Also wenn die Kiste eine deutsche Typzulassung bekommt, dann ist ja nichts mehr gegen mitlaufende Kameras am Helm, am Lenker und sonstwo einzuwenden ...
Das war es bisher auch nicht. Und solange die Kamera nicht automatisch mitläuft, sobald das Auto anspringt, ist eine Typzulassung kein Problem. Unabhängig davon, wie ich das finde: In Deutschland ist eine Permanentüberwachung öffentlichen Raumes ohne Zustimmung derjenigen, die überwacht werden, nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Information der Betroffenen zulässig.
Davon unabhängig steht eine Beweisverwertung der rechtmäßig oder eventuell auch unrechtmäßig entstandenen Aufnahmen.
Paradox, ich weiß.
Ein echtes Beweisverwertungsverbot "der Früchte des verbotenen Baumes" gibt es meines Wissens nach nur in den USA. Und dort weicht das zusehends auf.