Beiträge von Peter Viehrig

    Ups, die vergessen das tatsächlich... :cursing:

    Und auf dem Hochbord sollten sie das auch vergessen können. Ernsthafte Gefahren für sich und andere Fußgänger entstehen dort nur durch Fahrzeuge, die aber dort nicht hingehören. Zwei gedankenverlorene oder ins Smartphone vertiefte Fußgänger verursachen allenfalls einen harmlosen Rempler, tödlich wird das erst durch Fahrzeuge. Die gehören aber nunmal auf die Fahrbahn und nirgendwo sonst hin. Hochbords sind auch genau dafür Schutzräume: Gedankenlosigkeit. Und sie sollten es so schnell wie möglich auch wieder werden - von der Hauswand bis zum Bordstein, überall. Für mich gehört das zu einer menschengerechten Stadt.

    Die zahlreichen Radweggeher beweisen doch, daß dies ein ganz natürliches, immer wieder auftretendes Verhalten darstellt.

    ADFC KV Bottrop - Bieten Radwege Schutz?

    Zitat

    Aber in den Niederlanden klappt es doch auch?

    Häufig werden in Diskussionen um Radwege die Niederlande als leuchtendes Beispiel genannt. Dort sei der Radverkehrsanteil besonders hoch, es gebe überall Radwege und Fahrradfahren sei dort komfortabel und sicher.

    Tatsächlich hat das Fahrrad in unserem Nachbarland einen Verkehrsanteil von 27%, fast dreimal so viel wie in Deutschland. Auch gibt es dort auffallend viele Radwege. Sicherer ist das Radfahren aber nicht: Der niederländische Fietsberaad musste dem Verkehrsministerium zuletzt mitteilen, dass im Jahr 2006 von allen in ein Krankenhaus eingelieferten Verkehrsunfallopfern 40% Fahrradfahrer waren. Damit sind Radfahrer in den Niederlanden mit ihren vielen Radwegen unter den Verkehrsopfern deutlich überrepräsentiert.

    via VeloCityRuhr.net

    Das wird noch lustig:

    law blog - Gericht weicht Handyverbot am Steuer auf

    Und die Richter liegen sogar richtig! Es ist nur insofern etwas ungewohnt, daß deutsche Richter üblicherweise hemmungslos Gesetze nach eigenem Gutdünken umdeuten. Diesmal wurde das unterlassen.

    Zitat

    Im fraglichen § 23 StVO stand früher:

    Die aktuelle Fassung lautet so:

    Aus der erkennbar neuen Formulierung „muss“ schließt das Oberlandesgericht Stuttgart, dass nun ein innerer Zusammenhang zwischen dem Aufnehmen oder Halten des Telefons und der Telefonnutzung erforderlich ist. Es sei also erforderlich, dass das Telefon gerade deswegen gehalten wird, um die betreffende Funktion nutzen zu können. Ein bloßes Halten des Telefons unabhängig vom Grund reiche nicht mehr aus.

    Im Gegensatz zum Herrn Vetter meine ich aber, daß auch die alte Gesetzesfassung den inneren Zusammenhang erforderlich machte, erkennbar am Wort "hierfür".

    off-topic

    das Gejammer vom Fachkräftemangel

    Das ist eine Mär, die verbreitet wird, um Arbeitskosten zu senken. Es gibt weitgehend ausreichend Fachkräfte, nur halt nicht zum Discount-Tarif.
    Immer, wenn Kapitalismus und Markt tatsächlich mal funktionieren, wie sie sollen, und zur Mehrung des Allgemeinwohls führen, der vielgerühmte Markt also selber über Arbeitsentgeltsteigerung eine Umverteilung von oben nach unten herbeiführt, sind die Neoliberalen prompt dagegen, jammern über Fachkräftemangel, faseln über Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und Zuwanderung. Denen sind die Fachkräfte nur zu teuer, that's it.

    Noch in Ergänzung zu der "DDR-Nostalgie"

    Staus gab es in der DDR gelegentlich auch. Radwege waren eine recht seltene Ausnahme an einigen Hauptstraßen. Die haben mich also nicht gehindert, die Radelei auf der Fahrbahn zu erlernen.
    Wenn man mit allgegenwärtig vorgeschriebener "Ghetto-Nutzung" groß wird, mag die Umstellung schwerfallen. Für mich war es nur eine Wiedergewöhnung an bereits bekanntes. Derzeit gibt es nur einen einzelnen Radweg, den ich noch regelmäßig nutze, ohne es zu müssen. Da liegt mir noch ein bißchen Kopfkino quer.

    Fahrbahnradelei hat drei entscheidende Vorteile:

    - Sie ist fast überall nahezu kostenfrei sofort realisierbar.
    - Sie ist selbst bei Verzicht auf zuvorige Umgestaltungen von Kreuzungen erheblich sicherer als jede Radwegnutzung innerorts (außerorts sind tatsächlich Ausnahmen davon denkbar und vereinzelt sogar umgesetzt worden).
    - Den schwächsten Verkehrsteilnehmern - die aber eine Stadt erst lebenswert machen - Fußgängern nämlich wird sofort mehr Verkehrsraum erschlossen bzw. wird deren Verkehrsraum ebenfalls sofort sicherer.

    Es gibt auch innerorts Stellen, an denen ich Radwege für *vertretbar* (und nicht mehr als das!) halten würde. Aber eigentlich immer wären sie auch bei ordentlicher Führung, Gestaltung und Breite gegenüber Radstreifen im Nachteil, wenn diese die gleichen Kriterien erfüllen: Ordentliche Führung, Gestaltung und Breite. Und diese wiederum sind zumeist im Nachteil gegenüber stinknormaler Fahrbahnnutzung. Dafür ist es ja eine Fahrbahn.

    Aufklärung und generelles Tempo 30 innerorts, ein bißchen Umgestaltung hier und da, dann kommt der Rest von selbst.

    Respektable Leistung!
    Abgesehen davon, dass die grüne Vollscheibe als "Autoampel" bezeichnet wird, wirklich ein gelungenes Stück Information!

    Eine kleine Unsauberkeit, die ich der angestrebten besseren Verständlichkeit zuschreibe und deshalb nachsehe.

    Ja, alles in allem erstaunlich viel richtig und eigentlich nichts falsch, abgesehen von den Radwegen und diversen Streifen in den Abbildungen, die durch jede "ERA-Prüfung" fallen dürften.

    Soeben auf den Begriff gestoßen bin ich in diesem Artikel:


    Weiß jemand, worum es sich dabei handelt? Google wirft nur drei Ergebnisse aus, die letztlich alle auf den Artikel zurückgehen, der der Anlaß für meine Nachfrage hier ist.

    Wer es weiß oder sogar in Verwendung hat: Ein Bild wäre schön.

    Ich habe keinen blassen Schimmer, was eine Gabelklinge sein könnte.

    An der Praxis haben die erfolgreichen Urteile nichts geändert.

    Das kann ich für Berlin, zumindest den Westteil, nicht bestätigen. Offen rechtswidrige Blauschilder gibt es zwar noch, aber sowohl ihre Zahl, ihre Verweildauer als auch ihre Fähigkeit, nach Entfernung erneut auszutreiben, haben erheblich nachgelassen.

    Im übrigen: Obwohl ich die Intention teile, die Absolutheit teile auch ich nicht. Es gibt durchaus gute Radwege, zumeist jedoch außerorts. Dort *können* sie sogar sinnvoll sein.

    Ein paar Beispiele auf meinem Arbeitsweg sortiert von "ziemlich sicher anhalten" bis "ziemlich sicher nicht anhalten" (Radfahrer jeweils auf dem Radweg/Radfahrstreifen, es gibt jeweils keine Fahrradampel):

    Das ist einer der Gründe, warum ich mittlerweile lieber auf der Fahrbahn radele: Ich muß mich nicht zum Klops machen, wenn ich bei Rot halte. Ich weiß, wegen RWBPen ist das bei den gezeigten Beispielen nicht möglich. Nur beim letzten Beispiel würde ich als Radwegnutzer mit ehrlich schlechtem Gewissen vorbeischleichen, sofern ich weit und breit keine Fußgänger sähe, wäre mir dann aber eines Rotlichtverstoßes bewußt und würde ein entsprechendes Bußgeld anstandslos akzeptieren.