Beiträge von Peter Viehrig

    @DMHH

    Vorneweg: Vielen Dank für Ihr Engagement!

    Jurist bin ich zum Glück (oder in diesem Falle leider) nicht, ich kann Ihnen nur sagen (schreiben), wo ich eventuelle Fallen wittere. Ich stelle mir also vor, daß es dem gegnerischen Vertreter gelingt, dem Ihnen eher wenig wohlgesonnenen Richter eine Zulässigkeit der RWBP zumindest eines Teilstücks weiszumachen, die dieser dann auch gerne annimmt. Wenn Sie nur einer bestimmten Gesamtheit widersprochen haben, dann leitet der Richter womöglich für diese Gesamtheit eine Benutzungspflicht ab. Haben Sie es aufgeteilt, hat der "Gegner" nur wenige Meter gewonnen.

    Anschließend, wenn nur wenige Meter RWBP übrig bleiben sollten, könnten Sie vielleicht die RWBP insgesamt (also auch für die verblieben wenigen Meter) kippen, mit eben diesem "Wenige-Meter-Argument".

    Um Ihre konkrete Frage zu beantworten: Ich würde also aufteilen.

    "Folgen" meint hier die Möglichkeit, benachrichtigt zu werden, wenn ein bestimmtes Mitglied einen neuen Beitrag veröffentlicht.

    Am besten zeige ich das am Beispiel:

    1. Loggen Sie sich hier ein und klicken Sie auf den Benutzernamen eines Mitgliedes von hier, um auf dessen Profil zu gelangen, beispielsweise gleich meines.
    2. Rechts neben dem Benutzernamen sollte nun ein Auswahlmenü erscheinen: "Folgen", "Blockieren", "Inhalte von "Peter Viehrig" suchen" sowie "Konversation starten".
    3. Klicken Sie auf "Folgen".
    4. Loggen Sie sich aus.
    5. Klicken Sie oben in der Auswahl auf "Dashboard", wenn Sie nicht ohnehin bereits dorthin weitergeleitet wurden.
    6. Sie sehen die öffentliche Bekanntgabe. (Edit: Unter "Letzte Aktivitäten")

    "Öffentlicher Aushang" ist mein Sprachbild dafür.

    was ist gemeint?

    Das hier bzw. das selbe Ding nun neu gepinselt.

    Warum verlinkte ich das? Ganz sicher bin ich mir da noch nicht, vermute aber, daß es ein unbewußter Impuls in mir war, der angesichts des Versuchs einer Diskussion über Radverkehrsanlagen in Dänemark und deren Benutzungspflicht meinte ausrufen zu müssen: "Erde an Major Tom!"

    Man kann ganz gewiß darüber diskutieren, inwieweit die in Dänemark geltende Radwegbenutzungspflicht sich mit den dortigen Radverkehrsanlagen verträgt. Des weiteren gibt es auch dort mit Sicherheit welche, wo man die Benutzungspflicht ganz entschieden ablehnen muß. Und bevor ich mißverstanden werde: Ich bin (bis auf extrem wenige Ausnahmen) gegen eine Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen, zumal eine generelle.

    Dennoch scheint mir: Sie ist in Dänemark eher vertretbar als in Deutschland.

    @Explosiv

    Die Frage einer Strafbarkeit stelle ich mir auch. Als Analogie fällt mir beispielsweise eine gedachte Freigabe eine Hängebrücke ohne Geländer für den Fußgängerverkehr ein. @Rad-Recht hätte da vermutlich ein paar fundiertere Gedanken dazu als ich. Ich vermisse seine Beiträge.

    Nun ja, wie dem auch sei, das Ding müßte formal ein Radstreifen sein. Will man an der Straßengabelung als Radfahrer nach links, scheint es mir benutzungspflichtig. Wobei ich gleichzeitig vermute, daß auch der böswilligste Richter ein Einsehen hätte, wenn man das verweigert.

    Alter Falter. blink.png

    Ok, nach einigen Stunden weiteren Nachdenkens... Da habe ich wohl der Vorsicht übertrieben. (Als gebranntes Kind sehe ich mir das aber nach.) Ein Hinweis unter jedem Einzelwiderspruch auf den unabhängig davon laufenden, unter Nr... zu findenden, Widerspruch gegen die Gesamtheit reicht wohl auch. Dieser Widerspruch gegen die Gesamtheit allerdings sollte m.M.n. keine Rückverweise auf die Einzelwidersprüche enthalten, sondern in sich neu entwickelt/hergeleitet werden.

    @DMHH

    Auch wenn sich das jetzt seltsam liest: Beides.

    Solche formalen Schlupflöcher empfiehlt es sich, einem gegnerischen Juristen von vorneherein zu vernageln. Jedem Widerspruch gegen ein Teilstück kann man z.B. die Formulierung "unabhängig vom Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen x und y lege ich gleichzeitig gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen w und z insgesamt Widerspruch ein." Anschließend folgt die Begründung für den Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen w und z. Dazu nicht auf die Begründung des Widerspruchs gg. xy verweisen, sondern schön brav neu ausformulieren.

    Vorweg bitte ich um Entschuldigung, denn das Thema gehört eigentlich nicht hierher. Da ich aber bisher unter den "Fahrradfahrerforen" nur beim Forum Radverkehrspolitik angemeldet bin und ich für technische, bauliche Fragen gerne den fachlichen Rat sowie die eigene Horizonterweiterung durch andere suche, hoffe ich, daß vielleicht manche/r der hiesigen Leser/innen und Schreiber/innen dort registriert ist, der/die mich einzuschätzen weiß. Und der/die mir verraten kann, weshalb meine Registrierung bei


    nicht klappt.

    Nachdem ich dort meinen Teil der Registrierung abgeschlossen habe, indem ich auf den Bestätigungslink in der zugesandten E-Mail klickte, in der darauf hingewiesen wird, daß die Freischaltung einige Tage dauern kann

    Zitat

    Bitte gedulde dich etwas, da dies in der Regel mehrere Tage dauern wird. Du erhältst eine abschließende E-Mail, sobald die Freischaltung geschehen ist.


    passiert seit 6 Tagen nichts mehr.

    Da dies bereits mein zweiter Versuch ist, auf meine erste Freischaltung warte ich seit Oktober des vergangenen Jahres, nun meine Fragen:

    Woran liegt es, daß meine Freischaltung nicht erfolgt? Hat jemand, der/die dort registriert ist, eine Idee? Oder kann mal nachfragen? Einige Wochen nach meiner ersten Anmeldung im letzten Jahr habe ich noch eine E-Mail an die dort angegebene Adresse gesandt, ich erhielt keine Antwort. Wenn die Gründe in meiner Person liegen, dann wüßte ich die wenigstens gern.

    Wenn es den Hausherrn gar zu sehr stört, daß ich das Thema hier eröffnet habe, so werde ich eine Verschiebung oder auch Löschung nicht verübeln. Es ist nur mein hilfloser, der Not gehorchende Versuch, vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

    Ich bitte um Verständnis.