Gibt es eigentlich auch nicht-benutzungspflichte-Gemeinsame-Fuß-und-Radwege die ohne weitere Beschilderung auskommen oder ist es dann automatisch ein stinknormaler Gehweg?
Immer dieses Rätselraten und das bei völlig uneinheitlichen Bodenbelägen.
Zu 1.: Ja, z.B. dürfen in Hamburg Radler die Wege in Grünanlagen benutzen, wenn dies nicht ausdrücklich durch Schilder verboten ist. Demnach kommen die meisten "gemeinsamen Wege für Radler und Fußgänger" in Hamburgs Grünanlagen ohne Schilder aus.
Zu 2.: Rätselraten um Bodenbeläge? Mich würde interessieren, ob der Asphaltstreifen in der Straße Dellwisch baulich aus einem vorher vorhandenen Radweg fortgeführt wird. Dann wäre es ein Radweg und kein Gehweg.
In Deutschland ist es anscheinend nicht möglich einen freiwillig nutzbaren Radweg so zu beschildern, sodass dieser ganz normal zu gebrauchen wäre. Das Schild "Radfahrer frei" hat ja für uns immer den Nachteil der implizierten Aussage: Du bist nur zu Gast, Schrittgeschwindigkeit!
Ein Radweg ohne B-Pflicht muss in Deutschland nicht beschildert werden. Ob sein Gebrauch dennoch eingeschränkt ist, hängt nicht mit vorhandenen oder nicht vorhandenen VZ zusammmen. Auch b-pflichtige Radwege haben oftmals den Nachteil, dass sie aufgrund von Kampfflaneuren und Kampfstehern nicht benutzbar sind. Siehe Glockengießerwall / Steintorwall in Hamburg . . ., die b-pflichtigen "Radwege" auf den Ringen in Köln, oder der Aachener Straße in Köln, die b-pflichtigen "Radwege" auf der Zweibrückenstraße oder der Lindwurmstraße in München, usw. . . .