Wie soll ich innerhalb von Sekunden erkennen, ob das Teil die Absicht hat, den allgemeinen Fahrradverkehr mitzuregeln, wenn ich auf dem Radweg fahre?
Das ist eine berechtigte Frage, allerdings die falsche. Welche Absicht die Ampel hat bzw. die StVB mit ihrer Einrichtung verfolgt und was die Ampel rechtlich faktisch bewirkt, sind zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe, die bei Ampeln neben Radwegen nur gelegentlich auch übereinstimmen. Ich wette also darauf, daß der Planer der Ampel aus allen Wolken fällt, wenn man ihn danach fragt, denn der wird "natürlich" davon ausgehen, daß Radfahrer die Ampel ignorieren können.
Der "geschützte Bereich" ist in Bezug auf Radwege an Lichtzeichenanlagen eine reine Erfindung urteilender Schwarzkittel, die sich nicht zu helfen können glaubten und den Fall vom Tisch weg haben wollten.
Meine Herangehensweise wäre also folgende: Ist der Radweg noch fahrbahnbegleitend, dann teilt er die Vorrangsregelungen der Fahrbahn und damit auch die Gültigkeit der Lichtzeichenanlagen, sofern "besondere Lichtzeichen für den Radverkehr" fehlen. Damit ist klar, daß im Falle eines Unfalls jeder Amtsrichter einem das Rotlicht ignorierenden Radfahrer genau daraus "einen Strick drehen" könnte. Entsprechend verhalte ich mich an den derartigen Stellen: Um den Rotlichtverstoß wissend vorsichtig vorbeischleichen, wenn das Rotlicht mir herausragend absurd erscheint, in aller Regel aber werde ich dieses befolgen, auch wenn ich mich dafür schon manchmal zum genervten Gespött gemacht habe, denn: Was nützte mir die Erwartungshaltung anderer vor Gericht? Würde das einem umgefahrenen Fußgänger Trost spenden? Wohl kaum.