Denn:
a) die LZA für den Fahrverkehr steht links vom Radweg
Liefern Sie doch einfach eine Rechtsgrundlage für Ihre Behauptung, daß eine linksseitige Lichtzeichenanlage für Radfahrer nicht gelten soll.
Denn:
a) die LZA für den Fahrverkehr steht links vom Radweg
Liefern Sie doch einfach eine Rechtsgrundlage für Ihre Behauptung, daß eine linksseitige Lichtzeichenanlage für Radfahrer nicht gelten soll.
Ok, eine ungefähre Vorstellung habe ich schon. Danke.
(Off-topic: Kurzlink-Dienste sollte man trotzdem nach Möglichkeit vermeiden. Der einfache Grund: Wenn der Kurzlink-Dienst eines Tages mal die Hufe hochreißt, sind alle Verweise [möglicherweise tausende] im Eimer, obwohl die meisten Quellen eigentlich noch da sind.)
Der Kurzlink funktioniert bei mir nicht.
Ähm, ja, sieht auf den ersten Blick so aus für mich.
Oh, zweiter Blick: Nein, hier ist eine spezielle Radfahrerampel, die natürlich für Radfahrer auf der Radverkehrsführung gilt. Radfahrer auf der Fahrbahn müssen die Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten. (vgl. §37 StVO)
(ist aber in der Tat sehr unglücklich "gelöst")...
Danke. Halten wir also fest: Laut MLRStVO, § unbekannt, Absatz 1, gelten Lichtsignalanlagen nicht für Fahrradfahrer, sofern sie sich links eines Radweges befinden. Absatz 2 des unbekannten Paragraphen der MLRStVO besagt, Lichtsignalanlagen für Fahrradfahrer (Fahrradampeln) gelten hingegen auch dann.
(Für Kenner: Keine Dreistrichfurt)
Ist dies für dich ein brauchbarer Radweg?
Ganz großes Kino! Danke für's Beispiel. Benutzungspflichtig, richtig? (Das geht so schnell, man sieht es kaum.)
Sie wollen mir also erzählen, daß diese Ampel für Radfahrer auf dem Radweg keine Gültigkeit entfaltet:
Interessant!
Aber für Radfahrer auf der Fahrbahn gilt die dann, richtig? Denn dann ist sie ja rechts von denen.
Die münsterland-radlerische StVO, gibt es da auch eine Druckausgabe?
Die auf dem Bild zu sehende Lichtzeichenanlage betrifft nur die Fahrbahn, nicht den Radweg. (Sie steht nämlich links davon.)
Sie können ja mal den StVO-Paragraphen auftun, der die Gültigkeit der LZA (Lichtzeichenanlangen) für Radwege rechts von ihnen aufhebt. Ein höchstrichterliches Urteil täte es alternativ auch.
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Ich fahr ja als Radfahrer auch nicht auf gut Glück auf Radwegen, ohne sie mir vorher von der Fahrbahn aus genau angeguckt zu haben.
Das halte ich für graue Theorie. Oder eine Fehlwahrnehmung. Oder doch beides.
Nun ja..., die von DIr aufgezählten Möglichkeiten "ein keifendes Eheweib neben einem, das Klingeln eines Handys, der hupende Drängler, krakeelendes Kind mit Ball auf dem Gehsteig etc." würden bei mir nicht dazu führen,dass ich beim Abbiegen gegen ein Verkehrszeichen fahre. Wetten?
In 99% der Fälle gewinnst Du die Wette natürlich. ![]()
Interessant wäre aber tatsächlich mal, die Gründe zu veröffentlichen, aus denen die Autofahrer gegen das Schild fuhren, aber so etwas wird i.d.R. nicht erwähnt. Warum eigentlich nicht?
Die Infamität des einen Prozent wird dann wahrscheinlich gesteigert dadurch, daß man es nicht einer Ursache zuordnen kann, sich dies aber einbildet. Würde man die Leute fragen, die meisten würden das schnell einer vermeintlichen Ursache zuschreiben, ohne es wirklich zu wissen. Es gibt dazu sehr interessante Lektüre und auch Experimente...
Man kann sich die Frage also sparen, wenn man keine Aufzeichnung des Geschehens hat. Hat man eine, kann man sich die Frage ebenfalls sparen. Als Mittel des Erkenntnisgewinns zum Unfallablauf taugt sie jedenfalls nicht, allenfalls als Einstieg in eine Psychoanalyse. ![]()
Ein bißchen Ironie ist schon dabei. Und bei Deinem Verlangen nach strengeren Anforderungen für Führerscheinerwerber und -inhaber bin ich auch bei Dir. Ändert nix daran, daß mehrspurige Kreuzungen eine komplexe Angelegenheit sind. Da reichen schon Sekundenbruchteile Aufmerksamkeit, die verloren gehen, um ein solches Schild zu übersehen (ein keifendes Eheweib neben einem, das Klingeln eines Handys, der hupende Drängler, krakeelendes Kind mit Ball auf dem Gehsteig etc). Aufmerksamkeitsblindheit wurde als Stichwort ja auch schon genannt.
Sowas könnte im falschen Moment auch mir passieren. Und ich wette: Auch Dir.
Du bist zu streng.
Die Überquerung - zumal das Abbiegen auf - einer mehrspurigen Kreuzung gehört zu den komplexeren Aufgaben für die menschliche Konzentrationsfähigkeit. Gegenverkehr, "Hinterverkehr" (z.T. mit Vorrang - Fahrradfahrer), Fußgänger, Querverkehre. Das alles mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten in unterschiedlichen Entfernungen. Und alles höher als 1m. Da übersieht man schon mal ein Schild, das völlig unmotiviert mitten auf der Kreuzung herumsteht und kaum über die Motorhaube herausragt.
Und ein Autofahrer, der meint, es gäbe wichtigeres auf einer solchen Kreuzung zu beachten als so ein Ding, dem stimme ich zu. Etliche andere Menschen z.B.
Ich nehme mal konkrete Zahlen zum Nachrechnen anhand des 80k€-Autos
Variante 1: AG zahlt Leasing iHv 800€, AN hat 800€ geldwerten Vorteil. Dann muss der AN jeden Monat 344€ von seinem normalen Netto an Steuern zahlen.
Nein, hat er nicht.
80.000 x 1% = 800
800 x 80% x 1,19 (Umsatzsteuer) = 761,60€
800 x 20% = 160,00€ (ohne USt)
Zusammen also 921,60€.
Davon werden die Steuern und Sozialabgaben tatsächlich abgeführt. "Rechnet" sich für den AN also im statistischen Mittel nicht. Allerdings hat er wesentliche Vorteile: Sämtliche Kosten sind Betriebsausgaben seines AG. Um Benzin sowie Versicherung, Steuern, Reparaturen, Beschaffung einer Finanzierung (und irgendwelche Schufa-Scores) muß er sich keine Gedanken machen.
Handelt es sich jedoch um einen 20.000€-PKW, sieht die Rechnung für den AN sehr viel günstiger aus. Denn die Vorteile bleiben: Benzin, Versicherung, Steuern, Reparaturen, Beschaffung einer Finanzierung, also alle laufenden und fixen Kosten des PKW sind Sache des AG.
Da diese Kosten zwar niedriger sind als beim 80k-Wagen, allerdings erheblich höher liegen als 1/4 derselben, lohnt sich das für einen AN in jedem Fall.
Unternehmen zahlen AFAIK immer 30%
In dieser Pauschalität ist die Aussage schlicht falsch. Das fängt schon damit an, daß Kapitalgesellschaften steuerlich anders behandelt werden als sonstige juristische Personen des privaten Rechts und die wieder anders als Einzelunternehmen...
Wenn ich eine Gehaltserhöhung in Form eines Fahrzeugs bekomme, muss ich diese versteuern, zahle also maximal 44.31% vom Preis. Für den Mitarbeiter lohnt sich das also immer.
Wenn man eine Gehaltserhöhung versteuert, zahlt man immer den vollen Preis. Ob diese Gehaltserhöhung in Form der Privatnutzung eines PKW oder direkt als Brutto gezahlt wird, ist zunächst mal egal. Bis hierhin also alles in Ordnung.
Es lohnt sich deshalb,
1. weil bei niedrigem Bruttolistenpreis (BLP) eines PKW die 1%-Regelung mit einem niedrigeren Wert angewandt wird, weshalb der steuerliche Ertrag aus der Versteuerung der Privatnutzung beim Arbeitnehmer den steuerlichen Verlust aus dem Ansatz der laufenden PKW-Kosten als Betriebsausgabe nicht ausgleichen kann. Wenn der BLP etwa 40.000€ bis 50.000€ übersteigt, kippt das, weil die laufenden PKW-Kosten nicht analog zu den Anschaffungskosten steigen,
2. weil bei Arbeitnehmern der individuelle Steuersatz häufig niedriger als der des Unternehmes ist, was den Effekt von 1. noch verstärkt.
Sind jetzt noch 2 mehr Bilder zu sehen . . .
Für die Photos!
An der Verkehrsführung, beim Rest dieser amtlichen Gedanken- und Verantwortungslosigkeit, mosere ich noch... ![]()
Damit hat es aber Lücken in der Radverkehrsführung, sodass schon vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn gewechselt werden muss.
Und das einem Richter beibiegen...
Ok, das gelingt vielleicht. Aber die Unstetigkeit der Radverkehrsführung ist nur für Ortskundige und zudem Nervenstarke ein Gewinn. Aber, wie geschrieben, ein Anfang. Die Handhabe zur Klage hat sich kurioserweise durch die zu Recht erfolgte Entfernung der Bläulinge sogar gebessert.
Danke.
Wie sieht denn die gegenüberliegende Stelle, also der Abzweig Segeberger Chaussee, aus? Die finde ich ja ebenso gefährlich. Und daß man noch in der Kurve, am Fußgängerüberweg, wieder auf den Radweg Langenhorner Chaussee soll, der ca. 200m weiter faktisch unbenutzbar wird, finde ich auch nicht so prickelnd.
Aber immerhin, ein Anfang ist es.
Die Gehwegbenutzungspflicht am Pannenkreisel in Norderstedt wurde aufgehoben
Bei Gelegenheit bitte Photos machen. ![]()
Also schnell so ein Ankreuzverfahren, und falls ganz viele Fahrradstraße = doof angekreuzt haben, darf die Politik den Autofahrern weh tun - und niemand verliert sein Gesicht.
Da könnte tatsächlich etwas dran sein.