Ich habe noch diesen Link gefunden. Gehweg frei ist bevorrechtigt bei begleitender Führung, es sollte zusätzlich eine Beschilderung und rote Kennzeichnung der Fuhrt erfolgen.
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Und damit es auch jeder kapiert, brachte das MBV NRW im Hinblick auf die StVO-Novelle 2009 einen klarstellenden Antrag in den Verkehrsausschuss des Bundesrates ein (Top 8 der 598. Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrates am 18. März 2009):
"Der Bundesrat möge beschließen: Artikel 1 wird wie folgt ergänzt: In Nummer 3 Buchstabe a (zu § 9 zu Absatz 2) wird unter II (Rn. 4) dem zweiten Satz folgender Satz angefügt: "Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist."
Begründung: Auch wenn dem Radverkehr im Zuge der Vorfahrtstraße keine eigene Verkehrsanlage zur Verfügung steht, sondern er den Verkehrsraum der Fußgänger mitbenutzen soll, muss für den wartepflichtigen Verkehr der untergeordneten Straße aus Verkehrssicherheitsgründen erkennbar sein, dass er mit den Gehweg benutzenden Radverkehr zu rechnen hat. Daher ist auch in diesen Fällen die Markierung von Radfahrfurten geboten."
Dieser Antrag wurde mit elf Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
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