Noch ein Nachtrag (sorry), mein Fallenradar hat nochmal angeschlagen:
Ihr Schreiben ist wie folgt überschrieben:
ZitatWiderspruch gegen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht in der Hauptstraße (Gemeinde Schenefeld) zwischen Kreisverkehr und der Kreuzung Uetersener Weg in Fahrtrichtung Ost sowie Fahrtrichtung West.
Aus bereits erläuterten Gründen: Das sind mehrere Widersprüche gegen mehrere Anordnungen!
Deshalb besser:
ZitatWidersprüche gegen die Anordnungen der Radwegebenutzungspflichten in der Hauptstraße (Gemeinde Schenefeld) zwischen Kreisverkehr und der Kreuzung Uetersener Weg in Fahrtrichtung Ost sowie Fahrtrichtung West.
Ja, ich weiß, das sieht aus wie Formalienreiterei. Aber die beliebtesten "Exit-Points" für Richter, die ein Urteil entgegen der geltenden Rechtslage fällen wollen (und ja, die gibt es - zuhauf), sind genau solche Formalien. Und in Ihrem Falle könnte ein Exit-Point sein: Auf irgendwelchen 50 Metern bekommt man die Zulässigkeit einer Benutzungspflicht herbeigekrampft. Die Falle: Der Richter macht aus Ihren vielen Widersprüchen einen einzigen zusammenhängenden (steht ja so schließlich in Ihrer Überschrift) und weist Ihre Klage deshalb ab.
Sicher, Sie könnten in Berufung, was aber Ihre weitere Zeit, zuächst Ihr weiteres Geld und Ihre Nerven kostet. Deshalb: Formale Schlupflöcher vorher schließen, wenn man sie erkennt. Im besten Falle freut man sich hinterher, daß diese Sorge hoffnungslos übertrieben war.