Woche 13 ist aber lang
Beiträge von Johann
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Der Laie denkt dort gar nicht und fährt einfach, der kommt gar nicht auf die Idee, dass die "Autoampel" für ihn gelten könnte.
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Würdest Du wirklich auf folgendem Radweg bei Fahrbahn-Rot anhalten?
http://google.de/maps/@52.5166679,13.…u3D8AA!2e0!7i13312!8i6656Da würde ich mich so verhalten, wie das in der Gegenrichtung etwas deutlicher aufgemalt ist. Wenn kein Fußgänger kommt, dann durchfahren, egal was die Ampel macht.
Anders sieht es z.B. hier aus: https://www.google.de/maps/@52.5054107,13.5730143,3a,19.3y,291.54h,86.48t/data=!3m6!1e1!3m4!1sOoP_RKMDINvZMHbhazs97A!2e0!7i13312!8i6656
Hier geht der Radweg eindeutig durch den Schutzbereich, da müsste man anhalten. Ich habe dort noch nie einen Fußgänger rübergehen sehen. Man hält dort eigentlich nur, um einem Auto beim Einbiegen zuzuschauen. -
der Plan war: Es ist gar kein Kreisverkehr. Es sollte mit und Zeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) beschildert werden. Siehe
Ich weiß allerdings nicht, ob es so umgesetzt wurde.
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die Argumentation erinnert mich irgendwie an MLR
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Da bin ich anderer Meinung.Zuerst zwei kleine Definitionen.
Ich unterscheide zwischen
a) virtuellen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Kennzeichen: Konjunktiv (=Möglichkeitsform). Bsp.: Wenn man 80 in ner 30er Zone fahren würde, beginge man eine Owig und würde Punkte kriegen. Man würde hart bestraft werden.
und
b) reale Geschwindigkeitsüberschreitungen. Kennzeichen: Indikativ (=Wirklichkeitsform, Normalform). Bsp.: Man fährt 80 in ner 30er Zone und alles spritzt vor Schreck oder Angst zur Seite. Man lacht sich schlapp.Ich glaube, dass tatsächliche , also nicht virtuelle (die gefährden mich nicht), sondern reale (die gefährden mich) Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, sondern in den allermeisten Fällen überhaupt nicht.
Ich schätze, dass nur ca n paar 100 000stel, also 0,0 und n paar kaputte Promille dieser Fälle geahndet werden.
Bedenkt man, dass Raserei Unfallursache Nr 1 ist, kann ich nicht von "ordentlich und verständig" reden.Das "funktioniert meistens" war auch eher an die Gesetzgebung gerichtet. Dass nicht ausreichend kontrolliert und geahndet wird, ist denke ich unstreitig.
Gegenfrage: Ist er (der Großteil der Autofahrer) es denn? Wetten sie wären "verständig", wenn bei 10 Km/h zu viel sofort der Lappen weg wäre?
Wie sehen denn die Zahlen diesbezüglich in anderen Ländern aus, wo die Strafe höher ist? Weißt Du da was? In der Schweiz wird bei hinreichendem verstoß doch sogar das Fahrzeug entzogen.
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Viel eher könnte man befürchten, dass irgendwann der Schulterblick für Radfahrer beim Geradeausfahren vorausgesetzt wird.
Denn immerhin wird wiederholt propagiert, dass, wer auf Radwegen unterwegs ist, immer mit abbiegenden Fahrzeugen rechnen muss. Der "Lebensrettende Blick nach links" wird empfohlen. Wer dann dennoch unter den Rädern des Rechtsabbiegers landet, hat sich wohl nicht wie ein "verständiger Mensch" verhalten.Ich hoffe doch, dass solche Befürchtungen sich nicht bewahrheiten. Es sollte doch primär immer darum gehen die Gefahr zu vermeiden, statt nur über zu philosophieren, wie die Folgen dieser gemindert werden könnten. In deinem Fall sollte also eher der Schulterblick beim Abbiegen Ziel von Aufklärungskampagnen werden, statt der an die Opfer gerichtete Hinweis, wie "Hättest du mal ...".
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Im Prinzip finde ich die Bezugnahme auf den "Avatar" eines "ordentlichen und verständigen Menschen" nicht schlecht.
Was ist denn der ordentliche, verständige Mensch?
Waren zum Zeitpunkt des Unfalls (Helmtragequote 11%) etwa 89% der Radfahrer nicht ordentlich und verständig?Ebenso bei Rasern. Jeder ordentliche und verständige Verkehrsteilnehmer weiß, dass Raserei (vulgo: unangepasste Geschwindigkeit) Unfallursache Nr 1 ist.
Ist denn ein Großteil der Autofahrer nicht ordentlich und verständig, weil sich er sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält?
Gibt es diesen ordentlichen, verständigen Menschen überhaupt? Ist ordentlich und verständig das, was die Mehrheit tut oder bemisst sich das an objektiven Kriterien?
Das Problem ist, dass hier objektive Gefahren subjektiv bewertet werden. Das liegt übrigens in der Natur des Menschen, er hat schließlich nicht in jeder Situation eine objektive Statistik zur Hand und somit nur sein subjektives Gefühl als Entscheidungsgrundlage. Der Autofahrer wertet die objektiv große Gefahr einer Geschwindigkeitsübertretung subjektiv ab ("10 drüber ist doch noch ok"). Die Gefahr einer Kopfverletzung beim Radfahren wird hingegen subjektiv überschätzt, sie ist nicht höher als bei anderen Tätigkeiten.
Die Gesetzgebung und die Rechtssprechung sollten sich meiner Meinung nach nicht an undefinierten Worthülsen wie "ordentlichen und verständigen Menschen" orientieren, sondern an nüchternen und bewiesenen Fakten, also objektiven Kriterien.
Das funktioniert ja größtenteils auch, wie man daran erkennt, dass die Geschwindigkeit im Straßenverkehr eben nicht dem (ordentlichen und verständigen) Autofahrer selbst überlassen wird, sondern eine Überschreitung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit mindestens mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet wird. -
Hat außer mir noch einer das Problem, dass das Vorderrad nicht die Spur hält, sobald es über festgefahrenen aber unebenen Schnee geht? Gerutscht oder so bin ich nicht einmal, nicht umzufallen war aber trotzdem rel. schwierig heute morgen.
Mit Spikes ist das weniger ein Problem, da diese auf festgefahrenem Schnee relativ gut greifen. Ansonsten hat es sich bewährt, den Lenker gut festzuhalten und nur vorsichtig gegensteuern. Dabei mit einem kleinen Gang und hoher Trittfrequenz fahren, dann übertragen sich die wechselnden Kräfte vom Treten weniger stark auf das Vorderrad.
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Ausweichen auf die Straße:
Ich habe hier jetzt häufig den Tipp gelesen, als schneller Alltagsradler die Radinfrastruktur zu ignorieren und auf der Straße zu fahren. Es gibt aber genug Straßen, auf denen ich als Radfahrer nicht unbedingt unterwegs sein will - z.B. der vierspurige Ring in Münster, auf dem bis vor kurzem noch Tempo 70 war. Hab das wegen einer Baustelle auf dem Radweg mal probiert, die Autofahrer sehen das dort aber überhaupt nicht mehr ein. Ich wurde z.B. aus dem Seitenfenster gefragt, ob ich lebensmüde wäre. Manchmal hat man als Radfahrer also nur die Wahl zwischen Pest und Cholera...
Das Problem kenne ich auch zur genüge. Selbst auf 50er-Strecken nutze ich teilweise widerwillig Radwege, da man auch dort mit 60-70 km/h "belehrt" wird, das ist auf Dauer ganz schön stressig.
Wenn du sicheres Fahren für alle ermöglichen willst, investiere ein wenig Aufwand in ein Widerspruchsverfahren gegen die dort auf dem Weg.
Das löst aber nur einen Teil (den rechtlichen) des Problems. Nicht benutzungspflichtige Radwege laden auch immer zu "Belehrungen" ein. Dagegen sollte mal vorgegangen werden. Aber das interessiert unsere ordnungshüter ja nicht, solange "nichts passiert".