Sie sind aber trotzdem a) gegen die geltenden Regeln b) halten ängstlichere Gemüter vom Radfahren ab. c) Verstärken und unterstützen das Geplärr nach eigener Infrastruktur an jedweder Stelle
Beiträge von Autogenix
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Es wird in dem Artikel mehrfach die höhere Geschwindigkeit von Pedelecs erwähnt, die speziell für Senioren, die sonst auf einem Fahrrad ohne E-Unterstützung langsamer fahren würden, problematisch sein kann.
Problematischer finde ich, das man den Leuten unterstellt mit horrenden 25km/h, immerhin eine Geschwindigkeit die zumindest manche in Ihrer Jugend beim Sprint (fast) erreicht haben, überfordert zu sein.
Aber die meisten davon fahren noch fröhlich mit dem KFz durch die Gegend und zwar ab und an 4 x so schnell, oder auch noch schneller. Da wirds einem ganz anders.
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Denke schon, dass ich dort zwischen den Schienen fahre würde, zumindest wenn ich so weit fahren würde dass ich an einer Haltestelle vorbei müsste. Die SB kommt eh nicht vorbei an einem.
Und vielleicht wäre hier ein
durchaus eine Lösung. Zumindest für die Stadt. Bei uns wäre zu 100% der Gehweg freigegeben, damit die Radler der SB nicht auf den Sack gehen. -
Von Leimried nach Hildburghausen mag das außerorts ok sein mit dem Radweg, andersherum wüsste ich nicht, warum ich da überhaupt auf den
fahren sollte.
Schon der Anfang in Leimried mit der Spielstraße, ist ja unglaublich attraktiv. -
So ist es wohl. Damit die Radfahrer nicht ihr Leben riskieren und schön brav aufpassen.
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Alles anzeigen
https://maengelmelder.jena.de/de/mangel/17187-2025
weißte wieder nicht, ob du lachen oder weinen sollst.

da möchte ein Bürger also diese Straße:
https://www.google.de/maps/@50.89978…SoASAFQAw%3D%3D
zu einer Kraftfahrstraße + "landwirtschaftlicher Verkehr frei" machen lassen, weil Radfahrer auf der Straße aktuell für ein "erhöhtes Risiko" sorgen.
oh man ey. Der Person möchte man auch mal Grundgesetz, StVO, VwV-StVO und diverse andere Verordnungen als Druckexemplar auf die Füße werfen.

Wie genau sollen denn Radfahrer das Umfahren? Durch den Ort auf die B88, dann A4 bis AS Bucha?
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Mal schauen wie lang noch. Das VG München hat jetzt ein Verfahren terminiert, in dem ausschließlich das VZ205 angefochten wurde.
Und ja, die Sache wird nötigenfalls bis zum BVerwG durchprozessviert.
Aber doch nicht in diesem Fall, denn das gibt es ja noch gar nicht.
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Klingt komisch. Eben weil der Radfahrer rechts abgebogen ist. Selbst wenn man bissl ausholt vor dem abbiegen.
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Nürnberg: Zwei Radfahrer aus Auto mit Spielzeugwaffe beschossenZwei Radfahrer melden sich nacheinander bei der Polizei. Beide wurden mit einer unbekannten Waffe beschossen.www.sueddeutsche.de
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Page 404, der Link ist falsch
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Es werden halt immer mehr Pedelces. Also steigt auch der Anteil an Unfällen mit den Dingern. Wenn die Hälfte der Radfahrer mit Pedelecs unterwegs sind, liegt es nahe dass dann auch ähnlich viele in Unfälle verwickelt wären wie Bio-Bikes.
Wahrscheinlich sogar mehr, denn bei den Pedelecs ist die Anzahl an älteren Nutzer deutlich größer, und die sind sowieso mehr vertreten in der Unfall-Statistik.
Insofern ist es völlig normal, wenig verwunderlich und erwartbar -> je größer der Anteil an elektrisch unterstützten Radln, je größer die Beteiligung an Unfällen.
Der ADFC fordert sichere Radanlagen, aber der Aufwand dafür ist in der Regel völlig unrealistisch.
Das würde bedeuten entweder völlig eigene Wege/Routen. Das gibt es in der Regel schon, wo vorhanden. Oder an Kreuzungen getrennte Freigabe der Verkehre. Und das macht die Kreungen sehr viel weniger Leistungsfähig.
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Aber, schlechtes Beispiel macht auch Schule. Inzwischen sehe ich einige Radler auf meinen Arbeitsweg, die brav Fahrbahn radeln, auch wenn daneben ein Gehweg, oder ein schlechter Radweg im Angebot wäre.
Es sind eindeutig mehr geworden
, was imho auch daran liegt, dass die letzten Jahre das "wo muss" bzw. "darf man" radeln Thema in Presse/Funk und asozialen Netzwerken ein Thema war, was die ersten 15 Jahre nach der Radnovelle eben nicht so war. -
Du siehst doch dass da die Gartentürl sind, und da muss man dann halt auch davor stehen können.
KSS in Germing ist viel Reihenhaus der 70er Jahre, eben genau wie auf dem Bild, da gibts maximal nur gemeinsame Garagenhöfe mit 1ner Garage pro Haus. Und da muss man dann paar Meter hin laufen! Deswegen stehen da die nicht genutzten Radl drin und das Auto muss vor die Tür.
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... und das tempolimitändernde Ortsausgangsschild steht, wenn ich das richtig sehe, paar Meter NACH dem Tempolimit ...
Bitte, man weis doch wie es gemeint ist !1111!!!111!!
Bei uns wird gerade so etwas diskutiert: Ein Gehweg, also eigentlich eine Gasse, so heißt sie auch Brezengasserl, von beiden Seiten
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
.Durch die Engstelle zwischen den Häusern fahren da Problemlos die Anwohner durch, die auch kein Problem haben auf dem Gehweg zu parken, wie man sieht. Ich möchte übrigens nicht wissen, wie die wieder rauskommen, eine Wendemöglichkeit gibt es eigentlich nicht.
Aber die Engstelle hat natürlich von der anderen Seite:
![Zusatzzeichen 1012-32 [Zusatzzeichen 1012-32]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zusatzzeichen-1012-32.png)
Und das in einer Stadt, die
problemlos auf 1,5m Gehweg in beide Richtungen aufstellt.Aber bei den 2,8m, da wirds problematisch.
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was ist das eigentlich für eine Unart, dass Zeitungen ungefragt Namen veröffentlichen?
Also in Zukunft doch mit Fantasienamen schreiben?
Der Link geht zumindest bei mir nicht.
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Das ist sogar so die empfohlene Variante, imho. Die Mittelinsel soll das Überholen des Buses verhindern.
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Also die Routenbeschilderung/Wegweisung für den Radverkehr ist natürlich von der FGSV beschrieben, glaube im M WBR.
Und die Führung von Hauptradrouten dürfte wohl hauptsächlich von von zwei Dingen beeinflusst werden:
1. wer dafür bezahlen muss, also wie kommt man an (Förder-)Gelder von BMDV ran, wie an die von den Bundesländern. Und da gibts Förderrichtlinien die wohl genau das besagen: Halte Bundes-, Land-, und Staatsstraßen sauber von (zu vielen) Radlern.
2. von den Werken der FGSV, die sicher so etwas ähnliches schreibt. Zum Beispiel in der ERA, mit Einteilung der Straßen nach RAL in EKL1, 2, 3, 4 und der Bedarfsermittlung und Relevanz einer Radverbindung. Und da steht z. B. drin, dass bei Straßen der EKL1 und 2 der Radverkehr generell nicht auf der Fahrbahn geführt werden soll.
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Den Klägern, zumindest in Deutschland, das OGH-Urteil aus A habe ich noch nicht gefunden, geht es ja nicht primär um die Einführung einer Helmpflicht, dies ist den KFz-Versicherungen scheißegal, sondern nur um die Kürzung von Auszahlungen im Fall des Falles. Nachdem dieser Aufwand von den Versicherungen betrieben wird, ist davon auszugehen, dass sie eben nicht davon ausgehen, das eine entsprechende Helmpflicht in näherer Zukunft eingeführt wird. Sonst wärs ja für die Katz.
Ein Integralhelm im KFz kann sicher zu Konflikten mit StVO §23 bzw. wahrscheinlich auch StGB 315? führen. Die Anzahl der zerbatzelten Radler beim Rechts- und Linksabbiegen von KFz könnte deutlich steigen.
Interessant(er) finde ich das man solche Versuche das Recht entsprechend zu beeinflussen (noch) nicht findet im KFz/KFz-Bereich.
Zum Beispiel anrechenbare Teilschuld weil:
- Auto ohne entsprechende Airbags gefahren
- Kleinwagen
- altes Auto mit nicht mehr zeitgemäßer Sicherheit (Gurt, Knautschzone und Fahrgastzellenstruktur)
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Während heute morgen die Notwendigkeit zur Wahl eines neuen, sicher männlichen und nicht ganz jungen, Papstes aufgekommen ist, derweil in Österreich:
Der dortige OGH hat E-Radlern ein Mitverschulden an Unfallfolgen in Aussicht gestellt, wenn sie keinen Helm getragen haben.
Was den dortigen ADAC gleich zu einer Stellungnahme genötigt hat.
Man sollte dort also einen Helm tragen, wenn man Schmerzensgeld in vollem Umfang erhalten will.
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Servus,
wie sieht denn die korrekte Beschilderung der Beendigung von Freigaben von Gehwegen für den Radverkehr aus?
Also
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
, oder das linksseitige radeln mit nur
.Klar geht das mit
, aber wäre auch ![Zusatzzeichen 1022-10 [Zusatzzeichen 1022-10]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zusatzzeichen-1022-10.png)
möglich?Und, auch wenn es in der VwV so drin steht, ist ein alleinstehendes
für eine linksseitige Freigabe überhaupt zulässig, es ist ja Eindeutig ein Zusatzzeichen und damit bräuchte es ja auch immer ein Verkehrszeichen.