Beiträge von Gerhart

    Kann auch bestätigen, dass die Autofahrer im Moment wieder seltsamer als üblich sind. Aber ich hab auch besseres mit meiner Zeit zu tun, als hinter denen noch herzufahren. So ergeben sich dann gar keine Diskussionen.

    Woran mag's liegen? Vorweihnachtszeit, Dunkelheit, Zeitumstellung. Oder es ist kälter und Radfahrer fahren wieder mehr mit dem Auto, was mehr Stau+Frust bedeutet.

    Und in wie vielen Fällen hätten gute Beleuchtung und reflektierende Kleidung den Unfall verhindert? Wie wird ein Fall gezählt, in dem ein besoffener Radfahrer ohne Licht auf dem Radweg fährt und von einem abbiegenden PKW umgefahren wird?

    Meine 80-Lux Bumm-Leuchte vorne reicht gut aus, um auch Abbiegungen rechtzeitig zu sehen. Wenn ich die hochstelle, sind tiefhängende Äste etc. gut und rechtzeitig zu sehen, aber entgegenkommende Verkehrsteilnehmer werden auch ordentlich geblendet. Oben hängende Verkehrsschilder sieht man trotzdem schlecht, aber dafür gibt's wohl keine Lösung. Man braucht oben i.d.R. kein Licht, es würde unten einfach fehlen. Hol dir ne Stirn- bzw. Helmlampe wenn du Schilder sehen willst.

    Ich fahr mit Nabendynamo und moderner LED-Beleuchtung, alles streng nach Gesetz und Vorschrift. Manchmal wünsche ich mir zwar schon ein Fernlicht wie's die großen Flugzeuge vorne drauf haben, aber eigentlich reicht meine Beleuchtung gut aus. Ich werde gesehen, ich kann selber gut gucken.

    Gefühlt würde ich sagen, dass in Hamburg deutlich über 10% ohne Licht fahren, aber gezählt hab ich's noch nicht selbst.

    Früher war die Technik extrem fehleranfällig und das Licht war so schlecht, dass ich ohne Licht mehr sehen konnte als mit Licht (ja, das meine ich so!).
    Es sollte meiner Meinung nach jeder Radfahrer vernünftige Beleuchtung benutzen. Es geht heutzutage technisch, es ist bezahlbar und man kann selbst gut gucken.

    Der Gesetzgeber könnte die Grenze von 3 Watt an- bzw. aufheben. Das zum Beispiel in eine Mindestgrenze umwandeln.

    Zitat


    Ge- oder Verbot

    • Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
    • Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
    • Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
    • § 2 Absatz 4 Satz 6 bleibt unberührt.

    Erläuterung

    Das Zeichen kennzeichnet auch den Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1).


    Wie verklicker ich diesem Amtsleiter, dass die Anordnung wie im Foto zu sehen nicht korrekt ist.
    Es handelt sich hier um eine Anliegerstraße, bei der die Ausweisung als Radweg missbräuchlich vorgenommen wird. Meiner Meinung nach.

    Welche Argumente könnte ich hier anführen?
    - nicht straßenbegleitend. es ist ja keine Straße vorhanden
    - ...

    oder ist die Anordnung korrekt und ich bin nur getriggert durch das Blauschild?

    VZ237,239,240,241 haben grundsätzlich zwei verschiedene Funktionen. Zum einen kennzeichnen sie einen Rad- oder Fußweg und verbieten allem übrigen Verkehr die Benutzung dieser Sonderwege. Zum anderen verbieten sie Radfahrern, eine begleitete Fahrbahn zu benutzen.

    In deinem Beispiel gibt es keine Fahrbahn, als Radfahrer wird dir also nichts verboten.
    Die Beschilderung besagt, dass dies ein Sonderweg für Fußgänger/Radfahrer ist und anderes (d.h. KFZ) dort nichts zu suchen hat. Außer Anliegern.
    Ich sehe hier keinen Handlungsbedarf.

    1. Darf ich rad fahrend überhaupt die rechte Fußgängerampel benutzen und muss ich die Lichtzeichen dieser Ampel folgen, oder gelten andere Lichtzeichen? (Anm. Die Ampel der Fahrbahn kann ich vom Standort des Gehwegs nicht einsehen.)

    "Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt." (§37 Abs.2 Nr. 5 StVO). Also existiert die Ampel für dich als Radfahrer schlichtweg nicht. Anders ist das bis Ende 2016 (2 Jahre noch ;( ), wenn die Pinselei auf dem Boden entsprechend ist (Nr. 6).

    Aber wenn du eine Ampel ignorierst die für den Querverkehr grün zeigt, musst du verstärkt damit rechnen, dass man für dich nicht bremst.

    Zitat


    2. Falls ja, habe ich Vorrang gegenüber abbiegenden Verkehr von der Fahrbahn?

    Dafür ist mir die Skizze zu unklar.

    [stvo][Zusatzzeichen] sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.[/stvo]

    "Unmittelbar.... unter" heißt für mich, dass sich [Zusatzzeichen 1012-31] auf [Zusatzzeichen 1022-10] bezieht. Also müssen Radfahrer auf die Fahrbahn und Fußgänger auf den Fußweg.

    Autos haben also für den Hamburger Senat einen höheren Stellenwert, als die Gesundheit der Hamburger Bürger! Herr Scholz und seine Autofreunde sollten ihren Hut nehmen!

    Das nennt sich Demokratie. Pro-Auto-Fraktion ist ziemlich groß, wenn die SPD ohne Kampf aufgeben würde, hätten wir ab Februar wieder einen CDU-Senat. Und das wäre auch nicht im Sinne der Radfahrer.