Beiträge von Gerhart
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Meinst du diese Stelle hier?
Für Radwege gelten keine anderen Vorfahrtregeln als für Fahrbahnen. Das heißt Rechts-vor-links soweit nichts anderes verordnet ist.
Zoppenbroich ist vermutlich eine Vorfahrtstraße. Wenn der Radweg neben dem Zoppenbroich eben diesem verkehrstechnisch zuzuordnen ist (d.h. Straßenbegleitend ist), dann teilt auch der Radweg dieses Vorfahrtrecht.
Da aber paar Bäume zwischen Radweg und Fahrbahn stehen, wird es hier im Forum sicherlich welche geben, die den Radweg nicht für straßenbegleitend halten.Wer nun, wie du, von Osten kommt, findet bestimmt kein
oder
vor der Einmündung, für den gilt also rechts-vor-links. Für die Radfahrerin im Zoppenbroich könnte aber
gelten. Damit liegt hier ein Widerspruch vor, frag mal deine Straßenverkehrsbehörde wie es damit aussieht. Entweder müssen die Z.205 oder Z.206 aufstellen oder man darf als Radfahrer legal auf der Fahrbahn des Zoppenbroichs fahren.Im Zweifel gilt noch immer §1 StVO: fahr vorsichtig und rechne stets mit Fehlern anderer.
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als Jugendlicher hab' ich die Geschichte des Vateres eines Freundes mitbekommen: vor der roten Ampel legt der Vordermann plötzlich den Rückwärtsgang ein und brummte ihm vorne drauf
Die Geschichte kenn ich andersrum: Der hinten behauptet, der vorne wäre an der Ampel zurückgerollt. Der vorne erwidert, er fahre Automatik

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@Malte, § 1 Abs. 1 BDSG sagt nicht viel aus. Interessanter ist Abs. 2:
"Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch ... nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten."Wenn es der Zweck ist, als Gedächtnisstütze für zukünftige Gerichtsverfahren zu dienen, dürfte das nicht mehr als "persönlich" gelten. Aber wenn man die Aufnahmen macht, weil man sich gerne öde Straßenvideos anschaut oder auch um das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu analysieren, dürfte das BDSG keine Anwendung finden.
Was aber anwendbar sein dürfte:
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Man Interviewt halt so lange Leute, bis einer was "verwertbares" von sich gibt und kürzt es entsprechend. Die anderen Interviews schmeißt man weg. Damit hat man korrekt zitiert und kann die Leser mit einem vollkommen wertlosen Artikel beglücken.
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jetzt ist er benutzungspflichtig... Habe mal das PK23 angeschrieben.
Argh! Nehmt den Leuten ihre mobilen VZ240 weg!
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Es geht doch um den Datenschutz. Man stelle sich mal vor, jeder benutzt so eine Kamera und stellt die Aufnahmen ins Internet. Nicht nur bei Unfällen, sondern zum Beispiel auch um Radweg-Verweigerer anzuprangern. Dazu schreibt dann noch jemand (für Behörde, Geheimdienst, o.ä.) ein Programm, um die User-Videos automatisiert auszuwerten, wann und wo aufgenommen und dazu noch eine Gesichts- bzw. Fahrraderkennung. Dann hat man ganz schnell lückenlose Bewegungsprofile erstellt, das muss doch nicht sein.
Also ich mache jedenfalls weiter mit meinem Projekt: Langzeitdoku der jahreszeitlichen Änderungen und des täglichen Wachstums der Bäume auf meinem Weg ...
Das frisst mir einfach zuviel Speicherplatz. Hab auch keine Lust mir regelmäßig neue Festplatten zu kaufen und die irgendwo hinzustellen. Cloud-Speicher ist für sowas auch auf Dauer zu teuer.
Bei Unfällen und zur Abwehr von Rechtsstreitigkeiten sind Kameraaufnahmen sicher eine tolle Sache und ich meine, das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt hier auch den Datenschutz.
Aber man sollte die Aufnahmen nicht verwenden dürfen, um jeden noch so kleinen Verstoß gegen die StVO anzuzeigen. Ist doch egal, wenn ein Radfahrer mal wieder ein blaues Schild ignoriert. Oder wenn ein PKW, um beim Überholen ausreichend Abstand zu halten, eine durchgezogene Linie überfährt. Oder ein Fußgänger trotz Rot die Fahrbahn überquert.
Vielleicht könnte man, statt Kameras zu verbieten, lediglich bestimmte Nutzungen der Aufnahmen verbieten. Dass es zum Beispiel klar verboten ist, Aufnahmen zu veröffentlichen, wenn Personen oder Fahrzeuge identifizierbar sind. Und gerichtsverwertbar sollten Aufnahmen auch nur bei relevanten Vorfällen sein. -
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Denn die Autobahn ist ja kürzer und verkehrsgünstiger
Oha. In Hamburg ist das gar nicht mal so unwahrscheinlich. A7-Elbtunnel und A1-Norderelbbrücke bedeuten für den Radverkehr enorme Umwege.
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@Peter Viehrig, stimmt mein Zahlen-Beispiel denn?
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Wenn ich's richtig verstehe: 15ct/km
Aber das wird nicht nach tatsächlich gefahrenen Kilometern gerechnet, sondern nach Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte.
Wenn die Arbeit 6km (einfache Strecke) weit weg ist (mit dem Fahrrad gut zu schaffen), bekommt man pro Arbeitstag 1.8€ Steuererleichterung, also gut 400€ im Jahr. Multipliziert mit dem Steuersatz sind dann um die 150€ mehr auf dem Konto.
In Deutschland bringt es keine steuerlichen Vorteile, zum Essen nach Hause zu fahren. Ist aber sicherlich gesünder und günstiger als Restaurant bzw. Kantine. -
Wie sieht es eigentlich in anderen Städten aus? Hat Hamburg eine Fahrrad-Staffel? Wie oft sind die so unterwegs?
bisher 1 oder 2x gesehen
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Ein typischer Mittelmeer-Taschendieb gewohnt «per Überraschung» zu stehlen
Und wie ist das so mit typisch-arischen Taschendieben?
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bei den vielen Rahmenbrüchen
Ich geh nicht gerade pfleglich mit meinen Fahrrädern um. Aber'n Rahmenbruch hab ich noch nicht geschafft. "viele" klingt nach "3 oder mehr". Wie machst du das?

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Meiner Meinung nach aber ich gehe davon aus, dass das Gericht das anders sehen wird

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Viele Fußwege sind einfach viel zu schmal. Ich muss gestehen: Wenn ich als Fußgänger in der 30-Zone unterwegs bin und zwischen Stehzeugen und Zaun weniger als ein Meter Fußweg verbleibt, latsche ich auch lieber auf der Fahrbahn.
Wenn ich stattdessen einen Radweg mitbenutzen kann, finde ich das auch okay. Sollen die Radfahrer halt auf der Fahrbahn fahren...