Sehr geehrte Damen und Herren,
die Arbeitsstelle im Bereich Landwehr / Marienthaler Straße / Hasselbrookstraße besteht seit nunmehr einem Monat.
Einzige Veränderung: VZ.239+ZZ.1022-10 wurden zwischen HausNr1 und 5 in der Hasselbrookstraße aufgestellt, so dass immerhin die Veloroute in Richtung stadteinwärts legal nutzbar ist.
Ansonsten hat sich wenig getan.
Die Veloroute in Richtung stadtauswärts ist eine Schiebestrecke
Der Radweg zwischen Sievekingsallee und Marienthaler Straße endet an der Einmündung Marienthaler Straße in Absperrelementen
Der Radweg zwischen Einmündung Marienthaler Straße und Landwehr Nr.63 ist eine Arbeitsstelle, keine Freigabe für den Radverkehr, Schiebestrecke
Abbiegen von der Landwehr in die Hasselbrookstraße, um auf der VR7 stadtauswärts zu fahren? nicht erlaubt.
Landwehr, Fahrtrichtung Süd - Anordnung von VZ.241 mit verfügbarer Breite von knapp 1m!
Nach Ende der Baumaßnahmen wird die Radwegebenutzungspflicht in diesem Abschnitt aufgehoben werden, VZ237 sind abzuordnen. Aus welchem Grund ist die Radwegebenutzungs_pflicht_ für die Dauer der Bauarbeiten und auf einer derart untermaßigen Restfläche noch angeordnet? Ein Begegnungsverkehr Fußgänger-Radfahrer ist hier nahezu unmöglich. Absteigen löst das Problem auch nicht. Ich würde mich viel lieber in den zähfließenden Verkehr in Richtung Süden/Sievekingsallee begeben, als selbst im Unterschritttempo noch den Ellenbogen von Fußgängern in die Seite zu bekommen.
Noch zum eingangs erwähnten VZ.239+ZZ.1022-10 in der Hasselbrookstraße: Die Unterkante hängt bei zaghaften 180cm. Schiebe ich mein Fahrrad, von der Straßenquerung Landwehr aus kommend, um am östlichen Ende der Arbeitsstelle auf der Hasselbrookstraße meine Fahrt zu beginnen, darf ich mir hier den Kopf am VZ. anschlagen.
Gedenk der Tatsache, dass der ein oder andere Radfahrer hier auf dem Gehweg fährt, ist die Unterkante (Farbe der Rückseite des Verkehrszeichens: Tarngrau) in dieser Höhe als sportliche Ansage zu interpretieren. Vermutlich schreibt die RSA aus diesem Grunde eine UK von 2,20m vor...
Ich halte fest, dass im Rahmen dieser Großbaustelle:
- eine temporäre LSA in Einmündungsbereich Hirschgraben/Wandsbeker Chaussee errichtet wurde
- die Riesserstraße eine neue Fahrbahndecke erhielt
- die Wagnerstraße in Teilen neue Fahrbahndecke erhielt
- großflächig und mit ausreichendem Zeithorizont Hinweistafeln auf Durchfahrhindernisse aufgestellt wurden.
Aber der Radverkehr auf einer Veloroute ist auch 4 Wochen nach dem lange geplanten Baubeginn nicht legal möglich.
4 Wochen nach Baubeginn keine Umleitungen, 4 Wochen nach Baubeginn Absperrungen und Restverkehrsflächen, die als "mutig" zu bezeichnen sind.
Ich habe noch immer volles Verständnis für personelle Engpässe innerhalb einer Dienststelle.
Nur kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den in dieser Arbeitsstelle angesprochenen Problemen nicht absehen, wann dieses Verständnis endgültig erodiert ist.
Ich möchte Sie hiermit erneut und nachdrücklich bitten, endlich für eine Durchgängigkeit der VR7 sowie geordneter Radverkehrsbeziehungen auch und gerade im Interesse der Fußgänger zu sorgen.
mit freundlichen Grüßen