Das entspricht der Regel MSDWGI.
Ist mir unbekannt.
Das entspricht der Regel MSDWGI.
Ist mir unbekannt.
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Fußgänger
und
Radfahrer
können die Baustelle jederzeit sicher passieren und die Fahrbahnen im
Baufeld an
Ampeln gesichert queren.
Die Geschäfte und Betriebe bleiben immer erreichbar. Es ist angestrebt, dass die
Grundstückszufahrten weitestgehend aufrecht erhalten bleiben.
Wie ist das mit dem "jederzeit sicher passieren" gemeint? Nur in eine Fahrtrichtung? Oder gar in beide? Wenn das Radfahren stadtauswärts nicht erlaubt ist, sollte ggf. mal überprüft werden, ob im gleichen Streckenabschnitt auf der anderen Seite das Radfahren möglich ist.
Zum Video:
Ab 6:57 (unter der S-Bahn-Brücke) handelt es sich um einen reinen Gehweg - Regelverstoß
Er winkte mich dann nach links unter das Gerüst.
Unter dem Gerüst, wo es sich eindeutig um einen GEHWEG handelt, fehlt ggf. ein Hinweis, dass das Radeln dort erlaubt oder borgeschrieben ist. Ansonsten andere Straßenseote der Sonnenstraé benutzen, in Gegenrichtung die Fahrbahn.
zum Verhalten im Straßenverkehr - Radfahrer ./. Fußgänger
Wahrscheinlich wird es niemals eine geeignete Navigations-Software geben, die sagen kann, auf welchem Radwegstummel ich mich einordnen muss, wenn ich einfach nur links abbiegen will, die Verkehrsbehörde aber vorsieht mich gegen den Uhrzeigersinn über zwei, drei Ampeln um die Kreuzung herum zu schicken.
In den meisten komplizierten Fällen ist in Hamburg das Linksabbiegen nur im Fußgängermodus vorgesehen, z.B. Holstenwall nach links in die Ludwig-Erhard-Straße. Wer dort also nicht erstmal bis zum Heiligengeistfeld und wieder zurück radeln will, der kann auf den Gehwegen im Uhrzeigersinn rum, oder nimmt bestenfalls die Fahrbahn. Ob Fahrradnavis wissen, dass Radler auf der Fahrbahn fahren dürfen, wenn keine Radverkehrsführung vorhanden ist - trotz Benutzungspflicht, die nur nach rechts, aber nicht nach links führt?
Die logische Konsequenz beim Aufrüsten im Sicherheitsfetischsektor wäre nach Helm, Reflektorbänder, Warnwesten, Leuchtdioden das SUV.
Mein Fahrrad ist StVZO-gemäß ausgerüstet.
An der Ortliebtasche, die ich auf der linken Seite hinten mitnehme, ist ein Reflektor. Das ist schon mehr als verlangt. Zudem habe ich hinten am Schutzblech noch einen reflektierenden Aufkleber drauf. Wer mich übersehen will, der wird das immer machen. Den kann ich auch mit Vollkörperreflektierung nicht davon abhalten.
Ich muss zugehen, auch ich war mal auf die Sicherheitsfetischmasche reingefallen. Schon in den 90ern hatte ich mal einen Helm (250 DM!), den ich aber bald ablegte, weil unbequem. Nach der Wende, als viele Ostler hier einfielen, und vor allem bei Ausfahrten in die ex-Zone benutzte ich eine reflektierende Schärpe, die blinkende Leuchtdioden hatte. Damals vollkommen neu. Autofahrer hielten einen ungewöhnlich weiten Seitenabstand beim Überholen ein. Bei Ausfahrten auf Landstraßen oder Bundesstraßen jenseits der Zonenrandgebietsgrenze fühlte ich mich damit sicherer, und schaltete den grellen Blinkschnickschnack sogar tagsüber auf den Alleen ein.
Aber sorry, ganz nach dem Sinn von Mikael Colville-Andersen will ich mich nicht beim Radfahren verkleiden. Alsbald werden Fußgänger folgen, wenn der Verkleidungszwang für Radfahrer durchgesetzt (erkämpft) wurde. Dann darf nicht einmal die betagte Dame auf dem Weg zum Einkauf oder zum Arzt ohne selbstblinkenden Verkleidungsschnickschnack aus dem Haus gehen. Mag ja sein, dass die jüngere Generation von heute, die mit sog. klugen Mobiltelefonen auf die Welt kommt, selbst im Alter damit kein Problem hat - ich ziehe dann lieber auf eine Hallig (solange es die noch gibt), um auf sowas verzichten zu dürfen.
Das mit der Vorfahrt ist aber ein echt begrüßenswerter Vorsatz. So kommt man deutlich besser voran. Hier gibt es auch Fahrradstraßen, aber da ist überall Rechts vor Links.
Die Gestaltung der Hamburger Fahrradstraßen ist sehr heterogen. Ich vermute mal, dass in dem Video eine Idealvorstellung angepriesen wird.
Für viele Hamburger Fahrradstraßen gilt die Rechts-vor-links-Regelung. Im Verlauf der zukünftigen Veloroute 6 entlang Uferstraße und Lortzingstraße gilt Vorfahrt für die Fahrradstraße gegenüber Querstraßen, also die Aufpflasterungslösung - insofern die Fahrradstraßen nicht durch Hauptverkehrsstraßen unterbrochen sind.
Natürlich kann jeder persönlich seine Entscheidung zum Sicherheitsfetischtragen treffen. Das Argument von Bernd Sluka bezog sich vermutlich auf das Urteil zur Schadenshaftung und Helmtragen. Solange Helmtragen noch nicht allgemein gebräuchlich ist, solange muss eine unschuldug verunfallte Radfahrerin auch nicht mithaften. Rüsten sich aber alle Verkehrsteilnehmer freiwillig auf, kann all dies schnell verpflichtend werden. Bis letztendlich auch alle Bäume, Häuser usw. grell-reflektierend ausgerüstet sind und dadurch gar nichts mehr "auffällt".
Eigentlich brauchte sie noch nie jemand...
Die brauchen sich selbst - und für den Politikwechsel - wegen der "ideologischen" Verkehrspolitik. Die soll nun von einer anderen Ideologie ersetzt werden: Keine Drangsalierung der Autofahrer, aber wesentlich beschleunigte Sanierung des Radwegenetzes und Fertigstellung der Velorouten.
Wenn also alle vorhandenen Radwege regelkonform saniert werden sollen und dabei Autofahrer nicht drangsaliert werden sollen, werden dann alle Bäume abgehackt oder alternativ straßenbegleitend Häuser abgerissen oder im Fall des Alstervorland Parkflächen beeinträchtigt für Radwegebau? Es sollen vermutlich ja weder Stellplätze entfallen noch Radfahrer auf die Fahrbahn noch Fahrspuren reduziert werden.
Ich käme mir absolut albern vor in der Verkleidung
Suding-Opposition positioniert sich zum Radverkehr:
Zum Ist-Zustand:
Klosterstern / Eppendorfer Baum: Herr Dorigoni will mal wieder nicht die Welt verstehen
Hinweis auf besonders sehenswerten "Radweg" in Mainzelskirchen:
Wünsch Dir was beim Wochenblatt für das "Bündnis für Radverkehr"
Morgen Einweihung eines Melkstandes für nationale Kühe (sog. "Abzockanlage") auf der Wandsbeker Chaussee.
Tickende Zeitbomben: Fernbuslobby fordert Tempo 120 für die Bahnkonkurrenz auf der Autobahn