Soeben bei Radfahren in Stuttgart gesehen:
Beiträge von Peter Viehrig
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Bevor ich hier möglicherweise mißverstanden werde: Natürlich sollte man sich an solchen Meldeportalen der Behörden beteiligen. Und zwar mit ehrlichen Meldungen! Nur Hoffnungen sollte man damit nicht verbinden. Das einzige, was man ehrlicherweise erwarten kann, ist, daß ein weiterer Nachweis über die niedrige Priorität des Radverkehrs bzw. eines nachhaltigen, zukunftsfähigen Verkehrsraumes in der Gemeinde, Stadt oder Region bei der Politik gelingt. Am Ende tun wird sie sehr wenig bis wirklich nichts.
Die Heuchelei wird als solche nachweisbar und rechtssicher öffentlich behauptbar. Nicht mehr, nicht weniger. -
Vor über einem Jahr hat man das in München ebenfalls gemacht. Passiert ist bislang quasi nichts.
Gleiches gilt für Berlin.
ZitatVorschlagsphase beendet.
Vom 12. November 2013 bis zum 10. Dezember 2013 hatten Sie die Möglichkeit, Kreuzungs- und Einmündungsbereiche in Berlin zu benennen, an denen Sie häufiger Konfliktsituationen beim Abbiegen erleben oder an denen Sie sich als Radfahrer oder Radfahrerin besonders unsicher fühlen. -
Mindestens teilweise sehe ich da die Schuld auch beim Radfahrer: Dessen Spur endet, er wechselt auf die andere, ohne auf den bevorrechtigten rückwärtigen Verkehr zu achten.
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Die Diskussion hatten wir hier schon mal. Ich halte das für ein klar rechtswidriges Urteil, da die Radwegbenutzungspflicht kein Streckenge- bzw. verbot ist. Jedenfalls fehlen dafür jegliche Belege. Also gilt gesetzlich ab der nächsten Straßeneinmündung oder -kreuzung wieder der Normalfall der StVO, also keine RWBP, es sei denn, es steht da erneut ein entsprechendes VZ.
Die rechtswidrige "Rechtsprechung" dieser Richterin ist übrigens durchaus von Belang, da sie in ihrem Urteil dem Radfahrer eine Verpflichtung für die Zukunft auferlegte, eine (gesetzlich nicht bestehende, da nicht angeordnete und nicht aus einer sonstigen Rechtsvorschrift sich eindeutig ableitende) RWBP trotzdem "einzuhalten", weil er ja nun Kenntnis von ihr habe.
Diese freidrehende "Rechtsprechung", nicht bestehende gesetzliche Tatbestände einfach per Urteil zu erfinden, fasziniert (und empört) mich immer wieder neu. Eine Seuche, von der Richter/innen bis hoch zum BGH befallen sind. Hybris. -
Bei Körperverletzung gegen einen Polizisten im Dienst reagiert man meines Wissens nach auch hierzulande recht unentspannt.
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off-topic, sorry:
Danke. Hatte den Code nicht mehr parat.
Da bedarf es keines Codes, nur des originalen YouTube-URLs ohne irgendwelche Anhängsel. Den Rest besorgt die hiesige Forensoftware.
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Und zu der tollen Einschätzung, Spandau habe "mit die schönsten Radwege der Stadt" sei mir ausnahmsweise erlaubt, mein altes Youtube-Filmchen noch mal hervorzukramen.
Hier darf eingebettet werden.
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Im Übrigen kann ich Ihre Aussage gerade nicht einordnen.
Ironie bzw. Sarkasmus.

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...Ansonsten stimme ich dem zu, was @Torben schon auf facebook schrieb...
Auf Facebook finde ich lediglich Beiträge vom 8.April 2014 oder älter. Wahrscheinlich mache ich etwas falsch, ich bin dem Verein nie beigetreten und habe das auch nicht vor. Links wären hilfreich. Kann man die jeweils referierten Beiträge auf Facebook verlinken?
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Zitat
Außerdem will das Bundesverkehrsministerium Ländern und Kommunen einen Katalog vorlegen, aus dem die konkreten Gefährdungslagen hervorgehen, bei denen die Straßenverkehrsbehörden eine Nutzung der Radwege zur Pflicht machen dürfen.
Von jedem Radweg ist da nun wirklich nicht die Rede. Und die Teilüberschrift ist falsch, nix neues bei der deutschen Journaille.
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Und dazu sagt Ihr gar nichts??
Quelle? Link?
Edit: Der hier war es.
Nun ja, kommt halt auf den Katalog an.
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Diese Frage lässt außer Acht, dass vor allem im innerörtlichen Bereich die Führung
des Radverkehrs im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn
die Regel ist.Für weite Teile Berlins stimmt das.
45 km/h auf Radwegen in D? Das wird Irrsinn. Das macht sie noch gefährlicher, als sie ohnehin schon sind. Allerdings sehe ich dann langfristig noch bessere Klagemöglichkeiten gegen Benutzungspflichten. Denn man muß sich ja auf die Fahrbahn "retten", damit Überholabstände eingehalten werden können. Daß dies auf Radwegen keiner macht (machen kann), erlebt man ja täglich.
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Also ich habe keine 10€ täglich nur für Artikel und Blogbeiträge übrig. Und mindestens angelesen habe ich die entsprechende Anzahl oder manchmal auch mehr. Und warum sollte ich Blogger, Foristen und Kommentatoren unterschiedlich zu Verlegern behandeln?
Und Beförderer, Betreiber und Unterstützer des Leistungsschutzrechts sollte man überhaupt nicht verlinken, aber das nur nebenbei.
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Oder einfach den Verlegerwillen akzeptieren: Bitte keine spontan interessierten Leser hier. Wie schrieb Niggemeier immer so schön: Geht sterben.
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Klassische Juristenselbstherrlichkeit. Ich mach die Welt, wie sie mir gefällt. Eine eindeutige Rechtslage wird einfach in das Gegenteil umgebogen. Bei Richtern ist das straffrei und keine Rechtsbeugung, wie auch schon der BGH in genau gleicher Manier
bestimmteurteilte. -
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Na gut, dann mag die Story tatsächlich so passiert sein, aber schon die Focus-Online-Überschrift spricht ja für sich
Naja, sie stimmt aber. Genau das war die Behauptung der Polizisten vor Ort.
PS: Ich mag den Focus auch nicht. Austeritäres Schmierblatt. Da vom Botschafter zu abstrahieren, fällt auch mir schwer. Deshalb lese ich dort gewöhnlich nicht.
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Florian Altherr ist kein Unbekannter, Autor bei netzpolitik.org, politisch unter anderem aktiv im AK-Vorrat und AK-Zensur. Wenn der das schreibt, glaube ich das. Das ursprüngliche Posting bei Facebook:
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Bitte am Ende des Artikels die Abstimmung beachten (und möglichst verderben bitte).