Mit der Bitte um Kommentare:
Gilt das für hier, oder ist das ein Aufruf, sich bei YouTube auszulassen?
Spätestens bei der Überholung des anderen Radfahrers ist der Herr eindeutig mittendrin in der Strafbarkeit:
§ 315c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs
ZitatAlles anzeigen(1) Wer im Straßenverkehr
...
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
...
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
...
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gefährdet heißt, es muß kein (physisch feststellbarer) Schaden entstehen.
Der seitliche Mindestabstand bei einem Überholvorgang gilt natürlich auch für Radfahrer, ist dieser nicht realisierbar, hat der Herr gefälligst zu warten, bis er es wieder ist, oder im Wege der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme sich mit dem anderen Radfahrer abzustimmen.
Ordnungswidrig verhält er sich hingegen durchgehend: