Beiträge von mkossmann


    Was purer Quatsch ist. Es würde wohl kaum einer der "Lärmliebhaber" bei einer knallharten dB-Begrenzung (flankiert von reichlich Kontrollen und "richtig" hohen Bußgeldern) auf ein Motorrad verzichten. Vielleicht möchte man aber ganz einfach nur unserer Besatzungsmacht keine Vorschriften machen... :cursing:


    Noch viel besser wäre, wenn diese "Lärmliebhaber" den tollen Sound ihres Feuerstuhls viel öfter vollkommen ungedämpft hören könnten als bisher. Mindestens tausend mal im Jahr. Und vor allem auch werktags mitten in der Nacht direkt an ihrem Bett ;)

    Ein weiterer Grund könnte sein, das Pedelecfahrer möglicherweise "sichere Radwege" bevorzugen . Da sind aber die 25 km/h des Pedelecs normalerweise schon zu schnell, da Radwege auf max. 15 km/h ausgelegt sind.

    Nein, es existieren durchaus reale Gefahren, z.B. bei Flugangst, wie z.B beim Germanwings-Absturz sehen konnte. Nur die Betroffenen schätzen die reale Gefahr vollkommen falsch ein.
    Leute, die von Flugangsst betroffen sind, haben in der Regel kien Problem, ein Auto zu benutzen. Obwohl die reale Gefahr bein Autofahren umzukommen, wesentlich höher ist.

    Hm, wenn genug Platz für Gehweg, Radweg und Busbucht vorhanden ist, kann man die Busbucht ja rechts vom Radweg anlegen. Dann kreuzen sich die Fahrwege zwar, aber das sollte ja machbar sein. Der Bus muss Vorrang gewähren, Berufskraftfahrer wird man ja wohl entsprechend schulen können.


    Die Verkehrsregeln sehen aber vor, das aus Haltebuchten ausfahrende Busse Vorfahrt haben. Da sich aber Autofahrer zu selten an diese Regelung halten, kommen inzwischen Buskaps in Mode. Und die sind für Radverkehr viel schlechter.

    Eventuell kann man den Artikel auch über den Google Cache lesen. D.h z.B. die URL in Google eingeben. Beim Suchergebnis gibt es , wenn der Artikel im Cache vorhanden ist dann in der Zweiten Zeile ein kleines Dreieck, das man anklicken kann und dann über nochmaliges Anklicken des dann erscheinenen "Im Cache" den Artikel aus dem Cache bekommt.

    Ist dort denn überhaupt eine Benutzungspflicht ordentlich geprüft und angeordnet worden? Von wegen brutale Gefahr und so.


    Selbstverständlich. Es wird die brutale Gefahr abgewendet, daß ein Autofahrer wegen eines Radfahrers den Fuß vom Gaspedal nehmen muss und deswegen einen Herzinfarkt bekommt.

    Einen Vorteil haben Schutzstreifen aber doch: Auch der letzte Schwachmat sieht weiß auf schwarz, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen. Immerhin...


    Das ist aber der gesetzlich vorgesehene Normalfall und es wäre für die Verkehrssicherheit besser wenn solche Schwachmaten aus dem Verkehr gezogen würden. Leider aber schaut die Polizei konsequent weg.

    Überhaupt sind Schutzstreifen völlig überflüssig und damit als Vekehrszeichen eigentlich verboten. Denn was bewirken Sie ?
    Auf der einer Fahrbahn mit Schutzstreifen dürfen Radfahrer auch ohne Schutzstreifen fahren.
    Größere Überholabstände als ohne Schutzstreifen sind mit den üblichen Minimalbreiten nicht zu erwarten. Eher animieren sie Autofahrer zu geringeren seitlichen Überholabständen durch scharfes Rechtsfahren an der Begrenzung des Streifens.
    Radfahrer fahren eher zu weit rechts als zu weit links. Dieses Fehlverhalten wird durch Schutzstreifen wohl auch noch gefördert.
    Und Gehwegradler mit Fahrbahnphobie werden sie auch nicht auf die Fahrbahn locken. Inbesondere auch, weil sie die seitlichen Überholabstände nicht verbessern.

    Meiner Ansicht wurden Schutzstreifen von Separierungsfanatikern erfunden um Separierung auch dort zu ermöglichen, wo die Platzverhältnisse legale benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen nicht möglich machen.

    "An die Vernunft der Falschparker appellieren" ist ein Widerspruch in sich. Wesentlich effektiver als alle Appelle wären Bußgelder wie z.B. in Norwegen!

    Genau, solange Kosten für ein Knöllchen fürs Falschparken x Wahrscheinlichkeit es auch zu bekommen niedriger liegen als der Aufwand , einen ordnungsgemäßen Parkplatz zu nutzen ist es "vernünftig" das Knöllchen zu riskieren.

    Ich bin kein Jurist, aber was ist mit den Fristen. Wenn ich mich richtig erinnere, kann man Widersprüche nur innerhalb eines Jahres nach der erstmaligen Betroffenheit stellen. Wenn das bei dir der Fall ist, solltest du das auch explizit in den Widerspuch schreiben. Wenn die Betroffenheit länger zurückliegt, muss man meines Wissens einen "Antrag auf Neubescheid der Anordnung" stellen, der im Gegensatz zum Widerspruch möglicherweise gebührenpflichtig ist.


    Mal nachrechnen. Rotlichtverstöße liegen an vierter Stelle. Damit sind Rotlichtverstöße von Radfahrern bei nicht mehr als etwa 20% aller durch Radfahrer verursachten Unfälle als Ursache zu erwarten . Da aber Diese nur 39% der Unfälle mit Radfahrern ausmachen, sind Rotlichtverstöße nur bei 8% aller Unfälle mit Radfahrern die Ursache.
    Wer die Anzahl der Unfälle mit Radfahrern deutlich vermindern will, sollte also nicht nur radfahrenden Rotlichtsündern nachjagen. Interessant wäre auch der Anteil der Rotlichtverstöße durch KFZ-Führer bei Unfällen mit KFZ-Beteiligung.

    Und wie sieht es eigentlich mit der Prävention von Unfällen mit Radfahrerbeteiligung aus, die von anderen Verkehrsteilnehmern verursacht werden ? Da ich davon in der Antwort nichts lese, findet so etwas wohl auch nicht statt. Beispielsweise Abbiegeverstöße durch KFZ-Führer ( die häufigste Unfallursache) treffen nicht nur Radfahrer sondern oft auch Fußgänger.

    Und man könnte auch mal nach dem Anteil der KFZ-Führer als Hauptverursacher bei Unfällen mit KFZ-Beteiligung fragen. Da dürften KFZ-Führer deutlich schlechter als Radfahrer aussehen. Aber diese Zahl wird wohl seltens berechnet, obwohl die Daten vorhanden sind.

    Die ersten zwei Hauptursachen für durch Radfahrer verursachte Unfälle ( „Straßenbenutzung“, „Einfahren“ ) dürften auch oft durch Radverkehrsanlagen gefördert werden ( Z.B. Geisterfahrer auf Radwegen bzw. Einfahren auf die Fahrbahn am Ende des Radweges)

    Das untere ist ja wohl ein Luxusproblem.


    Ich schätze aber , das dieser "Luxusradweg" nicht breiter als 2,5 m ist. Also auch nicht besser als in D. Und genauso benutzungspflichtig.

    Dänemark ist nicht nur Kopenhagen, sondern es gibt dort auch genauso autozentrierte Verkehrsplanung wie in Deutschland.

    Schwarzer Mittwoch am 6.8 in Berlin. Innerhalb von einer Stunde werden 3 Radfahrerinen von rechtsabbiegenden LKWs überfahren. Ergebnis : Eine Tote,Zwei lebensgefährlich Verletzte. Während die Berliner Morgenpost noch einigermaßen neutral berichtet () wird beim rbb ( ) ausschließlich auf dem offensichtlich im Rahmen der Pressearbeit der Polizei hervorgezogenen Schuldzuweiser ("in Berlin waren sie an fast der Hälfte aller Unfälle Haupt- oder mindestens Mitverursacher (49 Prozent)") herumgeritten .
    Dieser scheinbar hohe Anteil kommt ja dadurch zustande, daß bei Alleinunfällen und Unfällen zwischen Radfahrern zu 100% ein Radfahrer der Schuldige ist.

    Die nach der gleichen Methodik ermittelten Vergleichszahlen für Autofahrer werden übrigens nie veröffentlicht. Für Autofahrer sind da dann Zahlen von mehr als 70 % zu erwarten. Das würde dann doch das Selbstverständnis von Autofahrern als abgezockte Unschuldslämmer zu sehr schädigen.

    Bei Verstößen gegen Radfahrer sind uniformierte Radfahrer ziemlich sinnlos, dafür braucht es Zivilstreifen.


    Zivilstreifen sind doch viel zu gefährlich. Da wird doch dann regelmäßig Gesundheit oder Leben von Polizisten gefährdet.