Ich gehe nicht davon aus, dass die Bußgeldstelle das von sich aus zum Datenschutzbeauftragten eskalieren lässt.
Das würde ggfs. ein Beschuldigter bzw. der Halter machen.
Per se macht man sich mit "Dash-Cam" weder strafbar, noch verstößt man gegen "den" Datenschutz.
Ich kann auf meiner Dash-Cam auch per Fernbedienung ein Foto machen. eines. ohne Ton. ohne Filmaufzeichnung.
In Magedburg anscheinend schon:
ZitatMir ist soeben der #Bußgeldbescheid des Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zugegangen. Gestern ausgestellt.
Es wird daran festgehalten, dass ich als privat handelnde natürliche Person gegen die DSGVO verstoßen habe. 18 Fälle werden mir konkret
(1/3) pic.twitter.com/fNANLFMJQW
— RobbiBob ist P∩| |7I5T? (@EinRobert1) March 3, 2021