Beiträge von DMHH

    nein, die Polizei MUSS nicht einsammeln.

    Die Polizei MUSS aber nachgucken, ob FÜR den Radfahrer (oder den Fußgänger, der besoffen am Straßenrand torkelt) eine Gefahr eine Gefahr besteht. Sei es, dass der besoffene Fußgänger überfahren oder das Mädchen auf dem Fahrrad irgendwo verlustig geht.

    Und NACH der Ansprache, NACH Abwägung wird das weitere Vorgehen entschieden. Ach, der Typ ist nicht besoffen, der humpelt nur? Dann lassen wir ihn weiter humpeln.

    Ach, die Kleine erklärt, dass sie zu ihrer Freundin im nächsten Dorf will und Mutti das auch weiß? Ja dann: pass auf dich auf, fahr vorsichtig.

    Sind wir mittlerweile echt an dem Punkt angekommen, wo Handeln als pure Boshaftigkeit gegen Radfahrer/Fußgänger ausgelegt wird? echt?

    kann es sein, dass du dich da in etwas verrennst? :/

    Die Polizei ist nach den länderspezifischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzen für die Gefahrenabwehr zuständig. Wenn die Polizei eine potenzielle Gefährdung einer Person ausmacht, ist sie verpflichtet, diese Gefahr abzuwenden.

    Auch wer nachts als Fußgänger dunkel gekleidet aber mit 1Promille betankt am Straßenrand läuft, hat erstmal nichts falsch gemacht. Wenn die Polizei vorbeifährt, wird sie den Fußgänger aber einladen und mitnehmen. Der torkelt, der kann stolpern. Lieber jetzt den Wagen vollkotzen lassen, als 1h später von der Zentrale zu einem Unfallort geschickt werden "LKW gegen Fußgänger".

    Das ist mit der Kleinen genauso. Wenn die Beamten eine Veranlassung sahen, die Lütte samt Fahrrad einzupacken und zurück nach Hause zu fahren, haben die erstmal nicht unrechtmäßig gehandelt. Wenn die Eltern dann sagen: "Dochdoch, unsere Kleine fährt jeden Tag zum Kletterbaum und darf auch selbst Maronen im Wald sammeln", dann ist das eben so und die Eltern können die Kleine vor den Augen der Polizei wieder aufs Rad setzen und losfahren lassen. Jetzt hat die Polizei keine Veranlassung mehr, die Kleine 500m später wieder aufzugabeln und einzusacken.

    Das Vorgehen hat nichts mit Helikopterelterei zu tun, nichts mit "o tempores, o mores" und auch nichts mit Polizeistaat oder "sie hat nichts falsch gemacht".

    Das hat mit Verantwortung und "nicht-wegschauen" zu tun.


    Und ganz ehrlich: ein Kind mutterseelenallein auf einer Landstraße radelnd - ich glaub, ich würd auch mal nachfragen. So einem Kind steht nicht auf die Stirn tätowiert, wie alt es ist. 5 Jahre? 6 Jahre?

    Die Pressemeldung ist eine Zusammenfassung. was genau wie abgelaufen ist, wissen wir nicht.

    Wo ich dir zustimme: sowohl das eine, als auch das andere Extrem ist falsch. Nicht jedes radelnde Kind auf der Landstraße sollte sofort eingesackt werden. Aber einfach mal alles zu ignorieren und wegzuschauen "ist nicht verboten, also wirds schon ok sein", ist auch nicht der richtige Weg. :)

    Sollten die Beamten was falsch gemacht haben, werden sie beim Abliefern der Kleinen von den selbstbewussten Eltern schon die richtigen Worte bekommen haben. "ja, danke - aber unsere Kleine darf hier selbständig radeln. Wir wären ihnen übrigens im Interesse der sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dankbar, wenn an Stelle XY häufiger Verkehrsüberwachung stattfinden würde. Vielleicht könnten Sie das einrichten. :)"

    nunja, ich denke nicht, dass die Rennleitung da einfach angehalten und die Kleine samt Fahrrad ins Polizeiauto verfrachtet hat. Es ist schon davon auszugehen, dass ein Gespräch geführt wurde. Und wenn die Kleine da den Eindruck hinterlässt, dass die Eltern das vielleicht nicht wissen, bleibt den Beamten dann auch nichts anderes übrig, als das Mädchen von der Straße zu holen.

    Ich gebe zu bedenken, dass die Meldung: "6-jährige auf Landstraße überfahren - Polizei sah vorher tatenlos zu" dann auch nicht das Gelbe vom Ei sein wird.

    Sooo, im Regionalausschuss sitzt ein Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde.

    Kernfrage erneut: Veloroute 6 nicht befahrbar, unterbrochen, keine Umleitung ausgeschildert.

    Er fragt allen ernstes, wo das Problem sei. Man könne ja wohl mal 20m absteigen und schieben.

    Ich erwidere, dass es sich um eine VELOroute handelt, ich Radfahrer und kein Fußgänger sei, man in der Wandsbeker Chaussee auch nicht alle Spuren dicht macht für den barrierefreien Ausbau der U-Bahnhaltestellen und den Autofahrern sagt: "müssen Sie eben schieben".

    Er sieht keinen Handlungsbedarf...

    Sorry, dass die dich belästigen :(

    Hätten die Pressefuzzis in der Vergangenheit bessere Arbeit gemacht, würd ich ja sagen: gib denen doch die Kontaktdaten des richtigen Ansprechpartners. Aber da Abendblatt, mopo & Co sich in den letzten Jahren nur mit Rum bekleckert haben, lassen wir das lieber mal. :)

    für Absatz 2 und 3 ist die "erfüllung" der Voraussetzungen des Abs. 1 nötig.

    Will sagen: wenn man Absatz 1 nicht bejaht, nicht nachweisen kann, ist die Diskussion, ob es nach Absatz 2 zu einem "Versuch" kam oder die Gefahr nach Absatz 3 fahrlässig verursacht wurde, obsolet. :-/

    mittlerweile wurde wohl der Einstellungsbescheid der StA unterm Video gepostet...

    Klar, dass man dem Fahrer den Vorsatz so nicht direkt nachweisen kann. Verständnis. Aber das Schreiben klingt halt schon nach: "Video haben wir nicht angeschaut". Denn die Behauptung des Autofahrers, der Radfahrer wäre auf "seine" Fahrspur gewechselt, stimmt halt einfach mal nicht...

    PK Region VD Mailadresse (…@polizei.hamburg.de)
    PK 11 Mitte I VD 2 keine eigene StVB
    PK 14 Mitte I VD 2 pk14verkehr@
    PK 15 Mitte I VD 2 keine eigene StVB
    PK 16 Mitte I VD 2 keine eigene StVB
    PK 17 Eimsbüttel VD 2 pk17verkehr
    PK 21 Altona VD 2 pk21verkehr
    PK 23 Eimsbüttel VD 2 pk23verkehr
    PK 24 Eimsbüttel VD 2 pk24verkehr
    PK 25 Altona VD 2 pk25verkehr
    PK 26 Altona VD 2 pk26verkehr
    PK 27 Eimsbüttel VD 2 pk27verkehr
    PK 31 Nord VD 3 pk31verkehr
    PK 33 Nord VD 3 pk33stvb
    PK 34 Nord VD 3 pk34verkehr
    PK 35 Wandsbek VD 3 pk35verkehr
    PK 36 Nord VD 3 pk36verkehr
    PK 37 Wandsbek VD 3 pk37verkehr
    PK 38 Wandsbek VD 3 pk38verkehr
    PK 41 Mitte II VD 4 pk41verkehr
    PK 42 Mitte II VD 4 pk42verkehr
    PK 43 Bergedorf VD 4 pk43verkehr
    PK 44 Harburg VD 4 pk44verkehr
    PK 46 Harburg VD 4 pk46verkehr
    PK 47 Harburg VD 4 pk47verkehr
    WSPK 1 WSPK 1-3 VD 4 ---
    WSPK 2 WSPK 1-3 VD 4 wspk2verkehr
    WSPK 3 WSPK 1-3 VD 4 ---
    VD 51 Stadtweit vd51
    VD 52 Stadtweit vd52


    Quelle u.a. "Freie und Hansestadt Hamburg, Polizei Hamburg" (Extrakt vom Geoportal)

    und wer vorschläge für das SocialMedia-Team der Polizei hat:

    socialmedia@polizei.hamburg.de

    twitter@polizei.hamburg.de

    wer der Fahrradstaffel einen mitgeben möchte:

    vd2fahrradstaffel@polizei.hamburg.de

    die Polizei will aussagen:

    Dort ist eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet, weil das Fahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist. Mit der Pflicht der Benutzung des Radweges geht automatisch ein Verbot der Nutzung der Fahrbahn einher.

    Wenn der Radweg nun gesperrt ist, darf nicht auf der Fahrbahn gefahren werden, da das Verbot der Nutzung noch immer gilt.

    Das ist die Schubert'sche Auslegung der StVO. Radweg im Winter nicht geräumt? Pech gehabt, auf der Fahrbahn darfste dennoch nicht fahren.

    Der Rupert Schubert ist bei der Behörde für Inneres und Sport beim Amt für Innere Verwaltung und Planung der Chef der Chef der "Grundsatzangelegenheiten im Straßenverkehr". Ist allegmein bekannt, was der Herr in den letzten Dekaden für Stilblüten zu verantworten hat. Bei der Dauer seiner Tätigkeit bleibts nicht aus, dass dessen Ansichten auch in anderen Stellen hängenbleiben.