Beiträge von Peter Viehrig

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    „Das war ein flegelhaftes Verhalten von Ihnen, das normalerweise mit einem Führerschein-Entzug geahndet wird.“ Aber da hätte die Staatsanwaltschaft geschlafen. Die hätte einen Führerscheinentzug beantragen müssen, fügte die Richterin hinzu. Sie könne nun nur noch ein Fahrverbot von drei Monaten aussprechen, was sie denn auch tat.

    Ist das wirklich so? Geht Führerscheinentzug im Strafverfahren vor dem Amtgericht nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft? Ich bezweifle das ja ganz stark, bin aber nicht sicher. Ich habe auf Anhieb jedenfalls keine Belege dazu finden können. Hat jemand einen Tip?

    Mittelt sich die Wahl des Zählorts wirklich raus?

    Zumindest fast. Dort, wo regelmäßig viele Radler unterwegs sind, wird auch irgendwann mal gezählt. Oder zumindest an einem vergleichbaren Ort.
    Was hingegen herausfällt, sind die "Hardcore-Nebenstrecken-Außerorts-Radler" sowie die nie das Quartier verlassenden "Im-Wohnviertel-Nur-Zum-Bäcker-Radler". Die erste Gruppe ist schlicht zu klein, selbst dann, wenn einzelne tausend Kilometer die Woche fahren. In Berlin sind das vielleicht 500. Bei weit über hunderttausend, die täglich aufs Rad steigen, spielt das keine Geige. Die zweite Gruppe fährt schlicht zu wenige Kilometer. Da spielt dann auch eine eventuell größere Anzahl keine Rolle.
    Es geht ja um den Anteil der Personen-KM mit und ohne Helm. Dafür reicht die Zählung aus, wenn die Zählstellen ausreichend gestreut werden und die Zählung häufig genug stattfindet.

    Ja, dann mittelt sich das.

    Zum rechnerischen Vergleich würde auch gehören, welche Strecken denn die Radler mit bzw. die ohne Helm zurücklegen (bei mir z.B.: 1 km ohne, aber 10 km mit), was das für Strecken sind (Schrebergarten und Parks oder Landstraße und Passabfahrt)

    Das ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Denn statistisch "mittelt sich das raus". Vielfahrer kommen häufiger bzw. mit höherer Wahrscheinlichkeit in eine Zählung als Gelegenheits- und Schönwetterradler. Ist die Zählung also ausreichend umfangreich, dann hat sich das ausgeglichen. Die ermittelte Helmtragequote stimmt also ziemlich genau mit dem prozentualen Kilometeranteil behelmt/unbehelmt überein.

    Zitat von im.baden-wuerttemberg.de

    Dass ein Fahrradhelm auch bei Erwachsenen beim Sturz oder Zusammenprall mit anderen Verkehrsteilnehmern Schädelverletzungen vermeiden oder mildern könne, mache ein Blick auf die Unfallzahlen mehr als deutlich. Im Jahr 2014 seien von der Polizei insgesamt 9.619 Radfahrunfälle registriert worden. Dies entspreche einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um acht Prozent. Bei diesen Unfällen seien 1.997 Radfahrer schwer und 6.194 leicht verletzt worden. Insgesamt seien leider 53 Radfahrer ums Leben gekommen.

    Mit der Logik haben es die Herren weniger. Die herangenommenen Unfallzahlen verdeutlichen nix, schon gar nicht eine wie auch immer geartete Wirkung eines Fahrradhelmes. Einfach behaupten und irgendwo hinschreiben, dann wird es schon wahr sein. Dieses Vorgehen erinnert an Theologen und Juristen.

    Edit:

    liege die Helmtragequote für Radfahrer ab 17 Jahren nur noch zwischen sieben und 16 Prozent.

    Jau, einfach genial, wie @Fahrbahnradler schon richtig schrieb. 41% der tödlich verunglückten Radfahrer trugen also einen Fahrradhelm. Ein Fahrradhelm erhöht folglich die Wahrscheinlichkeit, tödlich mit dem Fahrrad zu verunglücken, um 150 Prozent.

    Holprige Logik kann ich auch. :thumbup:

    (Wer nachrechnen möchte: 41/16 = 2,5625 = 256,25%
    abzüglich der Basis 100 verbleibt eine Erhöhung von 156,25 oder rund 150 Prozent. Daß man das so nicht rechnen kann, weil die Helmtragequote unter allen Radfahrern fehlt, genaugenommen der Anteil der mehrheitlich einen Fahrradhelm tragenden Kinder unter den tödlich verunfallten, diese aber wiederum ein anderes, risikoreicheres Verkehrsverhalten zeigen....)

    Was allerdings ungleich schwieriger ist als bei einer RWBP, da mit der Freigabe noch keine Beschwernis einhergeht. Sie verpflichtet ja zu nichts.

    Als Fußgänger nur einmal bei Radverkehr da entlanggehen... Nun ja, ich sehe ein, motiviert zum Rechtsweg wäre man wahrscheinlich am ehesten als Anwohner.

    im obigen Falle endet der freigegebene Fußweg im Gebüsch. er wird auf der gegenüberliegenden, in Blickrichtung rechten Seite fortgesetzt. Nur ohne Freigabe für Radfahrer. Auch nicht im Gegenverkehr.

    Na dann ist die Schilder-Kombi i.O. Für Radfahrer geht es nur auf der Fahrbahn weiter.

    im zweiten Bild (Beerbuschredder) wird also hinter der Einmündung des Beerbuschredders in die Rodenbeker Straße nochmal "klargestellt", dass hier der Gehweg mit 2-Richtungsradfahrerfrei beendet ist.Das ist doch total überflüssig, oder nicht?

    Ich finde es nicht falsch. Überflüssig möglicherweise. Andererseits wird es nochmal klargestellt. Das kann man machen. Und es spricht dafür, daß sich dunnemals jemand Gedanken darüber machte. Das ist meiner Meinung nach eher positiv zu bewerten. Die Anordnung der Radfahrerfreigabe zuvor ist eher bedenklich, wenn ich mir das auf Streetview ansehe. Die stammt aber vemutlich aus einer Zeit, bei der man nachträglich eher den Hut davor ziehen sollte, daß keine RWBP angeordnet wurde. Und gegen die Freigabe sollte man vielleicht auch vorgehen.

    Die Schilderkombination selbst ist rein verkehrsrechtlich überflüssig, ja. Aber trotzdem auch sinnvoll, finde ich.

    Interpretationsvorschläge?

    Ich finde die Schilderkombination nicht falsch, es fehlt mir aber die Kenntnis über die Gegebenheiten vor Ort, um beurteilen zu können, ob es unsinnig ist. Jedes Zusatzschild bezieht sich auf das nächste darüberliegende VZ und alle bis dahin darüberliegenden Zusatzschilder.
    Es endet also ein Fußweg mit Fahrradfreigabe im Zweirichtungsverkehr. Das kann durchaus Sinn ergeben.

    Dasselbe gilt dann hier:
    [quote='DMHH','https://www.radverkehrsforum.de/forum/thread/4…13732#post13732']

    Ich mach das jetzt mal einfach, denn das ist ja schöner Anschauungsunterricht. Aus Rücksicht auf jene, deren Leitungskapazitäten noch nicht den netzpolitischen Versprechungen unserer Bundesregierung folgen wollen, verpacke ich das hinter einem Spoiler:

    Spoiler anzeigen

    Zur Anschauung, ein Beispielbild als Vorschau:

    und eingebettet:

    :)

    Wenn man seine Bilder irgendwo selber hosten kann, kann man das auch von dort einbetten, dann fällt auch die Begrenzung von 10 Bildern pro Beitrag. Das ist aber etwas aufwendiger bei der Beitragserstellung, das erkläre ich also nur, wenn es wirklich mehr als 10 Bilder pro Beitrag werden müssen.

    Dieser staubtrockene Humor von ihr, der ohne Häme und Tiraden auskommt, gefällt mir ausgesprochen gut. Ein Video noch, weil es zeigt, wie damit ein ernsteres Thema auch breiteren Bevölkerungsschichten zugänglich gemacht werden könnte:

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    Wahrscheinlich kennen es einige hier bereits, aber ich finde es so köstlich. Und verlinkt hat es hier noch keiner, behauptet wenigstens die Forensuche (ob die auch Quelltext durchforstet, weiß ich jedoch nicht). Ist kurz, viel Vergnügen:

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    Tja, bis auf die Tatsache, daß ich, mit der Bahn zu fahren, eigentlich immer furchtbar finde...



    aber das hätte ich niemals akzeptiert. Dafür bucht man doch einen IC, um derartigen Umsteigehorror zu verhindern. Dafür hat man Geld bezahlt!

    Mein aufrichtiges Mitgefühl.

    Natürlich vermeidet ein Helm keine Schürfwunden an Armen und Beinen. Mindestens eine der dargestellten Platzwunden hätte es aber mMn mit Helm nicht gegeben.Ich finde dieses Machwerk auch fürchterlich und weitgehend Blödsinn. Gerade deswegen sollte Kritik unanfechtbar korrekt sein - sonst wird die Kritik unnötig angreifbar und das Machwerk damit wieder glaubwürdiger.

    Ich habe jetzt nochmal genau hingesehen. Und tatsächlich: Bei Sekunde 11 ist kurz eine Wunde erahnbar, die ein Fahrradhelm unter besonders günstigen Umständen möglicherweise verhindert hätte. Die hatte ich schlicht übersehen, da sie nur einmal ganz kurz im Bild ist. Sowohl beim "Stirnlappenbaselisk" (da zu tief und zu heftig) als auch beim dekorativen "Veilchen" (auch zu tief) hätte ein Helm m.M.n. nix genutzt.

    PS: Unanfechtbar korrekte Kritik gibt es nur in der Theorie. Ich weiß natürlich, wie es gemeint ist, sehe das aber nicht ganz so eng. Auf Polemik kann man auch polemisch reagieren.

    PPS: Ihr YouTube-Kommentar ist aber etwas stringenter als meine leichte Polemik hier, das gestehe ich gern zu. ;)