hattest du das nicht schonmal an PK14 geleitet?
Beiträge von DMHH
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wenn ein Fußgänger vors fahrende Auto tritt, ist es herzlich egal, ob der Fußgänger nun schwarz trug oder in warnweste rumlief. In diesem Fall hat
a) der Fußgänger einen Fehler gemacht, gegen die StVO verstoßen
b) man im Nachgang die Möglichkeit, über Gutachten herauszufinden, ob der Unfall hätte vermieden werden können / nicht tödlich verlaufen wäre, wenn der Autofahrer hier x/10-sekündchen früher gebremst hätte.
und jetzt die einfache frage: wie viele der tödlichen / fatalen / schlimmen Unfälle sind durch "plötzlich vors fahrende Auto gerannt" passiert und "hätte durch grelle Kleidung vermieden werden können?Anders wird ein Schuh draus: permanente Konzentration ist im Straßenverkehr gefragt. Auch und gerade für Leute hinterm Lenkrad/Lenker. Ich bezeichne mich als "sicheren" und "geübten" Radfahrer, bin mit 25-30km/h unterwegs. Und ja, es passiert mir viel zu oft, dass ich mit dem Blick "woanders" kleben bleibe, als auf die Fahrbahn vor mir und den Fahrbahnrand zu sehen. Aber genau DAS ist es, was gefordert sein muss. Nix Ablenkung, nix rumgespiele im Auto, kein Gelaber mit dem Beifahrer / den Kindern auf der Rückbank.
Aber DAS zu fordern ist "gegen den gesunden Menschenverstand" und würde auch klarmachen, mit welcher Verantwortung das Führen eines Fahrzeugs einhergeht.
Dann doch lieber "liebe Fußgänger, bitte nur an Stellen queren, an denen das 'vorgesehen' ist ud dann auch keine dunkle Kleidung tragen!"
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wieso sollten die dich schlagen? die müssen auch auf Schrittgeschwindigkeit runterbremsen
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ich finds beängstigend, wie das "abseits von LSA oder FGÜ Fahrbahn gequert? Mitschuld!!!!" bei der Polizei verbreitet ist. Im letzten Jahr hatte ich als Zeuge eines Unfalls genau die Diskussion mit dem stellv. Leiter PK41. Der kam auch mit der Nummer um die Ecke, dass es Urteile gäbe und blablabla.
beängstigend. Denn wenn man sich mal die Urteile zu solchen Sachverhalten durchliest, werden da in Wirklichkeit Sachverhalte verhandelt wie "10m hinter LSA die Fahrbahn gequert" oder "im dichten Verkehr einfach losgelatscht".
Solche Unfälle sind aber doch eben nicht die Regel. Aber hey, irgendwas von "rechtsprechung" schüchtert immer ein, nicht wahr?
Was für Luschen.wie war das? jeder beschäftigte neigt dazu, bis zu seiner stufe der maximalen inkompetenz aufzusteigen. Herr Schröder ist schon lange Chef der VD...
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auf meine Mail:
ZitatSehr geehrter Herr Schröder,
das Hamburger Abendblatt lässt Sie unter der Überschrift "Chef der Verkehrspolizei klagt Fußgänger an" mit Aussagen wie: "... zudem war es häufig dunkel und die Personen dunkel gekleidet" zu Wort kommen.
Diese Ausführung lässt den Schluss zu, dass Sie damit Fußgängern auf Grund ihrer Kleidung(!) eine Mitschuld, zumindest aber Mitverantwortung an den Unfällen geben.
Ich finde allein die Erwähnung dieses Sachverhaltes absolut unpassend, fehlleitend und letztendlich auch verwerflich. Es existierten in den allgemeinen Vorschriften keine Vorgaben, wie die Alltags- oder Funktionskleidung in Ausstattung, Form oder Farbe zu wählen ist.
Was ist das Ziel Ihrer Aussage? Jeder Fußgänger soll nur mit Warnweste am Straßenverkehr teilhaben dürfen? Schwarze, graue, grüne, blaue Bekleidung ist zu vermeiden?
Ich verfolge die Pressemitteilungen der Polizei Hamburg aufmerksam, lese Beiträge in loken/überregionalen Zeitungen dazu - allein konnte ich in meinem Pressearchiv noch keinen Beitrag finden, in dem bei einem KFZ-KFZ-Unfall auf die dunkle Lackierung abgezielt wurde.
Warum wird ausgerechnet bei Fußgängern (und gern auch bei Radfahrern) die Art der Bekleidung in dieser Art und Weise tendenziös als mindestens mit-ursächlich angeführt? Maßgeblich ist und bleibt §3 Abs.1.
Wird sich die Polizei Hamburg im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, die StVO dahingehend ändern zu lassen, dass Radfahrer und Fußgänger ausschließlich mit nicht-dunkler Bekleidung am Straßenverkehr teilnehmen dürfen?
mit freundlichen Grüßen
antwortet Herr Schröder
ZitatSehr geehrter [DMHH]
fast 50 % der Verkehrstoten in Hamburg im Jahre 2018 waren Fußgänger! In fast 50 % der Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung sind die beteiligten Fußgänger Hauptunfallverursacher! D.h., Fußgänger haben in diesen Fällen die wesentliche Ursache zur Entstehung des Unfalles gesetzt. Solche Ursachen sind z.B. das Überqueren der Straße bei roter Ampel, das Überqueren der Straße an einer anderen Stelle ohne auf den bevorrechtigten Verkehr auf der Fahrbahn (i.d.R. Kraftfahrzeuge und/oder Fahrräder) zu achten usw. Oftmals geschieht letzteres gerade bei Dunkelheit, und wenn Fußgänger dann auch noch dunkel gekleidet sind, dann erhöhen sie die Unfallgefahr bei unachtsamer Überquerung der Fahrbahn erheblich, so dass Autofahrer oder Radfahrer dann oftmals keine Chance haben, rechtzeitig anzuhalten. Die Rechtsprechung sieht es als grob fahrlässig an, wenn ein Fußgänger bei Dunkelheit in dunkler Kleidung die Fahrbahn überquert, ohne auf den Fließverkehr zu achten! Ob der am Unfall beteiligte Fahrzeugführer die Vorschriften aus § 3 I StVO eingehalten hat, wird grundsätzlich in jedem Fall geprüft. Diese Vorschrift schließt eine Hauptverursachung durch Fußgänger natürlich nicht aus!
Auf diese Problematik habe ich hingewiesen. Das tue ich übrigens seit Jahren, genauso wie die Landesverkehrswachten der Bundesländer und der DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) und auch die Polizeibehörden in den anderen Bundesländern. Ich schreibe niemandem vor, wie er oder sie sich kleiden. Ich empfehle allerdings, im Interesse der eigenen Sicherheit, der eigenen Gesundheit, als Fußgänger bei der Teilnahme im Straßenverkehr (insbesondere) bei Dunkelheit helle Kleidung zu tragen oder noch besser retroreflektierende Applikationen an oder über der Kleidung zu tragen, weil man damit von anderen Verkehrsteilnehmern, die schneller unterwegs sind, sehr viel früher wahrgenommen werden kann. Mein Ziel ist es, vor allem die Anzahl von im Straßenverkehr getöteten Fußgängern deutlich zu reduzieren.
Die Notwendigkeit einer Änderung der StVO kann ich diesbezüglich nicht erkennen.
Beste Grüße
Wenn sein Ziel die Reduzierung von Verkehrsopfern (hier: Fußgänger) wäre, würden sich der Ermittlungsgehilfen der StA für Tempolimits einsetz... ach, schon gut.
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VW. nicht-Serienausstattung.
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und wie auf Bestellung wurde ich gestern an einer gelben Ampel fast abgeräumt. Während ich bremste, beschleunigte das KFZ hinter mir, der Fahrer stieg dann in die Eisen, das ABS begannt zu pumpen, ich löste meine Bremse aus Angst und rollte über den Haltestrich. Ich brauchte mich nach dem KFZ nicht umsehen. Es stand links neben mir halb auf der Gegenfahrbahn.
Ich fahr nach 6 Wochen Kamerabastinenz jetzt doch wieder mit... -
radweg? gar nicht.
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Mein Arbeitskollege zum Artikel:
ZitatEndlich! Die neue Fußgängerverordnung ist durch!
Ab September 2019 haben alle Fußgänger regelkonform diese neue formschöne Fußgängerschutzbekleidung zu tragen. Bei Nichteinhaltung werden Bußgelder bis zu 250.-€ oder bei mehrmaligem Verstoß eine Gefängnisstrafe fällig.
„Endlich hat der Wahnsinn ein Ende“, freut sich Verkehrsminister Scheuer: „Es wurde Zeit, den Fußgänger-Rambos Einhalt zu gebieten!“
Die Kehrseite der Medaille: Die vom Verkehrsminister unbedingt als notwendig erachtete Helmpflicht auch für Fußgänger wurde im Bundesrat durch die Grünen blockiert.
„Verdammtes linksversifftes Pack! Das wird ihnen noch leidtun. Aber meine Schutzanzug-Verordnung auch für Hunde und Katzen lasse ich mir nicht nehmen!“, so der entschlossene Tausendsassa Scheuer.
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ich hab dem "Polizeidirektor" (Anmerkung: Leiter der Verkehrsdirektion) eine direkte Mail geschrieben.
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bis zum Kasten darf man mitm Mofa aufm Radweg fahren. danach nicht mehr?
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wenn der Radverkehr mit regelmäßig 80km/h im Mehrspur-parallelverkehr ohne Kreuzungen, ohne Gegenverkehr, ohne Radwege, ohne Fußwege ... unterwegs wäre, könnte man darüber auch mal diskutieren. bis dahin bleiben wir der einfachheithalber mal bei der Annahme, dass so ein Hindernis bei 20-25km/h durchaus rechtzeitig erkannt werden kann und man sich dann zurecht darüber aufregen darf.
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ich bin bereit, mich finanziell [edit] mit 50,- [/edit] zu beteiligen. Damit meine ich explizit auch Kosten für einen RA, der die Rechtsbeschwerde formuliert, auch wenn diese dann nicht angenommen werden sollte.
inhaltlich kann ich weder zur Formulierung noch zu Inhalten einer Beschwerde etwas beisteuern.
Korrekturlesen, das kann ich machen.
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leider eine der schwächeren Leistungen des Teams von "die Anstalt"
teilweise ist inhaltliche Kritik angebracht, teilweise sieht es so aus, als wenn das Script erst 30min vor Aufzeichnung fertig war und keine Zeit mehr zum üben blieb.
Letzteres zeigt dann aber auch wieder die sehr gute Leistung anderer Ausgaben auf.
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ich wollte damit nicht sagen: "selbst schuld" oder "pech gehabt".
Ich wollte nur den möglichen "Gedankengang" der Richterin am AG verdeutlichen.
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die Hamburger Fahrradstaffel nimmt nach eigener Aussage ja schon großzügige "virtuelle Gelbphasen" an. Und zieht nur die Radfahrer raus, die nach Meinung der Beamten die virtuelle Gelbphase verpasst/missachtet haben. Auch dann wirft man im Zweifel meist keinen qualifizierten Rotlichtverstoß vor.
Die Rücksichtnahme auf die "virtuelle Gelblichtphase" ist schon eine Ermessensentscheidung nach OWi-Gesetz, auf die auch in den Antworten des Bundesministeriums hingewiesen wird.
Und vermutlich hat die Richterin am AG sich gesagt: "na wenn die Rennleitung schon den deutlichen Rotlichtverstoß geahndet hat, dann wird da was dran sein", hat sich auf eine Einstellung durch die Rennleitung "verlassen".
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rotlichtradelnder Richter an Kombistreuscheibe
und auch im Recht für Radfahrer von Kettler finde ich ad hoc nur allgemeines wie "man muss in der Verhandlung überzeugen".
hmmm
edit: selbst im verkehrsportal, wo auch so ein renitenter Radfahrer unterwegs gewesen zu sein scheint ...
jedenfalls gibts dort auch nur direkt Antwort vom Ministerium auf eine "kein Gelblicht!"-Frage, jedoch kein Verweis auf ein OLG-Urteil.
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Prinzipiell hätte ich Interesse an einer Grundsatzentscheidung in dieser Sache und würde auch die FInanzierung unterstützen.
da kann ich mir aktuell nicht vorstellen, dass es bei der Vielzahl von Fahrrad-Ampeln nicht schon OLG-Urteile dazu gibt. Insofern wäre das Verlangen nach einer OLG-Entscheidung - zumal mit Anwaltszwang - meiner Meinung nicht von Erfolg gekrönt.
Und dann hätte man erst recht Geld verbraten. Anwalt beauftragen, Begründung zu schreiben, Ablehnung, zack, Ende.
Deutscher "Rechtsstaat" halt...
och bitte...
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also doch nicht identisch.
hätt ich bloß mal richtigen textvergleich gemacht und nicht nur "sieht gleich aus"-eindruck zählen lassen.