Beiträge von Peter Viehrig

    Mit der Bitte um Kommentare:


    Gilt das für hier, oder ist das ein Aufruf, sich bei YouTube auszulassen?

    Spätestens bei der Überholung des anderen Radfahrers ist der Herr eindeutig mittendrin in der Strafbarkeit:

    § 315c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs

    Gefährdet heißt, es muß kein (physisch feststellbarer) Schaden entstehen.

    Der seitliche Mindestabstand bei einem Überholvorgang gilt natürlich auch für Radfahrer, ist dieser nicht realisierbar, hat der Herr gefälligst zu warten, bis er es wieder ist, oder im Wege der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme sich mit dem anderen Radfahrer abzustimmen.

    Ordnungswidrig verhält er sich hingegen durchgehend:

    § 1 StVO, Grundregeln