Der zählt.
Brüssel : Nürnberg
3:1
Man faßt es nicht...
off-topic
Hier fehlen ein paar Smileys. Das "Kopf-an-die-Wand-knallen-Smiley" beispielsweise.
/off-topic
Der zählt.
Brüssel : Nürnberg
3:1
Man faßt es nicht...
off-topic
Hier fehlen ein paar Smileys. Das "Kopf-an-die-Wand-knallen-Smiley" beispielsweise.
/off-topic
Ja, das ist auch ein schönes Beispiel, aber ein bißchen gemogelt. Brüssel bietet meiner Meinung nach einzigartiges: Einen Baumstamm in voller Radwegbreite - auf dem Radweg.
Ist vielleicht richtig lustig
Da bin ich mir sicher.
Mal im Ernst: Als ich das Video das erste mal sah, dachte ich wirklich, ich sehe nicht richtig. Un-faß-bar.
In der Kategorie "Fest gebautes Hindernis auf kompletter Radwegbreite" erkenne ich den Gleichstand mit Brüssel nunmehr an.
Der Baum fehlt noch - in mindestens 50 Jahren zu voller Radwegbreite gewachsen, wer kann liefern? Brüssel liegt noch immer in Führung, vor allem dann, wenn man die meiner Meinung nach schärfste, jedoch noch unerwähnte Kategorie "Radweg führt direkt auf die Abwärtstreppe eines Tunnels" in Betracht zieht.
Es steht 3:1
Ok, der zweite Fall bekommt in "meiner speziellen Kategorie" einen halben Punkt, weil der Baum noch die Chance hat, den gesamten Radweg zuzuwachsen, auch wenn das noch 200 Jahre dauern wird.
Ich meine schon diesen Sonderfall, daß man auf dem Radweg selbst nicht mehr ausweichen kann, einfach weil auf seiner gesamten Breite ein solcher Baum steht. Das ist schon sehr schräg...
Einen Radweg, der direkt auf einen wenigstens 50 Jahre alten Baum zuführt und nicht um ihn herum, kann ich mir in D dann doch nicht vorstellen. Das kann aber auch an meiner begrenzten Phantasie liegen. Die Szene, in der das Rad über das Gatter gehoben wird, finde ich auch am besten.
die Content-Mafia lahmzulegen
Da bin ich immer dafür.
Allerdings haben Staatsanwälte damit eigentlich nichts zu tun. Der Abmahnwahnsinn betrifft (fast) nur noch die Zivilgerichtsbarkeit. Die Annahme gewerblicher Urheberrechtsverletzungen - nur die sind strafbar - wird von den (deutschen) Gerichten nur in drastischen Fällen bejaht. Unabhängig davon, wie man zur Strafbarkeit dieser steht, ist die Gewerblichkeit jedenfalls in den eher seltenen Fällen eines Strafprozesses keine Erfindung der Staatsanwaltschaft (mehr).
Wenn das das erste Schild ist, das den Radweg benutzungspflichtig macht, ist es wahrscheinlich schlicht vergessen worden. Putzig ist es, nochmal für 1,5m über den Grünstreifen auf den Radweg zu sollen. Ich vermute, der Radweg wurde dereinst linksseitig weitergeführt.
Um etwaige Zweifel zu beseitigen: Der 21. ist für mich fest gebucht, Hotel und Zugfahrt sind bezahlt. Ob mein Knie sich bis dahin entscheidet, Fahrten mit dem Rad wieder zu gestatten, steht dahin, im Zweifel muß die Erkundung der Fuhlsbütteler ohne mich stattfinden. Aber wenn mir bis dahin nicht noch der Kopf abfällt, werde ich da sein, möglicherweise halt ohne Rad.
Ja, ist widerlich. Wenn die Argumente ausgehen, verdreht man halt die Tatsachen, das ist bei dem Verein nichts neues.
Es war, denke ich, keine schlechte Übung, die Widersprüche vor Einlegung hier gemeinsam zu besprechen. Das würde ich für die Klage ebenso gutfinden.
...(Klagen können Sie ab 24.02.2015. Fällt nämlich das Ende einer Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sie sich bis zum Ablauf des nächsten Werktages, also Ablauf 23.02. - §108(3)AO)...
Fristablauf! Let's roll!
Täräää! Es funktioniert wieder.
Vielleicht ein Stativ mitnehmen?
Stativ habe ich. Im Gegensatz zu einer gescheiten Kamera. Und der einen schlichten in meinem Uralt-Handy war es gestern halt zu finster. Weder Belichtungszeit noch Blende, geschweige denn ein optischer Zoom lassen sich an der einstellen.
Richtig.
Nachtrag: Bei Google Streetview sieht man noch etwas besser, wie eng das dort wirklich ist:
Bereits den Fußweg derart einzuengen, ist in meinen Augen dreist. Dieser Poller da im HalbsSchatten ist dann der Gipfel. Ändert natürlich nix daran, daß auch Fahrradfahrern der Blindflug untersagt ist. Ist eine Situation unübersichtlich und/oder beengt, ist abzubremsen, nötigenfalls bis zum Stillstand. Und Haltestellen sind nunmal solche Orte, wo genau damit zu rechnen ist.
Und da ist immer noch B-Pflicht? Im Vergleich mit dem Kaiserdamm kann ich mir das nicht vorstellen . . .
Update: Ich war nun dort. Es war schon finster, weshalb die Photos mißrieten. Ja, noch immer Benutzungspflicht. Ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg hinter einer Bushaltestelle, dann ein ca. 10m breiter Grünstreifen, gefolgt von einem Fußweg vor einem Wohnblock. Bei Tageslicht schaffe ich das erst nächstes Wochenende.
Sorry, das liest keiner. Von einem Unbekannten mit genau einem Beitrag, der wiederum nur aus einem Satz und einem Link besteht, wird niemand eine unbekannte Datei von irgendwo herunterladen.
Stellen Sie den Text frei lesbar irgendwo online, beispielsweise gleich hier, dann befaßt man sich womöglich auch damit.
Der Frage schließe ich mich an. Ich schau, daß ich da demnächst längs komme. Panoptikum.
Nein, die Stelle kannte ich noch nicht.