Das Kroll-Konzept sieht vor, dass die Südfahrbahn zur Einbahnstraße (West->Ost) wird und so zugeparkt wird, dass ausreichende Seitenabstände nicht eingehalten werden können, wenn sich zwei Verkehrsteilnehmer begegnen. Aber das sei kein Problem, sagte der Herr Kroll zu mir, denn zu einem in Gegenrichtung parkenden KFZ brauche man weniger Abstand, weil ja die Türen andersherum aufgehen.
Und dass Radverkehr auch die Nordfahrbahn benutzen darf sei ihm bewusst.
Die Idee der Fahrradstraße ist nun wohl neu. Zur Definition laut StVO:
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1.Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
Und eben dies wird hier geschehen, zumindest in einer Richtung
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2.Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der
Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss
der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Da alles zugeparkt ist und die KFZler zum Parkplatz-Suchen hierherkommen, sind 30km/h immernoch zu viel. Und Radverkehr wird aufgrund der engen Beparkung systematisch behindert und gefährdet werden.
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3.Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
Aber unter Einhaltung nötiger Sicherheitsabstände nicht möglich.
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4.Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Dann gilt vermutlich noch rechts-vor-links bei den einmündenden Straßen?
So also stellt sich die CDU die Radverkehrsförderung vor. Ausgeschildert wird eine Fahrradstraße, gebaut stattdessen ein Parkplatz.