Beiträge von Peter Viehrig
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Oder alles viel zu Kleinlich und einfach raus mit dem Widerspruch?
Auch wenn meine Übervorsicht gelegentlich helfen mag, bestimmte Dinge zu bemerken, so sollte sie nicht der Maßstab werden. Also 'raus damit.
Den vollständigen Text könnten Sie freundlicherweise natürlich trotzdem verlinken oder hier einstellen. Das sind schließlich Ihr Thread und Ihr Thema. Wem diese zu lang oder zu viel werden, soll weiterscrollen oder weiterziehen.
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Vorneweg: Vielen Dank für Ihr Engagement!
Jurist bin ich zum Glück (oder in diesem Falle leider) nicht, ich kann Ihnen nur sagen (schreiben), wo ich eventuelle Fallen wittere. Ich stelle mir also vor, daß es dem gegnerischen Vertreter gelingt, dem Ihnen eher wenig wohlgesonnenen Richter eine Zulässigkeit der RWBP zumindest eines Teilstücks weiszumachen, die dieser dann auch gerne annimmt. Wenn Sie nur einer bestimmten Gesamtheit widersprochen haben, dann leitet der Richter womöglich für diese Gesamtheit eine Benutzungspflicht ab. Haben Sie es aufgeteilt, hat der "Gegner" nur wenige Meter gewonnen.
Anschließend, wenn nur wenige Meter RWBP übrig bleiben sollten, könnten Sie vielleicht die RWBP insgesamt (also auch für die verblieben wenigen Meter) kippen, mit eben diesem "Wenige-Meter-Argument".
Um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Ich würde also aufteilen.
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off-topic (Man könnte das auch in "Medienhinweise" packen, dann wäre es das nicht.)
...hier dafür zu unterschreiben
Done.
/off-topic -
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"Folgen" meint hier die Möglichkeit, benachrichtigt zu werden, wenn ein bestimmtes Mitglied einen neuen Beitrag veröffentlicht.
Am besten zeige ich das am Beispiel:
1. Loggen Sie sich hier ein und klicken Sie auf den Benutzernamen eines Mitgliedes von hier, um auf dessen Profil zu gelangen, beispielsweise gleich meines.
2. Rechts neben dem Benutzernamen sollte nun ein Auswahlmenü erscheinen: "Folgen", "Blockieren", "Inhalte von "Peter Viehrig" suchen" sowie "Konversation starten".
3. Klicken Sie auf "Folgen".
4. Loggen Sie sich aus.
5. Klicken Sie oben in der Auswahl auf "Dashboard", wenn Sie nicht ohnehin bereits dorthin weitergeleitet wurden.
6. Sie sehen die öffentliche Bekanntgabe. (Edit: Unter "Letzte Aktivitäten")"Öffentlicher Aushang" ist mein Sprachbild dafür.
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Vielleicht läßt es sich in der Forensoftware einstellen: Die Tatsache, daß ein öffentlicher Aushang im Dashboard erfolgt, wenn ich jemandem zu folgen beabsichtige, finde ich ... änderungsbedürftig.
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Kein blaues Schild -> Keine Benutzungspflicht.
Stimmt. Also keine Benutzungspflicht.
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was ist gemeint?
Das hier bzw. das selbe Ding nun neu gepinselt.
Warum verlinkte ich das? Ganz sicher bin ich mir da noch nicht, vermute aber, daß es ein unbewußter Impuls in mir war, der angesichts des Versuchs einer Diskussion über Radverkehrsanlagen in Dänemark und deren Benutzungspflicht meinte ausrufen zu müssen: "Erde an Major Tom!"
Man kann ganz gewiß darüber diskutieren, inwieweit die in Dänemark geltende Radwegbenutzungspflicht sich mit den dortigen Radverkehrsanlagen verträgt. Des weiteren gibt es auch dort mit Sicherheit welche, wo man die Benutzungspflicht ganz entschieden ablehnen muß. Und bevor ich mißverstanden werde: Ich bin (bis auf extrem wenige Ausnahmen) gegen eine Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen, zumal eine generelle.
Dennoch scheint mir: Sie ist in Dänemark eher vertretbar als in Deutschland.
Die Frage einer Strafbarkeit stelle ich mir auch. Als Analogie fällt mir beispielsweise eine gedachte Freigabe eine Hängebrücke ohne Geländer für den Fußgängerverkehr ein. @Rad-Recht hätte da vermutlich ein paar fundiertere Gedanken dazu als ich. Ich vermisse seine Beiträge.
Nun ja, wie dem auch sei, das Ding müßte formal ein Radstreifen sein. Will man an der Straßengabelung als Radfahrer nach links, scheint es mir benutzungspflichtig. Wobei ich gleichzeitig vermute, daß auch der böswilligste Richter ein Einsehen hätte, wenn man das verweigert.
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Aus aktuellem Anlaß:
http://a2011.wordpress.com/2014/09/29/murks-neu-gestrichen/
(Sorry für das off-topic, @Kampfradler, aber es gelüstet mich, das auch anderen zu zeigen.)
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Alter Falter.
Ok, nach einigen Stunden weiteren Nachdenkens... Da habe ich wohl der Vorsicht übertrieben. (Als gebranntes Kind sehe ich mir das aber nach.) Ein Hinweis unter jedem Einzelwiderspruch auf den unabhängig davon laufenden, unter Nr... zu findenden, Widerspruch gegen die Gesamtheit reicht wohl auch. Dieser Widerspruch gegen die Gesamtheit allerdings sollte m.M.n. keine Rückverweise auf die Einzelwidersprüche enthalten, sondern in sich neu entwickelt/hergeleitet werden.
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Auch wenn sich das jetzt seltsam liest: Beides.
Solche formalen Schlupflöcher empfiehlt es sich, einem gegnerischen Juristen von vorneherein zu vernageln. Jedem Widerspruch gegen ein Teilstück kann man z.B. die Formulierung "unabhängig vom Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen x und y lege ich gleichzeitig gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen w und z insgesamt Widerspruch ein." Anschließend folgt die Begründung für den Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen w und z. Dazu nicht auf die Begründung des Widerspruchs gg. xy verweisen, sondern schön brav neu ausformulieren.
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Update:
Wer immer da nachgeholfen hat, wenn es denn einer hat. Vielen Dank unbekannterweise! 10 Monate nach meinem ersten Anlauf habe ich heute die Registrierung erfolgreich durchlaufen.
Der Thread kann bei Bedarf gelöscht werden.
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Das hatte ich gehofft, hier jemanden zu finden, der/die dort bereits registriert ist und einen Admin einfach per PN anschreiben kann. Wenn sich in einer (weiteren) Woche nichts getan hat, darf ich dann um eine Nachfrage Ihrerseits bitten?
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Wer ihn liest, kann ja mal berichten:
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Das ist gewiß ein (nun breiterer, aber noch immer benutzungspflichtiger) Radweg, für KFZ also gesperrt. Das hätte man natürlich nochmal ausschildern sollen durch
![Zeichen 260 [Zeichen 260]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-260.png)

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Falscher Link?
Ja, Entschuldigung. @foobar hat den richtigen nachgeliefert, danke. -
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Ersteres ja:
Einige Wochen nach meiner ersten Anmeldung im letzten Jahr habe ich noch eine E-Mail an die dort angegebene Adresse gesandt, ich erhielt keine Antwort.
Letzteres noch nicht, da warte ich jetzt nun noch die Reaktionen hier ab. Aber als letzte Möglichkeit vielleicht eine Idee. Danke.