Vorneweg: Vielen Dank für Ihr Engagement!
Jurist bin ich zum Glück (oder in diesem Falle leider) nicht, ich kann Ihnen nur sagen (schreiben), wo ich eventuelle Fallen wittere. Ich stelle mir also vor, daß es dem gegnerischen Vertreter gelingt, dem Ihnen eher wenig wohlgesonnenen Richter eine Zulässigkeit der RWBP zumindest eines Teilstücks weiszumachen, die dieser dann auch gerne annimmt. Wenn Sie nur einer bestimmten Gesamtheit widersprochen haben, dann leitet der Richter womöglich für diese Gesamtheit eine Benutzungspflicht ab. Haben Sie es aufgeteilt, hat der "Gegner" nur wenige Meter gewonnen.
Anschließend, wenn nur wenige Meter RWBP übrig bleiben sollten, könnten Sie vielleicht die RWBP insgesamt (also auch für die verblieben wenigen Meter) kippen, mit eben diesem "Wenige-Meter-Argument".
Um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Ich würde also aufteilen.