Beiträge von Peter Viehrig

    Aber wie muss man sich Abbiegeverstöße bei Radfahrern vorstellen, an dieser Kreuzung direkt am Bahnhof Zoo? Sind die zwischen Fußgängern durchgebrettert?

    Das ist in diesem Falle tatsächlich leicht, einen solchen zu begehen. Zur Orientierung:


    Der rechts erkennbare Radweg ist inzwischen weg. Stattdessen wurde ein Schutzstreifenstummel in die Rechtsabbiegerspur gepinselt. Dieser wiederum ist aber nur für rechtsabbiegende Radler. Wer geradeaus möchte, muß sich in die Busspur oder sogar in die davon links befindliche rechte Geradeausspur stellen. Ich komme dort nahezu täglich vorbei. Vielleicht 5% der Radler stellen sich an dieser Stelle korrekt auf.

    (Edit: Und Handzeichen sind bei Radfahren nun wirklich eine aussterbende Erscheinung. Aber um deren Ausbleiben zu ahnden, kann man sich an jede beliebige Kreuzung mit Radverkehr hinsstellen.)

    Vorratsdatenspeicherung in Betten

    Da kommen doch nur wieder die piratisierenden Raubmordkopierer, nehmen sich einen Empehdreiwalt und klagen dagegen vor dem Bittorrenthof in Brüssel, Salzburg, Straßburg, Wien, Washington, Den Haag.
    /ironie

    59 Menschen sind also 2014 mit/auf Pedelecs zu Tode gekommen. Sicher ist das tragisch. Aber immerzu und als erstes bei neuen Entwicklungen in Deutschland eine Verbotskeule auszupacken, geht mir so gehörig gegen den Strich, daß ich darauf nur mit Mühe nicht bösartig reagiere. (Beispielsweise ein regelmäßig aufzufrischender Hundeführerschein statt Kampfhundeverbot/Kampfhundestrafsteuer - das täte den Tieren, deren Besitzern und allen anderen Menschen wohl auch erheblich besser).

    Wie wäre es zunächst mit:

    Aufklärung (ÖR-Sendeanstalten aller Art)?
    Kursen (fakultativ)?

    Wahrscheinlich hatte die Hälfte der 59 schlicht einen Herzkaspar, weil sie dank Pedelec zum ersten mal seit 30 Jahren überhaupt wieder selbst in die Pedale traten und damit körperlich dann doch überfordert waren, von den verbliebenen waren wahrscheinlich - wie sonst bei Fahrradunfällen auch - 70 Prozent fremdverschuldet.

    Und außerdem: Das Leben endet mit dem Tod. Immer.


    Was politisch ganz und gar nicht gewollt ist (siehe hier)...

    Den Fachkräftemangel würde ein Bettenverbot auch beseitigen. Ein Bettenverbot hätte nur Vorteile, auch und gerade für die Wirtschaft.


    Was von der Pharmaindustrie ganz und gar nicht gewollt wäre (siehe hier)...

    Ok, das sehe ich ein. Das muß man mit langfristigen Übergangsregelungen abfedern. Beginnend mit einem Krebsverbot zunächst nur für Hundertjährige. Außerdem erschließen sich ja neue Märkte in der Demenzbekämpfungforschung.

    Treppen.

    Treppen müssen unbedingt verboten werden. Diese vielen Haushaltsunfälle jedes Jahr allein durch Fehltritte auf Treppen....

    Betten sowieso, die meisten Menschen in Deutschland sterben in Betten. Ein Bettenverbot könnte die Lebenserwartung in Deutschland schlagartig um zig Jahre erhöhen. Oder wenigstens sollte ein Bettenschein vorgeschrieben werden für alle über 65. Mit Bettentauglichkeitstest alle zwei Jahre und Bettenvorsorgeuntersuchung alle sechs Monate.

    Und wenn in Deutschland endlich Krebs verboten würde... Deutschland sollte international vorangehen und sich seiner Verantwortung stellen, jemand muß ja mal den Anfang machen beim Krebsverbot.

    :!:

    An dieser Kreuzung steht doch eine Radfahrampel, oder?

    Vor der ersten kreuzenden Fahrbahnhälfte, ja. Wenn man zu langsam ist, hat man bereits länger Rot an der zweiten.

    Und die Auslegung in der Praxis ist mMn auch nicht immer trivial. Die Radweg im Link ist benutzungspflichtig und die Ampel im Sommer aufgrund der Bäume nicht gut zu sehen.

    Daß es einfach wäre, behaupte ich nicht. Es wird aber etwas einfacher ab 2017.

    Edit: Erste Verlinkung klappt nicht. :( Bitte selbst entprechend "hinkurven".

    Edit: Soeben habe ich von mlr's Forenausschluß gelesen. Insofern kann er natürlich schon deshalb nicht liefern. Das könnte er aber ansonsten auch nicht.
    Womit er übrigens nicht ganz falsch liegt, ist folgendes: An dieser Stelle einer Hauptstraßenkreuzung in Berlin gilt bei wörtlicher Auslegung des §37 Absatz 2 Nr. 6 der StVO die Ampel nicht für Radfahrer. Man muß, anders als mlr, den Satz 1 in § 37 Absatz 2 Nr. 6 als naheliegenden "fall back" betrachten. Sprich: Es gilt die Lichtzeichenanlage für den Fahrverkehr.

    Das recht obskure Konstrukt, daß Radfahrer auf Radverkehrsführungen bei fehlenden Fahrradampeln "die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende" zu beachten haben, aber auch nur dann, wenn die Fußgängerfurt an die Radfahrerfurt grenzt (was in obigem Beispiel ja gerade nicht der Fall ist), entfällt aber glücklicherweise mit Ablauf des Jahres 2016. Ab dann gelten immer die Lichtzeichen für den Fahrverkehr (Autoampel), wenn es keine Radfahrerampel gibt.

    Im übrigen ist gesetzlich nur festgelegt, daß eine Lichtzeichenanlage der Fahrtrichtung entgegen zeigt, für die sie gilt. Ob links oder rechts von irgendwelchen Spuren oder Radwegen, ist natürlich zunächst irrelevant.

    Bereits jetzt also gilt diese Ampel auch für Radfahrer auf dem Radweg. Dies kann man sich eigentlich recht einfach dadurch herleiten, daß hier eine Rotphase einen temporären Schutzraum für Fußgänger von Fußweg zu Fußweg etabliert, was nur gewährleistet wird, wenn auch Radfahrer diesen während der Rotphase respektieren, da andernfalls die Fußgänger ja auf der Fahrbahn die vorbeirauschenden Radfahrer abwarten müßten, während die Kfz schon wieder "Grün" haben, was die Fußgänger gefährden würde, wovor die Ampel sie ja gerade schützen soll. Daß die meisten Radfahrer das ignorieren, ändert daran nix, was man spätestens dann vom Richter/von einer Richterin erklärt bekommt, wenn man als Radfahrer auf dem Radweg während einer Rotphase einen Fußgänger "mitnimmt".


    Ähm, ja, sieht auf den ersten Blick so aus für mich.
    Oh, zweiter Blick: Nein, hier ist eine spezielle Radfahrerampel, die natürlich für Radfahrer auf der Radverkehrsführung gilt. Radfahrer auf der Fahrbahn müssen die Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten. (vgl. §37 StVO)
    (ist aber in der Tat sehr unglücklich "gelöst")...


    Danke. Halten wir also fest: Laut MLRStVO, § unbekannt, Absatz 1, gelten Lichtsignalanlagen nicht für Fahrradfahrer, sofern sie sich links eines Radweges befinden. Absatz 2 des unbekannten Paragraphen der MLRStVO besagt, Lichtsignalanlagen für Fahrradfahrer (Fahrradampeln) gelten hingegen auch dann.

    Kommen wir also zu Absatz 3

    (Für Kenner: Keine Dreistrichfurt)