Beiträge von Peter Viehrig

    Wenn der Gesetzgeber entscheidet, dass Radwegbenutzungspflichten Streckenverbote sind, dann müssen die Schilder auch nicht ständig wiederholt werden.


    1. Eine RWBP ist kein Streckenverbot.

    Quelle 1, Quelle 2 (u.a. Ziffer 2.2)

    2. Selbst wenn es eines wäre, müßte dessen Ende entweder klar aus der Beschilderung hervorgehen oder aber sein Ende sich aus der allgemeinen Verkehrssituation eindeutig ergeben (Ende einer Gefahrenstelle). Es müßte also in Bezug auf die RWBP eindeutig (entweder duch weitere Verkehrs- oder Zusatzzeichen angezeigt oder anhand der weiteren Umstände sofort als offenkundig erkennbar) sein, daß die Kreuzung selbst nicht das Ende der RWBP sein kann. Dies wiederum kann, wenn überhaupt, nur bei praktisch bedeutungslosen Kreuzungen und Einmündungen gelten (z.B. einmündender Waldweg oder dergl.)

    Aber, die RWBP ist ja erst gar kein Streckenverbot, insofern wäre das nur eine Hilfsargumentation zu Abwehr ... möchtegernwirklichkeitsschaffender Richterinnen.

    Von diesem Urteil habe ich noch nie etwas gehört, wenn jemand da noch mehr zu hätte würde mich das sehr interessieren.

    Vermutlich ist das hier gemeint:


    Ich schrieb ja schon häufiger, was ich von den meisten verbeamteten Juristen halte...

    Meiner Meinung nach ist das ein klares Fehlurteil (obwohl zugunsten des Radfahrers entschieden wurde), das mal wieder in der Selbstherrlichkeit dieser verbeamteten Juristen gründet. Frau Richterin bastelt sich die Welt, wie sie ihr gefällt.

    Der Gesetzgeber hat die Fahrbahnbenutzung für Fahrradfahrer in §2(4) StVO als Regelfall gesetzlich genormt, der nur bei ausdrücklicher Deklaration mit VZ 237 [Zeichen 237] , VZ 240 [Zeichen 240] oder VZ 241 [Zeichen 241-30] aufgehoben wird. Deklaration mit diesen VZ ist also laut Gesetz die ausdrückliche Ausnahme vom vorgesehenen Regelfall - der Fahrbahnbenutzung, deshalb ja die Kennzeichnung. Denn der Regelfall kommt ohne VZ aus. Soll der Ausnahmefall auch noch nach einer Kreuzung/Straßeneinmündung gelten, so muß das natürlich erneut entsprechend gekennzeichnet werden. Das gilt für vom Normativ abweichende Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halte- und Parkverbote und natürlich Radwegbenutzungspflichten.
    Wenn
    es eine Radwegbenutzungspflichtzone gäbe, die per VZ angeordnet würde, sähe das anders aus. Die gibt es aber nicht. Frau Richterin kann sich ihre Radwegbenutzungspflicht ohne anordnendes VZ sonstwohin schmieren.

    Höchstrichterlich hätte diese Rechtsauffassung keinen Bestand. (Darauf wetten würde ich allerdings nicht, schließlich sind das auch verbeamtete Juristen, da kann ein Urteil von der Verträglichkeit des zuvor eingenommenen Frühstücks der Herr- und Damschaften abhängen.)

    Weniger dringend, aber der Neugier halber: Gelegentlich binden andere Forenschreiber kleine Graphiken der jeweiligen Verkehrszeichen ein. Im Quelltext habe ich dann gesehen, daß die sich irgendwo in der Nähe der Smileys verbergen. Wie kommt man da heran? Unter den Smileys werden sie mir nämlich nicht angezeigt. Muß ich irgendetwas in meinen Profileinstellungen ändern, um auch dieses Privileg zu haben? Oder wie stellen die das dann an?

    Wie geschrieben, das hat keine Eile.

    aber ich nehme an dass Peter sich vorher umgeschaut hat und kein Mensch mit Blindenstock unterwegs war.


    Unterwegs war nur der Gevatter, den man auf dem zweiten Bild sieht, der war aber noch weit weg. Schließlich war es Sonntagvormittag. Außerdem habe ich strenggenommen nur gehalten (unter 3 Minuten), etwas entladen, Photo gemacht, wieder beladen und bin weiter. Es ist müßig, das zu vertiefen, es dient(e) der Veranschaulichung.

    Und vor dem Schild?


    Getrennter Rad- und Fußweg.

    Wie versprochen nun noch ein paar aktuelle Bilder vom Norderstedter Kreisel, den ich mir - einer Empfehlung folgend 8) - noch gegeben habe. Mein kleiner Rundgang beginnt in der Seegeberger Chaussee. Um die Großenverhältnisse besser kenntlich zu machen, ist mein Fahrrad auf diesem gemeinsamen Fußradweg abgestellt:
    NorderstedtSeegebergerChaussee.JPG

    Fährt man weiter in Blickrichtung und folgt dem Kurvenverlauf, landet man an diesem Prachstück von Fußgängerüberweg. Hier im Forum ist ja bekannt, daß den wenigsten bekannt ist, daß Fahrradfahrer zwar drüberfahren dürfen, aber dabei keinen Vorrang haben. Die zahlreichen Konfliktmöglichkeiten, die sich aus eben jener Unkenntnis in Kombination mit solcher Gestaltung des Fußgängerüberweges nach einer Kurve aus einem Kreisverkehr heraus ergeben, machen die erste Leiche an dieser Stelle nur zu einer Frage der Zeit. Hier also beginnt die Schleswig-Holstein-Straße:
    NorderstedtOchsenzollSchleswigHolsteinStrI.JPG

    Weiter geht es auf der obigen Mittelinsel zwischen den beiden Fahrspuren der Schleswig-Holstein-Straße. Wie man sieht, sieht man nix. Jedenfalls nix vom anbrausenden Verkehr aus Schleswig-Holstein:
    NorderstedtOchsenzollSchleswigHolsteinStrII.JPG

    Wer das überlebt hat - eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür gibt es immerhin -, beachte bitte noch den querenden Radverkehr aus Schleswig-Holstein, denn der wiederum hat Vorrang vor Fußgängern und Radfahrern vom Überweg!
    NorderstedtOchsenzollSchleswigHolsteinStrIII.JPG

    Jetzt wird es interessant. Nicht spannend, den Teil haben wir hinter uns, sondern nur interessant. Auf dem obigen Bild sieht man ja den blauen Lolli im Hintergrund. Der ist eine wichtige Markierung für alle, die mit dem Rad eigentlich in die - der Schleswig-Holstein-Straße gegenüberliegende - Langenhorner Chaussee wollen. Denn wer dazu Norderstedt nicht zuvor durchqueren will, muß in die exakte Gegenrichtung seines Zieles laufen und natürlich sein Fahrrad schieben. Letzteres deshalb, weil das erst dort hinten an eben diesem Lolli ein Zweirichtungsfußradweg wird. Tut man dies, und ich tat es, gibt es beim Lolli eine Möglichkeit zur 170°-Kehre nach links. Das schaut dann so aus:
    NorderstedtOchsenzollSchleswigHolsteinStrIV.JPG

    Und dann so:
    NorderstedtOchsenzollTunnelI.JPG

    Damit das mal klar ist, weil das ja klar ist: Das alles dient nur meiner/Eurer/Ihrer Sicherheit!1elf!
    NorderstedtOchsenzollTunnelII.JPG

    Der Mann denkt mit, keine Frage. Bitte halten Sie Ihre Personenkennzifferschilder frei von Verunreinigungen.

    Zurück zum Tunnel in seiner ganzen Herrlichkeit. Rechts Treppe Nr.1, links (nicht zu erkennen) Fahrstuhl Nr.1
    NorderstedtOchsenzollTunnelIII.JPG

    Ich wollte ja in die Langenhorner Chaussee, folglich muß ich entweder zu Treppe Nr.2:NorderstedtOchsenzollTunnelIV.JPG

    oder Fahrstuhl Nr.2:
    NorderstedtOchsenzollTunnelV.JPG

    Der funktioniert immerhin. Es paßt sogar ein Fahrrad hinein. Tandems bitte senkrecht einstellen:
    NorderstedtOchsenzollTunnelVI.JPG

    NorderstedtOchsenzollTunnelVII.JPG

    NorderstedtOchsenzollTunnelVIII.JPG

    Ich bin gleich am Ziel! Jetzt brauche ich doch nur noch diesen wunderprächtigen Radweg benutzen:
    NorderstedtOchsenzollLagenhornerI.JPG

    Und schon kann es losgehen, wenn der Radweg da gerade frei ist von Hunden, Spannleinen, Fußgängern:
    NorderstedtOchsenzollLagenhornerII.JPG

    Na dann: Gute Fahrt! Leider nur die nächsten 200m, dann beginnt der weitaus längere Hamburger Teil der Langenhorner Chaussee mit benutzungspflichtigen Radwegen, die jeder Beschreibung spotten, aber das wäre dann nochmal eine andere Geschichte:
    NorderstedtOchsenzollLagenhornerIII.JPG

    Schön war's. Vielen Dank an alle , die gekommen waren. Eine kleine "Manöverkritik" habe ich: Wir sollten uns, wenn wir mal wieder eine überregionale Runde machen, eine Lokalität suchen, bei der am einen Ende des Tisches die Chance besteht, zu verstehen, was am anderen Ende des Tisches gesprochen wird. Mir ging es jedenfalls so, daß ich nicht alles thematisiert habe, was mir so im Kopf forenspezifisch und "fahrradpolitisch" herumgeistert, einfach weil man es aufgrund des Lärmpegels nicht in Ruhe miteinander hätte ausdiskutieren können.

    Als meinen vorletzten Punkt eine kleine Anekdote von meinem Heimweg: Da ich gestern schon 60 Kilometer in den Beinen hatte, gestattete ich mir die Übernahme eines Teils meiner "Heimfahrt" zu meinem Hotel in Norderstedt durch die U 1. Von dort fuhr ich den Rest der Strecke mit dem Rad auf der Tangstedter Landstraße (übrigens eine klare Empfehlung als Alternativstrecke zur Langenhorner Chaussee, da die vorhandenen grottigen Radwege inzwischen weitgehend frei von Benutzungspflichten sind). Etwa ab Höhe der Straße "Hohe Liedt" hatte ich einen Streifenwagen neben mir. Die Fahrerin: "Würden Sie bitte den Radweg benutzen? Das ist sicherer." Wieder einmal mangelte es mir an Schlagfertigkeit. Sehr ärgerlich! Anstatt einfach "Nein und nein." zu anworten, ließ ich nur "Der ist aber nicht benutzungspflichtig" verlauten. "Ab Norderstedt besteht aber eine Benutzungspflicht." "Na dann werde ich dort darauf fahren" sagte ich noch und setzte meine Fahrt fort. Wie ich schon mehrfach hier erwähnte, radele ich langsam. Zudem ging es bergauf und gegen den Wind, mehr als 11 km/h mutete ich meinem noch angeschlagenen Knie nicht zu. Bis kurz nach dem Ortausgang Hamburg Höhe Böttgerstraße in Norderstedt hatte ich nun Geleitschutz quasi am Arsch (sorry), die Leiterin des Minirudels hoffte vermutlich, mich auf den Radweg nötigen zu können. Vielleicht hatte sie aber tatsächlich auch gute Absichten und wollte mich vor dem gefährlichen nächtlichen Verkehr schützen. Nachdem aber auch in Norderstedt der Lolli ausblieb, durfte ich die restlichen 400m zum Hotel selbständig zurücklegen.

    Der letzte Punkt werden nachher ein paar Photos vom Kreisel Ochsenzoll sein, den ich mir heute vormittag noch gegeben habe. Die kommen nachher.

    das aber wohl inzwischen von einigen OLGs geflissentlich ignoriert wird (siehe http://verkehrslexikon.de/Texte/RadFahrer36.php).


    Die, hier wieder geradezu klassische, Selbstherrlichkeit der verbeamteten Juristen richtet sich gerne auch gegen vermeintliche Autoritäten, also höhere Instanzen - der Gesetzgeber ist selbstverständlich keine solche, der liefert ja nur die Grundlage, also die Knetmasse, die es nach Belieben zu biegen, umzuformen und ins Gegenteil zu interpretieren gilt, wie es eben gerade paßt.
    Eine gesetzgeberische Grundlage, die eine Vorfahrtsregelung aufhebt, wenn die vorfahrtsberechtigte Straße verkehrsordnungswidrig benutzt wird, gibt es nämlich genau nirgends. Also erfindet man sie halt. Und dann wird darüber philosophiert, wann diese freie Erfindung denn nun gelten soll und wann nicht.

    Wenn es für die Opfer dieser "Rechtsprechung" nicht so traurig wäre, es wäre urkomisch, weil so kafkaesk.

    off-topic
    Da das Thema gerade aufkommt: Auf den Treiber für die Einführung des Presseleistungsschutzrechts (Gebührenpflicht für Links zu Artikeln eines Presseorgans) verlinkt man am besten überhaupt nicht. Wenn solche Verlage und deren Mietmäuler sich selbst (hoffentlich dauerhaft) aus dem Internet verabschieden - bittesehr.
    Alternativ kann man in vielen, wahrscheinlich sogar den meisten Fällen die entsprechende Polizeimeldung finden.
    /off-topic

    Wenn das in diesem rasenden Tempo weitergeht, kann ich am 23.03 den Tisch für den 21.03. bestellen... :|

    Deshalb habe ich mir ein Beispiel an der obigen Umfrage genommen und auch eine erstellt. Am besten tragen sich nur jene ein, die definitiv kommen. Wer eine Begleitung mitbringt, trage diese bitte ebenfalls ein. Spätestens Dienstag möchte ich einen Tisch reservieren (hoffentlich reicht das noch).

    Teilnahme Radverkehrspolitischer Stammtisch III

    Allmählich sollte entschieden werden, ob und, wenn ja, wann wir uns im Schach-Café treffen (ich schlage 18Uhr vor), damit dort ein ausreichend großer Tisch reserviert werden kann. Außerdem wäre vielleicht auch abzustimmen, ob einige ggf. gemeinsam an der Erkundung der Fuhle teilnehmen wollen. Dazu sollte dann ein genauer Treffpunkt vereinbart werden. Die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch, daß ich die Fuhle mitfahren kann und dann auch werde.

    @Spkr

    Das war aber nur ein Trosthalbpunkt, weil Nürnberg leer auszugehen drohte, aber eine ehrliche Bemühung erkennbar war. Trostpunkte entfallen, wenn echte Punkte eingehen. 8)

    @Malte

    Man sollte das hier aushängen und als eigenen Thread fortführen, "Lebensgefährlichste oder absurdeste Radverkehrsanlagen der Welt" oder so ähnlich.