Ich würde das in dem Fall auch so sehen, dass man da den ganzen Tag (mit Schrittgeschwindigkeit...) durchfahren darf.
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Ich würde das in dem Fall auch so sehen, dass man da den ganzen Tag (mit Schrittgeschwindigkeit...) durchfahren darf.
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Alles anzeigenIch habe auf meinem Weg zur Arbeit eine Kreuzung, die einfach 'toll' für den Radverkehr gelöst ist (Google Maps).
Ich komme von Osten linksseitig auf dem separaten Zweirichtungs-Rad-und-Fußweg und möchte nach links in den Storrenacker abbiegen. Geradeaus gibt es eine Furt, die aber nur mit einer Fußgängerampel gesichert ist (gilt also nicht). Weiter geradeaus linksseitig ist
.
Der Radverkehr soll laut Beschilderung vor der Kreuzung nach rechts den Herdweg überqueren, da gibt es wiederum eine Kombi-Streuscheibe. Was sind meine Möglichkeiten:
1) Ich folge der Beschilderung und brauche drei Umläufe, um endlich in meine gewünschte Richtung fahren zu können.
2) Ich steige ab, schiebe über die Kreuzung und fahre dann von der Bushaltestelle aus wieder an.
3) Ich habe schon vor der Autobahnbrücke kein
gesehen (gibt es da nämlich nicht) und ordne mich gleich korrekt auf der Fahrbahn
ein.
4) Ich halte hinter dem Ende der Leitplanke und nutze das Fahrbahn-Linksabbieger-Grün, um in weitem Bogen über die Fahrbahn abzubiegen, sobald alles frei ist.
5) Mir ist alles egal, und ich fahre einfach auf dem linksseitigen Gehweg weiter.
Option 4) mache ich meist, 5) der Rest der Welt. Oder 2) minus Absteigen.
Ich bevorzuge 3), wenn ich mal aus Richtung Wengerde komme ...![]()
Kein Schild, keine B-Pflicht. Und ein Schild täte man hier von hinten sehen ...
1) ist vermutlich nur Wegweisung? ... und somit irrelevant ...
2) ohne Schieben oder 4) wäre m.E. legal.
Das Verbotsschild ist ja erst nach der (hie raus Norden gesehen) Kreuzung (360°), hat also erst dort Relevanz.
Nach § 37 hat Radverkehr die Ampeln des Fahrverkehrs zu beachten, es sei denn, es gäbe Ampeln für den Radverkehr und er führe auch auf der Radverkehrsanlage.
4) wäre daher legal, aber überraschend für die Autolinksabbieger, der bei grünem Pfeil (ɟdoʞ uǝp ɹǝnɟ ɹɥɐɟǝƃsƃunʞuǝɹɹǝʌ ƃunʇɥɔɐ) eigentlich freie Fahrt erwarten darf. Außerdem wäre noch zu fragen, ob ein ortskundiger Radler so weit vor der Kreuzung seine Ampel erwarten und beachten muss.
Vorne an der Kreuzung angekommen ist das Fußgängerrot nach § 37 jedenfalls irrelevant für ihn ... Freie Fahrt für freie Radler, wenn man die Erwartungshaltung von eben verneint ...
Schiebepflichten sehe ich da nirgends ...
Ich glaube, er meint nicht das Linksabbiegen, sondern das Rechtsabbiegen ...
Als Fahrradweiche ist mir beim hiesigen ADFC kürzlich etwas begegnet, das entfernt dem da ähnelt, aber auf der Rechtsabbiegerspur schon nach paar Meter endend, was nur als Hinweis dienen soll, dass man zum radelnden Rechtsabbigen die Rechtsabbiegespur nutzen soll und das Autos a weng später rüber ziehen sollen ...
Wenn als Problem gemeint sein soll, dass man auf der Geradeausradspur zwischen den Autos fährt und man lieber eine Radspur rechts der Rechtsabbieger bis ganz vorne hätte: Eigentlich klingt die Theorie der Entkoppelung zwischen Einordnen nach rechts, wo man Radler gut in den Rückspiegeln sieht, und dem eigentlichen Abbiegen gut ... Bei einer gemeinsamen Geradeaus- und Rechtsabbiegespur neben einer Radspur hat 's jedenfalls erst gestern in KA einen Unfall gegeben, wo 7 Jahre vorher schon einen gab ...
Allerdings müsste man dazu den Bordstein runterrumpeln und käme danach nicht gleich wieder hoch.
Muss man auch nicht, man darf dann an einer geeigneten Stelle runter und muss erst an einer geeingneten Stell wieder hoch, dazwischen Fahrbahn. B-Pflicht gildet nicht zwischen diesen zwei Punkten, weil Radweg textuelle ausgewiesen ("absteigen") nicht befahrbar.
... damit es auch das einfache Volk versteht ... *duck&renn* ![]()
In drf ist jemand über das PDF der ad-hoc-AG Radverkehrspolitik gestolpert
Zu den Maßnahmenvorschlägen:
1. Innovationsklausel: Versuche leichter auf Landesebene, außer wenn neue Schilder nötig wären, dann Bund
2. Vision Zero: Hmmm ...
3. Radverkehrsplan: Mit diesen leichtere Anordnungen, ok.
4. 30 innerorts für Radverkehr: ok
5. 70 außerorts für Radverkehr: ok
6. 1,50 m Abstand: "Zu enge Überholabstände führen zu einer verstärkten Nutzung von Gehwegen durch den Radverkehr. Die in der Rechtsprechung fixierten Überholabstände sollen daher mit konkreten Maßzahlen in die StVO übernommen werden." Von 1,50 ist dort noch nichts zu lesen, später auch "mindestens", das könnte die tw. höheren Maße der Gerichte retten?
7. Parken an Einmündungen: 5 m ab Bogenende, so klingt's brauchbar
8. Einbahnstr. generell frei: gilt nur bis 30 km/h
9. Lkw-Abbiegen mit Schrittgeschw.: ok, wenig konkretisiert
10. Nebeneinander: Verweis auf andere Länder
11. Kinder: ok
12. Mitnahme Erwachsener: Klingt ok
13. Fahrradstr. leichter: Da kommt 3. zum Zuge
14. Furten: Bisher nur bei Spiegelei vorgeschrieben und bei "Gehweg, Schleichradler" wohl nicht so fix, soll klarer werden und auch bei Rakete.
15. Schutzstreifen:
Gerade erst hat man geändert, dass die besseren Radfahrstreifen vor Schutzstreifen bevorzugt werden können, jetzt wieder Salto rückwärts? Und sollen nun auch in T30Z möglich sein ...
(wenn auch nur am Ausgang, wie etwas später steht?)
Weitere Prüfpunkte:
1. Direktes Linksabbiegen: Dachte, das sei mit der Änderung glaub 2009 geklärt?
2. Rechtsfahrgebot Kreisel aufheben: ok, mache ich jetzt schon ...
3. Beschilderung T30Z/FS: ok
4. Anhänger mit > 2 Kids: ?
5. höheres Tempolimit in Fuzos ...
6. Kennzeichnung nicht b-pfl. Wege
7. Radwege/-str. als Teil der Fahrbahn: Wäre Verzicht auf § 10 in einigen Situationen. Erschwert eigene 205 :![]()
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Schade (oder ein Glück?), dass man die Meldungen nicht kommentieren kann.
Hab's nochnicht ausprobiert, aber vielleicht kann man ja eine 2. Stecknadel daneben anpinnen "Wunderbares Fahrbahnradeln, mehr davon!" ![]()
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ZitatDas Verkehrsministerium stelle 2019 Rekordmittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro für den Radverkehr bereit. Damit würden etwa Radwege an Bundesstraßen und Radschnellwege gefördert.
Ein guter Ansatz wäre es, alle Neubauplanungen an Bundesstraßen auch stets radkompatibel zu machen.
Bei der Planung der (m.E. vollkommen überflüssigen und naturschädlichen) zweiten Straßenbrücke über den Rhein bei Karlsruhe wird diese OHNE Radweg geplant und die Radwege zur bestehenden Rheinbrücke werden durch die neue verschlechtert ...
Schlimmer ist m.E. noch die Talbrücke bei Horb, die auch ohne Radfahrer gebaut wird...
Aus dem Zusammenhang heraus tippe ichauf 50 Rf/d ...
Stellt diese Piktogramm-Gestaltung klar, dass Radfahrer das Recht haben, auch außerhalb des "Schmutzstreifens" Fahrrad fahren zu dürfen? Die Schutzstreifenmarkierung darf auch nach links überfahren werden.
Die Karlsruher sind halt ihrer Zeit voraus und wussten schon im voraus, was das OVG Lüneburg Jahre später erst klarstellte ... ![]()
Ja, die Stelle ist es ...
Die B 36 ist schon länger vorher und eine Weile weiter 70.
NOCH ist das Schild gerade und daher nicht für den anderen Faden geeignet!
... und ich fürchte, die Tafel ist eher für Radler gedacht, die sonst in ihrer engen Kurve dagegendotzen ...
An den beiden anderen Dreiecksinseln mit kleinen Vz 205 sind nach meinen Bildern KEINE Furten markiert, nur dort offenbar (und natürlich an den beampelten ...). An der Querspange ist mir die falsche Furt (tippe auf Schmalstrich) noch gar nicht aufgefallen ... Muss mal wieder den aktuellen Stand erheben, die Querspange ist aber derzeit wohl eh wegen Bauarbeiten für den Bau der Einfahrten etc. der "neuen Mitte" gesperrt ...
und ein
auf den Asphalt gepinselt.
Nur? Pech, reicht nicht ... § 39 ... Blech muss sein ...
In Rheinstetten war's jahrelang auch nur aufgepinselt:
(die Blechaufstellung habe ich mal als Anlass zum klagen genommen habe ...)
In schöner Regelmäßigkeit an genau jedem 2. Knoten ...
In Karlsruhe passen noch nicht mal die Piktogramme auf den Schutzstreifen:
Relevanter sind die Passagen der VwV-StVO zu Radwegfurten, irgendwo bei zu § 9, die sind an Eindeutigkeit nicht zu überbieten, da muss man gar keine Ausflüge in Allgemeinplätze zu § 39 ff machen ...
Da konnte man auch indirekt links abbiegen? Ist mir noch nie aufgefallen ...![]()
Partiell ...
Habe auch schon mal 250 ohne Zz monieren müssen ...
... oder ein bewusstes entgegenstellen ggü. Gegenverkehr o.ä.
Ein Ausweichen ggü. des Gegenverkehrs, das aber "scheitert", weil dieser zu schnell ist und man daher nicht rechtzeitig ausgewichen ist, wäre m.E. keine Behinderung.
Auch nicht das kurze Anhalten, weil der Autofahrer offenbar einen Diskussionsbedarf hat, auch nicht.
Hier kann es auch deswegen schon keine Behinderung sein, weil man zur Hälfte des Videos sieht, wie von hinten ein Autofahrer relativ problemlos an Auto und Fußgänger vorbeiziehen kann ... Und Gegenverkehr wird auch nirgends aufgehalten, allenfalls auf Schrittgeschwindigkeit verzögert.
Genau, ein in Fahrtrichtung des Autos gehender Fußgänger kann schon definitionsgemäß nach 1., 2. und 5. den Autofahrer nicht behindern ...
Da gab's doch zwischen Magde- und Burg glatt einen einseitigen Seitenstreifen, der im Zweirichtungsverkehr als "Radweg" betrieben wurde,
Das Grauen ist näher, als man denkt ... ![]()
Was aus der einen Richtung noch erträglich aussieht:
... sieht in meiner Fahrtrichtung anders aus: ![]()
Aber zum Glück muss ich ...
... neu aufgestellte Fahrräder mit Licht und Pedale ja hoffentlich nicht mehr beachten? ![]()