Beiträge von Peter Viehrig

    Schön wäre es noch, wenn der Grund dafür der tolle Radweg und nicht die 4-spurige Fahrbahn daneben wäre. Aber vielleicht wird das ja in ein paar Jahren auch noch.

    Das ist in vielen Fällen lediglich das eigene Kopfkino, das einem da im Wege ist. Für mich hat es sich als brauchbar erwiesen, wenn es die Gelegenheit gibt, an solchen Stellen mich ganz bewußt in den Nebenverkehrszeiten für die Fahrbahn zu entscheiden (spätabends, sonntagvormittags etc.)

    on-topic

    Ich finde es grundsätzlich legitim, Radfahrinfrastruktur miteinander zu vergleichen, also auch legitim, nur zu vergleichen, welche bevorzugt wird.

    Damit das einen Sinn hat, muß man die Vorgabe des Gesetzgebers natürlich ausfiltern, denn das ist zunächst der Hauptunterschied zwischen Radfahrstreifen und Radwegen: Radfahrstreifen sind theoretisch immer und praktisch fast immer benutzungspflichtig, Hochbordradwege hingegen nur noch im Ausnahmefall. Das scheint bei Anlage dieser Umfrage nicht bedacht worden zu sein:

    Die Frage, welche "soft skills" mich einen Radfahrstreifen wählen lassen, stellt sich fast nie, weil der Verordnungsgeber die Nutzung schlicht vorschreibt. Trotzdem kann man die Fragen bis zu dieser Stelle gerade noch widerspruchsfrei beantworten. Allerdings kann es nicht mehr um die Bevorzugung (also die "soft skills") irgendwelcher Straßenteile aus Sicht eines Radfahrers gehen. Höchstens noch um die Gründe, welche zur Bevorzugung eines Hochbordradweges gegenüber der Fahrbahn führen. Radstreifen sind aus dem Vergleich also schon raus. Aber vielleicht will man - sind ja schließlich Psychologen - tatsächlich auch nur den Vergleich zwischen Fahrbahn und Hochbordradweg, und die Fragen nach den Radfahrstreifen dienen lediglich als Nebelkerze zur Verschleierung dessen, was weiß denn ich. Also weiter.

    Wenn die Annahme (Nebelkerze) stimmt, ergibt auch die nächste Seite noch irgendwie Sinn, einerseits wird eine Erwartungshaltung abgefragt, andererseits wird man eingestimmt auf die Frage nach den Entscheidungsgründen. Des weiteren wird die Regelkenntnis überprüft:

    Auf der nächsten Seite bricht aber jede Sinnhaftigkeit in sich zusammen. Ich hatte kurzzeitig das Gefühl, Teil eines psychologischen Experimentes im Stile eines dieser billigen C-Movie-Psychothrillers aus dem Tele-5-Nachtprogramm zu werden:

    Wenn bei dieser Umfrage einer der wichtigsten Entscheidungsgründe, weshalb man auf einem Hochbordradweg fährt, schlicht fehlt, nämlich dann, wenn (und nicht weil, denn das ist ja der Ausnahmefall) es der Verordnungsgeber vorschreibt, ergibt die gesamte Umfrage keinen Sinn mehr. Es sei denn, es soll herausgefunden werden, wer sich anhand der logischen Widersprüche wie bezüglich der Fortführung der Umfrage verhält und wie das mit Schulabschluß, Alter und Geschlecht etc. korreliert.

    Um Radverkehr geht es nicht. Aber worum dann?

    @fagri

    Kann die Umfragerin hierher eingeladen werden?

    Ich hänge fest:


    Es fehlt: Ich fahre nur auf Radwegen, wenn es vorgeschrieben ist. Das ist nämlich in Berlin tatsächlich der Ausnahmefall. In ganz Berlin kenne ich bisher nur 2 Radwege, die ich befahre, obwohl deren Benutzung freigestellt ist.

    Mein Problem mit der Umfrage:
    a) 18.2 - Ist der Umfragerin bekannt, daß die Benutzungspflicht bei Radwegen den Ausnahmefall darstellt (und außerhalb Berlins jedenfalls darstellen soll), also 18.5 die rechtliche Sollsituation wiedergibt? Wird hier also meine Kenntnis der StVO abgefragt?
    b) 18.5 - Das gleiche wie bei 18.2, nur umgekehrt.

    Oder wird abgefragt, wie ich mich verhalte, wenn einmal 18.2 oder einmal 18.5 gegeben ist, also Benutzungspflicht einmal ja und einmal nein?

    Ich breche an der Stelle ab.

    Ich frag mich ja schon seit Jahren: Darf man mit so einem Drais'chen Laufrad eigentlich den Radweg benutzen?

    Spekulatius: Da für den Erhalt der Fortbewegung wiederkehrender Kontakt der Füße mit dem Boden erforderlich ist, gilt das Ding vermutlich als Roller. Andererseits wird wahrscheinlich niemand etwas dagegen sagen; der Herr mit seinem Zylinder ist halt der "bunte Hund" von Mannheim, der Sonderling, dem man einfach mehr durchgehen läßt als anderen.

    Spontan kommt mir der Gedanke, zunächst das Hollandrad mit einer Nabenschaltung nachzurüsten. Auch in der flachesten Gegend hat man mal den Wind von vorn und mal von hinten, deshalb ist eine Gangschaltung eigentlich immer brauchbar und sinnvoll.

    Aber, wenn man von den Radwegen absieht: Hamburg hat Fahrbahnen in insgesamt ausgezeichnetem Zustand und relativ wenige Scherbenalleen (Ausnahmen gibt es immer, klar), da sind für einen eifrigen Fahrbahnnutzer durchaus ein paar Abstriche bei der Robustheit vertretbar.

    CyclingClaude - Fahrradjäger? Oder wie nennt Ihr diese Idioten?


    Ähem... wenn ich kurz stören darf:

    Eine aktuell gehaltene Übersicht Deiner zahlreichen Webseiten fände ich auch gut, ich überblicke das schon lange nicht mehr. Ich würde ja eine Bündelung unter einer Domain befürworten, aber das kann man natürlich auch anders sehen.

    mobilogisch! - Die BVWP-Methodik bleibt Mumpitz

    ...
    Beim BVWP 2003 hat man die verkehrserzeugende Wirkung neuer Straßen erstmals berücksichtigt – aber in viel zu niedrigem Umfang. Es wurde angenommen, dass nur 7,7 % der angeblich eingesparten Fahrzeit für zusätzlichen Verkehr verwendet wurde. In Wirklichkeit sind es jedoch mit guter Näherung 100 %, wie zahlreiche empirische Studien belegen. Der Wert von 7,7 % stand aber nicht im fast 400seitigen BVWP-Handbuch, sondern er wurde erst später bekannt, wobei die Begründung für die Annahme dieses Werts nicht plausibel war. Es gab leider nur wenige, darunter das Umweltbundesamt, die diese Täuschung durchschaut haben.
    ...

    In Kürze

    Die staatlichen Straßenplaner und die Verkehrsplanungsbüros haben das gemeinsame Interesse, dass möglichst viele Straßen gebaut werden. Deswegen haben sich die Büros für den BVWP eine komplizierte, für die Politik undurchschaubare Schönrechnerei ausgedacht, mit der ein volkswirtschaftlicher Nutzen des Straßenbaus ausgerechnet wird, den es so nicht gibt und es werden unrealistisch hohe Entlastungen versprochen. Dass der Bau neuer Straßen im massiven Widerspruch zu den Klimaschutzzielen steht, wird im BVWP weitgehend unterschlagen, weil die verkehrserzeugende Wirkung des Straßenbaus dramatisch unterschätzt wird.

    Nur kurz zu Australien, den Rest später, muß gleich los:

    Die Einführung der Helmpflicht hatte in Australien nachweislich folgende Wirkungen (nicht abschließend):

    - Sehr deutlicher Rückgang des Radverkehrsanteils
    - Prozentualer Anstieg des Anteils der im Straßenverkehr verletzten Radfahrer

    Ein erster Link:


    PS: Menschenversuche muß man gar nicht durchführen, bei der Anschnallpflicht gelang der Nachweis ja auch ohne. Es würde völlig genügen, ein paar empirische Untersuchungen in Krankenhäusern durchzuführen, zuzüglich der im Straßenverkehr tötlich verunglückten Radfahrer hat man eine gute Basis für Evidenz, Sorgfalt natürlich vorausgesetzt, denn die Helmtragequote ist ja bekannt.

    Es ist bezeichnend, daß es keine evidenzbasierten Daten dazu gibt. Versuche der Helmbefürworter gab es einige, sie scheiterten alle bisher.

    Das in meinen Augen stärkste Argument gegen einen Fahrradhelm: Es fehlt noch immer irgendein empirischer Nachweis, daß ein Fahrradhelm überhaupt eine Wirkung auf die Schwere der im Straßenverkehr erlittenen Verletzungen der Fahrradfahrer hat. Es gibt einfach keinen. Und nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich: Die Anschnallpflicht basiert nämlich auf empirisch nachweisbaren Wirkungen.

    Jede Helmkampagne ist hingegen eine Null-Kampagne, die Opfer zu Täter machen soll und eben auch macht. Die von @Gerhart bereits genannte psychologische Wirkung auf die Allgemeinheit (die Radelei sei besonders gefährlich, obwohl das Gegenteil stimmt) kommt hinzu.

    Das von @mkossmann genannte BGH-Urteil ist dann schließlich das Sahnehäubchen noch obendrauf.

    Im Ergebnis bleibt nur der Schluß: Jede Helmkampagne richtet sich gegen Radfahrer und gegen den Radverkehr als solchen. Die Zahlen aus den Ländern, die eine Helmpflicht eingeführt haben, belegen das.

    Jaja, ich weiß, da kann man noch ein wenig an den Formulierungen kritteln, trotzdem, ist doch nett gemacht: ;)

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    Was ist Radosophie?

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    :thumbup:

    Und wenn man von der Photo Sichtweise aus nach links abbiegen möchte? Soll man dann wei mal anhalten, erst für "Fahrbahn-Rot" und dann nochmal vor dem Rad-Signalgeber?

    Soweit ich das gesehen habe, besteht für den Radweg keine Benutzungspflicht. Aber ja, wenn man bei Rot auf dem Radweg ankommt und links abbiegen will, muß man zweimal halten.

    Die Stelle zeigt eigentlich nur, dass dort nicht nach gedacht wurde.

    Jo, das ist auch meine These. Aber das ändert ja nix.

    die rechte Spur der Fahrbahn zum Schutzstreifen und die komplette Nebenanlage als Gehweg. Da wäre es dann alles eindeutig und sicher.

    Darüber, daß es besser wäre, die Nebenanlage als reinen Gehweg zu gestalten, sind wir uns einig. Ob ein breiter Schutzstreifen wirklich gut und sicher wäre, läßt sich diskutieren, aber er wäre gewiß besser als das gegenwärtige.

    Danke für den Google-Link, denn anhand der Fahrradfurt wird es ja noch deutlicher: Ein querender Radfahrer, der Grün gezeigt bekommt, muß davon ausgehen können, sicher von Radweg zu Radweg zu kommen. Gleiches gilt für Fußgänger: Sicher von Fußweg zu Fußweg.
    Fährt man als Radfahrer regelmäßig in die Richtung, in die das obige Photo blickt, kennt man ja seinen "Pappenheimer" und tacktet seine Geschwindigkeit so ein, daß man bei Grün ankommt. Ansonsten gilt, bei Rot halten.

    Wie soll ich innerhalb von Sekunden erkennen, ob das Teil die Absicht hat, den allgemeinen Fahrradverkehr mitzuregeln, wenn ich auf dem Radweg fahre?

    Das ist eine berechtigte Frage, allerdings die falsche. Welche Absicht die Ampel hat bzw. die StVB mit ihrer Einrichtung verfolgt und was die Ampel rechtlich faktisch bewirkt, sind zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe, die bei Ampeln neben Radwegen nur gelegentlich auch übereinstimmen. Ich wette also darauf, daß der Planer der Ampel aus allen Wolken fällt, wenn man ihn danach fragt, denn der wird "natürlich" davon ausgehen, daß Radfahrer die Ampel ignorieren können.
    Der "geschützte Bereich" ist in Bezug auf Radwege an Lichtzeichenanlagen eine reine Erfindung urteilender Schwarzkittel, die sich nicht zu helfen können glaubten und den Fall vom Tisch weg haben wollten.

    Meine Herangehensweise wäre also folgende: Ist der Radweg noch fahrbahnbegleitend, dann teilt er die Vorrangsregelungen der Fahrbahn und damit auch die Gültigkeit der Lichtzeichenanlagen, sofern "besondere Lichtzeichen für den Radverkehr" fehlen. Damit ist klar, daß im Falle eines Unfalls jeder Amtsrichter einem das Rotlicht ignorierenden Radfahrer genau daraus "einen Strick drehen" könnte. Entsprechend verhalte ich mich an den derartigen Stellen: Um den Rotlichtverstoß wissend vorsichtig vorbeischleichen, wenn das Rotlicht mir herausragend absurd erscheint, in aller Regel aber werde ich dieses befolgen, auch wenn ich mich dafür schon manchmal zum genervten Gespött gemacht habe, denn: Was nützte mir die Erwartungshaltung anderer vor Gericht? Würde das einem umgefahrenen Fußgänger Trost spenden? Wohl kaum.