Es gab dann einen StVB-Leiter-Wechsel
War das Herr Sü...?
falsch
Es gab dann einen StVB-Leiter-Wechsel
War das Herr Sü...?
falsch
PK den "Radweg" als Radweg führt oder als Schildabstellplatz.
Hatte gestern ein längeres Gespräch mit PK34. Die hätten dir an dieser Stelle ebenfalls einfach empfohlen abzusteigen und zu schieben. Außerdem sei bei PK34 nicht bekannt, dass Radler, die mal 10-20 cm neben einen "Radweg" [genau diese Straße!] ausweichten, dafür in HH von der Polizei belangt würden . . . .
Nur wenn keine Radweg neben dem Gehweg ist, dann möchte PK34 nicht, dass du auf dem Gehweg radelst.
Mein Einwand, wo denn der Unterschied wäre zwischen dem Beradeln des 1,25 m breiten Gehwegs an dieser Stelle, oder an der jetzt massivst vom PK geahndeten Bereich in der gleichen Straße, wo zufällig kein "Radweg" dran ist, machte die Mitarbeiterin von PK34 leicht aggressiv.
Was ich schon immer gesagt habe: In Hamburg ist es Gesetz auf dem Gehweg neben einem Radweg zu radeln (z.B. auch Langenhorner Chaussee), ohne "Radweg" ist Gehwegradeln verboten.
Parkdruck
Wegen dieser Umschreibung für autogerechte Stadt wollte PK23 vormals den Radweg in der Hoheluftchaussee ab Lehmweg bis zum heutigen Standort der Postradlerin zum offiziellen Parkplatz machen. Damals wurde dort schräg in den Längsparkbuchten geparkt, halb in der Parkbucht, halb auf dem Radweg. Radfahrer sollten dann dauerhaft auf den Gehweg per VZ240 abgedrängt werden. Es gab dann einen StVB-Leiter-Wechsel. Der neue ordnete dann Betonschweine in den Parkbuchten an - "vernichtete Parkplätze". Dieser Mann hat aber das PK23 wieder verlassen
Ein Bügel am vorderen Ende der Parkbucht würde reichen und wäre sicherer, als ein Zusatzschild, das sowieso kein Autler beachtet.
Siehe hier (die Polizei bleibt übrigens seit Jahren untätig):
Ich finde die VZ315 schon sinnvoll, auf denen die genaue Stelleung angegeben ist. Allerdings sollte dann auch kontrolliert werden, ob z.B. statt längs quer geparkt wird (Rothenbaumchaussee). Im Weidenstieg traute sich ein StVB-Leiter wegen Kampfparkens das Parken halb auf Fahrbahn halb auf Gehbord mit Bügeln durchzusetzen - trotz erheblichen Protests der anwohnenden Kampfparker. Auch im Heussweg gab es Bügel, damit nach Umgestaltung nur noch legal geparkt werden konnten und alle illegalen "Parkplätze" wegfielen.
Kampfradler schrieb:
Hat zwar nicht direkt mit Radverkehr zu tun aber irgendwie aber dann doch, denn schließlich müssen Kinder ja bis zum 8. Lebensjahr (und dürfen bis zum 10. Lebensjahr) auf dem Gehweg fahren:
So wie auf dem Bild erkennbar sollen die Autos ja nur zur Hälfte über dem Kantstein stehen.
Sorry, habe jetzt erst erkannt, dass der Kombi genau nach VZ315 und Markierung eingeparkt ist und damit auf den Gehweg ragt. Fehler der anordnenden Behörde. Ich dachte zuerst, dass es eher um falsches Einparken ging wie z. B. in Loogestraße oder Harvestehuder Weg, wo die Autos bei ausreichend Platz in der Bucht zuweit an den Gehweg ranfahren.
Ob die EFA bindend ist glaube ich nicht. Wäre einen Klageversuch wert. Und Verstoß gegen das HWG wie schon geschrieben
So geht es bestimmt auch den gemeinen Falschparkern, Rasern, Engüberholern [1],... in ihren KFZen. [2]
Ich kann dem nicht ganz folgen.
1. Wer also Gehwegparken sät, wird also auch Kampfparken auf Gehwegen ernten. Das leuchtet mir ein.
2. Wer Rasen sät, wird Rasen ernten? Verstehe ich nicht . . . Ordnet die Polizei das Rasen an?
3. Wer Engüberholen sät, wird Engüberholen ernsten? Verstehe ich nicht . . . Ordnet die Polizei das Engüberholen an?
Ich frage mich schon lange, ob es Zufall ist, dass in keiner Fernsehsendung oder Zeitung mal Klartext geredet wird... Meine Meinung: Nein!
Naja, zumindest darf ein Straßenbaum in Reinfeld überleben, auch wenn in den letzten Jahren zahlreiche Attentate auf ihn von rasenden Autofahrern ausgeübt wurden. Das ist doch schon mal ein kleiner Erfolg . . .
Jahre vorher liefen ja immer wieder Bäume den Autos entgegen.
Aber Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg
Fuhle ist nicht weit weg vom Erdkampsweg - und dort ist der Radverkehr an der Baustelle extrem anders geführt - so ganz ohne das häßliche
Gerade ein längeres und schwieriges Gespräch mit PK34 wegen Baustelle Erdkampsweg gehabt. Dort stehen massenhaft am Fahrbhanrand wie auch auf den Gehwegen. Leider fehlt am Ende des Radweges, der kurz vor der Baustelle endet, eine Aufleitung auf die Fahrbahn. Der Polizei fehlt es am Verständnis für das Fehlverhalten der Radler, die nun noch zusätzlich den Gehwegbereich mit massenhaft
zusaätzlich zu den
aufrüsten will. Für eine eindeutige Radverkehrsführung nach Ende des Radweges kann sie sich nicht bewegen. PK34 habe sich eingesetzt am Ende des Radwegs
und
aufzustellen, was allerdings nie erfolgte. Trotz dieser Zeichen wären am Ende des mit diesen Schildern ausgestatteten Radwegs Radler auf dem Grhweg weitergefahren, weil zwischen Radweg und Fahrbahn geparkt werden darf, am Radwegende also nicht kein Wechsel auf die Fahrbahn möglich war. Ohnehin ist der Erdkampswegradweg einer der übelsten in ganz Hamburg, der Radler dazu eingeladen hatte jahrelang auf dem Gehweg zu fahren, unter den Augen der Polizei. Wohl auch ein Grund für das Gehwegradeln im Baustellenbereich
Hat zwar nicht direkt mit Radverkehr zu tun aber irgendwie aber dann doch, denn schließlich müssen Kinder ja bis zum 8. Lebensjahr (und dürfen bis zum 10. Lebensjahr) auf dem Gehweg fahren:
Es gibt so einige Straßen, in denen ich das gerne entfernt hätte (die Stehzeuge natürlich auch
). Weil auf dem Gehweg kein Platz für ein Nebeneinander von Radlern und Fußgängern ist, z.B. Alsterdorfer Straße, Kurzer Kamp, Hummelsbütteler Landstraße, ...
Schon mal jemand gegen geklagt?
Vorsicht, Satiere!!
Wenn der Gehweg so voll gewesen wäre hätte der Fußgänger sein Rad am rechten Fahrbahnrand schieben müssen, damit andere Fußgänger durch sein Fahrzeug nicht gefährdet worden wären . . . (§25 StVO)
Hat zwar nicht direkt mit Radverkehr zu tun aber irgendwie aber dann doch, denn schließlich müssen Kinder ja bis zum 8. Lebensjahr (und dürfen bis zum 10. Lebensjahr) auf dem Gehweg fahren:
So wie auf dem Bild erkennbar sollen die Autos ja nur zur Hälfte über dem Kantstein stehen.
Es gibt das Hamburger Wege-Gesetz, das aber auch in anderen Fällen (z.B. Sondernutzungn) faktisch nur auf dem Paper existiert. Demnach hat der fließende Verkehr Vorrang vor dem ruhenden Verkehr. Wenn wie auf den Bildern der Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist auf dem Gehweg wird wäre es für mich eine Frage der Auslegung des HWG. Wenn da ein verständnisvoller Leiter bei der StVB sitzt ordnet der ggf. bei viel Glücl Poller oder Bügel an. Wegen EFA habe ich noch nicht geklagt. Die EFA kommt ja auch bei Sondernutzungen faktisch nicht zur Anwendung. Es verbleibt ja in der Regel unabhängig vom Fußgängerstrom nur eine Nettobreite von 1,5 Meter.
An der Fuhle ist überwiegend Fahrbahnradeln erlaubt im Baustellenbereich mit nur einer Fahrspur je Richtung ohne Überholmöglichkeit, für die Nebenfäche gilt . Sehr ungewöhnlich eigentlich für Hamburger Verhältnisse. Ein Versehen oder gute Absicht?
Auch am Neuen Pferdemarkt / Budapester Straße gilt gleiche Lösung, wo es doch eigentlich den generellen B-Zwang für die Budapester gibt und am Heiligengeistfeld bei der anderen Baustelle noch mit deutlichst untermalt wird. Zum Vergnügen aller dürfen Radler ja durch die Klowarteschlange des DOMS radeln, falls denn ein Durchkommen möglich ist. Ich war erstaunt gerade eben einen älteren Herrn gemütlich mit mäßigem Tempo trotz
auf der Fahrbahn gesehen zu haben nebem dem Heiligengeistfeld - und keine Kampfhuper.
Schreiben an den Bürgermeister als Chef der Ortspolizeibehörden?
Das wird wohl nicht Olaf Scholz beantworten, sondern irgendjemand aus dem Vorzimmer. Und die aus dem Vorzimmer kann ich nicht wählen . . .
Mal eine andere Frage: In wieweit lässt sich flächendeckendes Tempo-30 mit der aktuellen StVO vereinbaren? Tempo-30-Zone bedeutet, dass man alle Ampeln abbauen müsste? Streckenbeschränkungen hingegen darf man nur vornehmen, wenn es eine besondere Gefahrenlage gibt. Aber die dürfte es kaum geben, weil eine gewisse Menge an Unfällen üblich ist.
Tempo 30 und Rechts-vor-Links entlang von mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen scheint merkwürdig. Und ist das verkehrssicher? Damit Fußgänger überhaupt noch breite mehrspurige Straßen queren könnten müsste nach Abbau der Ampeln FGÜs eingerichtet werden. Die sind aber bei mehrspurigen Straßen nicht erlaubt. Wie sollen Fußgänger und Radfahrer an Kreuzungen eine Hauptstraße queren? Und auch ein Autofahrer wird Mühe haben z.B. am Rödingsmarkt die Ost-West-Straße geradeaus zu queren - ganz ohne Ampel und bei Rechts-vor-Links.
Es sei denn es bleibt bei den Ampeln, nur das Tempo würde gedrosselt zur Reduzierung der heftigen Unfallfolgen - wie z.B. im Bereich von Schulen.
"Verkehr" ist und bleibt für die sog. "Volksparteien" in Hamburg in erster Linie Auto-Verkehr...
Die SPD wird ihren Bürgern doch nicht das Auto wegnehmen . . .
Eigentlich gehört für den Radverkehr (immer dann, wenn es exklusive Radverkehrsanlagen gibt) eine eigene, klar für den Radverkehr gültige Verkehrsregelung her (Beschilderung, Signalisierung, Vorfahrt usw.).
Neben den Verkehrsregeln, die jedem Bürger eingängig und leicht verständlich sein müssen, müssen die Radverkehrsanlagen entsprechend gestaltet sein. Keine 40 cm breiten "Schutz"-Streifen neben Parkplätzen, usw . . . Was nützen gute Regeln, wenn die sich nicht anwenden lassen auf den Flächen. Immer noch kann jeder Hobbypolitiker in einem Unterausschuss entscheiden, ob Radfahren in der Fußgängerzone gefährlich sei oder nicht. In der einen Stadt ist es erlaubt, in der nächsten bei gleichen Rahmenbedingungen nicht. In der einen Stadt müssen Radler Gehwege befahren, in der nächsten womöglich sogar einseitig im Zweirichtungsverkehr, in einer anderen auf der Fahrbahn, in wieder einer anderen dürfen sie sowohl als auch . . .
sammelt ihr den schriftwechsel?
und bekommt ihr Antwort von einem Sachbearbeiter oder dem Leiter der StVB?Weil - wenn das immer das selbe PK ist, das solche blödantworten verfasst, könnte man wirklich mal überlegen, ob man das eskalieren lässt und mal die jeweiligen Vorgesetzten anschreibt und vielleicht mal die Wochenblätter einbindet oder zumindest erstmal damit droht...
In einem Fall habe ich mich nach zwei Jahren Wartezeit wegen Untätigkeit an den Revierleiter gewandt. Dieser hat dann auf eine neue Zuständigkeit hingewiesen. Der StVB-Leiter des Nachbarreviers sei nun zuständig, ich würde von dem automatisch hören. Ist jetzt aber schon einige Monate her, und noch keine Antwort vom Nachbar-StVB-Leiter.
In einem weiteren Fall wurde bei einem anderen PK seit April nicht reagiert, diesen Monat habe ich ein zweites Schreiben abgeschickt, bislang ohne Reaktion.
Ich könnte mich ja noch an die VD5 wenden als Aufsichtsbehörde der Pks. Aber ich glaube kaum, dass die Ambitionen haben sich mit den PKs anzulegen . . .
worauf ich allerdings keine Antwort mehr bekam... Ach ja...,
Auf meine letzten 3 Schreiben an PKs ging es mir genauso . . . Ach ja . . .
Die Haltelinie an der Hoheluftchaussee ist ein Paradebeispiel dafür. Man denke mal darüber nach: "Verkehrsplaner", also Menschen, die das als Beruf ausüben(!), platzieren eine Haltelinie für den Radverkehr so, dass schon ein einzelner, bei Rot wartender Radfahrer dem Radverkehr, der Grün hat, vollständig den Weg versperrt. Warten an der Linie mehrere, geht gar nichts mehr.
Mehr dazu hier. Alles abgesegnet und abgefeiert unter der Radverkehrsstrategie für Hamburg (und den regelmäßig dazu erscheinenden Propagandaberichten)