Beiträge von Peter Viehrig

    Na da ich fast schon direkt angesprochen werde... 8)

    Bei Bedarf ein gelegentlicher Schlenker nach rechts an der nächsten Einmündung, Bushaltestelle, whatever ist ein Selbstgänger. Der ewige, durch Fahrradfahrer verursachte Rückstau auf der Fahrbahn... Das ist wohl ein Mythos, dafür sind wir Radfahrer in D noch immer zu wenige. Eine gelegentliche Entschleunigung findet hingegen gewiß statt, was man aber begrüßen sollte, senkt es doch die von KFZ ausgehenden Gefährdungen.

    Wenn es zu Dauerstaus durch Fahrradfahrer kommt, sollte man allmählich an das generelle KFZ-Verbot innerorts heran.

    @Spurwechsel

    Vielen Dank für die Rückmeldung, sie erklärt manches, wirft damit einige weitere Fragen auf:


    Ich denke, dass es genügend Radfahrer gibt, die den Radweg nicht benutzen, obwohl eine Benutzungspflicht besteht


    Ist bekannt, daß nach §2 (4) StVO eine Radwegbenutzungspflicht im Grundsatz eben nicht besteht?

    Ist bekannt, daß sich damit die Rechtslage grundlegend bei Radwegen von der bei Radfahrstreifen unterscheidet?

    Womit sich logischerweise Schwierigkeiten ergeben, welchen Straßenteil Radfahrer präferieren, wenn sie frei wählen könnten, weil der Verordnungsgeber nunmal unterschiedliche Vorgaben zu deren Benutzung macht, also eine solche freie Wahl bei Radfahrstreifen gar nicht zuläßt (im Unterschied zu Schutzstreifen)?

    Ist bekannt, daß Radwege und Radfahrstreifen (fast) nie gemeinsam im selben Straßenabschnitt für eine Richtung vorkommen? Das wäre ja auch sinnfrei, weil man einen Radweg in einem solchen Fall gar nicht benutzen dürfte, denn es ist ja der Radfahrstreifen zu benutzen.

    Das mal vorab, mir und anderen fallen wahrscheinlich noch mehr Fragen ein.

    An der Stelle grübele ich jedes mal. Es soll gewiß ein Radfahrstreifen sein (hinten rechts), ist es glücklicherweise aber formal nicht, weshalb ich die Fahrbahn nutze. Bisher hat mich auch kein Polizist daran hindern wollen, obwohl mich dort aufgrund der Polizeiwache in der Nähe sehr oft deren Fahrzeuge überholen.

    Schön wäre es noch, wenn der Grund dafür der tolle Radweg und nicht die 4-spurige Fahrbahn daneben wäre. Aber vielleicht wird das ja in ein paar Jahren auch noch.

    Das ist in vielen Fällen lediglich das eigene Kopfkino, das einem da im Wege ist. Für mich hat es sich als brauchbar erwiesen, wenn es die Gelegenheit gibt, an solchen Stellen mich ganz bewußt in den Nebenverkehrszeiten für die Fahrbahn zu entscheiden (spätabends, sonntagvormittags etc.)

    on-topic

    Ich finde es grundsätzlich legitim, Radfahrinfrastruktur miteinander zu vergleichen, also auch legitim, nur zu vergleichen, welche bevorzugt wird.

    Damit das einen Sinn hat, muß man die Vorgabe des Gesetzgebers natürlich ausfiltern, denn das ist zunächst der Hauptunterschied zwischen Radfahrstreifen und Radwegen: Radfahrstreifen sind theoretisch immer und praktisch fast immer benutzungspflichtig, Hochbordradwege hingegen nur noch im Ausnahmefall. Das scheint bei Anlage dieser Umfrage nicht bedacht worden zu sein:

    Die Frage, welche "soft skills" mich einen Radfahrstreifen wählen lassen, stellt sich fast nie, weil der Verordnungsgeber die Nutzung schlicht vorschreibt. Trotzdem kann man die Fragen bis zu dieser Stelle gerade noch widerspruchsfrei beantworten. Allerdings kann es nicht mehr um die Bevorzugung (also die "soft skills") irgendwelcher Straßenteile aus Sicht eines Radfahrers gehen. Höchstens noch um die Gründe, welche zur Bevorzugung eines Hochbordradweges gegenüber der Fahrbahn führen. Radstreifen sind aus dem Vergleich also schon raus. Aber vielleicht will man - sind ja schließlich Psychologen - tatsächlich auch nur den Vergleich zwischen Fahrbahn und Hochbordradweg, und die Fragen nach den Radfahrstreifen dienen lediglich als Nebelkerze zur Verschleierung dessen, was weiß denn ich. Also weiter.

    Wenn die Annahme (Nebelkerze) stimmt, ergibt auch die nächste Seite noch irgendwie Sinn, einerseits wird eine Erwartungshaltung abgefragt, andererseits wird man eingestimmt auf die Frage nach den Entscheidungsgründen. Des weiteren wird die Regelkenntnis überprüft:

    Auf der nächsten Seite bricht aber jede Sinnhaftigkeit in sich zusammen. Ich hatte kurzzeitig das Gefühl, Teil eines psychologischen Experimentes im Stile eines dieser billigen C-Movie-Psychothrillers aus dem Tele-5-Nachtprogramm zu werden:

    Wenn bei dieser Umfrage einer der wichtigsten Entscheidungsgründe, weshalb man auf einem Hochbordradweg fährt, schlicht fehlt, nämlich dann, wenn (und nicht weil, denn das ist ja der Ausnahmefall) es der Verordnungsgeber vorschreibt, ergibt die gesamte Umfrage keinen Sinn mehr. Es sei denn, es soll herausgefunden werden, wer sich anhand der logischen Widersprüche wie bezüglich der Fortführung der Umfrage verhält und wie das mit Schulabschluß, Alter und Geschlecht etc. korreliert.

    Um Radverkehr geht es nicht. Aber worum dann?

    @fagri

    Kann die Umfragerin hierher eingeladen werden?

    Ich hänge fest:


    Es fehlt: Ich fahre nur auf Radwegen, wenn es vorgeschrieben ist. Das ist nämlich in Berlin tatsächlich der Ausnahmefall. In ganz Berlin kenne ich bisher nur 2 Radwege, die ich befahre, obwohl deren Benutzung freigestellt ist.

    Mein Problem mit der Umfrage:
    a) 18.2 - Ist der Umfragerin bekannt, daß die Benutzungspflicht bei Radwegen den Ausnahmefall darstellt (und außerhalb Berlins jedenfalls darstellen soll), also 18.5 die rechtliche Sollsituation wiedergibt? Wird hier also meine Kenntnis der StVO abgefragt?
    b) 18.5 - Das gleiche wie bei 18.2, nur umgekehrt.

    Oder wird abgefragt, wie ich mich verhalte, wenn einmal 18.2 oder einmal 18.5 gegeben ist, also Benutzungspflicht einmal ja und einmal nein?

    Ich breche an der Stelle ab.

    Ich frag mich ja schon seit Jahren: Darf man mit so einem Drais'chen Laufrad eigentlich den Radweg benutzen?

    Spekulatius: Da für den Erhalt der Fortbewegung wiederkehrender Kontakt der Füße mit dem Boden erforderlich ist, gilt das Ding vermutlich als Roller. Andererseits wird wahrscheinlich niemand etwas dagegen sagen; der Herr mit seinem Zylinder ist halt der "bunte Hund" von Mannheim, der Sonderling, dem man einfach mehr durchgehen läßt als anderen.

    Spontan kommt mir der Gedanke, zunächst das Hollandrad mit einer Nabenschaltung nachzurüsten. Auch in der flachesten Gegend hat man mal den Wind von vorn und mal von hinten, deshalb ist eine Gangschaltung eigentlich immer brauchbar und sinnvoll.

    Aber, wenn man von den Radwegen absieht: Hamburg hat Fahrbahnen in insgesamt ausgezeichnetem Zustand und relativ wenige Scherbenalleen (Ausnahmen gibt es immer, klar), da sind für einen eifrigen Fahrbahnnutzer durchaus ein paar Abstriche bei der Robustheit vertretbar.

    CyclingClaude - Fahrradjäger? Oder wie nennt Ihr diese Idioten?


    Ähem... wenn ich kurz stören darf:

    Eine aktuell gehaltene Übersicht Deiner zahlreichen Webseiten fände ich auch gut, ich überblicke das schon lange nicht mehr. Ich würde ja eine Bündelung unter einer Domain befürworten, aber das kann man natürlich auch anders sehen.

    mobilogisch! - Die BVWP-Methodik bleibt Mumpitz

    ...
    Beim BVWP 2003 hat man die verkehrserzeugende Wirkung neuer Straßen erstmals berücksichtigt – aber in viel zu niedrigem Umfang. Es wurde angenommen, dass nur 7,7 % der angeblich eingesparten Fahrzeit für zusätzlichen Verkehr verwendet wurde. In Wirklichkeit sind es jedoch mit guter Näherung 100 %, wie zahlreiche empirische Studien belegen. Der Wert von 7,7 % stand aber nicht im fast 400seitigen BVWP-Handbuch, sondern er wurde erst später bekannt, wobei die Begründung für die Annahme dieses Werts nicht plausibel war. Es gab leider nur wenige, darunter das Umweltbundesamt, die diese Täuschung durchschaut haben.
    ...

    In Kürze

    Die staatlichen Straßenplaner und die Verkehrsplanungsbüros haben das gemeinsame Interesse, dass möglichst viele Straßen gebaut werden. Deswegen haben sich die Büros für den BVWP eine komplizierte, für die Politik undurchschaubare Schönrechnerei ausgedacht, mit der ein volkswirtschaftlicher Nutzen des Straßenbaus ausgerechnet wird, den es so nicht gibt und es werden unrealistisch hohe Entlastungen versprochen. Dass der Bau neuer Straßen im massiven Widerspruch zu den Klimaschutzzielen steht, wird im BVWP weitgehend unterschlagen, weil die verkehrserzeugende Wirkung des Straßenbaus dramatisch unterschätzt wird.

    Nur kurz zu Australien, den Rest später, muß gleich los:

    Die Einführung der Helmpflicht hatte in Australien nachweislich folgende Wirkungen (nicht abschließend):

    - Sehr deutlicher Rückgang des Radverkehrsanteils
    - Prozentualer Anstieg des Anteils der im Straßenverkehr verletzten Radfahrer

    Ein erster Link:


    PS: Menschenversuche muß man gar nicht durchführen, bei der Anschnallpflicht gelang der Nachweis ja auch ohne. Es würde völlig genügen, ein paar empirische Untersuchungen in Krankenhäusern durchzuführen, zuzüglich der im Straßenverkehr tötlich verunglückten Radfahrer hat man eine gute Basis für Evidenz, Sorgfalt natürlich vorausgesetzt, denn die Helmtragequote ist ja bekannt.

    Es ist bezeichnend, daß es keine evidenzbasierten Daten dazu gibt. Versuche der Helmbefürworter gab es einige, sie scheiterten alle bisher.

    Das in meinen Augen stärkste Argument gegen einen Fahrradhelm: Es fehlt noch immer irgendein empirischer Nachweis, daß ein Fahrradhelm überhaupt eine Wirkung auf die Schwere der im Straßenverkehr erlittenen Verletzungen der Fahrradfahrer hat. Es gibt einfach keinen. Und nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich: Die Anschnallpflicht basiert nämlich auf empirisch nachweisbaren Wirkungen.

    Jede Helmkampagne ist hingegen eine Null-Kampagne, die Opfer zu Täter machen soll und eben auch macht. Die von @Gerhart bereits genannte psychologische Wirkung auf die Allgemeinheit (die Radelei sei besonders gefährlich, obwohl das Gegenteil stimmt) kommt hinzu.

    Das von @mkossmann genannte BGH-Urteil ist dann schließlich das Sahnehäubchen noch obendrauf.

    Im Ergebnis bleibt nur der Schluß: Jede Helmkampagne richtet sich gegen Radfahrer und gegen den Radverkehr als solchen. Die Zahlen aus den Ländern, die eine Helmpflicht eingeführt haben, belegen das.

    Jaja, ich weiß, da kann man noch ein wenig an den Formulierungen kritteln, trotzdem, ist doch nett gemacht: ;)

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