Beiträge von Peter Viehrig

    Zitat von im.baden-wuerttemberg.de

    Dass ein Fahrradhelm auch bei Erwachsenen beim Sturz oder Zusammenprall mit anderen Verkehrsteilnehmern Schädelverletzungen vermeiden oder mildern könne, mache ein Blick auf die Unfallzahlen mehr als deutlich. Im Jahr 2014 seien von der Polizei insgesamt 9.619 Radfahrunfälle registriert worden. Dies entspreche einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um acht Prozent. Bei diesen Unfällen seien 1.997 Radfahrer schwer und 6.194 leicht verletzt worden. Insgesamt seien leider 53 Radfahrer ums Leben gekommen.

    Mit der Logik haben es die Herren weniger. Die herangenommenen Unfallzahlen verdeutlichen nix, schon gar nicht eine wie auch immer geartete Wirkung eines Fahrradhelmes. Einfach behaupten und irgendwo hinschreiben, dann wird es schon wahr sein. Dieses Vorgehen erinnert an Theologen und Juristen.

    Edit:

    liege die Helmtragequote für Radfahrer ab 17 Jahren nur noch zwischen sieben und 16 Prozent.

    Jau, einfach genial, wie @Fahrbahnradler schon richtig schrieb. 41% der tödlich verunglückten Radfahrer trugen also einen Fahrradhelm. Ein Fahrradhelm erhöht folglich die Wahrscheinlichkeit, tödlich mit dem Fahrrad zu verunglücken, um 150 Prozent.

    Holprige Logik kann ich auch. :thumbup:

    (Wer nachrechnen möchte: 41/16 = 2,5625 = 256,25%
    abzüglich der Basis 100 verbleibt eine Erhöhung von 156,25 oder rund 150 Prozent. Daß man das so nicht rechnen kann, weil die Helmtragequote unter allen Radfahrern fehlt, genaugenommen der Anteil der mehrheitlich einen Fahrradhelm tragenden Kinder unter den tödlich verunfallten, diese aber wiederum ein anderes, risikoreicheres Verkehrsverhalten zeigen....)

    Was allerdings ungleich schwieriger ist als bei einer RWBP, da mit der Freigabe noch keine Beschwernis einhergeht. Sie verpflichtet ja zu nichts.

    Als Fußgänger nur einmal bei Radverkehr da entlanggehen... Nun ja, ich sehe ein, motiviert zum Rechtsweg wäre man wahrscheinlich am ehesten als Anwohner.

    im obigen Falle endet der freigegebene Fußweg im Gebüsch. er wird auf der gegenüberliegenden, in Blickrichtung rechten Seite fortgesetzt. Nur ohne Freigabe für Radfahrer. Auch nicht im Gegenverkehr.

    Na dann ist die Schilder-Kombi i.O. Für Radfahrer geht es nur auf der Fahrbahn weiter.

    im zweiten Bild (Beerbuschredder) wird also hinter der Einmündung des Beerbuschredders in die Rodenbeker Straße nochmal "klargestellt", dass hier der Gehweg mit 2-Richtungsradfahrerfrei beendet ist.Das ist doch total überflüssig, oder nicht?

    Ich finde es nicht falsch. Überflüssig möglicherweise. Andererseits wird es nochmal klargestellt. Das kann man machen. Und es spricht dafür, daß sich dunnemals jemand Gedanken darüber machte. Das ist meiner Meinung nach eher positiv zu bewerten. Die Anordnung der Radfahrerfreigabe zuvor ist eher bedenklich, wenn ich mir das auf Streetview ansehe. Die stammt aber vemutlich aus einer Zeit, bei der man nachträglich eher den Hut davor ziehen sollte, daß keine RWBP angeordnet wurde. Und gegen die Freigabe sollte man vielleicht auch vorgehen.

    Die Schilderkombination selbst ist rein verkehrsrechtlich überflüssig, ja. Aber trotzdem auch sinnvoll, finde ich.

    Interpretationsvorschläge?

    Ich finde die Schilderkombination nicht falsch, es fehlt mir aber die Kenntnis über die Gegebenheiten vor Ort, um beurteilen zu können, ob es unsinnig ist. Jedes Zusatzschild bezieht sich auf das nächste darüberliegende VZ und alle bis dahin darüberliegenden Zusatzschilder.
    Es endet also ein Fußweg mit Fahrradfreigabe im Zweirichtungsverkehr. Das kann durchaus Sinn ergeben.

    Dasselbe gilt dann hier:
    [quote='DMHH','https://www.radverkehrsforum.de/forum/thread/4…13732#post13732']

    Ich mach das jetzt mal einfach, denn das ist ja schöner Anschauungsunterricht. Aus Rücksicht auf jene, deren Leitungskapazitäten noch nicht den netzpolitischen Versprechungen unserer Bundesregierung folgen wollen, verpacke ich das hinter einem Spoiler:

    Spoiler anzeigen

    Zur Anschauung, ein Beispielbild als Vorschau:

    und eingebettet:

    :)

    Wenn man seine Bilder irgendwo selber hosten kann, kann man das auch von dort einbetten, dann fällt auch die Begrenzung von 10 Bildern pro Beitrag. Das ist aber etwas aufwendiger bei der Beitragserstellung, das erkläre ich also nur, wenn es wirklich mehr als 10 Bilder pro Beitrag werden müssen.

    Dieser staubtrockene Humor von ihr, der ohne Häme und Tiraden auskommt, gefällt mir ausgesprochen gut. Ein Video noch, weil es zeigt, wie damit ein ernsteres Thema auch breiteren Bevölkerungsschichten zugänglich gemacht werden könnte:

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    Wahrscheinlich kennen es einige hier bereits, aber ich finde es so köstlich. Und verlinkt hat es hier noch keiner, behauptet wenigstens die Forensuche (ob die auch Quelltext durchforstet, weiß ich jedoch nicht). Ist kurz, viel Vergnügen:

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    Tja, bis auf die Tatsache, daß ich, mit der Bahn zu fahren, eigentlich immer furchtbar finde...



    aber das hätte ich niemals akzeptiert. Dafür bucht man doch einen IC, um derartigen Umsteigehorror zu verhindern. Dafür hat man Geld bezahlt!

    Mein aufrichtiges Mitgefühl.

    Natürlich vermeidet ein Helm keine Schürfwunden an Armen und Beinen. Mindestens eine der dargestellten Platzwunden hätte es aber mMn mit Helm nicht gegeben.Ich finde dieses Machwerk auch fürchterlich und weitgehend Blödsinn. Gerade deswegen sollte Kritik unanfechtbar korrekt sein - sonst wird die Kritik unnötig angreifbar und das Machwerk damit wieder glaubwürdiger.

    Ich habe jetzt nochmal genau hingesehen. Und tatsächlich: Bei Sekunde 11 ist kurz eine Wunde erahnbar, die ein Fahrradhelm unter besonders günstigen Umständen möglicherweise verhindert hätte. Die hatte ich schlicht übersehen, da sie nur einmal ganz kurz im Bild ist. Sowohl beim "Stirnlappenbaselisk" (da zu tief und zu heftig) als auch beim dekorativen "Veilchen" (auch zu tief) hätte ein Helm m.M.n. nix genutzt.

    PS: Unanfechtbar korrekte Kritik gibt es nur in der Theorie. Ich weiß natürlich, wie es gemeint ist, sehe das aber nicht ganz so eng. Auf Polemik kann man auch polemisch reagieren.

    PPS: Ihr YouTube-Kommentar ist aber etwas stringenter als meine leichte Polemik hier, das gestehe ich gern zu. ;)

    Und das ist deren Werbefilm:

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    Zwei Anmerkungen für die Neulinge hier:

    1. Keine der dargestellten Verletzungen wäre mit einem Fahrradhelm vermeidbar.

    2. Es gibt bisher keinen empirischen Beleg, der dem Fahrradhelm eine signifikante Schutzwirkung vor schweren Kopfverletzungen im Straßenverkehr nachweisen konnte. Keinen einzigen.

    Im übrigen ist es mal wieder der Klassiker, den Opfern die Schuld und Verantwortung zuzuweisen. Die überwiegende Mehrzahl der Radfahrer mit schweren und tödlichen Verletzungen hat ihre Ursache, anders als es der Film suggeriert, in der Unaufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer, vor allem der der KFZ-Führer. Also sollte man auch dort ansetzen: Generelles Tempo 30 innerorts, Verbot der Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht, deutliche Verbesserung und Instandsetzung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur, damit diese sinnvoll und gefahrlos freiwillig genutzt werden kann, konsequente Verfolgung von Radwegparkern und -zustellern sowie von Nahüberholern und Schulterblickunterlassern.

    Jetzt ist schon der Berliner Polizeichef ein Rambo-Radler! Ohne Licht! Und ohne Speichenreflektoren! O tempora, o mores!

    Zitat

    Als sinnvoll gilt unter Fachleuten auch eine Warnweste.

    Als sinnvoll gilt unter Fahrradfahrern zur Beurteilung von Zusammenhängen aus empirischen Untersuchungen ein Mindest-IQ von 70 für Fachleute.


    Zitat

    CDU-Verkehrspolitiker Oliver Friederici stand allerdings ziemlich allein da, als er im Frühjahr eine Warnwestenpflicht forderte. Aber er will dranbleiben: „Vielleicht nehme ich es mit ins Wahlprogramm für 2016.“

    Die entschädigungslose Enteignung der Landowsky-Sippschaft zu fordern, wäre zwar genauso aussichtslos, dafür aber wenigstens sinnvoll.

    Die fiktive Figur »Achim Achilles«, großer Experte in Sachen Laufen, hat das Radfahren entdeckt. Aber wie ...

    Ja, seufz...

    Zitat

    Mal ehrlich: Wer fährt ein zu 100 Prozent verkehrssicheres Rad, mit funktionierender Klingel, genügend Profil auf den Reifen, Licht, Reflektoren?

    Ich.

    Zitat

    Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes entstand der Eindruck, dass Radfahren auf der Straße generell verboten sei, wenn ein Radweg vorhanden ist. Das stimmt so nicht. Die Benutzungspflicht von Radwegen nur, wenn ein blaues Schild diesen ausweist. Außerdem dürfen Fahrradfahrer auf die Straße ausweichen, wenn ein ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist. Wir bitten, die Ungenauigkeit zu entschuldigen.

    Jo. Mir genügten einst 3 Zeilen dieses "Achim Achilles", um ihn nie wieder lesen zu wollen. Bei solchen Gelegenheiten zeigt sich, daß ich im innersten stockkonservativ bin. Auch ich pflege nämlich meine Vorurteile, so nutzte ich diese Lektüre als weitere Möglichkeit zu deren Erhalt.