Beiträge von Peter Viehrig

    Soeben auf den Begriff gestoßen bin ich in diesem Artikel:


    Weiß jemand, worum es sich dabei handelt? Google wirft nur drei Ergebnisse aus, die letztlich alle auf den Artikel zurückgehen, der der Anlaß für meine Nachfrage hier ist.

    Wer es weiß oder sogar in Verwendung hat: Ein Bild wäre schön.

    Ich habe keinen blassen Schimmer, was eine Gabelklinge sein könnte.

    An der Praxis haben die erfolgreichen Urteile nichts geändert.

    Das kann ich für Berlin, zumindest den Westteil, nicht bestätigen. Offen rechtswidrige Blauschilder gibt es zwar noch, aber sowohl ihre Zahl, ihre Verweildauer als auch ihre Fähigkeit, nach Entfernung erneut auszutreiben, haben erheblich nachgelassen.

    Im übrigen: Obwohl ich die Intention teile, die Absolutheit teile auch ich nicht. Es gibt durchaus gute Radwege, zumeist jedoch außerorts. Dort *können* sie sogar sinnvoll sein.

    Ein paar Beispiele auf meinem Arbeitsweg sortiert von "ziemlich sicher anhalten" bis "ziemlich sicher nicht anhalten" (Radfahrer jeweils auf dem Radweg/Radfahrstreifen, es gibt jeweils keine Fahrradampel):

    Das ist einer der Gründe, warum ich mittlerweile lieber auf der Fahrbahn radele: Ich muß mich nicht zum Klops machen, wenn ich bei Rot halte. Ich weiß, wegen RWBPen ist das bei den gezeigten Beispielen nicht möglich. Nur beim letzten Beispiel würde ich als Radwegnutzer mit ehrlich schlechtem Gewissen vorbeischleichen, sofern ich weit und breit keine Fußgänger sähe, wäre mir dann aber eines Rotlichtverstoßes bewußt und würde ein entsprechendes Bußgeld anstandslos akzeptieren.

    Ich teile diese Auslegung nicht und halte sie auch für herbeigebogen, wobei ich diese Herbeibiegung durchaus nachvollziehen kann. Schlampige Arbeit des Gesetzgebers halt, die Eingangsvoraussetzung für selbstherrliche Jungrichter zu Übungszwecken, bevor sie sich später zu neuen Ufern, der vollendeten Rechtsbeugung, aufmachen.

    Man kann nur beachten, was vorhanden ist.

    Also nach dem Wortlaut: Die Voraussetzung (Radfahrer auf Radverkehrsführung) ist erfüllt. Daraus folgt, dass nur Fahrradampel gelten.

    Eben nicht. Auch die Lichtzeichen für "Rad Fahrende" (wirklich schauderhaftes Gendersprech) sind Voraussetzung, sonst kann man sie ja nicht beachten, womit die Gültigkeit von Satz 2 im konkreten Fall wegfällt. Sind sie vorhanden, dann gelten sie auf diesen RVA zwingend. Ausnahme von der Ausnahme: Radverkehrsführung+keine Lichtzeichen für Radfahrer+Lichtzeichen für Fußgänger+unmittelbare Angrenzung der Fußgängerfurt an Radfahrerfurt+vor 01.01.2017.

    Satz 1 wird nicht aufgehoben, sondern nur ergänzt um einen speziellen Fall und einen spezielleren Fall des speziellen Falls.
    Deshalb stellt der 31.12.2016 auch kein Problem dar. Denn danach gibt es den spezielleren Fall des speziellen Falls einfach nicht mehr. Satz 1 greift dann lediglich etwas häufiger.
    Es gilt dann für Radfahrer, wie bisher schon, generell die Fahrbahnampel, außer auf Radverkehrsführungen mit eigener Signaglisierung für den Radverkehr. Die Ausnahme von der Ausnahme fällt ab 01.01.2017 flach.

    Eine ganz beliebte Faustregel bezüglich der Gültigkeit von Ampeln lautet ja bekanntlich, dass eine Ampel nur gelte, wenn sie rechts vom Radweg stünde — Ampeln links vom Radweg wären egal.

    Ja, das ist Bullshit, der sich wirklich hartnäckig hält. Er hat keinerlei Grundlage. Zur Erinnerung:

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

    Es gibt keine besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Es grenzt auch keine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt. Also fall-back auf Satz 1: Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten.

    Eine brauchbare Eselsbrücke für die Juristerei allgemein lautet: Wenn die spezielle Vorschrift nicht gilt oder nicht gelten kann, dann gilt (wieder) die nächste allgemeine.

    Man bewegt sich von den engeren Vorschriften zu den allgemeineren Vorschriften solange zurück, bis man eine hat, die die jeweilige Situation wieder einschließt. Das ist eine der wenigen Eselsbrücken für das Recht, die wirklich fast immer funktioniert.
    Die recht wenigen Ausnahmen davon basieren meistens auf einer freien Erfindung deutscher Richter.

    aber als Beispiel für »minder gesellschaftlich interessierte oder bildungsfähige Bevölkerungsgruppen« würden mir eher die Zuschauer von DSDS, GZSZ, Big Brother, Dschungelcamp, Rosamunde-Pilcher-Verfilmungen, ZDF Fernsehgarten, Kochshows und MTV einfallen. Und natürlich »Top Gear« und »Alarm für Cobra 11«

    Die glaubte ich schon als Bodensatz abgehandelt zu haben...

    Bei der Forderung nach Aufklärungskampagnen schwingt für mich ja immer die Aussage mit, dass die Menschen nur zu ungebildet sind und deshalb die Fahrbahn nicht nutzen wollen.
    Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass viele Menschen einfach die Fahrbahn nicht benutzen wollen. Das ist auch das Ergebnis meiner privaten Aufklärungskampagnen und der Grund, weshalb ich diese nicht mehr durchführe.

    Das ist nur bedingt richtig. Aufklärungskampagnen können den Vorteil haben, gut fundiert und vor allem glaubwürdiger zu sein. Im privaten und geschäftlichen Umfeld wird einem die Tatsache, daß Fahrbahnradelei erheblich sicherer als die Nutzung eines Hochbordradweges ist, fast nie geglaubt. (Ich muß das jedenfalls zumeist belegen). Des weiteren ist die Überzeugung, daß ein vorhandener Radweg immer benutzt werden müsse, noch sehr verbreitet. Beides ließe sich durch wiederholte Aufklärung in einer Sendung*, wie es "Der 7te Sinn" einmal war, beheben bzw. wenigstens bessern. Wenn die meisten Autofahrer wüßten, daß Fahrbahnradler dies (auch) aus Sicherheitsgründen tun, ist ein breiteres Verständnis wahrscheinlich. Des weiteren würden mehr Radfahrer (wenn auch noch immer eine Minderheit) die Fahrbahn nutzen, was bekanntlich den "safety-by-nummbers-Effekt" bringt. Da bleibt schlußendlich natürlich ein Bodensatz aus Ignoranz, Dummheit und Asozialität. Den könnte man dann aber wesentlich besser einfangen durch sozialen Druck, Ordnungs- sowie Strafrecht, wie es in anderen gesellschaftlichen Bereichen bereits heute üblich ist.

    * Sendezeit sonntags als Einspielunterbrechung der Lindenstraße oder unmittelbar vor der Tagesschau, damit minder gesellschaftlich interessierte oder bildungsfähige Bevölkerunggruppen (Rentner und Pensionäre, Landbewohner, CDU- und FDP-Wähler) erreicht werden.

    @Nbgradler bringt es schön auf den Punkt. Es ist eben viel Autosuggestion im Spiel, was an sich nicht schlimm ist. Und wenn es psychologisch hilft, denn man tau. Schließlich haben viele solche psychologischen Helferlein, bei mir ist es ein Rückspiegel...
    wenn, ja, wenn da nicht die deutschen Juristen wären, bei denen man darauf warten kann, bis einem von denen wieder irgendeine verschwurbelte Herleitung einfällt, wie man daraus eine indirekte Verpflichtung für alle bzw. eine Mithaftung bei unverschuldeten Unfällen bei Nichttragen konstruieren kann.

    @Kampfadler hatte weiter vorn die Frage gestellt, woher bei einigen der Eifer gegen den Fahrradhelm herrührt. Ich kann die Frage nur für mich beantworten: Wenn Juristen gesetzesgleiche Verpflichtungen ohne Faktenbasis, stattdessen mit viel Aberglauben, schaffen oder dies versuchen oder schon mal ankündigen, dann stellen sich mir alle Nackenhaare auf. Und daß sie das können und auch tun, wenn sie wollen, sieht man beispielsweise sehr schön an der Störerhaftung für WLan-Betreiber. Die ist eigentlich komplett gesetzeswidrig, was aber einen entsprechend motivierten Richter nicht die Bohne zu interessieren braucht.

    Zitat

    Ich weiß, weil ich auch die Presse verfolge, dass das oft nicht verstanden wird.

    Da gibt es auch nichts zu verstehen. Der soll geltendes Recht anwenden und nicht das gesellschaftliche Unverständnis für die täglich praktizierte Rechtsbeugung deutscher Richterschaft bejammern.

    Schon die Strafforderung des Staatsanwaltschaft war ja lachhaft. Und mit geltendem Recht unvereinbar.

    Da fahrlässige Tötung ausscheidet, weil bedingter Vorsatz vorliegt, handelt es sich eigentlich um Totschlag nach §212 StGB, mindestens aber um Körperverletzung mit Todesfolge nach §227 StGB.

    Wie der Richter von da auf eine Bewährungsstrafe kommt, bleibt wohl ewig sein Geheimnis.

    5. pro Regelverstoß gibt es 1€ für die Kaffeekasse ;)

    Nö, das ist wirklich ungerecht. Pro Regelverstoß die dafür vorgesehenen Bußgelder bitte, die sind lächerlich genug. Und Kaffeekasse ist auch nicht ok. Irgendwohin, wo es wirklich weh tut. Diese ehrenamtlichen Fahrradwerkstätten wären beispielsweise eine gute Möglichkeit. Da kommt am Ende nämlich Fahrradverkehr heraus. Vorwiegend von denen und für jene, die ihn am dringendsten nötig haben, Arme und Flüchtlinge.

    Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass das Personal bei einigen Unfällen recht gut abschätzen kann, ob ein Helm etwas genutzt hätte oder nicht.

    Nun gut, dann stelle ich das für Dich in Abrede. ;) Angesichts der zahlreichen Helm-Anekdoten auch aus diesem Personenkreis, die keinerlei Korrelation zu den meßbaren Fakten aufweisen, sind sie zu einer solchen Abschätzung offensichtlich nicht in der Lage.

    (Das müssen sie auch nicht sein. Die sollen Patienten heilen. Und das gelingt ihnen ja - nachweisbar - ganz gut.)

    Wenn Hunde meinen Weg kreuzen möchte ich, dass sie und ihre Leine auch im Dunkeln sichtbar sind.
    Wenn Jogger meinen Weg kreuzen, möchte ich, dass sie gut sichtbar sind.
    Wenn Absperrelemente auf meinem Weg sind, möchte ich, dass sie gut sichtbar sind.

    Daß Du das möchtest, sei Dir unbenommen. Ein Anspruch leitet sich daraus nicht ab. Hast Du wegen der dunklen Kleidung eines Joggers einen Unfall, warst Du zu schnell. Es ist Nacht, da ist es dunkel, die Fahrweise ist entsprechend anzupassen.

    Mit wenig Aufwand wird eine Reinigung schwierig. Der Aufwand ist aber auch eine Frage der Sichtweise. :) Es ist doch Frühling, da steht doch normalerweise ohnehin ein "Großkampftag" an.

    1. Lappen und Eimer mit handwarmem Wasser (eventuell mit etwas Spülmittel) für die Grobreinigung. Anschließend trocknen lassen.
    2. Wenn Lack Lack sowie eventuell vorhandene Kunststoffteile und Aufkleber es zulassen, dann mit einem mit Benzin getränktem Lappen gründlich putzen.
    3. Feinreinigung mit trockenem Tuch und eventuell Politur.

    Hochdruckreiniger sind riskant für Lager und (sofern vorhanden) Getriebe. Bei entsprechender Vorsicht mag es gutgehen.

    Für den möglichen positiven Nutzen von Helmen rufe ich Zeugen auf, die sich jeden Tag über den Unterschied informieren (müssen, das ist kein Spaß), am lebenden Objekt: Das medizinische Personal auf Unfallstationen und in Reha-Kliniken - die haben eine ziemlich klare Meinung, welchen Unterschied es macht, ob ein Kopf aus zwei Metern Höhe mit oder ohne Helm auf den Boden aufschlägt. (Ich habe mit diesen Zeugen intensiv zu tun gehabt, in meiner Zeit in BaWü.)

    Ein empirischer Beleg würde genügen. Aber es gibt keinen. So einfach ist das.

    Anekdotenhafte Eindrücke von vermeintlichem Fachpersonal machen eben noch keine Empirie. Vermeintlich deshalb, weil die als Zeugen aufgerufenen Mediziner (oder Polizisten) nicht wissen und auch nicht wissen können, ob ein Fahrradhelm im konkreten Fall tatsächlich etwas gebracht hat. Die Wahrscheinlichkeit, daß er tatsächlich etwas gebracht hat, ist nunmal extrem klein. Diese Anekdoten aber hört und liest man am laufenden Meter ("Mein Freund/Bekannter/Patient lebt nur noch, hatte keine bleibenden Schäden usw. dank Helm"). Würde wenigstens ein geringer Teil von diesen Anekdoten stimmen, müßte er empirisch nachweisbar und damit also meßbar sein. Es gab mehrere Versuche solcher Nachweise dazu weltweit. Ergebnis: Nix.

    Oha, generelle Diagnose mit diskutierbarem Wahrheitsgehalt...

    Nachweisbarer Wahrheitsgehalt trifft es also besser.

    Und die Trennung zwischen Metaebene und konkretem Schutz im Einzelfall ist jedenfalls in Deutschland ebenso eine reine Mär. Siehe dazu auch das Urteil des BGH, das schon mal einen anderen Ausgang ankündigt, wenn die Heltmtragequote steigt. Und genau darauf wollte Herr Sluka hinaus, wie @Forumteilnehmer schon richtig schrieb.

    In der Frage nehme ich, ähnlich wie beim Thema Fahrradhelm, oft ein generell ablehnendes Element sehr stark wahr, in vielen Statements - but why?


    Anstelle einer Antwort ein Link mit vielen weiteren Unterlinks


    Einfach dort die jeweiligen Autorenbeiträge aufrufen. Als Beispiel ein Zitat vom Herrn Sluka:

    Ausschlaggebend für den letzten Ruck war die Erkenntnis, daß man mit Helmtragen zu einer Helmpflicht beiträgt. Wenn ein bestimmter Anteil mit Helm herumfährt, kommt das Verbot, ohne ihn zu fahren fast zwangsläufig. Das zeigen diverse Beispiele von Helm- und anderen Pflichten im Ausland, wie im Inland. Deswegen habe ich von einem auf den anderen Tag den Helm zuhause gelassen. Ein weiterer Grund ist, daß ich Wert darauf lege, Vorbild zu sein. Was ich von anderen erwarte, mache ich selbst auch. Vorbild sein bedeutet hier, klarzumachen, daß Radfahren keine gefährliche Tätigkeit ist, zu zeigen daß man dazu keinen besonderen Schutz, erst recht keinen Helm, braucht.

    Letztlich gilt für die Warnweste das gleiche: Sie stiftet (genau wie der Fahrradhelm) keinen Nutzen. Also kann nur gestifteter Schaden übrigbleiben.

    Zum Thema: Was tatsächlich etwas bringt, sind die gelben Reflektoren, die sich an während der Fahrt bewegten Teilen des Fahrrades befinden (Speichen- und Pedalreflektoren). Die machen einen Fahrradfahrer durch ihre markante Bewegung schon von weitem als solchen kenntlich, vor allem, wenn die Fahrradbeleuchtung möglicherweise schlechter erkannt werden kann. Besonders aber fällt es an unbeleuchteten Fahrrädern auf.

    Letztlich bringt also nur eine ordentliche Beleuchtung etwas. Die sollte man wirklich haben.