Gleiches Unrecht, gleiche Strafe. Es macht keinen Unterschied, ob ein Millionär über eine rote Ampel fährt oder ein armer Schlucker.
Genau deshalb ist Einkommensabhängigkeit schlicht geboten. Gleiches Unrecht, gleicher Schmerz im Geldbeutel, folglich gleiche Prozente vom Einkommen.
Zunächst müssten dann in jedem einzelnen Fall die Einkommensverhältnisse des Delinquenten ermittelt werden.
Das ist leicht: Letzte Einkommensteuerbescheide, Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung oder eben Leistungsbescheide vorlegen. Wessen Einkommen erst kürzlich rapide gesunken ist, der oder die hat darüber ebenfalls Nachweise, beispielsweise einen Bescheid über geänderte ESt-Vorauszahlungen.
Bei der Vielzahl der Bußgeldverfahren eine immense Aufgabe.
Das stimmt, auch das spricht für eine deutliche Erhöhung der Bußgelder, schließlich sollen die Gefährder (sie gefährden mit ihrer Raserei vor allem die körperliche Unversehrtheit anderer) die Kosten selber tragen, die sie verursachen. Das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz schreibt auch hier eine Kopplung an das jeweilige Einkommen vor, eigentlich sogar eine prozentuale Progression (beim "armen Schlucker" entscheiden 10% über die Qualität und Quantität des Essens auf dem Tisch, beim Millionär über die Qualität des Nagellackentferners der Zweitnebenfrau). Darauf wurde bisher aus Vereinfachungs und Verwaltungsgründen verzichtet, was inzwischen nun wirklich zu viele mit ihrem Leben bezahlen mußten.
Außerdem wird die Sanktion ja nicht nur allein durch das Bußgeld, sondern vielmehr durch die Punkte in Flensburg erzielt, wenn es sich um grobe Verfehlungen handelt.
Das ist Bonus, auch wieder gleich. Schließlich muß man die Vollhonks auch irgendwann aus dem Verkehr ziehen können, nach Möglichkeit bevor sie Leichen hinterlassen, nur weil sie allen zeigen müssen, daß sie den längsten haben.