Sobald sie rechtskräftig verurteilt wurden. Das ist er noch nicht. Daher ist die relevante Frage jetzt, ob es eine Fluchtgefahr gibt, um sich einem späterem Gefängnisaufenthalt zu entziehen. Ist dem nicht so, bleibt er erst einmal auf freiem Fuß. Das ist ein grundlegendes Prinzip unseres Rechtsstaates!
Na hoffentlich wurde vor Verlinkung des Artikels über dieses grundlegende Prinzip des Rechtsstaates der Artikel in der Wikipedia auch gelesen. Ich bin im übrigen ein Befürworter der Menschenrechte und dieses grundlegenden Prinzips der Rechtsstaates.
Entsteht etwa ein anderer Eindruck? Nun, dann ist der falsch.
Oder ist das ein Widerspruch zu meiner Forderung, dringend des Totschlags oder Mordes Verdächtige (§§211 bzw. 212 StGB) sofort einzukassieren? Nein, natürlich ebenfalls nicht. Es gibt das Institut der Untersuchungshaft, für die bei Mord und Totschlag keine Haftgründe im Sinne des §112 (2) StPO vorliegen müssen.
Das steht da übrigens, im selben Paragraphen, nur einen Absatz weiter. Und auf die etwas ausfürlichere Erläuterung wird im verlinkten Wikipedia-Artikel verlinkt.
Die Fahne des Rechtsstaates eilfertig hochzuhalten, um damit frei herumlaufende dringend des Mordes oder Totschlages Verdächtige zu legitimieren, ist wohlfeil und auch ein bißchen einfältig.
Das Rechtsstaatsprinzip verlangt vielmehr, solche Leute einzukassieren. Und zwar sofort. Alles andere ist nämlich ein Vollzugsdefizit des Rechtsstaats, also rechtsstaatswidrig.
Mach ich mich damit hier unpopulär? Tja, shit happens.