Beiträge von Peter Viehrig

    Man muß immer wieder zwischen Zivil- und Strafrecht differenzieren. Im Zivilrecht stehen die Chancen für die Verwertbarkeit einer solchen Aufnahme eher schlecht, es sei denn, das Zivilverfahren folgt aus einem vorangegangenen Strafverfahren. Ein Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren ist in Deutschland die absolute Ausnahme. Diese Tatsache wird von den Ermittlungsbehörden in D auch regelmäßig mißbraucht, um widerrechtlich z.B. eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Die dabei gewonnenen Beweise werden nahezu immer zugelassen, auch wenn das "Durchsuchungsopfer" sich Jahre später gelegentlich von höheren Instanzen noch ein Urteil über die Unzulässigkeit der Maßnahme abholen kann.
    Folgt ein Zivilverfahren einem vorangegangenen Strafprozeß, werden die im Strafprozeß eingebrachten Beweise auch im Zivilprozeß regelmäßig zugelassen.
    Das ist einer der Gründe, warum man als Opfer einer Straftat möglichst als Nebenkläger in das Strafverfahren eintreten sollte: Man kann (womöglich unzulässig erworbene) Beweise einbringen. Das Aufklärungsbedürfnis wird nahezu immer höher gewichtet als daten- oder persönlichkeitsschutzrechtliche Einwände eines Täters.
    Hätte ich also eine Kamera, so würde ich diese immer mitlaufen lassen. In Zivilsachen und bei Ordnungswidrigkeiten wäre sie zwar meist nutzlos, aber in den Fällen, auf die es mir ankäme (Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung etc.), höchstwahrscheinlich sehr hilfreich.

    Die Menschen werden mal Borg. Und ich gehöre zu der Minderheit, die das nur zum Teil für eine Horrorvorstellung hält. Jedenfalls für weniger schlimm, als die Beibehaltung von RWBPen.

    Man sieht an solchen Reaktionen sehr schön, wie noch immer das eigene Automobil ein Fetisch ist. Ich wiederhole mich: Das wird enden, weil es nicht wie bisher weitergehen kann. Ein Teil wird umlernen, ein Teil vor diesem Umdenken aussterben, am bedeutsamsten werden aber die, die bereits jetzt andere Fetische haben oder mit diesen heranwachsen (Smartphones und auch Fahrräder z.B.).
    Wenn man bedenkt, wie sehr inzwischen Radverkehr Teil der öffentlichen Debatte ist, bin ich grundsätzlich unbesorgt. Man (also auch wir) muß nur einzelne, depperte Maßnahmen verhindern (etwa die Einführung einer Helmpflicht), die könnten nämlich bei erfolgreicher Durchsetzung tatsächlich nochmal 10 bis 20 Jahre zurückwerfen.

    Nachtrag: Wobei das natürlich etwas ungerecht ist. Ein Politiker delegiert. Folglich war der Erfinder dieser Spezialregelung irgendein Verwaltungsbeamter.
    Die Verantwortung des damaligen Verkehrspolitikers bestand lediglich darin, diese Regelung als Gesetz einzubringen. Also im wesentlichen, sie nicht zu lesen bzw. nicht zu verstehen und anschließend einen Stoß Papier von einem Raum in den anderen zu tragen bzw. tragen zu lassen.

    Und das hat er ja offensichtlich geschafft, sonst gäbe es sie nicht. ;)

    Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche, werden Busspuren für E-Autos freigegeben, mutieren diese binnen weniger Wochen zu normalen Fahrspuren, die jeder KFZ-Lenker nach Gutdünken verwendet. Das Verbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsantrieb interessiert dann niemanden mehr, jedenfalls solange, wie keine Sanktionen drohen, die diese Bezeichnung auch verdienen. Und da sind ja unsere Bundes- und Landesminister vor.

    Bevor falsche Eindrücke entstehen: Bei der Berliner Critical Mass letzten Freitag wurde ich Zeuge, wie ein Motorrad-Polizist einen Zwischendrängler ganz schnell zur Raison brachte. Daß die Polizei bei einer CM immer zu nachsichtig gegenüber KFZ-Lenkern sei, ist damit für mich widerlegt. Es hängt wohl sehr viel davon ab, inwieweit ein Wille besteht, Ermessensspielräume auch zu nutzen.
    Bei der Gelegenheit sei der besonnene, zurückhaltend begleitende Auftritt der Berliner Polizei bei der letzten CM audrücklich gelobt.

    L 157 ME

    Autos haben keine Persönlichkeitsrechte.

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    Mein Tipp: Das ursprüngliche Brückengeländer war zu niedrig?

    Nee, das ist hier Berlin, @Malte , da fließt das Geld der Steuerzahler nicht in den Straßenbau, sondern direkt in die Taschen der Landowsky-Sippschaft, noch auf etliche Jahre, versteht sich. Das Geländer ist durch jahrelange Vermoderung absturzgefährdet, folglich setzt man provisorisch einfach noch eines davor, dann geht es schon noch ein Weilchen.

    Willkommen in Berlin! Pannenschutzreifen dabei? Federung nachgerüstet? Lastspeichen in Stahlfelgen eingezogen?

    Dann reicht das für ein langes Wochenende. 8) Let's roll!

    Der Radler entschied sich für die »sichere« Lösung:

    Recht tat er.

    Nach deutscher Rechtslage bedürfte es der Schilder gar nicht, damit das gleiche gilt. Will der Radfahrer Vorrang, muß er absteigen, um zum Fußgänger zu mutieren. Dort bekommt das der Radler nochmal in VZ+ZZ erklärt. Daß sich das [Zeichen 205] nur auf Radfahrer bezieht, ist m.M.n. eindeutig, das zeigt das ZZ "Radverkehr" ja an.

    Putzig finde ich übrigens, daß dieses ZZ in der aktuellen Fassung der deutschen StVO nebst Anlagen gar nicht existiert und folglich auch keine eigene Nummer aufweist. Man kann es sich sich jedoch aus §39 (7) StVO herleiten.

    Davon abgesehen: Straßenseitenwechselnde Zweirichtungsradwege und auch noch innerorts sind sowas von bäh...

    Hier in Berlin hängen bei diesen Busspuren fast überall die [Zusatzzeichen 1022-10] Und das sind dann faktisch Radstreifen, die auch ich ganz gern befahre (etwa auf der Grenze zwischen dem ersten und zweiten Drittel von rechts). Die Taxifahrer, die diese hier mitbenutzen dürfen, sind zwar oft genervt, aber es hupt fast nie einer.

    Beruhigend ist, daß das Wurstblatt ganz überwiegend nur jene erreicht, auf deren Wertewandel und Umdenkprozeß nicht mehr gewartet werden muß. Die scheiden ganz überwiegend schon aufgrund körperlicher Gebrechen in den nächsten 10 Jahren als KFZ-Lenker aus.

    Und für die gilt eben noch:

    "Pressefreiheit ist die Freiheit des Lesers, in der Zeitung die eigene Meinung zu lesen." (Esther Vilar)

    Wenn sie nur von der Schrittgeschwindigkeit entbunden wurden, dürfen sie jedoch nicht in der Fußgängerzone radeln. Die Freigabe bezieht sich nicht auf Fußgängerzone, sondern auf Schrittgeschwindigkeit.

    Ich zitiere mich ausnahmsweise selbst:

    Jedes Zusatzschild bezieht sich auf das nächste darüberliegende VZ und alle bis dahin darüberliegenden Zusatzschilder.

    Das Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1022-10] bezieht sich auf beides. Es müßte sich über der Anordnung der Schrittgeschwindigkeit befinden, damit diese auch für Radfahrer gilt.

    Edit: Mißverständlich formuliert, die Fußgängerzone schreibt natürlich trotzdem Schrittgeschwindigkeit vor. Das bleibt natürlich insoweit gültig, das ist richtig.

    Aber @Epaminaidos liegt schon richtig, mutmaßlich jeder Richter würde einem vorhalten, daß doch klar sei, wie es gemeint ist.