Beiträge von Forumteilnehmer

    Die Benutzungspflicht musste kürzlich per Gerichtsbeschluss aufgehoben werden.
    Der Grundgedanke der Behörden war klar: Radverkehr um jeden Preis von der Fahrbahn fernhalten.

    Vor etwa zehn Jahren ging es um einen Streit um das Kampfparken am Lokstedter Weg. Die örtliche FDP hatte ihre Kommandozentrale in einer Seitenstraße und war strikt gegen Absperrelemte (dort dann später Poller). Der Lokstedter Weg war früher sehr wüst zugeparkt. Keine Ahnung, wie das heute dort aussieht. Osterfeldstraße war ich zu selten, ist ja glaube ich auch anderer Bezirk.

    Zum Beispiel taucht immer wieder derselbe Standard-Textbaustein auf, dass man von Absperrelementen nichts halte, weil diese das Stadtbild veränderten.

    Auch Fahrradbügel, die dem Fahrradparken dienen sollen, sind manchem Mitarbeiter der BfI ein Dorn im Auge. Sie verändern das Stadtbild.

    Was ist mit Verkehrszeichen, Verkehrszeichenpfosten, Ampeln, Countdownampeln, Straßenmarkierungen, Stehzeugen? Ich möchte dann aus stadtgestalterischen Gründen zurück ins Stadtbild der Nachkriegszeit, als es noch breite Gehwege gab, so gut wie keine Straßenmarkierungen, kein Gehwegparken, Straßen anstelle von Rennpisten . . .

    Die offensichtlichen Mängel sollte jeder Wegewart erkennen, der seine Arbeit ordentlich macht, da muss man ihn nicht mit der Nase d`raufstoßen.

    Aber wenn ein Wegewart doch nur ausschließlich Hamburger Radwegeverhältnisse kennt? Wie soll er wissen, dass es auch bessere Standards gibt? Und dann stellt sich noch die Frage, ob der Wegewart die Mängel zu Fuß, mit dem Rad und aus der Windschutzscheibenperspektive aufnimmt. Das hängt ja auch von den Vorgaben seiner Behörde ab. Wieviel Geld gibt es für Mängelbeseitigung? Welche Prioritäten werden gesetzt? Und welche Richtlinien gibt es in Hamburg, an die sich ein Wegewart halten muss? Nach einer Globalrichtlinie für Sondernnutzungen etwa brauchte es neben Radwegen lange Jahre nur 1,5 Meter Restgehwegbreite geben neben einer Geschäftsauslage. Werden also Waren ausgestellt, stehen Kunden vor diesen als "ruhender Fußgängerverkehr". Der fließende Fußgängerverkehr kommt bei 1,5 Metern kaum an den auf den Gehweg ausgelagerten Kunden dran vorbei. Also weichen die auf Radweg aus. Doch ist solch ein "Radweg" noch benutzbar, selbst wenn also nach den Vorgaben geregelt ist, die ein Senator mal abgesegnet hatte?

    Zudem rächt es sich, dass der Instandhaltungsbereich mit sehr weig Geld auskommen muss, während laufend neue Radwege gebaut werden, die dann wiederum nicht unterhalten werden können. Wird ein Radweg erstmal gebaut, kann es sein, dass er nach fünf Jahren schon komplett zugewachsen ist.

    Ich frage mich auch, wie die Stadt ihre Parks und Grünanlagen unterhalten will. Die Gesamtfläche wird durch immer neue Parks vergrößert (Wilhelmsburger Inselpark, usw . . ), das Budget wird aber nicht aufgestockt.

    Vielleicht sollten nur noch so viele Radwege geführt werden, die zuverlässig in einem verkehrssicheren Zustand dauerhaft und langfristig unterhalten werden können. Alle anderen müssten mit Ersatzmaßnahmen aufgegeben werden, also nicht einfach nur Blauschilder abschrauben. Ich meine Aufgabe, also absperren und Radverkehr auf die Fahrbahn bei Tempo 30, wenn nötig. Nichts anderes will die StVO (VwV-StVO). Dort heißt es, dass bei b-pflichtige Radwegen "die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird ...". Es kommt also auch auf den Unterhalt an, der gesichert sein muss.

    Etwas verwundert bin ich aber dennoch, dass auf Foto 1 so viele Absenkungen zu sehen sind.

    Bei diesem Bild handelt es sich um Grundstückszufahrten, zu erkennen an den Absenkungen der Bordkante zwischen Radweg und Gehweg. Auf der rechten Seite befindet sich die nächste Querstraße beim abbiegenden Radler im Bildvordergrund, die nächste bei der Amepl im Hintergrund. Auf der linken Seite ist die nächste Querstraße bei der Amepl im Hintergrund.
    Bei diesem Bild ist links eine Querstraße und hier ist rechts eine Querstraße.

    Was haltet ihr von solchen Angeboten der Stadt Hamburg?

    Neues Postfach "Radwegschäden melden"
    http://hamburg.de/altona/planen-bauen…53020/fahrradwegschaeden/

    Ich finde das prinzipiell gut. Wahrscheinlich erhält das Bezirksamt mehr Hinweise auf Mängel, als durch Wegewarte, Fahrradstaffel, Straßenverkehrsbehörde und andere Mitarbeiter bislang bekannt.

    Bei ersterem geht es um einen Auftrag, der an ARGUS vergeben wurde. ARGUS sammelt innerhalb einer befristeten Zeit Mängel, die dann ausgewertet werden für ein Radverkehrskonzept für Altona, wofür ARGUS innerhalb einer bestimmten Frist liefern will.

    Das neue Postfach erfasst vermutlich auch Mängel, die über diesen Auftrag hinaus gehen.

    Wie genau der Unfall passiert ist, weiß ich natürlich nicht. Aber ich vermute, dass der Radfahrer zu eng überholt hat, eventuell sogar auf dem Gehweg.

    Auf dem Gehweg zu eng überholt? Die Sorbusallee hat sogar Gehwege. Bei der Polizei heißt es: "Die 73-Jährige ging in Begleitung ihres Ehemannes auf dem Friedhof Ohlsdorf spazieren. Beide überquerten die Sorbusallee, wobei die 73-Jährige vor ihrem Ehemann ging." Wenn der Radler von links kam während der Überquerens wird er vermutlich auf der Fahrbahn geradelt sein.

    Radfahrer verletzt Fußgängerin lebensgefährlich:
    http://presseportal.de/polizeipresse/…h-verletzte-fussgaengerin

    Der Unfallhergang lässt sich daran noch nicht ableiten. Vielleicht aus diesem Artikel?
    Ist die Frau ohne zu schauen über die Straße gegangen? Passiert ja auch häufig in der Mönckebergstraße . . .
    Oder hat der Radler eine am Fahrbahnrand gehende Frau mit dem Rad angegriffen?
    Oder was?
    Zumindest hat der Begleiter der Frau Anzeige erstattet - im Glauben, dass der Radler Unfallverursacher war?

    Kampfparker gibt's auch auf Hochbord-Radwegen zur Genüge. Dort besteht allerdings das Problem, dass ich oft nicht so ohne Weiteres auf die Fahrbahn wechseln kann.

    Andere Radfahrer weichen bei zugeparkten Radstreifen allerdings auch wieder auf die Gehwege aus, weil sie sich auf der Fahrbahn nicht sicher fühlen. Die Auftragung von Fahrbahnmarkierungen allein hilft den Radlern und Fußgängern auch nicht, die Radspuren müssen schon dauerhaft benutzbar sein.

    Ich hätte da noch einen Optimierungsvorschlag: Man senke den Radweg auf Fahrbahnniveau ab und ziehe einen breiten Strich zwischen Fahrbahn und Radweg. Dann wären diese ganzen Absenkungen nicht mehr notwendig. Gleichzeitig würden Autofahrer und Fußgänger diesen Weg als Teil der "Straße" (im umgangssprachlichen Sinn) betrachten und diesen genauso achten wie die eigentliche Fahrbahn.

    Blieben immer noch "Absenkungen" für die Querung des durchlaufenden Gehwegs.

    Ohne zu gucken wird erstmal bis zur Fahrbahn vorgefahren und ggf. Radfahrern die Vorfahrt genommen. Dort wird dann gewartet. Dabei sind die Sichtbeziehungen völlig unerheblich. Kann man die Straße auch vom Gehweg/Ausfahrt (z.B. bei Parkplätzen von Supermärkten) völlig einsehen, wird dennoch vorgefahren. Die paar, die sich ob schlechter Sichtbeziehungen ordnungsgemäß vortasten, werden hier halt in Sippenhaft genommen.

    Wenn hier schon das Prinzip "Sippenhaft" beispielhaft angewandt wird: Auch Radler fahren oft ohne Schulterblick, Blickkontakt usw. quasi blind vom Radweg auf die Fahrbahn oder biegen unvermittelt ab. Und für die dabei entstandenen Unfälle freuen sich sicherlich nicht die Unfallgegner, die die Radler auf die Hörner genommen haben. In Hamburg gab nach diesem Schema in diesem Jahr einige Unfälle. Achja, falls wieder Einwände zu alkoholisierten Radlern kommen, auch die gibt es.

    Zum eigentlichen Konflikt Grundstücksausfahrten: Ich erlebe es auch häufig, dass Autofahrer mich vorbeilassen und sogar zurücksetzen, um mir als Radler Platz zu machen, wenn sie ihren Fehler bemerkt haben. Betrachte ich meine letzte Fahrradfahrrt am Samstag rückblickend, hatte ich die meisten Konflikte mit Fußgängern, danach mit anderen Radler, und danach mit Autofahrern.

    Zu Großveranstaltungen ist es in Hamburg aber auch nicht anders. Die Radwege in St. Petersburger Straße und Retzelstraße (VZ237) sind zu Messezeiten meist auch immer zugeparkt. Auch am Tschaikowskyplatz, dort ist der Taxenstand dann auf dem Radweg oder dem Gehweg und Fußgänger auf dem Radweg. Das ist polizeibekannt seit Jahrzehnten. Die Polizei sagt dann immer es sei gerade kein Personal da um abzuschleppen. Der Unterschied: Es gibt kein solch interessantes Schild.

    Als die Siedlung Anfang der 1960er gebaut wurde, hat man die Streifen offenbar für Goggos und Kabinenroller dimensioniert ...

    Wer mal einen Blick in die PLAST9 wagt, der wird feststellen, dass grundsätzlich ein Sicherheitsstreifen zwischen Radwegen und Fahrbahnen einzurichten ist. Dieser soll 1,15 Meter, mindestens aber 0,65 m betragen. Natürlich sind da große Begehrlichkeiten einen 1,15 m breiten Streifen nachträglich zu Parkplätzen umzuwandeln . . . Die Kampfparker werden den Anfang machen, dann wird ggf. in einem Ortsunterausschuss von automoblilisierten Laienpolitikern ein Beschluss fallen und ggf. die Straßenverkehrsbehörde beim PK nachziehen und VZ315 anordnen. Anders sind Parkplätze wie in der Langenhorner Chaussee, Heimfelder Straße und überall sonst nicht zu erklären. Im ungünstigen Fall wird das Kampfparken einfach jahrzehntelang geduldet, wie in der Holtenklinker Straße.

    Als die Siedlung Anfang der 1960er gebaut wurde, hat man die Streifen offenbar für Goggos und Kabinenroller dimensioniert ...


    Eher nicht. Ich gehe davon aus, dass damals das Gehwegparken noch nicht verbreitet war, und dies erst später mit dem allseits bekannten "Parkdruck" angeordnet wurde.

    An anderen Straßen kann man noch gut erkennen, wie vorhandene Radwege nachträglich verschmälert wurden, um das Parken auf Teilflächen von diesen zu erlauben (z.B. Jungiusstr.). An anderen Straßen wurden die Radwege großzügig weiter nach rechts auf die Gehwege versetzt, um den vormaligen Radweg dem "Parkfruck" zu opfern. Derzeit noch gut in der mittleren Fuhle zu erkennen, oder der Barmbeker zwischen Dorotheen und Maria-Louisen

    Übrigens ist auch an anderen Stellen das bekannte Phänomen des nachträglich erlaubten Gehwegparkens (Parkdruck) schön zu erkennen. Wenn eine baulich angelegte Parkbucht für "richtige" Parkplätze endet, weil der Straßenraum schmaler wird, bleibt manchmal ein etwas breiterer Streifen zwischen Radweg und Kantstein in Verlängerung der Parkbucht über. Erst stellen sich dort wohl Kampfparker ein, später wird das dann legalisiert. Und der angrenzende Radweg ist - wahrscheinlich ungewollt von der Planern der Straße, die dort ja keine Parkplätze vorsahen - nicht mehr benutzbar, weil in der Dooringzone. Beispiel Lübecker Straße (das VZ315 wurde mittlerweile entfernt, Poller oder andere Absperrelemente werden aber nicht aufgestellt, die BfI hat das abgelehnt, der Radweg wurde allerdings gemäß Radverkehrsstrategie erneuert und trotz Radfahrnovelle nur 112 cm breit).

    Wie ist eigentlich das Verhältnis von Schutzstreifen zu Längsparkplätzen? Sind da Abstände vorgeschrieben?

    Laut ERA beträgt das Regelmaß für den Schutzstreifen 1,5 Meter, das Mindestmaß 1,25 Meter. Der Sicherheitsraum zu Längsparkständen (2,00 m) soll 0,25-0,5 Meter betragen, zu Schräg- oder Senkrechtparkständen aber 0,75 m. Das deckt sich auch mit den Hinweisen zur VwV-StVO, wonach neben Längsparkständen für die B-Pflicht eine lichte Radwegbreite inklusive Abstand und Sicherheitsraum von 1,75 m erfoderlich ist. Somit können Radler (0,75 m) den Meter Abstand zu Stehzeugen halten.

    Diese lustigen Teile wurden gerade auch neu gestrichen: http://goo.gl/maps/RuDok

    Ist nicht ganz der gleiche Rotton wie die vielen Fahrradparkplätze (?) nebenan. Nebenan Radlparkplätze im Verhätlnis 1:1 mit Autoparkplätzen ?

    Ansonsten frage ich mich, ob es beim Wechsel vom gemeinsamen Geh- und Radweg zum Radweg und wieder zum gemeinsamen Geh- und Radweg jeweils andere VZ gibt, also [Zeichen 240] , dann [Zeichen 241-30] oder [Zeichen 237] , dann wieder [Zeichen 240] ? Ansonsten keine B-Pflicht mehr nach Ende des gemeinsamen Geh-/Radwegs, da dann anderer Radweg und danach nur Gehweg.