Beiträge von Peter Viehrig

    Leezerize: Neuer Verein: Jetzt mal Butter bei die Fische…

    Ich denke, es ist an der Zeit, meine eigene Unzufriedenheit mit dem ADFC, aber auch mit der katastrophalen, lebensgefährlichen Verkehrsmittelapartheid in der Stadt Münster konstruktiv zu kanalisieren. Ich glaube, dass in Deutschland eine Radverkehrsgruppierung fehlt, die sich nicht in erster Linie als Freizeitveranstaltung, denn als Bürgerrechtsvereinigung versteht. Also nichts für den Sport oder für geführte Radtouren, sondern etwas, was in aller erster Linie Verkehrssicherheit und Gleichberechtigung von Alltagsradfahrern im Sinn hat.

    Grundsätzlich hat er recht, denke ich. Vielleicht sollte man den Herrn hierher einladen. Ein Forum scheint mir ein geeigneterer Ort als ein Blog für eine solche Debatte und eventuell nachfolgende Satzungsausarbeitungen zu sein. Des weiteren denke ich mir: Hier ist genau der "richtige Haufen" beieinander - nämlich ausreichend divergent und damit einigermaßen repräsentativ für verkehrspolitisch aufmerksame Alltagsradler, angefangen bei @Forumteilnehmer (Radinfrastruktur bevorzugend, aber ihre deutliche Verbesserung fordernd, Fahrbahnradelei nicht prinzipiell ablehnend, RWBP nur ausnahmsweise, eher gemütlich unterwegs), über mich (Radinfrastruktur prinzipiell eher kritisch betrachtend und nur ausnahmsweise freiwillig nutzend, RWBP ebenfalls ablehnend, aber eben auch ein gemütlicher Holland- jedoch Fahrbahnradler) bis @Hane, @Fahrbahnradler oder @DMHH (als "härteste" Fahrbahnradler-Fraktion).

    Die Zuschreibungen sind etwas pauschal - ich bitte um Nachsicht. Sie dienen mir lediglich als verdeutlichende Veranschaulichungen.

    Meinungen?

    @Malte

    Eventuell als neues Thema verschieben?

    Also wenn die Kiste eine deutsche Typzulassung bekommt, dann ist ja nichts mehr gegen mitlaufende Kameras am Helm, am Lenker und sonstwo einzuwenden ...

    Das war es bisher auch nicht. Und solange die Kamera nicht automatisch mitläuft, sobald das Auto anspringt, ist eine Typzulassung kein Problem. Unabhängig davon, wie ich das finde: In Deutschland ist eine Permanentüberwachung öffentlichen Raumes ohne Zustimmung derjenigen, die überwacht werden, nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Information der Betroffenen zulässig.
    Davon unabhängig steht eine Beweisverwertung der rechtmäßig oder eventuell auch unrechtmäßig entstandenen Aufnahmen.

    Paradox, ich weiß.

    Ein echtes Beweisverwertungsverbot "der Früchte des verbotenen Baumes" gibt es meines Wissens nach nur in den USA. Und dort weicht das zusehends auf.

    Nachdem ich den Beitrag bis zum Ende gesehen hatte, überlegte ich, ob ich anschließend noch durch Wilhelmsburg auf der Fahrbahn radeln wollte . . . .


    Hat aber alles gut geklappt, trotz der Kampffahrer auf der Georg-Wilhelm-Straße . . .

    Die Menschen sind gut, jedenfalls zum größten Teil. Deshalb werden so wenige vorsätzlich oder überhaupt über den Haufen gefahren. Das Problem ist lediglich, daß die wenigen schlechten bestätigt werden und sich dadurch durchsetzen, wenn die Justiz nicht handelt.

    Das vorgeblich "fehlende öffentliche Interesse" ist natürlich einerseits eine Lüge, andererseits aber eine Folge der jahrzehntelang massenhaft fehlplazierten Kreuze auf den Stimmzetteln, was zur chronischen Unterfinanzierung und Unterausstattung der normalen Polizei- und Justizbehörden wie allgemein der Öffentlichen Hand führt, woraus die meisten Wähler noch immer keine oder wenn doch, dann offensichtlich eklatant falsche Schlüsse ziehen. Aber wenn ich mir vergegenwärtige, daß überwiegend Figuren wie Schavan oder Honecker (die Margot) die Bildungspolitik der letzten fünfzig Jahre und damit die grundlegende Bildung der meisten heute erwachsenen und stimmberechtigten Menschen in Deutschland geprägt haben, wundert das dann wiederum auch nicht mehr.

    Berliner Morgenpost - Berliner Justiz macht nach tödlichen Autorennen jetzt ernst

    Die Ermittlungen gingen schnell in Richtung Totschlag - statt nur in Richtung fahrlässiger Tötung. Die Männer kamen in Untersuchungshaft. Am kommenden Donnerstag beginnt nun der Prozess im Berliner Landgericht. Die Anklage lautet jetzt sogar: Mord.

    Meiner Meinung nach nicht haltbar. Es fehlte der Tötungsvorsatz, der war nur bedingt, es war denen halt egal. Da der §211 StGB allerdings nicht den Tötungsvorsatz voraussetzt, will ich einen Erfolg dieses Versuches der Berliner Justiz mal noch nicht völlig ausschließen. Und wenn am Ende ein gut fundiertes, mit hoher Haftstrafe versehenes Urteil mit Verurteilung wegen Totschlag (§212 StGB - mindestens 5 Jahre) herauskommt, wäre das noch immer ein erheblicher Gewinn für die Gesellschaft.

    Das Vieh scheut:

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    via VeloCityRuhr

    Wenn mich die (gemeinte/beabsichtigte) Bedeutung einer solchen Schilderkombination an diesem Ort ernsthaft interessieren würde, schriebe ich wohl eine nachfragende E-Mail an die anordnende StVB mit passendem Photo im Anhang.

    Die formelle Bedeutung der VZ ist schnell erklärt, wenn auch offensichtlich Schwachfug: Die von rechts aus dem Hinterhof die Treppen hinabfahrenden und dann unter den Arkaden hindurchfahrenden Fahrzeuge haben Vorrang. Da man das als ein die Arcostraße in Blickrichtung fahrender Fahrzeugführer unmöglich erwarten kann, erfolgt ein zusätzlicher Hinweis unter dem [Zeichen 205] .

    Stammtisch in Berlin? Super! An einem Montag? Da scheint mir der Samstag, 1.Oktober, sinnvoller, denn dann können von auswärts anreisende bereits die Critical Mass am Freitag zuvor mitnehmen.

    Auf jeden Fall sollte das auf einen Freitag oder Samstag gelegt werden.

    In der Regel

    Das ist das Problem. Als ich noch Moped fuhr (ohne Navi natürlich), ist mir das auch regelmäßig passiert, plötzlich nicht weiter zu können, weil eine Strecke (oft nur für 400m) zur Kraftfahrstraße oder Autobahn wurde. Es ist den Hirnen der Verkehrsplaner nicht vermittelbar, ein Fahrzeug auf der Fahrbahn zu führen, mit dem es verboten ist, Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu nutzen. Ob motorisiert oder nicht, spielt da keine Rolle. Die können sich einfach nicht vorstellen, daß man damit auch noch außerorts über mehrere hundert Kilometer fährt.

    Diese Diskussion hatten wir hier inzwischen einige male.

    Das Konzept mit dem "geschützten Bereich" mag gut sein. Aber in §37 Abs. 2 Punkt 6 StVO steht das nicht, weder im Wortlaut noch sonstwie.


    Aber gewiß steht es dort, gleich im ersten Satz:

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.


    Es folgen abweichende Regelungen für Sonderfälle. Da keine davon greift und greifen kann, gilt (wieder) der Normalfall, nämlich Satz 1.
    Schön wäre aber wirklich ein höchstrichterliches Urteil dazu, damit diese ganzen Fabulierungen, Mutmaßungen und richterlichen Selbstherrlichkeiten vom "geschützten Kreuzungsbereich", links oder rechts der Ampel etc. endlich eine Ende finden. Die Regelung zur direkt an eine Fußgängerfurt angrenzenden Radfahrerfurt wird uns ja glücklicherweise Ende des Jahres verlassen, was es doch deutlich vereinfacht.

    hamburgfiets.de: Gestohlenes Rad auf Fahrradportal wiederfinden

    Seit heute können Hamburger auf dem Fahrradportal der Polizei nach ihren gestohlenen Rädern suchen. Dort sind Fotos von Rädern aufgelistet, die die Polizei sichergestellt hat, und weitere, die auf dem Handy eines überführten Fahrraddiebes sichergestellt wurden. Letztere wurden für Inserate auf ebay verwendet. Für alle Betroffenen lohnt sich ein Blick in die Liste.


    Leider ist kein RSS-Feed auf der Seite, man muß also als Betroffener die Seite regelmäßig selber aufrufen:

    Polizei Hamburg: Erkennen Sie Ihr Fahrrad?

    - Schwere Straftaten, unter anderem mit bleibenden körperlichen, psychischen und finanziellen Folgen für das Opfer
    - Hohe und anhaltende kriminelle Energie der Täterin, die zudem noch andere in weitere Straftaten verwickelt, um ihre eigene zu vertuschen
    - Kein von ihr ausgehender Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung (etwa freiwillige Meldung bei der Polizei, und sei es 14 Tage später)
    - Keine aktiv gezeigte Reue (Kontaktaufnahme zum Opfer z.B.)

    Und dann gibt es dafür also Bewährung? Und keinen lebenslangen Führerscheinentzug?

    Einmal mehr ein Totalverkacker der deutschen Juristenschaft. Der Zopfs läßt wohl wieder aus der Gutenberg-Uni im schönen Maintal grüßen, denn das sieht ganz nach seiner Lehre aus.

    Was kann auch die im Herzen doch eigentlich unschuldige Frau dafür, die bereits früher mit kriminell anmutenden Methoden ihr Einkommen erlöste, daß sie einfach nicht aus ihrer Haut kann? Mahnender Zeigefinger und ob des Schrecken darüber gleich zum Trost streicheln bitte. Das arme Ding...

    Es gibt hier also wirklich noch Menschen, die meinen, elektrische Oberleitungen seien nicht gewitterfest. Dann ist eine Reise dringend angeraten. Beispielsweise nach München im Süden, Hannover und Bremen im Norden, Leipzig oder Berlin im Osten oder Bochum im Westen. Die Straßenbahnen dort und andernorts fahren alle auch bei Gewitter. Warum auch nicht? Ein paar große Spulen zwischen Stromabnehmer und restlichem Fahrzeug - fertig. Das funktioniert seit Jahrzehnten. Und noch etwas weiter östlich in Europa kann man sich das dann bei Bussen ansehen:

    Oberleitungsbus Tychy (Polen)
    Oberleitungsbussysteme Tschechien
    Oberleitungsbussysteme Rußland

    usw.

    ZUKUNFT MOBILITÄT: Siemens eHighway – erstes Oberleitungssystem für Lkw im öffentlichen Straßennetz eröffnet

    Perspektivisch soll die gesamte Strecke zwischen Borlänge und dem Hafen Gävle sowie einer Stichstrecke nach Avesta im Umfang von rund 110 Kilometern elektrifiziert werden. Die Kosten hierfür werden auf 1,2 Milliarden Schwedische Kronen, umgerechnet 127,5 Millionen Euro, geschätzt. Die Investition soll sich innerhalb von vier bis sieben Jahren amortisieren.

    Daß ich Oberleitungsbusse für eine gute Idee halte, schrieb ich ja schon mal. Den eher kleinen Gedankenschritt zu Oberleitungslastkraftwagen habe ich aber nicht allein geschafft. Dabei liegt das so nahe...