Hosting in D halte ich generell für problematisch, gerade für Seiten, die sich nur irgendwo zwischen privat, politisch engagiert, Graswurzelbewegung und gewerblich einordnen lassen und ohne finanziellen Background von wenigstens 100.000€ betrieben werden. Ich schrieb das, glaube ich, vor einigen Jahren schon mal. Es reicht ein übellauniger Buske. Mit der DSGVO wird das nicht besser werden.
Beiträge von Peter Viehrig
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Bei Aufruf eines einzelnen Artikels landet man seit einiger Zeit auf der Startseite, außerdem haben einige hochgeladene Photos eine falsche Ausrichtung (90 oder 180 Grad verdreht).
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Hat jemand schon mal probiert eine Cam mit laufen zu lassen um seinen eigenen Fahrstil später zu analysieren und zu verbessern? Wäre das ein Grund für eine komplette Aufzeichnung seiner eigenen fahrt?
Solange niemand sonst aufgezeichnet wird - ja. Das wird allerdings kaum zu realisieren sein. Die Aufzeichnung anderer muß bezogen auf diese einen konkreten Anlaß haben. Wenn dann unbeteiligte Dritte kurzzeitig mit aufgezeichnet werden - Shit happens. Die meisten Dashcam-Videos auf YouTube dürften nach deutschem Recht also unzulässig sein.
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Und noch einer:
t3n.de: Rant: Warum die DSGVO eine Datenschutz-Karikatur ist
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Lasen wir selbst in der DSGVO nach, waren wir erleichtert und hörten erstmal auf zu lesen, weil wir mit weniger als 250 Mitarbeitern nicht unter die Verordnung fallen. Oder vielleicht doch, weil wir mit besonders „risikobehafteten“ Daten hantieren, wobei schwer festzustellen ist, welche Daten überhaupt darunter fallen. Sind wir keine Unternehmer, können wir uns oft nicht darauf ausruhen, dass wir Privatleute sind, weil irgend ein Aspekt unseres Online-Lebens uns als gewerbliches Handeln ausgelegt werden könnte. Wir haben uns in zahllose Artikel, Blogposts und Webforen eingelesen und jedes-fucking-Mal haben wir den Cookie-Hinweis weggeklickt. Wenn wir dabei ohne Tracking-Blocker unterwegs gewesen sind, haben wir den Werbenetzwerken mehr Information über uns selbst preisgegeben, als die meisten von uns jemals schützen könnten. Wir haben heiße Debatten in den sozialen Medien geführt und dabei alles und sein Gegenteil über die DSGVO gelesen, und zwar durchaus auch von gestandenen Juristen und Datenschutzexperten.
...Die Standard-Antwort auf Rants wie diesen ist übrigens „Panikmache“. Dieses Wort ist fast schon zum Kampfbegriff mutiert gegen all diejenigen, die verärgert und überfordert sind und sich darüber auf den sozialen Medien ein wenig Luft verschaffen. Die Arroganz einiger Verfechter der DSGVO macht es nicht gerade besser: „Jammert nicht, immerhin hattet ihr zwei Jahre Zeit, euch mit der DSGVO auseinander zu setzen“, sagen sie und übersehen dabei völlig, dass die allermeisten für Erika Mustermann halbwegs verständlichen Texte, Zusammenfassungen und Leitfäden überhaupt erst im Frühjahr 2018 zur Verfügung standen. Das ganze erinnert an das Vorgehen der Vogonen in der Satire „Per Anhalter durch die Galaxis“, die die Erde für eine Hyperraumumgehungsstraße in die Luft jagen wollen. Dass die Menschheit wenig amüsiert reagiert, können die Vogonen überhaupt nicht verstehen, schließlich hätten die Pläne ja lange genug auf Alpha Centauri zur Einsicht ausgelegen, das ja auch nur 4,3 Lichtjahre entfernt sei.
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Markus Kompa zur Einlassung des BMI:
kanzleikompa.de: Recht am eigenen Bild – Einwilligung widerruflich?
Offenbar glaubt man im Bundesinnenministerium, eine Einwilligung nach § 22 KunstUrhG in das Verbreiten oder Zur-Schau-Stellen von Aufnahmen, die ein Gesicht erkennen lassen, sei jederzeit widerrufbar.
Ähm … Nein. Wer seine Einwilligung für das Nutzen eines Fotos rechtswirksam erklärt hat, muss sich daran festhalten lassen.
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So jedenfalls die bis zum 25.05.2018 geltende Rechtslage. Der Gesetzgeber hat es bislang leider verpasst, die im KunstUrhG verbliebenen Paragraphen gemäß Art. 85 DSGVO anzupassen.
Dort weiterführend verlinkt ein Blogartikel von Niko Härting:
Meine Empfehlung an Veranstalter
Veranstaltern ist in Zukunft zu empfehlen, Fotos und Videos nicht mehr auf der Basis von Einwilligungen anzufertigen und zu veröffentlichen und sich stattdessen auf „berechtigte Interessen“ zu stützen. In ausführlichen „Fotohinweisen“ sollte den Gästen erklärt werden, zu welchen Zwecken fotografiert wird. Die „Fotohinweise“ sollten schon bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung abrufbar sein bzw. übergeben werden.
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Als Nicht-Finanzmathematiker und "Nicht-Statistikfachmann" fände ich inzwischen einen Erklärbär ganz toll, der mir (und vermutlich einigen anderen hier) mal herleitet, worum die Diskussion sich mittlerweile eigentlich dreht. Ich bin nicht vom Fach, meine aber, durchaus verständig zu sein.
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Wusste gar nicht, dass eine Fußgängerampel nicht auf mich zutrifft
In Ergänzung zu Gerharts Ausführungen, da die Grundlagen zu fehlen scheinen:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Und um Mißverständnisse auszuschließen, noch ein kurzer Blick zurück auf Nummer 5:
Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild "Fußgänger" oder "Radverkehr" angezeigt.
Lichtzeichen nur für Fußgänger ("nur zu Fuß Gehende") können also niemals für Radfahrer gelten.
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Weiterführender Link zum Thema:
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wiss…fotografen.html
Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Damit haben z.B. freie Sportfotografen, freie Konzertfotografen, Hochzeitsfotografen und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem. Gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die DSGVO ohne Einschränkungen „für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“. Damit ist jegliche „automatisierte Verarbeitung“ ohne Einwilligung oder „berechtigtes Interesse“ grundsätzlich verboten. Nur, wenn ein so genannter Erlaubnistatbestand der DSGVO in Frage kommt, kann ausnahmsweise eine Erlaubnis vorliegen. Somit ist dann jede digitale Speicherung von personenbezogenen Fotos grundsätzlich verboten.
Sehr umfangreich und auch tiefgehend geschrieben, lohnt sich gerade deshalb, weil verständlich gehalten.
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Inzwischen ist die stellenweise falsch. Oder ich interpretiere sie falsch. So oder so: Das sollte nochmal "in schön" gemacht werden. Die "Angrenzungsproblematik" beispielsweise ist ja zum Glück entfallen.
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Der Logik deutscher Richter folgend: Einen erwachsenen Radfahrer töten kostet 900,- €. Ein Kind kostet dann die Hälfte, wäre ja sonst ungerecht. Nech? /Sarkasmus
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Was du tun kannst: Dir gut überlegen, wie du's gerne hättest (
oder
) und dann 04531890218 anrufen
Ich kann durchaus nachvollziehen, daß manche Radfahrer außerorts die Fahrbahn fürchten. Daß man denen dann aber ausgerechnet hier dazu rät, ein Fahrbahnverbot für alle anderen Radfahrer an dieser Stelle zu erwirken, werde ich jetzt nicht gutheißen.
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Mit welchem Argument darf ich hier fahren?
Mit keinem.
Sofern ein fahrbahnbegleitender Weg
a) nicht ausdrücklich als Radweg beschildert ist (VZ
,
,
), oder
b) nicht ausdrücklich für Radfahrer freigegeben ist (Zusatzzeichen
), oder
c) nicht eindeutig als baulich angelegter Radweg erkennbar (z.B. durch deutlich erkennbare "Andersartigkeit" von einem Gehweg separiert) ist,
gilt ganz normal der §2(4) StVO, also Fahrbahnbenutzungspflicht. Für Geisterradelei bedarf es zudem einer ausdrücklichen Anordnung, steht ebenfalls dort:
Ein von der Fahrbahn abgetrennter Weg ist übrigens kein Seitenstreifen, der dürfte gegebenenfalls benutzt werden.
In die Gegenrichtung ist die Situation ebenfalls nicht beschildert, dann fahre ich aber zumindest nicht auf falscher Seite und kann sagen der ist als Radweg erkennbar. Oder?
Antwort: Es gilt "Oder". Siehe oben.
Von daher wäre ich als Radfahrer auf der Straße ein Verkehrshindernis und Gefahrenquelle.
Als Radfahrer ist man Verkehrsteilnehmer, kein Verkehrshindernis. Ein Grundrecht auf ungebremste Raserei außerorts gibt es nicht. Vielmehr gilt es, die Fahrweise den Verkehrsgegebenheiten anzupassen. Als Radfahrer ist man genau eine solche Gegebenheit. Man ist als Radfahrer auch keine Gefahrenquelle. Wie die Unfallstatistiken belegen ist mit großem Vorsprung eine unangepaßte Fahrweise der Kfz-Lenker Hauptunfallursache bei Unfällen zwischen Radfahrern und Kfz.
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Radfahren in Stuttgart - So beschenken wir Radler den Autoverkehr
Viele Kommunen wissen allerdings gar nicht so genau, welche Straßenarten sie eigentlich haben. In Stuttgart ist anscheinend gar nicht exakt kannt, welche Arten von Radinfrastruktur wir haben. Die Stadt führt vieles als Radweg auf, was gar keiner ist. Bei Untersuchungen in Kassel, Bremen und Kiel hat sich gezeigt, dass der Radverkehr am wenigsten Geld bekommt. Zugleich tragen die Nutzer des Öffentlichen Verkehrs am meisten von allen anderen zur Kostendeckung bei, sie zahlen vergleichsweise hohe Ticketpreise. Autofahrende dagegen bezahlen kaum etwas für die Infrastruktur, die sie nutzen, Straßen, Ampeln, Parkplatzflächen. Dazu kommen die so genannten externen Kosten wie Luftverschmutzung, Krankheit durch Lärmbelastungen oder Unfälle, für die die Allgemeinheit bezahlt. Der Pkw-Verkehr erzeugt die höchsten Kosten, die von den Nutzern nicht selbst gezahlt werden, der Fußverkehr die geringsten. Wobei die Hälfte der Kosten, die er Autoverkehr verursacht, auf Unfallkosten entfallen, also vom Gesundheitssystem und der Wirtschaft getragen werden.
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Bei Aufruf eines einzelnen Artikels landet man seit kurzem auf der Login-Seite, womit auch der Aufruf eines Artikels über den RSS-Feed erneut nicht funktioniert.
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radirrwege.de - Ampelschaltung an der Gögginger Brücke
Auf alle Fälle ist die Radampel stadteinwärts an der Kreuzung mit der Stettenstraße irgendwann letztes Jahr verlegt worden: vom Ampelmasten vor der Kreuzung auf die gegenüberliegende Straßenseite (also dort, wo auch die herkömmliche Fußgängerampel hängt). Das ist in meinen Augen eine positive Änderung: Dort ist die Radampel für AutofahrerInnen während des gesamten Abbiegevorgangs einsehbar. Eine Radampel am vorgelagerten Ampelmasten hingegen sieht jemand, der bereits in die Kreuzung eingefahren ist, dort aber warten muss (kreuzende Fußgänger), nicht mehr. Zudem scheint mir der Blick in Richtung Fußgängerampel eintrainiert, während eine Radampel vor der Kreuzung relativ neu ist und einen zusätzlichen Blick erfordert.
Ich sehe das höchst kritisch. Aber vielleicht vermag mich jemand von dieser Lösung zu überzeugen. Selbstverständlich würde ich die Fahrbahnampel und dann im Augenwinkel noch die Fußgängerampel wegen einer eventuellen Doppelstreuscheibe beachten. Folglich hätte ich gute Chancen, dort unter die Räder zu kommen, denn eine eigene Radampel, die hinter der Kreuzung steht, aber den Radverkehr auf ihr regeln soll, würde ich erst auf der Kreuzung bemerken, wenn ich nicht zuvor schon unter einem Laster läge. Meinungen?
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Ab welches Alter konntet ihr Fahrrad fahren und wie habt ihr damals das gelernt?
Einschließlich einigermaßen gescheiter Regelbeherrschung wohl erst mit Beginn meiner 5. Lebensdekade. Wie gelernt? Durch lesen und denken. Rein technisch wie die meisten anderen recht früh mit 4 oder 5 Jahren.
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Der übliche Mist. Gefühlte Sicherheit statt Fakten. Und in den Kommentaren wird es dann teilweise noch finsterer.
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Marcel Hänggi - Volksinitiative für einen effektiven Klimaschutz (Gletscherschutzinitiative)
Normalerweise hätte ich das als eine der zahlreichen gut gemeinten, oft auch richtigen, letztlich jedoch folgenlos im Sande verlaufenden Initiativen abgetan. Indes, es zieht wohl diesmal Kreise, zumal sich der Schweizer Bundesrat nicht zu blöd war, ein ohnehin eher dürftiges Schweizer CO2-Gesetz auch noch abschwächen zu wollen. Und die Idee finde ich wirklich charmant: Eine gesetzliche Deadline für fossile Energieträger 2050. Wünsche ich mir auch für Deutschland, schon weil das eine große Ausstrahlunggswirkung hätte.
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Ich bin da im Zwiespalt. Muß man aus dem Bayerischen Wald wieder ein Bayerisches Baumfeld machen, um Funklöcher zu stopfen? Wer den Schutz der Zivilisation verläßt, geht zwangläufig höhere Risiken ein (ok, ok, das gilt für Europa, in Entwicklungsländern wie den USA ist es eher umgekehrt, aber ich schrieb ja: Zivilisation). Es kann und sollte auch nicht Aufgabe des Staates sein, den meist freiwilligen Eremiten eine Dauerbemutterung in jeder Prärie zu gewährleisten. Einerseits.
Andererseits: Ich sehe schon den Staat in der Pflicht, zivilisatorische Grundlagen wie Infrastruktur deutschlandweit sicherzustellen bzw. zu schaffen. Dazu kann er selbst tätig werden, Aufträge verteilen oder Anreize schaffen, damit andere das für ihn tun. Die Wahl des Weges entbindet aber ihn nicht von seiner grundsätzlichen Verpflichtung an sich. Wenn Marktmittel versagen, muß er notfalls selber Masten aufstellen.
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Das zweite Zitat mir zuzuschreiben, obwohl es von Felix Reek (sueddeutsche.de) stammt, dagegen lege ich dann doch Protest ein.