Bei allem Misstrauen gegen die Ordnungsmacht und den schlechten Erfahrungen, die ich schon sammeln durfte: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Staatsanwaltschaft länger als fünf Minuten mit dieser Anzeige befasst.
An Deinem Mißtrauen Deiner realistischeren Einschätzung deutscher Juristen müssen wir noch arbeiten. Ich gebe mal eine Gegenwette: Entweder wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen Geldauflage/Strafbefehl (nicht etwa wegen erwiesenen Unsinns des Vorwurfs oder so) eingestellt, oder die gelernten Berufsjuristen schauen in der Berufungsinstanz erstmals in die einschlägigen Vorschriften.