Jo, es ist wieder deutlich schneller. Fein. Und vielen Dank!
Beiträge von Peter Viehrig
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S-Pedelecs erfüllen üblicherweise alle Kriterien, um unter die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung zu fallen:
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bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h (der Trick hierbei ist, dass S-Pedelecs rein motorbasiert - also mit Knöpfchen drücken - nur 20 km/h fahren können.)
Das ist nicht bauartbedingt. Um im Bild zu bleiben: Das ist knöpfchenbedingt, dieses Kriterium für die "Leichtmofa-Ausnahmeverordnung" also verfehlt. -
außer die fahren wirklich so?!
Das nehme ich an. Und ehrlich: Polizisten billige ich das für die Ausübung ihres Dienstes auch zu, im Gegensatz zu Radwegparkern für den Frühstückskaffee in Uniform.
Ja, ich weiß, jammern auf hohem Niveau.
Ein bißchen, ja...
Wenn wir in allen größeren Orten auch in den Randbezirken solche Fahrradstreifen der Polizei hätten - auch nachts - , sähe ich das wahrscheinlich nicht mehr so gelassen. Momentan aber wünsche ich dem Projekt einfach nur guten Erfolg und eine große Vorbildfunktion. -
Nachtrag: Und an solchen Ampeln halte ich dann wirklich, denn da ist schlicht zuviel los.
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Und es verlangt ja wohl niemand, dass ich auf der Nordseite
bei roter Fahrbahnampel anhalte, wenn ich diesen entzückenden, hinter das Gebüsch führenden Radweg benutze ...
Ich oute mich mal: Wenn ich den Radweg benutzte, was man dort nicht muß, dann würde ich das Rotlicht mißachten - es sei denn, da käme ausnahmsweise tatsächlich mal ein Fußgänger - , allerdings sehr langsam fahren, weil da jederzeit ein Fußgänger aus der uneinsehbaren Hecke springen kann, der sein Fußgängergrün erwischen will. Und ich wäre mir eines Rotlichtverstoßes bewußt, denn der Schutzraum für Fußgänger bei Fußgängergrün umfaßt auch den Radweg. Wie sollen die sonst sicher queren? Und wenn man da einen Fußgänger mitnähme, hätte man auf jeden Fall die A-Karte gezogen.
De jure, ja, da gilt wohl § 37(2) Nr.6 S.1 als "Fall back" (wenn die spezielle Regel nicht gilt/nicht gelten kann, dann gilt wieder die allgemeine):
ZitatWer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
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Finde ich ziemlich ungeschickt formuliert, wenn auf Radverkehrsführungen ohne Lichtzeichen für den Radverkehr weiterhin die Lichtzeichen für den Fahrverkehr gelten sollen.
So formulieren halt Verwaltungsangestellte, die mit dem Auto täglich aus ihrem Vorstadtreihenhaus ins Büro in ihrem Provinznest fahren:
ZitatDie können sich manches einfach nicht vorstellen.
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Und wenn die hin und wieder tatsächlich Kampfparker aufschreiben sollten (hab den Film noch nicht gesehen) kann sie tatsächlich nützlich sein.
Das sind alles in allem interessante 29 Minuten. In dem Film wird deutlich, daß die Wirkung über eine reine Verkehrsstreife hinausgeht:Da wären normale Fuß- oder Autostreifen völlig chancenlos, es müßten unregelmäßige, aber häufige Razzien erfolgen. Dafür fehlt bekanntlich Personal. Immer wieder auftauchende Zweierstreifen zu Rad sind organisatorisch dagegen ein Klacks.
Und auch wichtig: Die meisten Polizisten sind keine Nazischläger, die Asylbewerber in Gefängniszellen abfackeln oder geschlossen vor Gericht lügen, um deutschen Korpsgeistes wegen gewalttätige Kollegen zu decken. Das vergißt man manchmal angesichts anderer Ereignisse...
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Zitat
Aua. Und ja, mit wichtiger Ergänzung: Wenn die Ampel, wenn Sie fahren, links von Ihnen steht, gilt sie ebenso für Sie. Wer lehrt sie bloß diesen Rechts-Links-Müll? Etwa Verkehrsrechtler? Seufz.
Trotzdem, es bleibt hoffentlich nicht beim Pilotprojekt. Im Sommer mit Schußweste, da würde ich sehr schnell zusammenklappen.
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Welches ist's?
Anhand der Bilder und des Schlüssels das 6000er. Habe soeben nochmal den Beleg (01.08.2014) rausgekramt, auf dem steht es leider nicht.
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Mach das bitte mal weg.
Zu spät.
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Das Schloß habe ich vor weniger als einem Jahr neu gekauft. Aber vielleicht hat es zuvor zwei Jahre beim Händler im Regal gelegen, das weiß nur Stadler.
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Du hast aber keine Dummheiten vor, die Dich anschließend in Schwierigkeiten bringen könnten?!?!
Ich möchte mich mit den Eltern unterhalten. Das verbessert die Wirkung im Vergleich zu jeder anderen Erziehungsmaßnahme enorm. Und zwar ganz unabhängig vom Alter des Täters.
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Soweit ich es übersehe, gibt es einen solchen hier noch nicht. Und da ich aktuell betroffen bin, eröffne ich einen solchen. Egoistisch, ich weiß. Ich bin aber gerade wirklich sauer, deshalb bitte ich um Nachsicht.
In der Nacht vom 16. zum 17.06.2015 wurde folgendes Fahrrad vom Hof meines Mehrfamilienwohnhauses in Berlin-Neukölln geklaut:Größe: 28er
Hersteller: Giant
Rahmennummer: GQ4B 6800 WFS K
Rahmenhöhe: 61cm, mit gelbem Aufkleber gelabelt
Modell: Avant Touring Line
Farbe: Metallic-Violett bis schwarzBesonderheiten/Ausstattung:
Hirschlenker verchromt
Runder, in Kunststoff gefaßter Rückspiegel links
Mit zusätzlichem Frontreflektor versehener schwarzer Fahrradkorb Basil vorn, an den Enden der Gabel abgestützt
Mit linkem Griff betätigte V-Brake vorn
Lastenrad mit Westwood-Stahlfelge und verstärkten Stahlspeichen (2,34mm) vorn
Über rechtsseitigen Schaltdrehgriff angesteuerte Shimano 7-Gang-Nexus mit Rücktritt in Westwood-Stahlfelge hinten
Poliertes Aluminiumschutzblech vorn
Schwarzer Kunststoffradschützer mit zusätzlichem kleinen Reflektor hinten
Großer Kettenschutz aus Aluminium
Zahnkranz wurde getauscht, Aluminium 36 Zähne
Ritzel wurde getauscht, Stahl 24 Zähne, gedreht (seitenverkehrt) eingebaut
Ein mit zusätzlicher, schwarzer Halterung links montierter Seitenläuferdynamo, Rechtsläufer auf falscher (linker) Seite
Der Anschluß sämtlicher Kabel an Dynamo, Scheinwerfer und Rücklicht erfolgte durch Verlötung --> keine Kabelschuhe, keine KlemmkontakteUnten am Fahrradkorb montierter Scheinwerfer Philips-Saferide 60 Lux für Dynamobetrieb
An schwarzem Gepäckträgerrudiment verschraubtes Rücklicht TOPLIGHT View von B&M
Schwarzer Kernledersattel Brooks B66, auffällig nach hinten geneigt
Aluminium-Kerzensattelstütze Durchmesser 26,6mm, Länge 300mmIch benötige Hinweise zu (Gebraucht-)Rad- und Teilehändlern in Berlin-Neukölln, -Kreuzberg und -Tempelhof und (Fahrrad-)Flohmärkten in (ganz) Berlin.
Für Hinweise, die zur Wiederbeschaffung des Fahrrades führen, lobe ich eine Belohnung von 150,-€ aus. Für Hinweise, die mich zum Täter führen, gibt es zusätzlich ein Kopfgeld von 100,-€.
Übrigens: ABUS-Faltschlösser sind für'n Arsch. Der Täter hat es mir wiederverschlossen zurückgelassen:
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Da beim Firefox zahlreiche der ehemaligen Selbstverständlichkeiten nur noch über Plugins erreichbar sind, ist der meine mit einigen mehr versehen. Ich habe die Langsamkeit des Forums bisher darauf zurückgeführt. Aufgrund dieser Umfrage hier warf ich nun ausnahmsweise meinen jungfräulichen IE an; und siehe da, auch damit ist das Forum tatsächlich etwas langsamer als früher. Wirklich stören tut mich das nicht.
Mehr stört mich, daß jeder popelige Amtsrichter irgendeines Provinznestes dieses Forum ausknipsen kann, wann immer er zu faul ist, eine Begründung für die Ablehnung eines entsprechenden Antrages zu schreiben. Und bekanntlich sind das deutsche Richter fast immer. Ich hoffe also, daß die Vorbereitung eines Datenklaus schon abgeschlossen ist, damit das Forum im Falle des Falles durch Unbekannt in Island, Panama, den USA oder Malaysia auf wundersame Weise wiederaufersteht. -
Nun habe ich doch noch das Video vom Talradler gefunden, bei Vimeo hatte ich nicht gesucht. Fahrt von Loh nach Vohwinkel:
Externer Inhalt vimeo.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Und aktuell gibt es nun auch ein Video einer Fahrt von Loh nach Schee:
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Sollte es so aussehen?
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»obligatorisch« heißt auch in Deutschland »verpflichtend, vorgeschrieben«.
Danke. Mir ist das neu.
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COST Survey (Switzerland -DE/FR/I)
Eine Teilnahme ist auch für Nichtschweizer möglich. Im letzten Drittel gibt es Gelegenheit, die Wirksamkeit reichlicher Helmpropaganda zu bestätigen, mehr findet man anhand solcher Umfragen nicht heraus.
Noch ein Hinweis: Im Schweizerdeutsch hat "obligatorisch" die Bedeutung "vorgeschrieben/verpflichtend", im Gegensatz zum hiesigen "wird erwartet/ist üblich". Das ist mir leider zu spät eingefallen, weshalb ich zu den behelmten Kindern falsche Aussagen getroffen habe.
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BTW: wie bettet man hier Videos ein?
Einfach den URL des YouTube-Videos auf eine einzelne Zeile kopieren, den Rest besorgt die Forensoftware:
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