Beiträge von Peter Viehrig

    Bei dem San Franzisko 1906 Verkehrsgeschehen stellte sich diese Frage nicht. Da ging jeder Fußgänger dort über die Straße, wo es ihm passte.

    ...

    Aber er hat natürlich nicht die Vorrangberechtigung, die er auf dem Zebrastreifen hätte, wenn er an anderer Stelle die Straße überquert. (Warum eigentlich nicht, oder besser, warum hat er eigentlich nicht das gleiche Recht wie ein Autofahrer, die Straße zu benutzen? - Weil er der Schwächere ist? Und das Recht ist auf der Seite der Starken?)

    Das sind die richtigen Fragen ...

    Es wäre ja schon viel gewonnen, wenn man die Fußgänger wenigstens in ihren Reservaten von jeglichem sonstigen Verkehr verschonen würde, seien es Hochbordradwege, für Radfahrer freigegebene Gehwege, zugeparkte Gehwege etc., stattdessen pfercht man sie immer noch mehr ein und feiert Radwege dann auch noch als großen Fortschritt für den Radverkehr. Sind sie nunmal nicht.

    Auch deshalb sind viele engagierte Radfahrer gegen (weitere) Radwege: Fußwege nur den Fußgängern, Fahrverkehr nur auf der Fahrbahn.

    Die Autor des Berichtes erweckt jedoch eindeutig den Eindruck, dass es sich bei dem 64-jährigen Unfallopfer um eine Art "Kampfradlerin" handelt, die nun das "bekommen" hat, was sie schon längst mal "verdient" hätte. ("Jedem das Seine.") Der Artikel erklärt quasi den Autofahrer zum Unfallopfer.

    Was in dem Fall ja auch irgendwie stimmt. Fußgängerüberwege benutzende Radfahrer (die ihr Fahrrad also nicht schieben) haben gegenüber dem Fahrbahnverkehr keinen Vorrang, dieser gilt tatsächlich eben nur für Fußgänger.

    Und ja, das ist weithin unbekannt, kann man sich aber zur Not auch selbst aus der StVO herleiten.

    Gar nichts funktioniert da "gut". Alleine in der ersten Hälfte sind mir 6 Fußgänger aufgefallen, die zur Seite springen müssen, um nicht überfahren zu werden.

    Eigenzitate mag ich ja eher weniger, aber da die Anmerkung eine gewisse Berechtigung hat... Ich habe es nun so formuliert:

    Es türmen sich in dem scheinbaren und manchmal auch tatsächlichen Chaos, in welchem in einer der Hauptverkehrsachsen der Großstadt Reiter, Fuhrwerke, Fußgänger, Radfahrer, Automobile, Pferde- und Seilzugbahnen unterwegs sind, nur deshalb keine Leichenberge, weil die Fahrzeuge alle ein für heutige Verhältnisse recht gemächliches Tempo haben. Dann kommt man, wie zu sehen ist, weitgehend ohne Verkehrsregeln aus. Heutzutage, mit all den Vorschriften, würde das sogar besser funktionieren und wäre nochmal deutlich entspannter.

    off-topic

    Nach der letzten Rechtschreibreform taugt Duden auch nur noch bedingt als Referenz. Ich für meinen Teil praktiziere seitdem möglichst konsequent alte Schreibweisen, teilweise sogar noch die vor der ersten Rechtschreibreform, und bin im Gegenzug großzügiger bei dem, was mir so lesend unterkommt.

    Das befriedigt einerseits meine gelegentliche Pedanterie, andererseits verschont es andere mit meinen Belehrungen.

    Sprache entwickelt sich halt, und ich muß meist nicht mitmachen. Als Kompromiß funktioniert das für mich ganz gut.

    /off-topic

    Werbung für eine deutliche Temporeduktion innerorts gibt es ja reichlich, besonders überzeugend finde ich aber nach wie vor diese hier, die 110 Jahre alt ist:

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    Alle teilen sich den Verkehrsraum einer der größten Verkehrsachsen San Franciscos gleichberechtigt, was wie Chaos aussieht und wohl ein bißchen auch welches ist, aber trotzdem gut funktioniert, weil die Differenzgeschwindigkeiten so gering sind.

    @Ullie

    Bevor hier Mißverständnisse auftauchen: Natürlich unterstützen fast alle Mitglieder des hiesigen Forums generelle 30km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts. Vor allem weil das die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr und die Schwere der Verletzungen erheblich reduziert. Das da oben ist sozusagen ein "Test" zur Vorbereitung auf die "Gegenargumente", die dann zwangsläufig kommen werden.

    Und ja, auch ich lehne den Bau breiter, sichtbarer Radverkehrsanlagen innerorts eher ab (es gibt einige wenige Ausnahmen hier und da), denn:

    Fahrräder sind Fahrzeuge. Werden diese im Verkehr geführt, gehören sie auf die Fahrbahnen. Genau dafür sind es nämlich welche, wie der Begriff es schon sagt.

    In rational, geschweige denn in menschengerecht gestalteten Verkehrsräumen, also irgendwo anders als hier, da würde man sich den ganzen Streifen- und Radwegequatsch sparen. Der 40-Tonner da dürfte innerorts maximal 30 km/h fahren (natürlich nur, nachdem er für die Einfahrt in die Ortschaft eine einmalige Sondergenehmigung und Begleitschutz vor und hinter ihm erhielt) und hätte deshalb auch kein Problem, die ca 400 m einfach hinter einem Radler mit 15 bis 25 km/h herzuzuckeln. Oder der Radler wäre ohnehin schon hinter ihm, statt auf einem Gefährdungsstreifchen daneben:

    Ganz zufrieden bin ich mit ihr allerdings nicht, da sie die Hüllen zu stark quetscht und man dann kaum noch den Zug einfädeln kann.

    Das Quetsch-Problem hat man ja immer. Ein kleiner Kreuzschraubendreher (einer für Computerarbeiten, also so etwas z.B.) hilft, in der allergrößten Not geht aber auch eine alte Kugelschreibermine dafür.

    Ich weiß aber mangels Nabenschaltung nicht, ob man diese nach dem Wechsel neu einstellen muss.

    Ja, muß man. Das ist aber bei einer Nabenschaltung recht einfach. Auch dafür gibt es - je nach Nabenschaltung - einige bis etliche Anleitungsvideos auf YouTube.

    Was das nicht alles gibt. Ich benutze einfach einen handelsüblichen Seitenschneider.

    Kann man machen, ja. Bei häufigerem Gebrauch ruiniert man sich diesen aber leicht, außerdem splißt der Zug dann gerne auf. Insbesondere für weniger kräftige Hände (wie meine z.B.) ist eine Bowdenzugzange durchaus das Mittel der Wahl.

    Den Schaltzug zu wechseln, das ist keine Raketentechnik, sondern kann man auch selbst bewerkstelligen. Eine Bowdenzugzange als Werkzeug, Schaltzug und Hülle sowie Abdichtungen kosten weniger als oder höchstens genausoviel wie der Werkstatttermin. Wenn man sich das Geraffel besorgt hat, schaut man sich einige der vielen Anleitungsvideos auf YouTube an. Wenn man es sich noch immer nicht zutraut, dann auf in eine der Selbshilfewerkstätten. Da unterstützt man ein förderungswürdiges soziales Projekt - ob es sich hierbei um einen öffentlichen oder freien Träger handelt, ist eigentlich sekundär - und anschließend hat man auch noch etwas gelernt und seine Autonomie gestärkt.

    Bei einem Schaltzug tun es auch preiswerte Komponenten, deshalb würde ich von ausblasen und ähnlichem absehen, stattdessen komplett tauschen.

    Es freut mich, daß es paßt. Als langjähriger Nutzer solcher Ständer erlaube ich mir noch zwei Hinweise:

    - Nach einigen Fuhren den Ständer auf festen Sitz prüfen, also die Befestigungsschraube nochmal nachziehen.
    - Auch wenn ein anderer Eindruck entsteht, eine Person auf dem aufgebockten Fahrrad überlebt der Ständer nur mit Schäden an eben dieser Befestigungsschraube. Das hatte ich in meinem Leichtsinn mal ausprobiert, um die Gangschaltung und die Sitzposition präzise einzustellen. Das war ein Fehler... 8)

    Die Polizei (und in Erweiterung die vergabe von Bußgeldern) ist kein Gewinngeschäft. Es geht hier nicht darum profitabel zu arbeiten, sondern hoheitliche Aufgaben wahr zu nehmen. Wenn keine Kontrollkapazitäten für Verkehrsverstöße zur Verfügung stehen, dann ist das nicht in Ordnung.

    Ob man damit einverstanden ist oder nicht: Nix Moos, nix los. Nur mit Mehreinnahmen gibt es eine höhere Kontrolldichte. Und die sollten bitteschön von den Verursachern stammen. Wie man das selbst moralisch bewertet, ist erstmal sekundär. Wie die Kontrollinstanzen (vor allem Kommunen) das bewerten, sieht man (oder vielmehr eben nicht).

    Viel wichtiger als die Höhe der Strafandrohung ist erstmal, überhaupt mehr Strafen zu verhängen.
    Es gibt eine viel zu geringe Kontrolldichte.

    Dir ist klar, daß eine höhere Kontrolldichte nur mit höheren Bußgeldern zu haben ist? Gegenwärtig sind Kontrollen aufgrund der niedrigen Bußgelder fast immer ein Zuschußgeschäft. Bei der derzeitigen Finanzausstattung der jeweils zuständigen Stellen spart man da halt einfach ein. Um Kontrollen wieder finanzierbar zu machen, müßte man bei den derzeitigen Bußgeldern pauschal eine Kommastelle verschieben. Da das vereinzelt tatsächlich schreiend sozial ungerecht wäre, scheint mir eine Kopplung an das verfügbare Einkommen unvermeidlich.

    Gleiches Unrecht, gleiche Strafe. Es macht keinen Unterschied, ob ein Millionär über eine rote Ampel fährt oder ein armer Schlucker.

    Genau deshalb ist Einkommensabhängigkeit schlicht geboten. Gleiches Unrecht, gleicher Schmerz im Geldbeutel, folglich gleiche Prozente vom Einkommen.

    Zunächst müssten dann in jedem einzelnen Fall die Einkommensverhältnisse des Delinquenten ermittelt werden.

    Das ist leicht: Letzte Einkommensteuerbescheide, Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung oder eben Leistungsbescheide vorlegen. Wessen Einkommen erst kürzlich rapide gesunken ist, der oder die hat darüber ebenfalls Nachweise, beispielsweise einen Bescheid über geänderte ESt-Vorauszahlungen.

    Bei der Vielzahl der Bußgeldverfahren eine immense Aufgabe.

    Das stimmt, auch das spricht für eine deutliche Erhöhung der Bußgelder, schließlich sollen die Gefährder (sie gefährden mit ihrer Raserei vor allem die körperliche Unversehrtheit anderer) die Kosten selber tragen, die sie verursachen. Das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz schreibt auch hier eine Kopplung an das jeweilige Einkommen vor, eigentlich sogar eine prozentuale Progression (beim "armen Schlucker" entscheiden 10% über die Qualität und Quantität des Essens auf dem Tisch, beim Millionär über die Qualität des Nagellackentferners der Zweitnebenfrau). Darauf wurde bisher aus Vereinfachungs und Verwaltungsgründen verzichtet, was inzwischen nun wirklich zu viele mit ihrem Leben bezahlen mußten.

    Außerdem wird die Sanktion ja nicht nur allein durch das Bußgeld, sondern vielmehr durch die Punkte in Flensburg erzielt, wenn es sich um grobe Verfehlungen handelt.

    Das ist Bonus, auch wieder gleich. Schließlich muß man die Vollhonks auch irgendwann aus dem Verkehr ziehen können, nach Möglichkeit bevor sie Leichen hinterlassen, nur weil sie allen zeigen müssen, daß sie den längsten haben.

    Als Laie würde ich hier einen Verstoß nach 315c sehen. Die Höchststrafe dafür beträgt 5 Jahre. Eine höhere Strafe für besonders schwere Fälle ist nicht vorgesehen.

    Der listet nur auf, nichts in der Liste greift wirklich. Eher greift der §315b (1) Nr. 3

    i.V.m. §315 (3) StGB:

    (1) ...

    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    ...
    (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des §315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren,
    ...

    und der §315 (3) wiederum:

    ...
    1. in der Absicht handelt,
    a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
    b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
    ...


    (Hervorhebungen von mir)

    Das paßt dann eher. Juristen halt, immer hin- und herverweisen.

    Ich persönlich würde mich freuen, wenn man die vorgeschriebenen Reflektoren mal reduzieren würde. Insbesondere Pedalreflektoren und nach vorne und hinten. Wofür hab ich da denn Lampen.

    Aber gerade die sind ja sinnvoll, weil sie die schmale Silhouette eines Radfahrers vor allem von hinten für einen KFZ-Lenker bereits von weitem eindeutig als Radfahrer kenntlich machen.