Beiträge von Autogenix

    In §9 (2) wird einem ja das direkte Abbiegen erlaubt als Radler. wobei das ja eigentlich nur das Linksabbiegen betrifft, nicht das Rechtsabbiegen.

    Wie ist eure Beurteilung dazu in Punkto Kreisverkehr, wenn man über den Kreisverkehr gerade ausfahren muss, der danebenliegende Geh/Radweg aber ein 205er und damit natürlich auch keine markierte Furt auf der Fahrbahn hat?

    Ich selber fahren dann normalerweise frühzeitig bei sich bietender Gelegenheit ab und durch den Kreisverkehr. Da es die 2. Ausfahrt des Kreisverkehrs ist, ist es ein "linksabbiegen?"

    Ist es ein Unterschied wenn ich erst die dritte Ausfahrt des Kreisverkehrs nehme, also bei einer echten Kreuzung eben ein Linksabbiegen wäre?

    Oder darf man dann als Ralder nicht sowieso die Fahrbahn nutzen, den es ist ja keine Radwegführung vorhanden bei den Kreisverkehr-Ausfahrten?

    Mal abgesehen davon, dass es völlig theoretischer Natur ist, wie ein Autofahrer sich verhalten soll, denn wer schon mal ein Reh oder ein Wildschwein vor dem Auto hatte, verhält sich meistens nicht rational, sondern nach Reflex und dass ist sehr unterschiedlich. Meist auch bei Hasen und anderem Kleinvieh.

    Da ich ja als Landei schon Auswirkungen gesehen habe, die ein Schwein oder ein Rotwild an einem KFZ und dessen Insassen hinterlassen kann, rate ich auf jeden Fall zu einer Voll-Bremsung, mit und ohne Aufkleber hinten dran.

    Beim Radfahren sicher kein sehr problematisches Thema, aber wer über Land fährt muss nicht nur mit Hasen und Katzen rechnen, sondern auch mit größeren Tieren. Bei uns im Landkreis gab es die letzten zehn Jahre zumindest 2 Fälle, die es immerhin in den Lokalteil geschafft haben, wo Radfahrer mit Rotwild zusammengestoßen sind. Mir selber ist mal Abends ein kleiner Bock an einem Abhang zur Straße hin in Kopfhöhe vorbeigesegelt und ich habe öfter mal Begegnungen mit Rotwild und Wildschweinen, bis jetzt aber ohne direkten Kontakt, außer einer Eule, die mir mal gegen den Helm geflogen ist, wobei das wohl Absicht von Ihr war, denke ich. Selber habe ich mal eine Maus überfahren :(

    Vor allem in Maisfeldern kann man diese, also die Schweine, nachts hören, wenn man selber nicht zu sehr schnauft. Und Hasen, die wild im Zickzack auf dem Geh/Radweg vor einem flüchten sind eher der Normalfall.


    Licht ist auf jeden Fall nicht unwichtig, neben Autoteilen, abgestellten Hängern und anderm Gerät kann durchaus auch mal ein totes Tier auf der Fahrbahn / im Weg liegen.

    Mal abgesehen von Vögeln, die oft aufsteigen, wenn Radler unterwegs sind, nehmen einen Tiere sehr spät wahr, wenn überhaupt. Das heißt man kommt sich sehr nah, und das ist eben nicht immer gut.

    Falsches Verkehrszeichen bei der ersten Beschreibung

    Bei VZ 239 gehe ich mit meinem vorherigen Schreiber d'accord, für alle immer Schrittgeschwindigkeit, die sich auf dem Gehweg bewegen und Räder haben bzw. keine Fußgänger sind.

    Wie vorher geschrieben ist es bei Z240/241 nicht so, da muss man nur gegebenenfalls angepasst fahren.

    Klar ist man bei VZ240 der Dumme bzw. es ist halt wie eine Spielstraße für Radler. Deswegen fahre ich auch dann, wann absehbar ist, dass es (zu) eng werden könnte bei sich bietender Gelegenheit auf die Fahrbahn, oder gar nicht auf diesen Weg, das mache ich ja mit einem Radlhänger, Liegerad oder einem Lastenrad auch (da imho erlaubt) und pflüge mich nicht mit der Klingel durch.

    Bei uns gibt es kaum gemeinsame Fuß/Radwege, die ausreichend Platz bieten würden für die Begegnung eines Fahrrads mit einem Kinderwagen oder zwei nebeneinander gehenden Fußgängern.

    In München sollen ja vermehrt "TRIXI" Spiegel aufgehängt werden an Kreuzungen.

    Trixi war ein Mädchen, das von einem LKW beim Rechtsabbiegen überfahren wurde und schwer verletzt überlebte, aber der Vater wollte eine Verbesserung der Situation und daraus erstand die Idee einen Verkehrsspiegel an den Ampelmasten zu installieren, die dem LKW/KFZ-Lenker ermöglichen, einen Fußgänger oder Radler vor dem Abbiegen zu sehen

    Dazu habe ich am Freitag diesen Leserbrief in der SZ endeckt:

    Der Zweite Leserbrief am 5. Dezember 2019, 18:38 Uhr unter Weitere Briefe:

    Kein Ersatz für die Eigensicherung "Trixi-Spiegel-Test wird deutlich größer" vom 27. November sowie "Ein Spiegel gegen die Todesgefahr" vom 9. November: Die Installation von Spiegeln an Kreuzungen oder an Lastwagen wird Unfälle mit Radlern beim Rechtsabbiegen nicht vermeiden können. Ich beobachte, dass sich Radler oft grundsätzlich im Recht zu fühlen scheinen und sich anschicken, mit unverminderter Geschwindigkeit und stur geradeaus blickend, Kreuzungen zu überqueren. Sie scheinen sich der Gefahr des toten Winkels nicht bewusst zu sein. Ich finde es unabdingbar, von Radlern zu fordern, dass sie vor Kreuzungen das Tempo reduzieren und sich mit einem Blick über die linke Schulter, besser noch mit Augenkontakt, vergewissern, dass der Autofahrer sie wahrgenommen hat. Kein Spiegel kann den Radler so schützen wie sein eigenes umsichtiges Verhalten! Das sollte bereits Kindern als Voraussetzung für den Erwerb des Fahrradführerscheins eingeimpft werden. Sybille Böhm, München

    Darauf bezieht sich der Leserbrief:

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…aelle-1.4673844

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…iegen-1.4698216

    Weitere Artikel in der SZ dazu:

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…iegen-1.4698216

    Haben die Radfahrer ein eigenes Lichtsignal? Wenn ja regelt dieses das

    Interessante Beschilderung.

    Da die Haltelinie deutlich vor der Ampel ist, würde ich ja fast sagen erst einmal nein, zumindest müsste der Autofahrer seine Geschwindigkeit anpassen und sich die Verkehrslage ansehen und gegebenenfalls Radfahrer passieren lassen

    Wenn der Radfahrer illegal auf dem Fußgängerfurt kreuzt, würde ich auch sagen der Autofahrer ist haltepflichtig, weil dieser noch vor der Ampel ist.

    Der Radfurt ist ja erst hinter der Ampel, also dürfte gelten wenn der Autofahrer über die Haltelinie gefahren ist und selber grün sieht wohl nicht mehr.

    Das liegt hier einfach daran, dass diese, also die ältesten, Radfahrer es so gelernt haben.

    Erst Leute unter ~40 haben dann zumindest in der Fahrschule gelernt, dass Radler auch auf die Straße dürfen und wiederum erst Leute unter 30 haben (vielleicht) beim Radlführerschein in der Grundschule erzählt bekommen, dass sie später mal auf der Straße fahren müssen dürfen. Deswegen machen Sie das ja eigentlich

    Puchheimer Unterführung ist wie oft, man möchte was für den Radverkehr machen, aber irgendwann trifft der mit andere Verkehrsarten zusammen und dann gehen die Ideen aus. Nun wird eben erwartet, dass der Radfahrer von seinem (hohen) Ross absteigt und sich anpasst.

    Kann man auch am Buchenauer Bahnhof sehen, die Radverkehrsführung für die Unterführung beginnt auf beiden Seiten auf dem Gehweg (mit Freigabe für Radler) und endet eben auch da.

    Das man einen Zebrastreifen auch mit Rad queren darf, steht wohl außer Frage, man ist halt wartepflichtig. Ob das nun eine Querungshilfe ist, ich kann überall die Straße queren, das ist kein Unterschied.

    Bei der Landsbergerstraße ist es aus Sicht der Stadt auch verständlich, der Radweg endet ja schon nach der Feuerwehr mit dem zusatzzeichen-1022-10.png

    Da gibts dann auch eine Querungshilfe, danach könnte man die Landsbergerstraße einfach ganz normal auf der Straße fahren, die Autofahrer lieben das.

    Nichts desto trotz hätte man es halt gern, bzw, die Realität ist, dass alle weiter Links fahren bis vor zur Kreuzung Waldfriedhofstraße.

    Darüber sprechen wir hier

    Mich interessiert tatsächlich -> kann/muss ein Radfahrer eine Verkehrsführung akzeptieren, wo er eben absteigen muß und dann nicht mehr Radfahrer ist?

    Nicht nur um bei einem Zebrastreifen Wegerecht zu bekommen sondern prinzipiell, wie bei Baustellen. Ist es "zumutbar" oder darf man dann Radler bleiben und in der Regel dann die Straße nutzen?

    Und das ist ein Problem. Kommt ja vor, das ein KFZ/LKW verkehrsbedingt nicht richtig in die Kreuzung einfahren kann, die Ampel nicht mehr sieht.

    Dann die Fußgänger/Radler wieder grün haben, während das Fahrzeug abbiegt.

    Dass ist eine Verkehrssituation, wo eben die Teilnehmer ohne Erfahrung oder Überblick auf der Strecke bleiben. Trauriges Beispiel in München:

    https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.beim-ab…4899513199.html

    Gibt leider noch einen Knaben, der auch 2018 überfahren wurde in München, ähnliche Situation.

    Deswegen sollten Fahrzeuge nicht in die Kreuzung einfahren dürfen/können, wenn sie nicht frei fahren können.

    Und wer auch immer das im BMVI mit der Sorgfaltspflicht beim betreten der Straße geantwortet hat, dem sollte man alle Artikel über Unfälle von Kindern und Rentnern der letzten Jahre schicken.

    Vielleicht sollte man sich auch mal auf das eigentliche Problem konzentrieren. Nämlich das Radfahrer im Kreuzungsbereich von Autofahrern beim abbiegen übersehen werden und es dann zu Unfällen kommt, Das wird sicher gefördert, weil Radfahrer den stehenden Autoverkehr rechts überholen. Wobei es da imho völlig egal ist, ob dieses auf einer normalen unmarkierten Fahrbahn, einem Schutzstreifen, einem Radfahrstreifen oder einem Hochbord-Radweg passiert. Ich denke sogar, das der abgesetzte Radweg die sicherste Methode ist, wo ein Autofahrer einen Radfahrer übersehen kann.

    Ob ein Auto tatsächlich mal einen Kratzer abbekommt von einem vorbeifahrenden Radler ist doch völlig unerheblich. Zum ersten, würde das oft passieren, könnte man darüber auch lesen, so wie über Radler, die (angeblich oder auch nicht) bei Rot über die Ampel fahren oder Autofahrern ständig, gerne auch beim Rotlichverstoß, aufs Dach klopfen.

    Da es weder Wortmeldungen noch Presseberichte über ständiges Anecken von rechts überholenden Radfahrern in der Presse, dem Internet und der Auto-Versicherungslobby gibt, kann man das wohl geflissentlich als seltenes Ereignis verbuchen.


    Das Problem ist also nicht im Überholvorgang, sondern nur der Konfliktzone Kreuzung.


    Nun gibt es mehrere Szenarien:

    1. Der Radler fährt auf der Fahrbahn, soweit links das der zwischen den Autos steht, also weder vor fährt, noch überholt werden kann. Dann ist der Radfahrer nicht schneller als die KFZ, die sich hinter dem Radfahrer befindlichen KFZ auch nicht schneller wie der Radfahrer, Probleme an der Kreuzung eher unwahrscheinlich.

    - Juhu, alle Arten von getrennter Radwegführung sind überflüssig

    - Bähh, Radfahren bietet keinerlei (Zeit-) Vorteil in der Stadt mehr, kann man auch mit dem ÖPNV-Bus im Stau stehen. Und Autofahrer werden langsame Radler noch mehr hassen wie bisher, weil sie nicht den den Ampeltakt nicht nutzen konnten um drüber zu kommen.

    2. Der Radler fährt rechts vorbei, egal auf welcher Radverkehrsanlage, begibt er sich in den Kreuzungsbereich muss er schauen, das er

    - a) von dem vor ihm fahrenden und abbiegenden KFZ wahrgenommen wird und ihm dieses Vorfahrt gewährt

    - b) oder er dieses durchlässt

    Stand der Dinge, leider für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, die eine Situation nicht voll erfassen können manchmal leider ziemlich tödlich. Ist relativ fehlerbehaftet und überfordert vor allem Kinder und ältere Verkehrsteilnehmer. Eine Lösung wäre, KFZ/LKW haben immer Vorfahrt, kommt der andere Verkehr dann nur noch in eigenen Ampelphasen über Kreuzungen.

    3. § 5 Abs. 8 StVO wird gestrichen, Fahrradfahrer dürfen also nicht mehr rechts überholen. Nachdem aber die Gefährdung auf einem getrennt geführten Radweg besonders hoch ist, würde es auch nur Sinn machen wenn der Radfahrer nirgendwo recht überholen oder vorbeifahren darf.

    Wir haben also eine Mischung aus 1. -Bähh, Radfahrer haben keinen Zeitvorteil und aus 2. b) Radfahrer muss den Autoverkehr durchlassen. Das schaut natürlich nach der optimal Lösung aus. Es wird manchmal übrigens gefordert, das LKW immer Vorfahrt haben beim abbiegen. Das passt da ganz gut dazu.

    Tatsächliche Sicherheit bringt in innerorts sicher nur deutlich frühere Ampelschaltung für Fußgänger und Radfahrer und entsprechende Aufstellflächen, die man als Radfahrer aber nur dann erreichen kann, wenn man auch vor fahren darf. Fußgänger benötigen an Kreuzungen auch Aufstellflächen vor parkenden KFZ, deutlich sichtbar, damit KFZ die Kreuzungen auch gar nicht zu parken können und → KFZ sollten eine Kreuzung nur dann befahren dürfen, wenn sie auch direkt abbiegen können bzw. über die Kreuzung fahren. Damit genau der Fall, dass ein LKW oder KFZ beim abbiegen mitten in der Kreuzung steht und dann die Ampeln nicht mehr sehen kann, um dann loszufahren wenn Fußgänger und Radler schon wieder grün haben, verhindert wird.

    Ich gehe schwer davon aus, dass hier nicht Fahrradfahrer verschreckt werden sollen sondern KFZ und Mütter mit Drillings-Kinderwagen.

    Und natürlich die Straßenreinigung, Wege für Räder müssen ja nicht gekehrt werden.

    @Uli: Bei vielen der Wege, die in der von dir verlinkten Karte blau eingezeichnet sind, handelt es sich um Schotterwege. Der Weg entlang des Elbdeiches ist für Radfahrer gesperrt, aber das hindert hier niemanden daran, ihn als touristische Route (Elberadweg + Nordseeküstenradweg + Obstroute + Mönchsradweg) auszuschildern.

    Die Sperrung ist durch das niedersächsische Deichgesetz begründet, nach dem „… Jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, verboten…“ ist. Ich hatte vor einiger Zeit den Landkreis schon mal auf das gegenüberliegende Elbufer hingewiesen. In Schleswig-Holstein ist das Radfahren auf den Deichverteidigungswegen nämlich explizit erlaubt, aber die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko.

    ist auf Usedom genauso. Radroute ausgeschildert auf dem Deich, aber dort begrüßt einen VZ250, sogar mit Text drunter dass das betreten und befahren der Deichanlage verboten ist.