Beiträge von Peter Viehrig

    (wie kann man Videos direkt einbinden? Falls das geht.)

    Den originalen Link hernehmenhttps://www.youtube.com/watch?v=v_2GYrQOiVk und einfügen, fertig.


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    Die Befolgung von unliebsamen Regeln ist eine Funktion aus Kontrolldichte und Höhe der Sanktion.

    Herzlichen Dank für diesen großartigen Satz!

    Und da hab ich so meine Zweifel, in HH nennt man das wohl Quartiersbelange, die über Bundesrecht stehen.

    HH könnte daran genau nichts ändern (abgesehen von einer City-Maut). Die Zuständigkeit für den "Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten" ist kompliziert, die Höhe der Sätze ist nur kollektiv durch den Bundesrat änderbar.

    Ist das so eindeutig? Wenn Schüler auf dem Weg zur Schule verunfallen, weil massiv gegen die StVO verstoßen wird, bin ich mir da nicht so sicher.

    Die Moral beiseite gelassen und nur den Rechenschieber betrachtet ist es das. Da braucht man ausnahmsweise sogar keine Quelle bemühen. Man vergleiche einfach den Milliarden-Investitionsstau bei Schulen und vergleiche das mit den Kosten, die wegen Falschparkern verunglückte Kinder verursachen.
    Im übrigen hat @Epaminaidos natürlich recht: Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, Falschparker ihre selbst verursachten Kosten auch selber zahlen zu lassen.
    Ich für meinen Teil bin jedenfalls nicht bereit, auch nur einen Euro aus irgendeinem kommunalen Posten herauszunehmen, um Falschparker zu verfolgen. Das sollen die selber finanzieren.

    Noch etwas populärjournalistisches zum Thema Investitionsstau an Schulen in Deutschland.

    Wieso muss das Verfolgen von Owis kostendeckend sein?

    Weil die Kommunen (von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen) chronisch klamm sind. Und wenn in Schulgebäuden der Putz von den Wänden bröselt oder ganze Gebäudeflügel wegen Baufälligkeit gesperrt werden müssen und Schulklassen hoffnungslos zu groß sind, so daß man sich um Schüler aus "bildungsfernen Schichten" nicht mehr individuell kümmern kann, dann weiß ich, wo das Geld vorzugsweise hinfließen sollte.

    Die Kostendeckung muß also her.

    Ich glaube, wenn man in Köln und vermutlich auch anderswo Parksünder konsequent verfolgen würde, würde der Verkehr deutlich abnehmen.

    Die Falschparkertickests sind bekanntlich zu billig. Selbst wenn eine Kommune das vorübergehend aufgrund der Masse der Falschparker kostendeckend verfolgen könnte, auf Dauer könnte sie das nicht, da die Masse der Falschparker dann natürlich sinken würde. Das Problem ist bei City-Maut und Parkgebühren letztlich dasselbe: Der handlungsunwillige Gesetzgeber. Aber vielleicht ist aufgrund des Drucks aus Brüssel tatsächlich eine Ciy-Maut perspektivisch wahrscheinlicher als eine Anhebung der Falschparkergebührensätze.

    Deren Kanal wurde bereits an anderer Stelle in diesem Forum empfohlen. Zum einen haben die immer wieder mal einfach geniale Musik - ok, Geschmackssache, mir gefällt's oft -, zum anderen aber wirklich eindrucksvolle Videos, weil die Jungs und gelegentlich auch Mädels doch recht tough sind. Das folgende Video ist nochmal eine besondere Perle. Gelernte Sowjetbeamte in Reinstform, ganz großes Kino:

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    In Gottes eigenem Bürgerkriegsland würden solch hartnäckige Fußgänger wahrscheinlich erschossen, von Polizisten selbstverständlich. Da gefällt mir die sowjetische Variante besser, aber gut finde ich sie deshalb natürlich nicht. Und die Geduld, mit der die Jungs von der Initiative dranbleiben (über 7 Stunden!), imponiert mir wirklich sehr.

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

    Hervorhebung von mir.

    In dem Fall haben wir das Glück, gar nicht erst in die Fallstricke des Satzes 3 zu geraten. Mit Satz 2 ist es erschlagen, nämlich Beachtung der Lichtzeichen für den Radverkehr. Wie @Gerhart zu seiner abweichenden Einschätzung gelangt, hätte ich bei Gelegenheit gerne mal von ihm hergeleitet. ;)

    Der Absatz im verlinkten Artikel:

    Interessant. In diesem Fall halte ich das (als Anhänger der Vermeidungstheorie von Armin Kaufmann) aber für eindeutig. Er nimmt das Risiko in Kauf, hofft, daß es nicht eintritt, unterläßt jedoch zur Vermeidung offensichtlich notwendige Vermeidungshandlungen (z.B. abgebremst das seit sieben Sekunden rote Lichtsignal überfahren).

    Kurz: Entweder gehört der Mann in eine Heilanstalt oder in den Kerker. Da für erstes Hinweise fehlen, bleibt nur Kerker.

    Stimmt hatte ich überlesen. Entschuldigung. Jetzt können wir noch am bedingten Vorsatz rumnörgeln, aber eigentlich ist alles gesagt. Ich finde es immer noch gut, dass Einzelfälle be-/ verurteilt werden. Einen Vorsatz zur Tötung halte ich dort für ausgeschlossen - anders als etwa im Fall des "an Silvester in Richtung einer Gruppe Feiernder Schießenden".

    Danke, Entschuldigung natürlich angenommen.

    Ja, man könnte. Ich war übrigens ungenau. Gemeint hatte ich den Eventualvorsatz. Den halte ich für erfüllt, denn immerhin hatte der Herr einen KFZ-Führerschein, der zwingend mit einer theoretischen Ausbildung und Prüfung einhergeht. Eine geistige Behinderung oder eine vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit wurde ihm schlußendlich auch nicht attestiert.

    Bei dem genannten Beispiel des schießwütigen Nachtwandlers sehe ich kein "Eventual-" mehr. Schußwaffe + Zielen sind mir ausreichend Beleg für Vorsatz, denn genau dafür ist eine Schußwaffe gedacht - Tötung.

    Das höhere Strafen eine Wiederholungstatenquote um 50% senken ist eine interessante Behauptung. Nicht überprüfbar, allerdings, weil Vergleiche mit anderen Ländern untauglich sind und es hier eben keine Änderung gab.

    Oh, die Überprüfung ist relativ einfach mit einer Google-Suche verbunden. Nahezu die Hälfte aller Gewaltdelikte der "jungen Erwachsenen" sind solche von Intensivtätern. Wenn diese nicht frei sind, können sie keine weiteren Gewalttaten begehen. So simpel kann es manchmal sein.
    Bei älteren Straftätern ist das Verhältnis nicht mehr ganz so krass, aber immer noch erheblich.


    Vorsätzliches Parken auf einem Gehweg oder vorsätzliches Überwandern einer roten Ampel wären sonst auch mit einer Haftstrafe nicht unter 2 Jahren abzuhandeln? Das geht ein wenig zu weit..


    Ich schrieb:

    Tötung mit bedingtem Vorsatz (abgesehen von Notwehr) schließt eine Bewährungsstrafe aus.

    Hervorhebung von mir.

    Sollten wir nicht eigentlich froh sein über ein Justizsystem, dass eben deutlich zwischen den (ebenfalls in Köln) ausgetragenen Rennen der Raserszene und einer folgenschweren Einzeltat unterscheidet?

    In der Tat. Aber tut es das noch wirklich?

    Und grundsätzlich: Empfänglich für reißerische Berichterstattung bin ich kaum (gänzlich freisprechen kann sich davon wohl kaum einer), aber Körperverletzungs- und Gewaltdelikte werden in Deutschland

    1. entschieden zu nachlässig verfolgt und

    2. im Wiederholungsfall entschieden zu nachlässig sanktioniert.

    Wenn Wiederholungstäter langjährig einführen, sänke die Gewaltkriminalität praktisch auf die Hälfte. Und das ist in meinen Augen die vorrangige Aufgabe des Justizsystems:

    1. (Wieder-)Herstellung des Rechtsfriedens

    2. Opferschutz

    3. Soziale (Wieder-)Eingliederung.

    In genau dieser Reihenfolge.

    Momentan ist es umgekehrt, wobei der erste Punkt bei Gewaltdelikten in der Regel nahezu immer entfällt und der dritte Punkt nur mit dem ersten funktioniert, was mindestens teilweise die enorm hohe Rückfallquote erklärt.

    Zur Klarstellung: Innerörtliche Rennen mit motorgetriebenen Fahrzeugen auf nicht abgesperrten öffentlichen Verkehrswegen sind für mich Gewaltdelikte (billigende Inkaufnahme und damit bedingter Vorsatz), unabhängig davon, ob wirklich jemand Schaden erleidet. Ein tatsächlich eingetretener Schaden hätte allenfalls beim Strafmaß eine (selbstverständlich verschärfende) Auswirkung zu haben.

    Tötung mit bedingtem Vorsatz (abgesehen von Notwehr) schließt eine Bewährungsstrafe aus. Das ist für mich tatsächlich nicht verhandelbar.