Bei mir hat dieser Link funktioniert:
Die Zahlenkolonne weckt natürlich den Nachrechen-Freak in mir:
Jo, vielen Dank. Da habe ich nicht aufgepaßt. Sorry.
Bei mir hat dieser Link funktioniert:
Die Zahlenkolonne weckt natürlich den Nachrechen-Freak in mir:
Jo, vielen Dank. Da habe ich nicht aufgepaßt. Sorry.
Etwas älter, aber noch immer aktuell:
WOZ - Die Immunität des Autos gegenüber der Vernunft der Zahlen
Rechnen wir zusammen: zehn Prozent Fracht, befördert mit weniger als zwanzig Prozent energetischem Wirkungsgrad bei einer Betriebszeit von vier Prozent. Die Produktivität des Personenautos bewegt sich damit unter der Schwelle von einem Promille.
Weit effizienter sind andere Verkehrsmittel: Ein Elektrovelo wiegt mit 24 Kilo nur ein Drittel der von ihm transportierten Person. Darum benötigt seine Lenkerin auf der Fahrt von Bern nach Bolligen nur etwa ein Zwanzigstel des Stroms, den ein angeblich umweltfreundlicher Tesla-Fahrer benötigt. Bei der Eisenbahn ist das Gewichtsverhältnis zwischen Verpackung und transportierten Personen zwar ähnlich ungünstig wie beim Auto, doch ein Zug liegt weniger lang brach und benötigt pro Person und Kilometer ebenfalls viel weniger Energie als ein Mittelklasseauto.
Der Winterhuder Markt hat an der Stelle aber immer noch Platz für 6 bis 7(!) KFZ-Spuren. Daß da unabänderlich die Aufteilung des Verkehrsraums so bleiben muß... das ist doch Quatsch, sorry. Nur hundert Meter weiter steht ein Parkhaus leer.
Daß einzelne Straßen in Berlin größer sind als manch andere einzelne Straßen in HH stelle ich doch gar nicht in Abrede. Welche Stadt einen Wettbewerb um die engste Gasse gewinnt, ist mir unbekannt, aber auch herzlich egal.
Worüber dikutieren wir hier eigentlich?
Wieso sollte an den gezeigten Stellen in der Max-Brauer-Allee bei zHG von 30 die Fahrbahnradelei kompliziert sein? Sind 5 bis 6 Spuren ausschließlich für KFZ ein Naturgesetz? Die Fahrbahnen sind allerdings - anders als in Berlin - in hervorragendem Zustand, was es nochmal vereinfacht. Fahrbahnradelei, die den Zustand der Fahrbahnen weit weniger belasten würde als KFZ-Verkehr, ist nahezu problemlos (aber sicher nicht diskussionslos) einzurichten bzw. umzusetzen. An der Stelle im letztgenannten Link zur MBA könnte man sogar komplett auf Fahrbahnmarkierungen verzichten, damit entschleunigte man den Verkehr. (Fahrbahnen mit unechter Vierspurigkeit ohne Rad-Streifen aller Art fahre ich in Berlin am liebsten. Freigegebene Busspuren sind aber auch ganz schön.)
Und an der gezeigten Stelle in der Fuhle muß man gar nix mehr machen, außer Tempo 30 anzuordnen und den Radweg wieder den Fußgängern zu überlassen.
Also: Wo genau wäre die Fahrbahnradelei wirklich ein Problem? In der Langenhorner Chaussee möglicherweise. Eine mögliche Lösung dafür habe ich aufgezeigt.
Langenhorner Chaussee und Tangstedter Landstraße als Einbahnstraßen? Schlag das mal den Leuten vor, die auf der einen 500 Meter nach Norden oder auf der anderen 700 Meter nach Süden wollen.
Die sollen ihren Arsch aus dem Autositz heben und laufen oder Rad fahren, verdammt nochmal. ![]()
Komisch - ich habe immer den umgekehrten Eindruck, wenn ich nach Berlin oder München komme. Hamburg besteht nicht nur aus der Ost-West-Straße, der Amsinckstraße, dem Heidenkampsweg oder der Wandsbeker Chaussee und der Osdorfer Landstraße, sondern auch aus gnadenlos überlasteten engen Schluchten wie der Tarpenbekstraße, dem Winterhuder Markt, der Max-Brauer-Allee, der Fuhlsbüttler Straße, der Langenhorner Chaussee, der Straßburger Straße ...Wir haben keine A 100 und keinen Mittleren Ring.
1. Tarbenbekstraße
Keine überlastete "Schlucht", sondern lediglich zuviel Autoverkehr, pro Richtung eine Busspur mit Radfreigabe zuzüglich zHG 30 kein Problem:
2. Winterhuder Markt
Das gleiche:
3. Die "Schlucht" Max-Brauer-Allee:
4. Die "Schlucht" Fuhlsbüttler Straße, für KFZ 5 Spuren:
bis 6 Spuren:
5. Langenhorner Chaussee:
Tatsächlich etwas knapp, aber eher unproblematisch, weil parallel die Tangstedter Landstraße verläuft:
Lösung: Beide Straßen werden zu Einbahnstraßen, eine stadteinwärts, die andere stadtauswärts.
usw., usf.
Daß es noch Nadelöhre gäbe bzw. gibt, die dann noch umgestaltet werden müssen, bestreite ich ja nicht. Man kann sie in HH aber an zwei Händen abzählen.
Ich glaube, das ist so ziemlich der einzige Punkt, der Kopenhagen und Amsterdam von Hamburg unterscheidet: Da drüben ist man als Radfahrer im Straßenraum akzeptiert, womöglich sogar willkommen, hier in Hamburg muss man jetzt irgendwie den Radverkehr in den vorhandenen Verkehrsraum hineinoperieren.
Was aber einfacher ist, als es scheint. In Hamburg sind viele Straßen so großzügig angelegt, daß es mich gelegentlich wunderte, wo da noch die Häuser zwischen die Asphaltbahnen passen. Was die alliierten Bomberstaffeln nicht schafften, hat die Hamburger Bau- und Verkehrspolitik erledigt. Zieht man Außenalster und die Parks ab, gibt es kaum noch Orte mit guter Aufenthalts- und Lebensqualität, die noch wirklich Stadt sind.
Gerade an den meisten Schlagadern, wo man zHG 50km/h noch irgendwie argumentieren kann, wäre also ein Radstreifen pro Richtung in Breite einer Fahrspur überhaupt kein Problem, der Platz ist reichlich vorhanden und bereits asphaltiert.
Alle sonstigen innerörtlichen Verkehrsräume sollten ohnehin mit zHG 30km/h belegt werden, was die übrigen Fahrbahnen komfortabel mit dem Fahrrad befahrbar macht.
Schließlich etwas Kommunikation seitens der Politik dazu, und schon bald überholt Hamburg Kopenhagen und Amsterdam, ohne deren Zwangsradwege am Hals zu haben.
Hamburg hat die allerbesten Voraussetzungen für eine Fahrradstadt, eben weil soviel Stadt als Stadt "kaputt" ist.
Für "Daumen runter" sehe ich hier keinen Anlaß, das Anliegen ist ja schließlich ein richtiges. Alle mal kurz durchschnaufen bitte, es ist ja schließlich kein Faktenleugner im Stile von MLR oder Strizzi am Start.
Feuerwehr kommt wegen Falschparkern später an? Die Schadenshöhe steigt? Dann sollten die Verursacher der Schadensdifferenz in Regress genommen werden.
Schön wäre es ja, denkt man zunächst. Aber wie soll das funktionieren? Daß die Haftpflichtversicherung des KFZ-Halters der Haftpflichtversicherung des fahrlässigen Brandstifters oder der Gebäudeversicherung des Eigentümers den Schaden ersetzt? Ringtausch?
Denn die Haftpflichtversicherung des KFZ-Halters aus der Leistungspflicht zu bekommen, das dürfte schwierig werden. Die vor allem sozialen Konsequenzen (für die Geschädigten einerseits sowie die Angehörigen des Falschparkers andererseits), wenn das einer Versicherung mal gelänge, mag ich mir gar nicht erst ausmalen.
Die Lösung ist und bleibt: Abschleppen, abschleppen, abschleppen zuzüglich drastischer Bußgelder. Und zwar generell prophylaktisch im vorhinein. Wieso das nicht gehen soll, ist mir ein Rätsel.
Es gehört nicht hierher, woanders paßt es aber noch weniger. Und da es ja ins Forum soll, eben doch hier:
Oops! An Error Occurred
The server returned a "404 Not Found".
Something is broken. Please let us know what you were doing when this error occurred. We will fix it as soon as possible. Sorry for any inconvenience caused.
Das ist schon einige Zeit so.
Na da ich fast schon direkt angesprochen werde... ![]()
Bei Bedarf ein gelegentlicher Schlenker nach rechts an der nächsten Einmündung, Bushaltestelle, whatever ist ein Selbstgänger. Der ewige, durch Fahrradfahrer verursachte Rückstau auf der Fahrbahn... Das ist wohl ein Mythos, dafür sind wir Radfahrer in D noch immer zu wenige. Eine gelegentliche Entschleunigung findet hingegen gewiß statt, was man aber begrüßen sollte, senkt es doch die von KFZ ausgehenden Gefährdungen.
Wenn es zu Dauerstaus durch Fahrradfahrer kommt, sollte man allmählich an das generelle KFZ-Verbot innerorts heran.
Als Ergänzung. @Malte übersieht gelegentlich das eine oder andere hier (was nicht weiter verwundert, sobald man mitbekommt, wo und wie umfangreich er virtuell so unterwegs ist). Deshalb: Am schnellsten hilft wohl eine kurze freundliche PN an ihn.
Vielen Dank für die Rückmeldung, sie erklärt manches, wirft damit einige weitere Fragen auf:
Ich denke, dass es genügend Radfahrer gibt, die den Radweg nicht benutzen, obwohl eine Benutzungspflicht besteht
Ist bekannt, daß nach §2 (4) StVO eine Radwegbenutzungspflicht im Grundsatz eben nicht besteht?
Ist bekannt, daß sich damit die Rechtslage grundlegend bei Radwegen von der bei Radfahrstreifen unterscheidet?
Womit sich logischerweise Schwierigkeiten ergeben, welchen Straßenteil Radfahrer präferieren, wenn sie frei wählen könnten, weil der Verordnungsgeber nunmal unterschiedliche Vorgaben zu deren Benutzung macht, also eine solche freie Wahl bei Radfahrstreifen gar nicht zuläßt (im Unterschied zu Schutzstreifen)?
Ist bekannt, daß Radwege und Radfahrstreifen (fast) nie gemeinsam im selben Straßenabschnitt für eine Richtung vorkommen? Das wäre ja auch sinnfrei, weil man einen Radweg in einem solchen Fall gar nicht benutzen dürfte, denn es ist ja der Radfahrstreifen zu benutzen.
Das mal vorab, mir und anderen fallen wahrscheinlich noch mehr Fragen ein.
An der Stelle grübele ich jedes mal. Es soll gewiß ein Radfahrstreifen sein (hinten rechts), ist es glücklicherweise aber formal nicht, weshalb ich die Fahrbahn nutze. Bisher hat mich auch kein Polizist daran hindern wollen, obwohl mich dort aufgrund der Polizeiwache in der Nähe sehr oft deren Fahrzeuge überholen.
Ich habe sie jetzt mal angeschrieben und den Link hierher gesandt. Mal sehen, ob eine Reaktion erfolgt.
Schön wäre es noch, wenn der Grund dafür der tolle Radweg und nicht die 4-spurige Fahrbahn daneben wäre. Aber vielleicht wird das ja in ein paar Jahren auch noch.
Das ist in vielen Fällen lediglich das eigene Kopfkino, das einem da im Wege ist. Für mich hat es sich als brauchbar erwiesen, wenn es die Gelegenheit gibt, an solchen Stellen mich ganz bewußt in den Nebenverkehrszeiten für die Fahrbahn zu entscheiden (spätabends, sonntagvormittags etc.)
on-topic
Ich finde es grundsätzlich legitim, Radfahrinfrastruktur miteinander zu vergleichen, also auch legitim, nur zu vergleichen, welche bevorzugt wird.
Damit das einen Sinn hat, muß man die Vorgabe des Gesetzgebers natürlich ausfiltern, denn das ist zunächst der Hauptunterschied zwischen Radfahrstreifen und Radwegen: Radfahrstreifen sind theoretisch immer und praktisch fast immer benutzungspflichtig, Hochbordradwege hingegen nur noch im Ausnahmefall. Das scheint bei Anlage dieser Umfrage nicht bedacht worden zu sein:
Die Frage, welche "soft skills" mich einen Radfahrstreifen wählen lassen, stellt sich fast nie, weil der Verordnungsgeber die Nutzung schlicht vorschreibt. Trotzdem kann man die Fragen bis zu dieser Stelle gerade noch widerspruchsfrei beantworten. Allerdings kann es nicht mehr um die Bevorzugung (also die "soft skills") irgendwelcher Straßenteile aus Sicht eines Radfahrers gehen. Höchstens noch um die Gründe, welche zur Bevorzugung eines Hochbordradweges gegenüber der Fahrbahn führen. Radstreifen sind aus dem Vergleich also schon raus. Aber vielleicht will man - sind ja schließlich Psychologen - tatsächlich auch nur den Vergleich zwischen Fahrbahn und Hochbordradweg, und die Fragen nach den Radfahrstreifen dienen lediglich als Nebelkerze zur Verschleierung dessen, was weiß denn ich. Also weiter.
Wenn die Annahme (Nebelkerze) stimmt, ergibt auch die nächste Seite noch irgendwie Sinn, einerseits wird eine Erwartungshaltung abgefragt, andererseits wird man eingestimmt auf die Frage nach den Entscheidungsgründen. Des weiteren wird die Regelkenntnis überprüft:
Auf der nächsten Seite bricht aber jede Sinnhaftigkeit in sich zusammen. Ich hatte kurzzeitig das Gefühl, Teil eines psychologischen Experimentes im Stile eines dieser billigen C-Movie-Psychothrillers aus dem Tele-5-Nachtprogramm zu werden:
Wenn bei dieser Umfrage einer der wichtigsten Entscheidungsgründe, weshalb man auf einem Hochbordradweg fährt, schlicht fehlt, nämlich dann, wenn (und nicht weil, denn das ist ja der Ausnahmefall) es der Verordnungsgeber vorschreibt, ergibt die gesamte Umfrage keinen Sinn mehr. Es sei denn, es soll herausgefunden werden, wer sich anhand der logischen Widersprüche wie bezüglich der Fortführung der Umfrage verhält und wie das mit Schulabschluß, Alter und Geschlecht etc. korreliert.
Um Radverkehr geht es nicht. Aber worum dann?
Kann die Umfragerin hierher eingeladen werden?
Ich hänge fest:
Es fehlt: Ich fahre nur auf Radwegen, wenn es vorgeschrieben ist. Das ist nämlich in Berlin tatsächlich der Ausnahmefall. In ganz Berlin kenne ich bisher nur 2 Radwege, die ich befahre, obwohl deren Benutzung freigestellt ist.
Mein Problem mit der Umfrage:
a) 18.2 - Ist der Umfragerin bekannt, daß die Benutzungspflicht bei Radwegen den Ausnahmefall darstellt (und außerhalb Berlins jedenfalls darstellen soll), also 18.5 die rechtliche Sollsituation wiedergibt? Wird hier also meine Kenntnis der StVO abgefragt?
b) 18.5 - Das gleiche wie bei 18.2, nur umgekehrt.
Oder wird abgefragt, wie ich mich verhalte, wenn einmal 18.2 oder einmal 18.5 gegeben ist, also Benutzungspflicht einmal ja und einmal nein?
Ich breche an der Stelle ab.
off-topic
Wenn Du im Ursprungspost den Link entfernst, solltest Du das auch im Zitat so halten.
/off-topic
Ich frag mich ja schon seit Jahren: Darf man mit so einem Drais'chen Laufrad eigentlich den Radweg benutzen?
Spekulatius: Da für den Erhalt der Fortbewegung wiederkehrender Kontakt der Füße mit dem Boden erforderlich ist, gilt das Ding vermutlich als Roller. Andererseits wird wahrscheinlich niemand etwas dagegen sagen; der Herr mit seinem Zylinder ist halt der "bunte Hund" von Mannheim, der Sonderling, dem man einfach mehr durchgehen läßt als anderen.
Spontan kommt mir der Gedanke, zunächst das Hollandrad mit einer Nabenschaltung nachzurüsten. Auch in der flachesten Gegend hat man mal den Wind von vorn und mal von hinten, deshalb ist eine Gangschaltung eigentlich immer brauchbar und sinnvoll.
Aber, wenn man von den Radwegen absieht: Hamburg hat Fahrbahnen in insgesamt ausgezeichnetem Zustand und relativ wenige Scherbenalleen (Ausnahmen gibt es immer, klar), da sind für einen eifrigen Fahrbahnnutzer durchaus ein paar Abstriche bei der Robustheit vertretbar.