Beiträge von Gerhart

    als Jugendlicher hab' ich die Geschichte des Vateres eines Freundes mitbekommen: vor der roten Ampel legt der Vordermann plötzlich den Rückwärtsgang ein und brummte ihm vorne drauf

    Die Geschichte kenn ich andersrum: Der hinten behauptet, der vorne wäre an der Ampel zurückgerollt. Der vorne erwidert, er fahre Automatik :)

    @Malte, § 1 Abs. 1 BDSG sagt nicht viel aus. Interessanter ist Abs. 2:
    "Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch ... nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten."

    Wenn es der Zweck ist, als Gedächtnisstütze für zukünftige Gerichtsverfahren zu dienen, dürfte das nicht mehr als "persönlich" gelten. Aber wenn man die Aufnahmen macht, weil man sich gerne öde Straßenvideos anschaut oder auch um das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu analysieren, dürfte das BDSG keine Anwendung finden.

    Was aber anwendbar sein dürfte:

    Man Interviewt halt so lange Leute, bis einer was "verwertbares" von sich gibt und kürzt es entsprechend. Die anderen Interviews schmeißt man weg. Damit hat man korrekt zitiert und kann die Leser mit einem vollkommen wertlosen Artikel beglücken.

    Es geht doch um den Datenschutz. Man stelle sich mal vor, jeder benutzt so eine Kamera und stellt die Aufnahmen ins Internet. Nicht nur bei Unfällen, sondern zum Beispiel auch um Radweg-Verweigerer anzuprangern. Dazu schreibt dann noch jemand (für Behörde, Geheimdienst, o.ä.) ein Programm, um die User-Videos automatisiert auszuwerten, wann und wo aufgenommen und dazu noch eine Gesichts- bzw. Fahrraderkennung. Dann hat man ganz schnell lückenlose Bewegungsprofile erstellt, das muss doch nicht sein.

    Also ich mache jedenfalls weiter mit meinem Projekt: Langzeitdoku der jahreszeitlichen Änderungen und des täglichen Wachstums der Bäume auf meinem Weg ...

    Das frisst mir einfach zuviel Speicherplatz. Hab auch keine Lust mir regelmäßig neue Festplatten zu kaufen und die irgendwo hinzustellen. Cloud-Speicher ist für sowas auch auf Dauer zu teuer.

    Bei Unfällen und zur Abwehr von Rechtsstreitigkeiten sind Kameraaufnahmen sicher eine tolle Sache und ich meine, das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt hier auch den Datenschutz.
    Aber man sollte die Aufnahmen nicht verwenden dürfen, um jeden noch so kleinen Verstoß gegen die StVO anzuzeigen. Ist doch egal, wenn ein Radfahrer mal wieder ein blaues Schild ignoriert. Oder wenn ein PKW, um beim Überholen ausreichend Abstand zu halten, eine durchgezogene Linie überfährt. Oder ein Fußgänger trotz Rot die Fahrbahn überquert.
    Vielleicht könnte man, statt Kameras zu verbieten, lediglich bestimmte Nutzungen der Aufnahmen verbieten. Dass es zum Beispiel klar verboten ist, Aufnahmen zu veröffentlichen, wenn Personen oder Fahrzeuge identifizierbar sind. Und gerichtsverwertbar sollten Aufnahmen auch nur bei relevanten Vorfällen sein.


    Wenn ich's richtig verstehe: 15ct/km
    Aber das wird nicht nach tatsächlich gefahrenen Kilometern gerechnet, sondern nach Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte.
    Wenn die Arbeit 6km (einfache Strecke) weit weg ist (mit dem Fahrrad gut zu schaffen), bekommt man pro Arbeitstag 1.8€ Steuererleichterung, also gut 400€ im Jahr. Multipliziert mit dem Steuersatz sind dann um die 150€ mehr auf dem Konto.
    In Deutschland bringt es keine steuerlichen Vorteile, zum Essen nach Hause zu fahren. Ist aber sicherlich gesünder und günstiger als Restaurant bzw. Kantine.

    Viele Fußwege sind einfach viel zu schmal. Ich muss gestehen: Wenn ich als Fußgänger in der 30-Zone unterwegs bin und zwischen Stehzeugen und Zaun weniger als ein Meter Fußweg verbleibt, latsche ich auch lieber auf der Fahrbahn.
    Wenn ich stattdessen einen Radweg mitbenutzen kann, finde ich das auch okay. Sollen die Radfahrer halt auf der Fahrbahn fahren...

    Dann hat keiner Vorfahrt bzw. alle, also fahren alle vorsichtig und kriegen das irgendwie auf die Reihe. Und dann bittest du am besten deine Straßenverkehrsbehörde, das Problem zu beheben ;)

    @Spkr, genau das ist das Problem. Es ist nirgends definiert, wie Radwege aussehen, also muss man sich das selbst zusammenreimen. Wenn Radwege in Nürnberg anders aussehen als in Hamburg, würde ich nicht von dir erwarten, den Asphaltstreifen als Radweg zu erkennen.
    Aber für mich als Hamburger ist das ganz klar ein Radweg, schließlich stand da vor 3 Wochen noch ein Z.237, und von der Bauart gibt's noch viele mehr.
    Wäre das kein Radweg, *müsste* auch der 10jährige Jungen mit seiner 100jährigen Uroma im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren, was ich in der Straße nicht gutheißen könnte.

    Nur weil das Schild weg ist, ist ja nicht der "Radweg" weg. Auch stehen schon an den zwei vorigen Kreuzungen (Bogenstraße, Sedanstraße) schon länger keine Schilder mehr.
    Ich glaube dass [Zeichen 237] nicht bedeutet, dass der gesamte Weg ein Radweg ist. [Zeichen 241-30] ist imho nur notwendig, um die Existenz eines Gehwegs zu verdeutlichen. Aber dort gibt es ja Asphalt-Streifen für Radfahrer und Platten für Fußgänger, man erkennt es also.