Beiträge von Gerhart

    Zitat

    Dann sammelten die Forscher die nassen Textilien ein, verschweißten sie in Plastiktüten und legten sie für 28 Stunden an einen dunklen Ort - gebrauchte Funktionswäsche landet ja selten sofort in der Waschmaschine.

    Ich gehöre nicht zu den Menschen, die schmutzige Wäsche luftdicht versiegeln und 28 Stunden später wieder auspacken um sie nochmal zu benutzen.

    (1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

    Der LKW Fahrende hätte die Fußgängerfuhrt freihalten müssen. Hätte er sich an diese Regel gehalten, wäre es nicht zum Unfall gekommen.

    (3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.

    Die Rad schiebende zu Fuß Gehende hatte mutmaßlich grün, hätte aber trotzdem nicht gehen dürfen, denn eine Verständigung mit dem LKW Fahrenden hat offenbar nicht stattgefunden. Hätte sie sich an die Regel gehalten, wäre es nicht zum Unfall gekommen.

    Dort wo es Bürgersteige gibt, sind diese für die Fußgänger schon zu klein, aber überall sind sie für Radfahrer benutzungspflichtig

    Ich dachte, man dürfe in Japan grundsätzlich im Mischverkehr fahren. Kannst du deine Behauptung irgendwie belegen? Ich meine leider nicht. Aber es hat niemand was gesagt oder gehupt, als ich das getan habe.

    5. Leihräder
    Ich hatte leider nur Single-Speed-Räder für kurze Menschen leihen können. Aber für 100¥ am Tag war's dann ganz okay. Wer dort ernsthaft radfahren will, muss entweder sein eigenes Rad mitnehmen oder dort irgendwie vernünftige Räder organisieren.

    Natürlich ist die Gefahr größer je höher das Tempo ist. Deswegen gibt es sollte es immer und überall Tempo-Limits geben.

    Mit diesem Argument könnte man auch für ein Tempolimit für Fußgänger argumentieren. Oder man sagt einfach: Die können aus technischen Gründen nicht so schnell laufen, dass eine relevante Gefahr für andere entstünde.
    Dasselbe gilt auch für Autos. Können die so schnell fahren, dass sie eine Gefahr darstellen, die man nicht mehr hinnehmen möchte? Dann muss man ein Tempolimit einführen, sonst braucht man es nicht.
    Es ist keine technische oder logische Frage, ob und wie hoch man ein Tempolimit braucht, sondern eine politische. Wieviel Zeitersparnis und Freiheit möchte man gegen wie viele Tote+Verletzte, Umweltschäden, Lärmgeschädigte, etc. abwägen? Auch bei 30km/h kommt es noch zu tödlichen Unfällen, aber niemand würde auf Autobahnen Tempo 30 verlangen.

    Die Fußgänger haben einen stark erhöhten Flächenbedarf, also müssen die Radfahrer aus Sicherheitsgründen runter von den Nebenflächen. Das ergibt Sinn für mich.
    Die aufgestellten [Zeichen 254] gelten doch aber nicht für die Fahrbahn, oder? Denn das verstieße ja gegen §45 Abs. 9 StVO.

    ADAC hat Radfahren in deutschen Städten getestet.
    Im Durchschnitt liegt das Ergebnis leicht unter dem Durchschnitt.


    Irgendwie hab ich nun überhaupt kein Bock mehr auf's Radfahren. Zu viele Unfälle, nur kaputte Radwege.

    Kann der ADFC auch mal das Autofahren in deutschen Städten testen, damit wir einen fairen Vergleich kriegen?


    "Natürlich"??? Erklärung!?!?


    Es macht jeder, es fehlte das nötige Bewusstsein, dass es falsch ist. Es wird (quasi) nicht geahndet. Es wird allgemein von einem erwartet.
    Das stellt jetzt keine Verteidigung dar, sondern nur eine Erklärung ;)

    Zitat


    Untersuchungen aus England ergaben, dass sich die Fahrzeiten nicht signifikant verlängern.


    Das ist das einzige, was ich in in den beiden Artikeln zu der These, Tempo-30-Limit erhöhe die Durchschnittsgeschwindigkeit, finden kann.
    Hinter allen(?) anderen Argumenten für Tempo-30 stehe ich auch und ich befürworte Tempo-30 auch.

    Gerade gestern musste ich mit dem Auto einmal quer durch Hamburg. Nach rund 15 Kilometern hatte ich eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 23 Km/h an. Und das, obwohl es keinen einzigen Stau gab und ich lange vor dem Berufsverkehr unterwegs war! Die erlaubten 50 Km/h sind nicht mehr, als eine theoretische Zahl - außer nachts, aber da würde ich schon aus anderen Gründen Tempo 30 anordnen.

    Ich bin vor paar Jahren regelmäßig mit dem Auto nach Hamburg reingefahren. Ich hab in der Stadt immerhin ein Durchschnittstempo von 30 erreicht, natürlich mit Geschwindigkeitsübertretungen.
    Wenn jetzt das Maximaltempo auf 30 gesenkt und durchgesetzt würde, würde das Durchschnittstempo natürlich unter 30 liegen. Ich schätze eher Richtung 20.

    Außerdem wäre die Durchschnittsgeschwindigkeit bei zulässigen 30 Km/h nicht kleiner, sondern eher höher, da besserer Verkehrsfluss durch kleinere Differenzgeschwindigkeiten.

    Gibt es hierfür irgendwelche Belege oder Beispiele aus anderen Großstädten?

    Er versucht also allen Ernstes den Menschen zu verkaufen, dass Autofahrer, die auf einer Hauptstraße nur noch 30 fahren dürfen, dann auf Nebenstraßen ausweichen - in denen ebenfalls Tempo 30 gilt! Für wie dämlich hält er eigentlich seine Mitbürger?

    Ich bin so dämlich, das zu glauben ^^
    Navigationsgeräte sollen dem Nutzer die schnellste Route vorschlagen. Wenn die Hauptstraße nur noch genauso schnell befahren werden kann wie eine Tempo-30-Zone, dann könnte der direkte Weg schneller sein, zumal es in Tempo-30-Zonen ja keine Ampeln gibt.
    Menschen ohne Navigationsgeräte könnten ebenso mehr Schleichwege suchen.

    Mal eine andere Frage: In wieweit lässt sich flächendeckendes Tempo-30 mit der aktuellen StVO vereinbaren? Tempo-30-Zone bedeutet, dass man alle Ampeln abbauen müsste? Streckenbeschränkungen hingegen darf man nur vornehmen, wenn es eine besondere Gefahrenlage gibt. Aber die dürfte es kaum geben, weil eine gewisse Menge an Unfällen üblich ist.

    Weniger Autoverkehr für Hamburg:

    Ich frage mich, ob die Herrschaften mit gutem Beispiel voran gehen und "das Auto […] nur noch benutzen, wenn es wirklich nicht anders geht".

    Meinst du diese Stelle hier?

    Für Radwege gelten keine anderen Vorfahrtregeln als für Fahrbahnen. Das heißt Rechts-vor-links soweit nichts anderes verordnet ist.
    Zoppenbroich ist vermutlich eine Vorfahrtstraße. Wenn der Radweg neben dem Zoppenbroich eben diesem verkehrstechnisch zuzuordnen ist (d.h. Straßenbegleitend ist), dann teilt auch der Radweg dieses Vorfahrtrecht.
    Da aber paar Bäume zwischen Radweg und Fahrbahn stehen, wird es hier im Forum sicherlich welche geben, die den Radweg nicht für straßenbegleitend halten.

    Wer nun, wie du, von Osten kommt, findet bestimmt kein [Zeichen 205] oder [Zeichen 206] vor der Einmündung, für den gilt also rechts-vor-links. Für die Radfahrerin im Zoppenbroich könnte aber [Zeichen 306] gelten. Damit liegt hier ein Widerspruch vor, frag mal deine Straßenverkehrsbehörde wie es damit aussieht. Entweder müssen die Z.205 oder Z.206 aufstellen oder man darf als Radfahrer legal auf der Fahrbahn des Zoppenbroichs fahren.

    Im Zweifel gilt noch immer §1 StVO: fahr vorsichtig und rechne stets mit Fehlern anderer.