Auf vielen Radwegen kann man andere Radfahrer nicht sicher überholen:
Beiträge von Gerhart
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(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders
schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller
in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.Verstößt gegen §45 Abs.9 StVO. Und es ist offensichtlich, dass nicht das angeordnet wird, was eigentlich gemeint ist. In der Regel ist ja der Radweg nicht mehr benutzbar, also wird Z.240 aufgestellt, damit der Radfahrer den Fußweg mitbenutzen darf.
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Ist das ein fest angebautes Schild oder ein bewegbares? Diese temporären Blauschilder ignoriere ich grundsätzlich, da nichtig.
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Vielleicht hilft es ja, wenn die in der Nähe der Hoheluftchaussee wohnhaften Kampfradler den Autofahrern das Fahrbahnradeln einbleuen, bis ich das nächste mal wieder dort vorbeikomme.
Ich tu das schon seit Jahren, scheinbar ohne Erfolg

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Mich hatte auch schon gewundert, warum die fehlt, warum das nur bis zur Frickestraße gehen soll. Es fehlt z. B. auch beim ADFC:
Und was ist mit dem Lokstedter Steindamm, also das Stück zwischen Martinistraße und Siemersplatz? -
Stau ist nur hinten doof.
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Die Mischung macht's:
* Wirtschaftliche Not führt zu Kriminalität. Gebt den Menschen Wohnung, Brot und Spiele, dann brauchen sie nicht mehr klauen.
* Einheitliche+Einmalige Seriennummer auf alle teuren Teile, EU/Schengen-weit. Aber bitte datenschutzverträglich. D.h. nur geklaute Sachen als gestohlen melden, nicht alles auf Vorrat registrieren.
* Lockräder mit Peilsender platzieren und damit einen hohen Verfolgungsdruck schaffen -
Zitat
Zu 2) Der beste Kompromiss wären flächendeckende Busspuren die für Radfahrer freigegeben sind und auf denen Falschparker/-halter konsequent abgeschleppt werden. Nur wo keine Busse fahren oder kein Platz für eine Busspur ist (wobei man mittels Einbahnstraßensystem fast überall Platz schaffen kann) sind Radfahrstreifen nötigBei der Freigabe von Busspuren muss man bedenken, dass Busse manchmal schneller sind als Radfahrer. Und dem ÖPNV gestehe ich im Gegensatz zum MIV durchaus das Recht auf zügiges Vorankommen zu.
Gerade in der Hohenluftchaussee wäre ich sehr skeptisch. Lange Strecken, viele Busse, viele Radfahrer. So würde die Busbeschleunigung nicht funktionieren.Zitat
Zu 3) Als ob Radfahrer bei einem Ende der Benutzungspflicht nicht mehr auf dem Radweg fahren wollen/dürfen!Joa, hab vor paar Tagen Radfahrer Ecke Grindelhof/Grindelallee/Rentzelstraße so 10min beobachtet. Radfahrer haben die Fahrbahn nur benutzt, wenn es Radfahrstreifen gab. Ansonsten Hochbord, egal wie eng. Gab vielleicht 1-2 Ausnahmen

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"Sollten Radfahrer generell die Fahrbahn benutzen dürfen?" [] Ja [] Nein"
Stand: 67 % / 23 % (Ja / Nein) bei 3.759 StimmenAls ich die Umfrage zuerst gesehen hatte, gab's knapp 1000 Stimmen und gut 90% für "nein". Webumfragen taugen nix.
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Achtjähriger Radfahrer gegen Metrobus:
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City-nahe Eigentumswohnung in Hamburg gibt es schon für 67k€: , sowas dürften sich die meisten auf Kredit leisten können, insbesondere wenn man kein Auto bezahlen braucht.
Ein guter Beruf zeichnet sich dadurch aus, dass man am Tag 3x zur Arbeit und wieder zurück fährt.
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"Begrüßen würde der Wirtschaftsverein indes, gäbe es keine weiteren Beeinträchtigungen des Auto- und Güterverkehrs auf Hauptverkehrsstraßen durch Fahrradfahrer und Fußgänger."
"Deshalb müsse bei Rückbaumaßnahmen von Straßen, etwa zugunsten von Fahrradspuren, auf die Bedürfnisse der Wirtschaft Rücksicht genommen werden." -
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Was ich aber sehr schon schon geschafft habe: Baumwoll-Shirts so "hinzurichten", dass ein widerlich penetranter Geruch anhaftet, sobald die minimalst feucht werden oder mit Körperwärme in Kontakt kommen. Da helfen weder Tiefkühl-Sessions, noch Essigbäder oder die Chemiekeule...
Schon 60°-Wäsche (+Extra-Spülen) probiert, anschließend an der frischen Luft getrocknet?
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Zitat
Dann sammelten die Forscher die nassen Textilien ein, verschweißten sie in Plastiktüten und legten sie für 28 Stunden an einen dunklen Ort - gebrauchte Funktionswäsche landet ja selten sofort in der Waschmaschine.
Ich gehöre nicht zu den Menschen, die schmutzige Wäsche luftdicht versiegeln und 28 Stunden später wieder auspacken um sie nochmal zu benutzen.
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Die A1-Norderelbquerung könnte auch mal einen Radweg vertragen… aber dafür müsste wohl eine neue Brücke her, und die alte sieht imho noch ganz gut aus.
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(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
Der LKW Fahrende hätte die Fußgängerfuhrt freihalten müssen. Hätte er sich an diese Regel gehalten, wäre es nicht zum Unfall gekommen.
(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.
Die Rad schiebende zu Fuß Gehende hatte mutmaßlich grün, hätte aber trotzdem nicht gehen dürfen, denn eine Verständigung mit dem LKW Fahrenden hat offenbar nicht stattgefunden. Hätte sie sich an die Regel gehalten, wäre es nicht zum Unfall gekommen.
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Wer sind, aus Radfahrersicht nur natürlich (sonst öffne ich womöglich einen Fass ohne Boden), die Verlierer der Novelle 2013, die heute in Kraft ist ist?
Siehe noch:
Ich sehe keine Verlierer.
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Hilft das weiter? -
Okay, wer war’s?
Irgendso'n Kampfradler mal wieder: Verkehrbedingungen in der Grossstadt
danke btw...