie ausweichen könnten? Was ist das für eine Straße?
    Eine ganz normale Straße, mit 2 Richtungsfahrbahnen und Sonderwegen. Aber auf die Gegenfahrbahn kann ich auch nicht ausweichen, weil dort zu viel Verkehr ist.
    Gut, ich werde da weiterleiten
    Danke, ich warte so lange.
    Vielen Dank, dass Sie so ruhig und gelassen bleiben.
    Tja, was soll ich machen? Ich könnte noch hupen! Aber vielen Dank fürs Weiterleiten.

    17:50
    so langsam überlege ich doch, mal direkt beim PK37 anzurufen und zu fragen, wie lange ich hier noch feststecken soll.
    Ohne quatsch: ich will wählen, als ein Polizeifahrzeug auf der Fahrbahn an mir und dem Falschparker vor mir vorbeirauscht, bremst, Blinker setzt und halb auf den Radweg fährt. Ich winke und mache auf mich aufmerksam, 2 Beamte steigen aus, kommen auf den Falschparker und mich dahinter zu. Im Gehen bereits den OWi-Block rausgezogen und lässig den Hinweiszettel mit "gibt Post von uns, freundliche Grüße, Ihr PK37" unter den Wischer geklemmt.

    Kurze Begrüßung, ich weise darauf hin, dass ich die Kollegen von der 110 angerufen habe, hier nicht vorbeikomme. Die Fahrbahn scheint offensichtlich sehr gefährlich zu sein, da hier eine B-Pflicht angeordnet ist. Als Reaktion ein "jaja, die Fahrbahn ist immer gefährlich". Geschenkt ;)
    Dafür werde darüber informiert, dass man "mal schauen werde" [ob der Halter hier wohnt], "ansonsten kommt der an den Haken."

    Es folgt der Klassiker: Halterabfrage. Währenddessen entspinnt sich auf der gegenüberliegenden Seite ein Streit zwischen einem Pärchen. Die Polizei wird von einer Passantin gebeten, zu intervenieren. Ums Kurz zu machen: nach 2 Minuten biegt noch ein Streifenwagen mit Einsatzbeschallung und Lichtorgel um die Ecke, es folgt eine Ingewahrsamnahme. Der Beamte teilt mir jetzt mit, dass das alles länger dauern könne, da er jetzt erstmal jemanden zur Wache bringen muss und das Fahrzeug hier zwangsentstempelt werden muss.
    :D


    Er empfiehlt mir jetzt doch freundlich, einfach vorbeizufahren. Ich wäge ab und steige letztendlich doch ab, schiebe mein Fahrrad vorbei. Neugierig bin ich jetzt aber schon, also schwupps eingekauft und nochmal eine Ehrenrunde gedreht.

    was fällt auf: die Kennzeichen sind kurzerhand abgenommen worden. Ich werde begrüßt mit "wir warten auf den Abschlepper" und "der da hinten [nächster Falschparker] kommt auch gleich mit."

    Ich schiebe zum 2. Mal am Fahrzeug vorbei, wünsche den Beamten einen netten Abend und bedanke mich für Abschlepperrufen.


    Was lernen wir daraus: Wenn man schon seinen Verpflichtungen zur Zahlung von KFZ-Steuer oder Versicherungsbeiträgen oder im Kaufvertrag vereinbarter Abmeldung nicht nachkommt, sollte man sich wenigstens an die Verkehrsregeln halten. Obwohl - die Chance in Hamburg abgeschleppt zu werden, ist ja ohnehin nahe Null. Also nur darauf achten, keinen Unfall zu bauen.
    Jetzt darf er die seinen C180 in Rothenburgsort abholen und gleich noch Kennzeichen bzw. Nachweis der gedeckten Zahlungsaufforderungen mitbringen. :D

    das ist wieder mal typisch.
    eine Einstellung. Keine Auseinandersetzung mit der Situation und "keine Schuld". Nein, "nur geringe Schuld" und "kein öffentliches Interesse". Anders ausgedrückt: "wir haben keine Lust, das jetzt richtig zu begründen und stellen ein. Freuen Sie sich doch!"

    Das Ziel muss es sein, den PKW-Bestand und die PKW-Fahrten massiv zu reduzieren.

    Und Berlin und Hamburg so:
    "Wir bauen tolle Radfahrstreifen und alles wird gut"

    :D
    Mit "Angeboten" zum Radfahren senkt man die Schwelle zum Radfahren. Dann wird eben der eine Weg doch mit dem Rad statt mit dem Auto zurückgelegt. Der freiwerdende Platz auf der Fahrbahn wird dann flugs vom Fernpendler belegt, der bisher die Bahn nahm, weil Auto durch die Stadt zu stauig ist.

    Aber so isses nunmal. Die Politik will keinem was wegnehmen und die Mehrheit der Radfahrer fordert irgendwelche Bikelanes, traut sich aber nicht, diese zu Lasten von Fahrspuren einzufordern. Weil: man will ja realistisch bleiben...

    Ich komm aus dem Kotzen nicht mehr heraus.

    Ein Bürger (nein, nicht ich) beschwert sich an 2 Straßen über die mangelde Gehwegbreite, fordert ein Mindestmaß von 1,5m.

    ...

    Zu dem Punkt war ich gestern im Wirtschafts-und Verkehrsausschuss und habe angemängelt, dass die Stellungnahme StVB-PK37 sich seitenlang darüber auslässt, warum es angeblich nicht möglich wäre, das Gehwegparken aufzuheben, aber dazwischen eindeutig aussagt:
    Gehwege sind 1,5m breit und wären auch auf diesen 1,5m in voller Breite nutzbar, wenn nicht Gehwegparken angeordnet wäre.

    Als ich auf die VwV-StVO zu Vz.315 aufmerksam machte, wonach Gehwegparken nur dann anzuordnen sei, wenn der Fußverkehr ungehindert ablaufen kann - kam von der SPD:
    das gilt ja auch. Aber wenn die Autofahrer falsch parken, könne man da eben nichts machen. Außerdem ist der Platz in dieser Stadt begrenzt und man müsse Kompromisse finden. Und kompromisse sind dann gut, wenn jede Gruppe sich benachteiligt fühlt und sich beschwert. Das ist hier der Fall, also ist alles gut.

    Und Frau B., Leiterin Prävention und Verkehr des PK37 teilte unverholen mit: "irgendwo müssen die Autos schließlich parken".

    Lediglich der Sprecher der "die Liberalen" sah es so, dass es nicht weiter angehen könne, den öffentlichen Raum mit Autos, zumal kostenfrei, zuzustellen. Er blies aber in das Horn, dass die Stellplatzverordnung wieder in den alten Stand zu setzen sei. Wobei natürlich unklar ist, was die Stellplatzverordnung bei Bestandsgebäuden bewirken soll.

    Als ich vorschlug, dann doch die angeordneten Parkplätze durch entsprechende, normgerechte Markierungen abzugrenzen, fand die Dame vom PK37 das plötzlich nicht mehr so lustig :rolleyes:
    Nach meinem Eindruck sind ihr die Gesichtszüge etwas entglitten.

    Diesem Vorschlag sind immerhin die Grünen mit einem entsprechendem Prüfantrag und Überweisung in den nächsten Ausschuss gefolgt...


    Meine Absicht:
    Wenn Markierungen aufgebracht werden, müssen diese nach heutigem Stand (also in Breite 2,2m) gemacht werden. Beim Aufbringen muss natürlich gewährleistet werden, dass der Gehweg im Mindestmaß frei bleibt. Folge: die Markierung für die linke Parkplatzbegrenzung rutscht so weit auf die Fahrbahn, dass diese zu eng wird und kein ungehinderter Begegnungsverkehr mehr ablaufen kann; StVB-PK37 dürfte dann diesen Markierungen nicht zustimmen. Damit wäre amtlich der Nachweis erbracht, dass Parken hier nicht anzuordnen ist.


    Vielleicht lass ich mir auch mal die Anordnung der VZ.315 übers Transparenzgesetz geben...

    [...] zwei falsch geparkte PKW fotografiert. Ich durfte mir von zwei verschiedenen Kraftfahrern (einer der vorbei fuhr, eine die falsch parkte) anhören müssen, ich sei wohl arbeitslos und ein Denunziant. Und ich würde die Persönlichkeitsrechte (des Autos?) mit meinem Fotos verletzen. Die Dame ist dann sogar noch (geringfügig) handgreiflich geworden, um mich an weiteren Fotos zu hindern. Polizei wollte sie auch noch rufen bzw. wollte meine Daten haben. Sie wollten dann noch den anderen Falschparker zur Hilfe holen, [...]

    bin ich froh, dass am Rad die Kamera mitläuft und mein Brötchengeber als Ladungsadresse herhält...
    ||

    Vor ein paar Tagen nämlich auch ähnliches erlebt. 3,5-Tonner, der auf dem Gehweg steht, dessen Fahrer was von persönlichkeitsrechten faselt und wegen des Falschparkens auch noch meint, dass man da doch "drüber reden könne", statt Fotos zu machen. :thumbdown: