Beiträge von Peter Viehrig

    Vorweg bitte ich um Entschuldigung, denn das Thema gehört eigentlich nicht hierher. Da ich aber bisher unter den "Fahrradfahrerforen" nur beim Forum Radverkehrspolitik angemeldet bin und ich für technische, bauliche Fragen gerne den fachlichen Rat sowie die eigene Horizonterweiterung durch andere suche, hoffe ich, daß vielleicht manche/r der hiesigen Leser/innen und Schreiber/innen dort registriert ist, der/die mich einzuschätzen weiß. Und der/die mir verraten kann, weshalb meine Registrierung bei


    nicht klappt.

    Nachdem ich dort meinen Teil der Registrierung abgeschlossen habe, indem ich auf den Bestätigungslink in der zugesandten E-Mail klickte, in der darauf hingewiesen wird, daß die Freischaltung einige Tage dauern kann

    Zitat

    Bitte gedulde dich etwas, da dies in der Regel mehrere Tage dauern wird. Du erhältst eine abschließende E-Mail, sobald die Freischaltung geschehen ist.


    passiert seit 6 Tagen nichts mehr.

    Da dies bereits mein zweiter Versuch ist, auf meine erste Freischaltung warte ich seit Oktober des vergangenen Jahres, nun meine Fragen:

    Woran liegt es, daß meine Freischaltung nicht erfolgt? Hat jemand, der/die dort registriert ist, eine Idee? Oder kann mal nachfragen? Einige Wochen nach meiner ersten Anmeldung im letzten Jahr habe ich noch eine E-Mail an die dort angegebene Adresse gesandt, ich erhielt keine Antwort. Wenn die Gründe in meiner Person liegen, dann wüßte ich die wenigstens gern.

    Wenn es den Hausherrn gar zu sehr stört, daß ich das Thema hier eröffnet habe, so werde ich eine Verschiebung oder auch Löschung nicht verübeln. Es ist nur mein hilfloser, der Not gehorchende Versuch, vielleicht etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

    Ich bitte um Verständnis.

    Die Einführung einer generellen innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h ginge natürlich mit der Änderung entsprechender Vorschriften einher. Einen Automatismus, die Regelungen für Tempo-30-Zonen hinsichtlich Vorfahrtsregelungen, Hauptstraßenführungen und Installation von Lichtsignalanlagen (LSA) etc. dann auf das gesamte Ortsgebiet auszudehnen, sehe ich nicht. Das ist eine Frage des politischen Willens, das entsprechend gesetzlich zu gestalten. Und daran hapert es doch eigentlich. Ansonsten ginge das.
    Edit, weil mißverständlich: Wenn der politische Wille (ganz allgemein) da ist, ist generelles innerörtliches Tempo 30 möglich, bei Beibehaltung von abweichenden Vorfahrtsregelungen, LSA etc., sogar unter Beibehaltung von Radwegbenutzungspflichten 8) .

    Wenn man schon Kraftverkehr als Alternative zum Fahrrad berücksichtigt, warum nicht auch dann die Bahn?


    Ähem... Gleiche Quelle, einen Absatz weiter:

    Zitat

    § 9 Werbungskosten

    (...)

    (2) Durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4 und durch die Familienheimfahrten veranlasst sind. Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.

    (...)

    Hervorhebung von mir

    Noch ein Nachtrag: Hinter der "verkehrsgünstigeren Strecke" verbirgt sich übrigens eine Falle, die wirklich nur Juristen einfällt. Muß man für den Weg zur Arbeit mit einem Fahrrad eine längere Strecke fahren, um eine Autobahn zu vermeiden, auf die man ja mit dem Fahrrad nicht darf, so darf man trotzdem nur die Entfernungskilometer ansetzen, die über die Autobahn anfallen würden. Denn die Autobahn ist ja kürzer und verkehrsgünstiger.

    @Gerhart

    Jein. Es sind derzeit (da sind Änderungen im Anmarsch) 30 Cent je Entfernungskilometer oder eben rechnerisch 15 je Kilometer, mir ist nicht ganz klar, ob Sie es so meinten Edit: Nochmal nachgelesen, es stimmt im ersten Teil. Die 150€ können aber auch deutlich weniger sein oder für Spitzenverdiener etwas mehr.
    Und die Kilometer der tatsächlich gefahrenen Strecke zählen sehrwohl, wenn "diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird."

    §9 (1) EStG

    Zitat

    (1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch

    (....)


    4.Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des
    Absatzes 4. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nummer 32. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird. Nach § 8 Absatz 2 Satz 11 oder Absatz 3 steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mindern den nach Satz 2 abziehbaren Betrag; ist der Arbeitgeber selbst der Verkehrsträger, ist der Preis anzusetzen, den ein dritter Arbeitgeber an den Verkehrsträger zu entrichten hätte. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so sind die Wege von einer Wohnung, die nicht der ersten Tätigkeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird.


    Hervorhebung von mir.

    Zu beachten ist hierbei, daß Werbungskosten lediglich das zu versteuernde Einkommen mindern, effektiv, abhängig vom individuellen Steuersatz, also deutlich weniger "herumkommt".

    Quelle

    Bin ich der Einzige, der der Meinung ist, dass Klingeln offenbar für Menschen über 60 nicht hörbar sind?


    Vorschlag: "China-Klingel". Eine solche habe ich montiert. Sie ist einerseits deutlich lauter, des weiteren etwas tiefer im Klang. Meine Erfahrung ist, daß sie auch von älteren Semestern sehr gut wahrgenommen wird. Man muß sich allerdings zum ersten gut überlegen, wo und wie sie montiert werden soll, denn sie ist erheblich größer als eine normale Klingel, zum zweiten beim Kauf höllisch aufpassen, keine "China-Qualität" zu erwerben. Zum Kauf folglich mehrere Läden aufsuchen, vergleichen und genau anschauen. In dem Fall besser nicht online ordern.

    Bevor das in lange akademische Diskussionen ausartet, ein Vorschlag zur Güte:

    Jede(r) verwendet die Abkürzungen, die ihm/ihr allgemeingebräuchlich scheinen, wie es ihm/ihr beliebt. Sollte eine Abk. jemandem unbekannt sein, dann wird höflich nachgefragt, so daß diese der/die nächste, der/die über eine solche Nachfrage stolpert und die Antwort weiß, am besten mit eigenen Worten, notfalls auch mit einem Link, erklärt. Kennt kein anderer die Bedeutung, steht der erstmalige Verwender in der Pflicht, eine Erklärung zu nachzuliefern.

    Wir sind hier in einem Forum, das ist ein sozialer Interaktionsraum. Da geht man am besten pfleglich und sozial miteinander um (die allermeisten tun das hier ja bereits). Kurz: Wer kann, der hilft.

    Für die "fachfremden" Neueinsteiger/Neuleser wäre eine Art Glossar natürlich trotzdem nett. Man kann etwas aber zur Not auch mehrfach erklären, gelle? :)

    Ich versuche es mal...

    Dieses Video finde ich wirklich richtig gut gemacht, nette Musik, ein gutes photographisches Auge und geschickt zusammengeschnitten ist es auch. Es transportiert die gute, freundliche, entspannte Stimmung der fast schon familiären Critical Mass in Wuppertal. Eben nett:

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    Stammt übrigens von dem.

    Was nicht stimmt: Dass jeder alles lernen kann.


    Hat irgendwer solches behauptet? Richtig, niemand. -> Nebelkerze.

    Und obwohl Anstand mit Benehmen zu tun hat, ist es doch nicht das Gleiche.


    Hat irgendwer solches behauptet? Richtig, niemand. -> Nebelkerze.

    Anstand als eine Art charakterliche Intelligenz hat man oder man hat ihn nicht, d.h. nicht in ausreichendem Maße.


    Und das ist Ihr (un)bewährter Klassiker, statt sich argumentativ auseinanderzusetzen, wiederholen Sie einfach Ihre Behauptung.

    So ist das nun einmal.


    Und schließlich geben Sie diesem Kreisel nochmal Schwung.

    Ich kann das ebenso und kürze es deshalb ab: Nö.

    @all

    Ich bitte um Verständnis, daß ich diesen Thread etwas (mit-) entführt habe. Ich wollte zum einen einiges nicht unwidersprochen lassen, zum anderen etwas aufzeigen, was mir hoffentlich auch ein wenig gelungen ist. Im Interesse aller anderen beende ich das an dieser Stelle, unabhängig davon, was da jetzt noch kommt, damit der Thread wieder seinem ursprünglichen Zweck zugeführt werden kann. Wer diese "Debatte" fortzusetzen gedenkt, möge sie bitte auslagern.